Hauptgenossenschaft Nord AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2022

Hauptgenossenschaft Nord AG

Kiel

Die Geltung des am 28. März 2020 in Kraft getretenen Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (zuletzt geändert durch das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020, Bundesgesetzblatt I 2020, S. 3328, C-19 AuswBekG) wurde durch Artikel 15 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz 2021 – AufbhG 2021) vom 10. September 2021 (Bundesgesetzblatt I 2021 Nr. 63, S. 4147) bis zum 31. August 2022 verlängert. Damit besteht bis zum 31. August 2022 weiterhin die Möglichkeit, Hauptversammlungen ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten (virtuelle Hauptversammlung). Angesichts der andauernden COVID-19-Pandemie und des Ziels der Vermeidung von Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, die internen und externen Mitarbeiter sowie die Organmitglieder der Gesellschaft hat der Vorstand der Hauptgenossenschaft Nord AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von der Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu machen.

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2022
(virtuelle Hauptversammlung)

Wir laden unsere Aktionäre ein zu unserer ordentlichen Hauptversammlung 2022

am Freitag, den 08. April 2022, um 09:00 Uhr MESZ

Die ordentliche Hauptversammlung findet als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten im Haus der Hauptgenossenschaft Nord AG, Werftstraße 218, 24143 Kiel, statt. Für die Aktionäre und deren Bevollmächtigte besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Versammlung. Die gesamte Hauptversammlung wird nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 C19-AuswBekG unter der Internetadresse

www.hagekiel.de/​hauptversammlung

im passwortgeschützten Internetservice (Internetservice) in Bild und Ton übertragen; diese Übertragung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG (vgl. die näheren Hinweise nach der Wiedergabe der Tagesordnung mit den Beschlussvorschlägen).

 
I.

Tagesordnung

 
1.

Eröffnung der Versammlung und Begrüßung der Anwesenden durch den Vorsitzenden des
Aufsichtsrats

2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr
2021

3.

Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

4.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns in Höhe von 2.017.414,19 €

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den ausgewiesenen Bilanzgewinn von
2.017.414,19 € wie folgt zu verwenden:

Einstellung des ausgewiesenen Bilanzgewinns in Höhe von 2.017.414,19 € in die anderen
Gewinnrücklagen.

5.

Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

a.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor,
den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

b.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor,
den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich gem. §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz und dem Drittelbeteiligungsgesetz
zu zwei Dritteln aus Vertretern der Aktionäre und einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern
zusammen.

a.

Der Anteilseignervertreter Herr Per Olof Nyman, CEO der Lantmännen ek för, Stockholm,
Schweden,

hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Schluss der diesjährigen ordentlichen
Hauptversammlung niedergelegt. Daher erfolgt gemäß § 15 der Satzung die Neuwahl des
Vertreters der Aktionäre in den Aufsichtsrat.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, im Wege der Neuwahl Frau Inger
Elisabeth Ringdahl, Sr Vice President & Head of Agriculture Sector der Lantmännen
ek för mit Sitz in Stockholm, Malmö, Schweden, mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen
Hauptversammlung am 8. April 2022 als Vertreterin der Aktionäre in den Aufsichtsrat
zu wählen. Die Wahl erfolgt bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das zum 31. Dezember 2026 endende Geschäftsjahr beschließt.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

b.

Die Wahlperiode des Arbeitnehmervertreters im Aufsichtsrat, Herr Johannes Thiessen,
endet mit Wirkung zum Schluss dieser Hauptversammlung.

Die Arbeitnehmer unseres Unternehmens werden in gesonderter Wahl einen Arbeitnehmervertreter
für den Aufsichtsrat wählen.

7.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

PricewaterhouseCoopers GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Lorentzendamm 43

24103 Kiel

zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen.

Vorlagen an die Aktionäre

Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden
Unterlagen sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind
ab der Einberufung der Hauptversammlung und während der virtuellen Hauptversammlung
über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.hagekiel.de/​hauptversammlung

zugänglich. Die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen liegen zusätzlich
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Hauptgenossenschaft Nord AG, Werftstr. 218,
24143 Kiel) während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme der Aktionäre,
aus. Auf Verlangen werden jedem Aktionär Abschriften dieser Unterlagen kostenfrei
übersandt.

Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge,
Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die oben
genannte Internetseite zugänglich gemacht werden.

Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten, Übertragung der Hauptversammlung

Mit Blick auf die fortdauernde COVID-19-Pandemie wird die ordentliche Hauptversammlung
der Hauptgenossenschaft Nord AG am 8. April 2022 auf Grundlage des C19-AuswBekG als
virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten
mit der Möglichkeit der elektronischen Zuschaltung (Zuschaltung) durchgeführt. Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können daher nicht physisch
an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können die gesamte Hauptversammlung per Bild-
und Tonübertragung über den unter der Internetadresse

www.hagekiel.de/​hauptversammlung

zugänglichen passwortgeschützten Internetservice verfolgen; diese Bild- und Tonübertragung
ermöglicht keine Teilnahme im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.

Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts,
sowie die Zuschaltung zur Hauptversammlung

Zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sowie zur Zuschaltung
zur Hauptversammlung über den passwortgeschützten Internetservice sind gemäß § 21
Abs. 1 Satz 2 der Satzung der Hauptgenossenschaft Nord AG diejenigen Aktionäre berechtigt,
die im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind.

Für die Zuschaltung zur Hauptversammlung und Ausübung der Aktionärsrechte über den
passwortgeschützten Internetservice ist der im Aktienbuch am Dienstag, den 8. März 2022, 00:00 Uhr MEZ, eingetragene Aktienbestand maßgeblich. Anträge auf Umschreibungen im Aktienbuch,
die der Gesellschaft in der Zeit von Dienstag, den 8. März 2022, 00:00 Uhr MEZ, bis
einschließlich Freitag, den 8. April 2022, 24:00 Uhr MESZ, zugehen, werden erst mit
Wirkung nach der Hauptversammlung am Freitag, den 8. April 2022, verarbeitet und berücksichtigt.

Passwortgeschützter Internetservice

Den Aktionären werden mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung individuelle
Zugangsdaten zur Nutzung des unter der Internetadresse

www.hagekiel.de/​hauptversammlung

zugänglichen passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft übersandt.

Über diesen Internetservice können die Aktionäre (und ggf. deren Bevollmächtigte)
unter anderem die Hauptversammlung in Bild und Ton verfolgen sowie gemäß den dafür
vorgesehenen Verfahren unter anderem ihr Stimmrecht über elektronische Kommunikation
(Briefwahl) ausüben, Fragen einreichen oder Widerspruch zu Protokoll erklären.

Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimmen schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation
abgeben (Briefwahl). Ein Formular zur Stimmabgabe durch Briefwahl wird den Aktionären
zusammen mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung übersandt und steht auch
unter der Internetadresse

www.hagekiel.de/​hauptversammlung

zum Download zur Verfügung.

Briefwahlstimmen können bis Donnerstag, den 7. April 2022, 24:00 Uhr MESZ, unter der folgenden Postanschrift

Hauptgenossenschaft Nord AG
c/​o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland

oder über den passwortgeschützten Internetservice unter der Internetadresse

www.hagekiel.de/​hauptversammlung

gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren abgegeben, geändert oder widerrufen werden.
Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft.

Am Tag der virtuellen Hauptversammlung können Briefwahlstimmen bis zum Beginn der
Abstimmung über den passwortgeschützten Internetservice unter der Internetadresse

www.hagekiel.de/​hauptversammlung

gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren abgegeben, geändert oder widerrufen werden.
Bei mehreren eingehenden Stimmabgaben wird nur die bei der Gesellschaft zuletzt eingegangene
berücksichtigt; dies gilt auch, wenn der Gesellschaft für dieselbe Aktie eine Stimmabgabe
per Briefwahl und eine Stimmabgabe beruhend auf einer unwiderrufenen Vollmacht (siehe
unten) zugehen.

Bevollmächtigung Dritter zur Ausübung des Stimmrechts und sonstiger Rechte

Aktionäre können ihr Stimmrecht und sonstige Rechte auch durch einen Bevollmächtigten
ausüben lassen. Bevollmächtigte Dritte können das Stimmrecht ihrerseits durch Briefwahl
ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft
eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Der Bevollmächtigte hat gemäß § 21 Abs. 3 der Satzung der Hauptgenossenschaft Nord
AG eine schriftliche Vollmacht vorzulegen, die die Anforderungen an die Schriftform
(§ 126 BGB) oder die elektronische Form, d.h. unter Verwendung einer qualifizierten
elektronischen Signatur (§ 126a BGB), erfüllt. Auch die Erteilung der Vollmacht, ihr
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen
gemäß § 21 Abs. 3 der Satzung der Hauptgenossenschaft Nord AG der Schriftform (§ 126
BGB), die durch die elektronische Form, d.h. unter Verwendung einer qualifizierten
elektronischen Signatur (§ 126a BGB) ersetzt werden kann. Die Erteilung der Vollmacht,
ihr Widerruf oder der Nachweis der Bevollmächtigung kann aufgrund des Formerfordernisses
in § 21 Abs. 3 der Satzung der Hauptgenossenschaft Nord AG nicht über den passwortgeschützten Internetservice erfolgen.

