Hauptgenossenschaft Nord AG
Kiel
Tagesordnung zur
ordentlichen Hauptversammlung |
der Hauptgenossenschaft Nord AG
am Mittwoch, dem 15. März 2017, um 14.30 Uhr im Ostseekai, 24103 Kiel |
1. |
Eröffnung der Versammlung und Begrüßung der Anwesenden durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats, Herrn Kristian Hundebøll |
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2. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes jeweils für das Geschäftsjahr 2016 |
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3. |
Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 |
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4. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns in Höhe von 7.957.055,68 Euro Der Vorstand schlägt im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat vor, den ausgewiesenen Bilanzgewinn von 7.957.055,68 Euro wie folgt zu verwenden:
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5. |
Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor,
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6. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat setzt sich gem. §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz und dem Drittelbeteiligungsgesetz zu zwei Dritteln aus Vertretern der Aktionäre und einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern zusammen. Die Anteilseignervertreter, die Herren
haben ihr Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Schluss der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung niedergelegt. Daher erfolgt gemäß § 15 der Satzung die Neuwahl der Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, im Wege der Neuwahl die Herren
als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. |
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7. |
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 Der Aufsichtsrat schlägt vor,
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen. |
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8. |
Sonstiges Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur die im Aktienbuch unserer Gesellschaft eingetragenen Aktionäre berechtigt (§ 21 Abs. (1) Satz 2 der Satzung). Ergänzend weisen wir darauf hin, dass bei Übertragung einer Namensaktie der übernehmende Aktionär bis zum Zeitpunkt der ordentlichen Hauptversammlung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts die Umschreibung der Aktien im Aktienbuch betreiben sollte. Maßgeblich sind die Eintragungen im Aktienbuch zum Zeitpunkt der ordentlichen Hauptversammlung. Im Falle der Stellvertretung/Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechts ist die Vorlage der schriftlichen Vollmacht spätestens bis zum Zeitpunkt der Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung bei unserer Gesellschaft erforderlich (§ 21 Abs. (4) der Satzung). |
Hauptgenossenschaft Nord AG
– Der Vorstand –