Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft Augsburg |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung | 01.07.2020 |
Hasen-Immobilien AktiengesellschaftAugsburg– Wertpapier-Kenn-Nummer A1X3RR –Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2020Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur der amDonnerstag, den 20. August 2020, 11:00 Uhrstattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.Die Hauptversammlung wird gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Gesetz) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters) abgehalten. Die virtuelle Hauptversammlung wird in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in Augsburg, Fuggerstraße 1, stattfinden und im Wege der Bild- und Tonübertragung zugänglich sein. Tagesordnung
Weitere Angaben und Hinweise zur Einberufung, zum Verfahren und der Durchführung der Hauptversammlung, zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur Ausübung des Stimmrechts Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten Gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates zum Schutze der Gesundheit der Aktionäre sowie der übrigen Organe der Gesellschaft entschieden, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters) abgehalten wird. Die Rechte der Aktionäre zur Teilnahme, Stimmrechtsausübung, Stimmrechtsvertretung, zu den Fragerechten und zum Widerspruch ergeben sich insoweit aus Art. 2 § 1 COVID-19-Gesetz sowie den allgemeinen aktienrechtlichen Bestimmungen zur Einladung und Durchführung von Hauptversammlungen und der Satzung der Gesellschaft, soweit nicht Art. 2 § 1 COVID-19-Gesetz Abweichendes regelt. Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts Eine physische Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des von der Gesellschaft genannten Stimmrechtsvertreters) ist aufgrund des von der Gesellschaft beschlossenen Verfahrens zur Durchführung der Hauptversammlung gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz in diesem Jahr nicht möglich. Allerdings ist es für die Aktionäre und ihre Bevollmächtigte möglich, an den Abstimmungen teilzunehmen, Fragen an die Gesellschaft zu adressieren und diese im Rahmen der präsenzlosen Hauptversammlung beantworten zu lassen, Gegen- und Ergänzungsanträge zu stellen und die präsenzlose Hauptversammlung online zu verfolgen. Zu dieser Art der Teilnahme gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz an der diesjährigen Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die nach § 4 Abs. 2 der Satzung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich so angemeldet haben, dass Ihre Anmeldung spätestens am 13. August 2020, 24:00 Uhr,bei der Gesellschaft eingegangen ist. Aktionäre können sich schriftlich, per Telefax oder per E-Mail bei der Hasen-Immobilien AG unter Angabe des vollständigen Namens sowie der Aktionärsnummer unter der Anschrift Hasen-Immobilien AG oder elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten Aktionärsportals auf der Webseite der Gesellschaft unter: https://www.hasen-ag.de/investor-relationsanmelden. Die im Aktienregister eingetragenen Aktionäre erhalten zusammen mit den Einladungs- und Anmeldeunterlagen persönliche Zugangsdaten zum Aktionärsportal, das sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.hasen-ag.de/investor-relationsfinden. Diese ermöglichen Ihnen die Nutzung des passwortgeschützten Aktionärsbereichs zur Übermittlung von Fragen (siehe auch dazu Auskunftsrecht des Aktionärs), zur Nachverfolgung der vollständigen präsenzlosen Hauptversammlung (siehe nachfolgend auch Live-Übertragung der Hauptversammlung im Internet) sowie zur Stimmabgabe. Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können über ihre Aktien daher auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Für das Teilnahme- und Stimmrecht ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand zum Anmeldeschluss am 13. August 2020, 24:00 Uhr, entsprechen, da nach § 19 S. 4 der Satzung mit Wirkung vom Ablauf des Anmeldeschlusses bis zum Ende des Tages der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden (Umschreibungsstopp). Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter Technical Record Date) ist daher der Ablauf des 13. August 2020. Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen. Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung Aktionäre können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine ordnungsgemäße Anmeldung des Aktionärs erforderlich, und zwar entweder durch den Aktionär oder einen Bevollmächtigten. Die Bevollmächtigten üben das Stimmrecht in diesem Fall gemäß den Regelungen von Art. 2 § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz ebenfalls, wie nachfolgend beschrieben, aus. Die Teilnahme des Bevollmächtigten über das Aktionärsportal setzt voraus, dass der Bevollmächtigte über die für den Zugang erforderlichen Angaben verfügt. Diese kann er auf zwei Wegen erhalten. Zum einen kann der Aktionär dem Bevollmächtigten seine Aktionärsnummer und sein Zugangspasswort übergeben. Die Nutzung der Aktionärsnummer und des Zugangspassworts durch den Bevollmächtigten gilt zugleich als Nachweis der Bevollmächtigung. Zum anderen erhält der Bevollmächtigte, wenn die Vollmachtserteilung an ihn gegenüber der Gesellschaft erfolgt, eigene Zugangsdaten zum Aktionärsportal zugesendet, die ihm die Teilnahme für den Aktionär erlaubt. Die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform. Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann – aber nicht muss –, befindet sich bei den Anmeldeunterlagen, die den Aktionären zusammen mit der Einladung übersandt werden. Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären des Weiteren die Möglichkeit an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigten. Der weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der von den Aktionären erteilten Weisungen aus. Soll der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen Sie zwingend Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Ohne Erteilung entsprechender Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Diejenigen Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht und Weisungen erteilen wollen, müssen ebenfalls zur Hauptversammlung angemeldet sein. Die Erteilung der Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und die Erteilung und der Widerruf von Weisungen bedürfen der Textform und müssen der Gesellschaft bis einschließlich 13. August 2020, 24:00 Uhr,unter Angabe des vollständigen Namens sowie der Aktionärsnummer unter folgender Adresse zugehen: Hasen-Immobilien AG Ebenso steht dafür das Passwort geschützte Aktionärsportal auf folgender Webseite https://www.hasen-ag.de/investor-relationsbis zum Ende der Abstimmung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Die notwendigen Unterlagen und Informationen hierzu erhalten die Aktionäre zusammen mit den Anmeldeunterlagen zur diesjährigen Hauptversammlung. Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl und elektronische Briefwahl Aktionäre können ihre Stimmen auch durch Briefwahl bzw. elektronische Briefwahl im Sinne von Art. 2 § 1 Abs. 2 Nr. 2 COVID-19-Gesetz abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl und der elektronischen Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig angemeldet sind. Sofern Aktionäre nicht von der Möglichkeit der elektronischen Briefwahl Gebrauch machen, kann die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl schriftlich oder in Textform erfolgen und muss bis einschließlich 13. August 2020, 24:00 Uhr,bei der Gesellschaft unter Angabe des vollständigen Namens sowie der Aktionärsnummer unter folgender Adresse eingegangen sein Hasen-Immobilien AG Für die Briefwahl in schriftlicher Form steht den Aktionären das den Anmeldeunterlagen beigefügte Formular zur Verfügung, das an die oben stehende Adresse zurückgesendet werden muss. Die Änderung oder der Widerruf bereits erteilter Stimmen per Briefwahl oder elektronischer Briefwahl ist bis zum vorstehend genannten Zeitpunkt auf gleichem Wege möglich, danach nur noch über das passwortgeschützte Aktionärsportal. Für die elektronische Briefwahl steht das passwortgeschützte Aktionärsportal auf folgender Webseite https://www.hasen-ag.de/investor-relationsbis zum Ende der Abstimmungen in der Hauptversammlung zur Verfügung. Die notwendigen Unterlagen und Informationen hierzu erhalten die Aktionäre zusammen mit den Anmeldeunterlagen zur diesjährigen Hauptversammlung. Live-Übertragung der Hauptversammlung im Internet In dem für die Hauptversammlung zur Verfügung gestellten, passwortgeschützten Aktionärsportal, auf welches nur über die mit den Anmeldeunterlagen erhaltenen Zugriffsdaten ein Zugriff besteht, wird die vollständige präsenzlose Hauptversammlung, d.h. insbesondere die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter, die Rede des Vorstandes, Beantwortung von Fragen sowie die Verkündung der Beschlussergebnisse übertragen. Die vollständige Übertragung erfolgt im passwortgeschützten Aktionärsportal auf folgender Webseite: https://www.hasen-ag.de/investor-relationsRechte der Aktionäre 1. Auskunftsrecht des Aktionärs Jedem Aktionär ist grundsätzlich auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich sind und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz ist aufgrund der Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten die Ausübung des Auskunftsrechts nicht im gewohnten Rahmen möglich. Die Gesellschaft schafft allerdings gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz eine Fragemöglichkeit, bei der jeder angemeldete Aktionär im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen an die Verwaltung richten kann. Um die Fragemöglichkeit auszuüben, sind die Fragen ausschließlich im passwortgeschützten Aktionärsportal unter folgender Webseite einzugeben: https://www.hasen-ag.de/investor-relationsDie Fragen müssen gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 Nr. 3 COVID-19-Gesetz in Verbindung mit Art. 2 § 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19-Gesetz spätestens 2 Tage vor Beginn der Hauptversammlung d. h. bis zum 17. August 2020, 24:00 Uhr,über das passwortgeschützte Aktionärsportal eingehen. Im Rahmen der Übertragung der Hauptversammlung wird die Verwaltung gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19-Gesetz in freiem und pflichtgemäßem Ermessen die bei der Gesellschaft fristgemäß eingegangenen Fragen beantworten. 2. Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge sind an die Gesellschaft Hasen-Immobilien AG zu richten. 3. Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, und ihre Bevollmächtigte können vom Beginn der virtuellen Hauptversammlung bis zu ihrem Ende in Abweichung von § 245 Nr. 1 AktG unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung über das Aktionärsportal unter der Internetadresse https://www.hasen-ag.de/investor-relationsWiderspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erklären, wenn sie ihr Stimmrecht nach den vorstehenden Bestimmungen ausüben oder ausgeübt haben. Eine anderweitige Form der Übermittlung von Widersprüchen ist ausgeschlossen. Datenschutz Die Hasen-Immobilien AG verarbeitet als verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Anmeldebestätigung) auf der Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. (c) DSGVO. Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt die Gesellschaft verschiedene Dienstleister. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Die Verarbeitung erfolgt im Wege der Auftragsvergabe nach Art 28 f. DSGVO. Die Dienstleister verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt. Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht. Jede Person, deren Daten betroffen sind, hat unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kap. III DSGVO. Diese Rechte können gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten Hasen-Immobilien AG geltend gemacht werden. Zudem besteht nach näherer Maßgabe von Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden. Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der Hasen-Immobilien AG https://www.hasen-ag.dezu finden.
Augsburg, im Juni 2020 Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft Der Vorstand Hans-Peter Bauer |