Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2015

Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft

Augsburg

– Wertpapier-Kenn-Nummer A1X3RR –

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung ein.

Sie findet statt am Donnerstag, den 13. August 2015, 11:00 Uhr,
im Reichlesaal des Zeughauses, Zeugplatz 4, 86150 Augsburg.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2014 mit dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014, des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2014 mit dem Konzernlagebericht 2014 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014.

Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Armenhausgasse 9, 86150 Augsburg, während der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr) sowie im Internet unter www.hasen-ag.de eingesehen werden; bei Einsicht in den Geschäftsräumen wird um Terminvereinbarung gebeten. Auf Wunsch erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift. Außerdem werden die Unterlagen in der Hauptversammlung ausgelegt und näher erläutert.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem im Geschäftsjahr 2014 erzielten Bilanzgewinn der Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft in Höhe von EUR 1.752.626,16 eine Dividende von 2,00 Euro je Stückaktie, das sind insgesamt EUR 960.000,00 auf die dividendenberechtigten 480.000 nennbetragslosen Stückaktien, an die Aktionäre auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von EUR 792.626,16 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

5.

Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder und Wahl eines Ersatzmitglieds

Die Amtszeit der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder endet einheitlich mit der Beendigung der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung am 13. August 2015. Der gesamte Aufsichtsrat ist deshalb neu zu bestellen. Gleichzeitig soll für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens eines Aufsichtsratsmitgliedes ein Ersatzmitglied gewählt werden.

Nach § 95 Satz 1 AktG i.V.m. § 11 der Satzung setzt sich der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern zusammen, die gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt satzungsgemäß für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 4. Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem gewählt wird, nicht mitgerechnet. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Gemäß § 101 Abs. 3 Satz 4 AktG sind auf die Bestellung eines Ersatzmitgliedes die für das Aufsichtsratsmitglied geltenden Vorschriften anzuwenden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab Beendigung der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung, die bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats

Herrn Eberhard Schaub, Brauereidirektor i.R., Augsburg

Herrn Willy Hoffmann, Brauereidirektor i.R., Nürnberg

Herrn Dr. Martin Leibhard, Geschäftsführer bei der Augustiner-Bräu Wagner KG, Emmering,

jeweils für die Zeit bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, wiederzuwählen.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung außerdem vor gleichzeitig mit den von ihr zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern,

Herrn Peter Roßbach, Immobiliensachverständiger, München

zu deren Ersatzmitglied zu bestellen. Er tritt an die Stelle des als nächstes ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieds und erlangt seine Stellung als Ersatzmitglied zurück, wenn er vorzeitig aus dem Aufsichtsrat ausscheidet.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die O&R Oppenhoff & Rädler AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu bestellen.

Weitere Angaben und Hinweise zur Einberufung, zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nachfolgende Hinweise erfolgen mit Ausnahme der angegebenen Adressen und des Hinweises zur Stimmrechtvertretung freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Anmeldung

Zur stimmberechtigten Teilnahme an der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die nach § 4 Abs. 3 der Satzung im Aktienregister eingetragen sind und sich rechtzeitig angemeldet haben.

Die Anmeldung muss in Textform spätestens bis 06. August 2015 (24.00 Uhr), bei der Gesellschaft unter der Anschrift

Hasen-Immobilien AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: 089 / 30 90 37 46 75
oder per E-Mail an: anmeldestelle@computershare.de

eingegangen sein.

Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können über ihre Aktien daher auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Für das Teilnahme- und Stimmrecht ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand zum Anmeldeschluss am 06. August 2015, 24:00 Uhr entsprechen, da nach § 19 S. 4 der Satzung mit Wirkung vom Ablauf des Anmeldeschlusses bis zum Ende des Tages der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden (Umschreibungsstopp). Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter Technical Record Date) ist daher der Ablauf des 06. August 2015. Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen.

Stimmrechtsvertretung

Jeder Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen.

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung oder Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern bzw. des Ersatzmitglieds oder von Abschlussprüfern sind an die Gesellschaft

Hasen-Immobilien AG
Armenhausgasse 9
86150 Augsburg
Fax: 0821 / 319590 20
info@hasen-ag.de

zu richten.

 

Augsburg, im Juni 2015

Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft

Der Alleinvorstand

Hans-Peter Bauer

TAGS:
Comments are closed.