HanseYachts AG, Greifswald – Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG (Wertpapier-Kenn-Nr. A0KF6M / ISIN DE000A0KF6M8 – Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen)

HanseYachts AG

Greifswald

Wertpapier-Kenn-Nr. A0KF6M
ISIN DE000A0KF6M8

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG (Beschlussfassung über die Schaffung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/​oder Wandelschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2023/​I)

Die ordentliche Hauptversammlung der HanseYachts AG („Gesellschaft“) hat am 2. Februar 2023 unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 1. Februar 2028 einmalig oder mehrmalig auf den Namen oder auf den Inhaber lautende Options- und/​oder Wandelschuldverschreibungen (zusammen „Schuldverschreibungen“) mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 80.000.000,00 zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Options- bzw. Wandlungsrechte oder Options- bzw. Wandlungspflichten auf Inhaberstückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu EUR 7.845.847,00 nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren bzw. aufzuerlegen. Die Schuldverschreibungen sind den Aktionären grundsätzlich zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, in den im Beschluss bestimmten Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht auszuschließen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird der Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat, der am 23. Dezember 2022 im Bundesanzeiger zur Tagesordnungspunkt 8 der ordentlichen Hauptversammlung der HanseYachts AG bekannt gemacht worden ist und den die Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen hat, in Bezug genommen. Der Beschluss wird beim Handelsregister Stralsund (HRB 7035) hinterlegt.

Zugleich hat die Hauptversammlung am 2. Februar 2023 beschlossen, zur Gewährung von Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Options- und/​ oder Wandelschuldverschreibungen, die aufgrund vorstehender Ermächtigung ausgegeben werden, das Grundkapital um bis zu EUR 7.845.847,00 durch Ausgabe von bis zu 7.845.847 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 23. Dezember 2022 im Bundesanzeiger bekannt gemachten Tagesordnungspunkts 8 der ordentlichen Hauptversammlung der HanseYachts AG bedingt zu erhöhen („Bedingtes Kapital 2023/​I“) und die Satzung entsprechend zu ändern. Der Beschluss wurde noch nicht in das Handelsregister eingetragen.

 

Greifswald, im Februar 2023

HanseYachts AG

Der Vorstand

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