HAUSHELD AG – Bezugsaufforderung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
HAUSHELD AG
Mönchengladbach
Gesellschaftsbekanntmachungen Bezugsaufforderung 29.05.2019

HAUSHELD AG

Mönchengladbach

Bezugsaufforderung

Die außerordentliche Hauptversammlung der HAUSHELD AG mit Sitz in Mönchengladbach vom 20. Mai 2019 hat beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit 5.000.000,00 € um bis zu 250.000,00 € auf bis zu 5.250.000,00 € gegen Barleinlagen durch Ausgabe von bis zu 250.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils 1,00 € zu erhöhen. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2019 zum Gewinnbezug berechtigt. Die neuen Aktien werden zum Betrag von 5,00 € je Aktie ausgegeben. Die Kapitalerhöhung ist noch nicht im Handelsregister eingetragen.

Die neuen Aktien werden zunächst den Aktionären im Verhältnis von 20 : 1 zum Bezug angeboten. Auf 20 alte Stückaktien kann also jeder Aktionär eine neue Stückaktie zum Ausgabebetrag von 5,00 € zeichnen und beziehen.

Die Einzahlungen auf die neuen Aktien sind in voller Höhe des Ausgabebetrages bis zum 14. Juni 2019 in bar auf das Konto IBAN DE39 3106 0517 2022 2000 49 der Gesellschaft bei der Volksbank Mönchengladbach eG zu leisten.

Gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft ist der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils ausgeschlossen.

Wir fordern unsere Aktionäre auf, ihr Bezugsrecht auf die neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschusses in der Zeit

vom 29. Mai 2019 bis 12. Juni 2019

bei der Gesellschaft während der üblichen Geschäftsstunden unter Benutzung der dort erhältlichen Vordrucke für die Bezugserklärung und Zeichnungsscheine auszuüben. Die Vordrucke für die Bezugserklärung und Zeichnungsscheine werden den Aktionären durch die Gesellschaft übermittelt. Bei der Rücksendung der Bezugserklärungen und Zeichnungsscheine ist zur Vermeidung des Ausschlusses vom Bezugsrecht auf Eingang spätestens am 12. Juni 2019 zu achten.

Die Ausübung des Bezugsrechts setzt voraus, dass der Bezugspreis (Ausgabebetrag) von 5,00 € je neuer Aktie bei der Bezugsanmeldung, spätestens jedoch bis zum 14. Juni 2019, auf das vorgenannte Konto gezahlt wird.

Nach Ablauf der Bezugsfrist können Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus

bis einschließlich zum 26. Juni 2019

die nicht von Aktionären gezeichneten Aktien zu den vorgenannten Ausgabebedingungen zeichnen und beziehen. Dabei werden Zeichnungen und Bezugserklärungen von Aktionären untereinander im Verhältnis ihres Bestandes an alten Aktien unter Aufrundung oder Abrundung auf volle Euro berücksichtigt. Der Bezugspreis (Ausgabebetrag) von 5,00 € je neuer Aktie ist für die so zusätzlich bezogenen Aktien bis zum 15. Juli 2019 auf das oben genannte Konto der Gesellschaft zu zahlen.

Die Zeichnung wird unverbindlich, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis spätestens zum 30. November 2019 in das Handelsregister eingetragen ist.

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn nicht bis zum Ablauf des 15. Juli 2019 mindestens 100.000 neue Stückaktien gezeichnet sind oder die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht spätestens am 15. August 2019 zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet wird.

 

Mönchengladbach, den 29. Mai 2019

Der Vorstand

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