Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Hauptgenossenschaft Nord AG Kiel |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Ordentliche Hauptversammlung | 28.02.2020 |
Hauptgenossenschaft Nord AGKielTagesordnung zur
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1. |
Eröffnung der Versammlung und Begrüßung der Anwesenden durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats |
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2. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2019 |
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3. |
Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 |
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4. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzverlustes in Höhe von 5.832.528,31 Euro Der Vorstand schlägt im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat vor, den ausgewiesenen Bilanzverlust von 5.832.528,31 Euro wie folgt zu verwenden: Verrechnung des ausgewiesenen Bilanzverlustes in Höhe von 5.832.528,31 Euro mit den anderen Gewinnrücklagen. |
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5. |
Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. |
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6. |
Zustimmung zum Ausgliederungsplan betr. den „Betrieb Neustadt“
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Ausgliederungsplan zuzustimmen. |
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7. |
Satzungsänderungen 7.1 Diverse Satzungsänderungen Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Änderungen der Satzung zu beschließen: 7.1.1 § 11 Absatz 1 1. Halbsatz wird wie folgt geändert:
(1) Der Vorstand besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern; 7.1.2 § 23 Absatz 3, Satz 1 wird wie folgt geändert:
(3) Die Hauptversammlung wird – unbeschadet einer unmittelbaren Benachrichtigung sämtlicher Aktionäre – durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger einberufen. 7.1.3 § 36 wird wie folgt geändert:
Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger. |
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8. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Der Aufsichtsrat schlägt vor,
zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. |
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9. |
Sonstiges Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur die im Aktienbuch unserer Gesellschaft eingetragenen Aktionäre berechtigt (§ 21 Abs. (1) Satz 2 der Satzung). Ergänzend weisen wir darauf hin, dass bei Übertragung einer Namensaktie der übernehmende Aktionär bis zum Zeitpunkt der ordentlichen Hauptversammlung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts die Umschreibung der Aktien im Aktienbuch betreiben sollte. Maßgeblich sind die Eintragungen im Aktienbuch zum Zeitpunkt der ordentlichen Hauptversammlung. Im Falle der Stellvertretung/Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechts ist die Vorlage der schriftlichen Vollmacht spätestens bis zum Zeitpunkt der Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung bei unserer Gesellschaft erforderlich (§ 21 Abs. (3) der Satzung). |
Hauptgenossenschaft Nord AG
– Der Vorstand –