Erfolgt die Vollmachtserteilung an einen Intermediär (z.B. ein Kreditinstitut), einen
Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten
Institutionen oder Personen (gemeinsam professionelle Stimmrechtsvertreter), gelten für die Bevollmächtigung die gesetzlichen Bestimmungen des § 135 AktG, woraus
sich abweichende Besonderheiten ergeben können. Die Aktionäre werden daher gebeten,
sich bei der Bevollmächtigung professioneller Stimmrechtsvertreter rechtzeitig mit
diesen wegen einer möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

Die Aktionäre werden gebeten, für die Bevollmächtigung von Personen, die keine professionellen
Stimmrechtsvertreter sind, das Vollmachtsformular zu verwenden, welches den Aktionären
mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung übersandt wird und auch unter

www.hagekiel.de/​hauptversammlung

zum Download zur Verfügung steht.

Der Nachweis der Bevollmächtigung auf dem Postweg oder bei Nutzung der elektronischen
Form, d.h. unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 126a BGB),
per E-Mail muss der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen bis spätestens Donnerstag, den 7. April 2022, 24:00 Uhr MESZ, unter folgender Postanschrift oder E-Mail-Adresse zugehen:

postalisch:
Hauptgenossenschaft Nord AG
c/​o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland

per E-Mail: hagekiel@better-orange.de

Die Nutzung des passwortgeschützten Internetservices durch den Bevollmächtigten setzt
voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten zum passwortgeschützten
Internetservice erhält.

Fragerecht

Aktionäre und ihre Bevollmächtigten haben das Recht, im Wege der elektronischen Kommunikation
Fragen zu stellen (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 C19-AuswBekG).

Etwaige Fragen sind bis spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung, d.h. bis Mittwoch, den 6. April 2022, 24:00 Uhr MESZ, über den passwortgeschützten Internetservice unter der Internetadresse

www.hagekiel.de/​hauptversammlung

gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren einzureichen. Eine Einreichung von Fragen auf
einem anderen Übermittlungsweg ist nicht möglich.

Nach Ablauf der vorstehend genannten Frist eingereichte Fragen werden nicht berücksichtigt.
Es ist möglich, dass die Fragensteller im Rahmen der Fragenbeantwortung namentlich
genannt werden. Bitte beachten Sie dazu noch die weitergehenden Erläuterungen zu den
Aktionärsrechten und zum Datenschutz am Ende dieser Einladungsbekanntmachung.

Erklärung von Widerspruch zu Protokoll

Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können
bis zum Schluss der Hauptversammlung über den passwortgeschützten Internetservice
unter der Internetadresse

www.hagekiel.de/​hauptversammlung

gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
zu Protokoll erklären.

Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs.
1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 C19-AuswBekG

Recht auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände
auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Die Mindestbeteiligung wird
durch Eintragung im Aktienbuch nachgewiesen.

Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) oder in elektronischer Form, d.h. unter
Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 126a BGB) an den Vorstand
der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum Montag, den 14. März 2022, 24:00 Uhr MEZ, unter folgender Postanschrift oder bei Nutzung der elektronischen Form (§ 126a BGB)
unter folgender E-Mail-Adresse zugehen:

Hauptgenossenschaft Nord AG
z.Hd. des Vorstands
Werftstr. 218
24143 Kiel
Deutschland

per E-Mail: hauptversammlung@hagekiel.de

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits
mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens
im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem über die Internetseite der
Gesellschaft unter

www.hagekiel.de/​hauptversammlung

zugänglich gemacht.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG i.V.m.
§ 1 Abs. 2 Satz 3 C19-AuswBekG

Aktionäre können Gegenanträge im Sinne von § 126 AktG gegen einen Vorschlag der Verwaltung
zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen. Sie können auch Vorschläge im
Sinne von § 127 AktG zur Wahl von Abschlussprüfern oder Aufsichtsratsmitgliedern machen.

