Hauptgenossenschaft Nord AG – Hauptversammlung 2020

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Hauptgenossenschaft Nord AG
Kiel
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 28.02.2020

Hauptgenossenschaft Nord AG

Kiel

Tagesordnung zur
ordentlichen Hauptversammlung

am Freitag, dem 03. April 2020, um 11:00 Uhr
im Kieler Schloss, Dänische Str. 44, 24103 Kiel

1.

Eröffnung der Versammlung und Begrüßung der Anwesenden durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats

2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2019

3.

Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

4.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzverlustes in Höhe von 5.832.528,31 Euro

Der Vorstand schlägt im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat vor, den ausgewiesenen Bilanzverlust von 5.832.528,31 Euro wie folgt zu verwenden:

Verrechnung des ausgewiesenen Bilanzverlustes in Höhe von 5.832.528,31 Euro mit den anderen Gewinnrücklagen.

5.

Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

6.

Zustimmung zum Ausgliederungsplan betr. den „Betrieb Neustadt“

a)

Erläuterung des Ausgliederungsplans durch den Vorstand

b)

Beschlussfassung über die Zustimmung zum Ausgliederungsplan

Durch notarielle Urkunde vom 16.12.2019 (Urkunde Nr. 445 / 2019 des Notars Dr. Markus Stöterau) nebst Änderungsurkunde vom 19.02.2020 (Urkunde Nr.76 / 2020 des Notars Dr. Markus Stöterau) hat die Hauptgenossenschaft Nord AG als übertragende Gesellschaft einen Ausgliederungsplan aufgestellt, der die Ausgliederung des „Betriebs Neustadt“ auf die durch die Ausgliederung neu gegründete Neustadt Hafenwestseite Speicherquartier GmbH unter gleichzeitigem Fortbestand der übertragenden Gesellschaft vorsieht (Ausgliederung zur Neugründung gemäß § 123 Abs. 3 Nr. 2 UmwG). Gemäß §§ 135, 125, 13 Abs. 1 UmwG bedarf der Ausgliederungsplan der Zustimmung der Hauptversammlung der übertragenden Gesellschaft.

Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den Geschäftsräumen der Hauptgenossenschaft Nord AG (Werftstraße 218, 24143 Kiel) der Ausgliederungsplan vom 16.12.2019 nebst Änderungsurkunde vom 19.02.2020, die Jahresabschlüsse und die Lageberichte der Hauptgenossenschaft Nord AG der letzten drei Geschäftsjahre sowie die Ausgliederungsbilanz nebst Prüfungsbericht zur Einsicht der Aktionäre aus. Die vorgenannten Unterlagen werden auch während der Dauer der Hauptversammlung im Versammlungssaal ausliegen. Auf Ausgliederungsbericht und -prüfung wurde gemäß §§ 135, 125, 8 Abs. 3, 9 Abs. 3, 12 Abs. 3 UmwG verzichtet.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Ausgliederungsplan zuzustimmen.

7.

Satzungsänderungen

7.1 Diverse Satzungsänderungen

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Änderungen der Satzung zu beschließen:

7.1.1 § 11 Absatz 1 1. Halbsatz wird wie folgt geändert:

§ 11
Zusammensetzung und Dienstverhältnis

(1) Der Vorstand besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern;

7.1.2 § 23 Absatz 3, Satz 1 wird wie folgt geändert:

§ 23
Einberufung und Tagesordnung

(3) Die Hauptversammlung wird – unbeschadet einer unmittelbaren Benachrichtigung sämtlicher Aktionäre – durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger einberufen.

7.1.3 § 36 wird wie folgt geändert:

§ 36
Bekanntmachungen

Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.

8.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Lorentzendamm 43
24103 Kiel

zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.

9.

Sonstiges

Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur die im Aktienbuch unserer Gesellschaft eingetragenen Aktionäre berechtigt (§ 21 Abs. (1) Satz 2 der Satzung). Ergänzend weisen wir darauf hin, dass bei Übertragung einer Namensaktie der übernehmende Aktionär bis zum Zeitpunkt der ordentlichen Hauptversammlung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts die Umschreibung der Aktien im Aktienbuch betreiben sollte. Maßgeblich sind die Eintragungen im Aktienbuch zum Zeitpunkt der ordentlichen Hauptversammlung. Im Falle der Stellvertretung/Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechts ist die Vorlage der schriftlichen Vollmacht spätestens bis zum Zeitpunkt der Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung bei unserer Gesellschaft erforderlich (§ 21 Abs. (3) der Satzung).

 

Hauptgenossenschaft Nord AG

– Der Vorstand –

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