Die Gesellschaft macht Gegenanträge und Wahlvorschläge einschließlich des Namens des
Aktionärs, einer etwaigen Begründung und etwaig gesetzlich geforderter Angaben sowie
einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft
unter

www.hagekiel.de/​hauptversammlung

zugänglich, wenn ihr die Gegenanträge oder die Wahlvorschläge spätestens mindestens
14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis Donnerstag, den 24. März 2022, 24:00 Uhr MEZ, unter der nachstehenden Adresse zugehen:

postalisch:
Hauptgenossenschaft Nord AG
z.Hd. Frau Ann-Kristin Baumann
Werftstr. 218
24143 Kiel
Deutschland

per Telefax:
+49 (0) 431 7023-280

per E-Mail: hauptversammlung@hagekiel.de

Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags bzw. der etwaigen Begründung kann die
Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen, etwa
wenn der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung
führen würde. Die Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu
werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen umfasst. Für Vorschläge von Aktionären
zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern gelten die vorstehenden
Sätze gemäß § 127 AktG sinngemäß. Wahlvorschläge müssen nicht begründet werden. Eine
Veröffentlichung kann außer in den Fällen des § 126 Abs. 2 AktG auch unterbleiben,
wenn der Vorschlag nicht den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen
Kandidaten bzw. im Fall des Vorschlags einer juristischen Person als Abschlussprüfer
die Firma und den Sitz des vorgeschlagenen Abschlussprüfers enthält.

In der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge gestellt
werden. Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 oder § 127 AktG
zugänglich zu machen sind, gelten gemäß § 1 Abs. 2 Satz 3 C19-AuswBekG als in der
Versammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende
Aktionär durch das Aktienbuch ordnungsgemäß legitimiert ist.

Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG und Fragerecht gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr.
3 C19-AuswBekG

Das Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist im Falle einer virtuellen
Hauptversammlung nach § 1 Abs. 2 C19-AuswBekG erheblich eingeschränkt. Danach haben
die Aktionäre lediglich das Recht, Fragen im Wege der elektronischen Kommunikation
zu stellen (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 C19-AuswBekG). Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem,
freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet. Der Vorstand kann zudem gemäß § 1 Abs.
2 Satz 2 Hs. 2 C19-AuswBekG festlegen, dass Fragen spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung
einzureichen sind. Hiervon hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Hauptgenossenschaft
Nord AG Gebrauch gemacht.

Wie die Beantwortung der Fragen erfolgt, entscheidet der Vorstand gemäß § 1 Abs. 2
Satz 2 C19-AuswBekG nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen. Er kann Fragen zusammenfassen.

Auf die oben bereits erfolgen Ausführungen zum „Fragerecht“ nach § 1 Abs. 2 Satz 1
Nr. 3 C19-AuswBekG wird verwiesen.

Hinweise zum Datenschutz

Bei der Erstellung von Zugangsdaten für den passwortgeschützten Internetservice, Einreichung
von Fragen im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung, Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht
sowie im Rahmen der Nutzung des passwortgeschützten Internetservices und der Teilnahme
an der virtuellen Hauptversammlung verarbeiten wir personenbezogene Daten der jeweiligen
Aktionäre (z.B. Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart
der Aktien und individuelle Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservices)
sowie gegebenenfalls personenbezogene Daten ihrer Bevollmächtigten. Dies geschieht,
um Aktionären oder ihren Bevollmächtigten die Teilnahme an und die Ausübung ihrer
Rechte im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung zu ermöglichen.

Verantwortliche für die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten ist:

Hauptgenossenschaft Nord AG
Werftstr. 218
24143 Kiel

Soweit wir uns zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung Dienstleister bedienen,
verarbeiten diese ihre personenbezogenen Daten nur in unserem Auftrag und sind im
Übrigen zur Vertraulichkeit verpflichtet.

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen steht jedem Betroffenen ein jederzeitiges
Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Löschungs- und ggf. Widerspruchsrecht
bezüglich der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung
und auf Beschwerde bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zu ihren Rechten
gemäß der Datenschutz-Grundverordnung können jederzeit unter

www.hagekiel.de/​hauptversammlung

abgerufen oder vom betrieblichen Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft unter folgender
Postanschrift oder E-Mail-Adresse angefordert werden:

postalisch:
Hauptgenossenschaft Nord AG
z.Hd. des Datenschutzbeauftragten
Werftstr. 218
24143 Kiel
Deutschland

per E-Mail: datenschutz@hagekiel.de

 

Kiel, im März 2022

Hauptgenossenschaft Nord AG

– Der Vorstand –

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