HBA-Consulting AG – Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

HBA-Consulting AG

Idstein

An die Aktionäre und die
Mitglieder des Aufsichtsrats
der HBA-Consulting AG

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Sehr geehrter Aktionäre und Mitglieder des Aufsichtsrats,

wir laden Sie hiermit aus gegebenem Anlass zu einer außerordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, den 1. Dezember 2022, um 10.00 Uhr ein.

Die außerordentliche Hauptversammlung findet statt am

Donnerstag, den 1. Dezember 2022, um 10:00 Uhr

in den Büroräumen der

Kanzlei ANDREÄ & PARTNER
Rechtsanwälte und Notare
Biebricher Allee 23
65187 Wiesbaden

Die Tagesordnung und der Vorschlag für die künftige Satzung sind unter dem Link (auf einem sicheren HBA-Server) abrufbar, der diesem Schreiben beigefügt ist.

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung persönlich ausüben oder durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Für die Stimmrechtsvollmacht ist nach der Satzung die Schriftform vorgesehen.

Bitte melden Sie sich bis zum 18. November 2022 zur Teilnahme an der Hauptversammlung unter der E-Mail-Adresse

hv@hba-consulting.de

an.

Mit freundlichen Grüßen

24. Oktober 2022

HBA-Consulting AG

Mathias Ott
Mitglied des Vorstands (Vors.)

 

Unterlagen zur Hauptversammlung

TAGESORDNUNG:

1.

Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats

2.

Änderung der Satzung – Genehmigtes Kapital 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung folgende Beschlussfassung vor:

§ 4 der Satzung (Grundkapital) wird geändert und um folgenden Absatz unter Ziffer 5. ergänzt:

5.
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 31. Dezember 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig um insgesamt € 27.563,00 durch Ausgabe neuer Stamm- oder Vorzugsaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2022).

Den Aktionären wird ein Bezugsrecht im Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligungen abgerundet auf ganze €-Beträge gewährt. Der Vorstand ist hierbei ermächtigt, über den Ausschluss des Bezugsrechts mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu entscheiden. Für nicht durch Ausübung des Bezugsrechts gezeichnete Aktien kann von der Gesellschaft frei über das Bezugsrecht entschieden werden. Die neuen Aktien sind gewinnberechtigt ab der Hauptversammlung des Geschäftsjahres 2027.Der Ausgabebetrag beträgt 1,00 €.

3.

Änderung der Satzung – Durchführung virtueller Hauptversammlungen

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung folgende Beschlussfassung vor:

Die Satzung wird um folgende Bestimmung unter § 18 a ergänzt:

§ 18 a Virtuelle Hauptversammlung

Der Vorstand wird ermächtigt, vorzusehen, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung). Wird eine virtuelle Hauptversammlung abgehalten, sind die folgenden Voraussetzungen einzuhalten:

1.

die gesamte Versammlung wird mit Bild und Ton übertragen,

2.

die Stimmrechtsausübung der Aktionäre ist im Wege elektronischer Kommunikation, namentlich über elektronische Teilnahme oder elektronische Briefwahl, sowei über Vollmachtserteilung möglich,

3.

den elektronisch zu der Versammlung zugeschalteten Aktionären wird das Recht eingeräumt, Anträge und Wahlvorschläge im Wege der Videokommunikation in der Versammlung zu stellen,

4.

den Aktionären wird ein Auskunftsrecht nach § 131 AktG im Wege elektronischer Kommunikation eingeräumt,

5.

den Aktionären wird, sofern der Vorstand von der Möglichkeit des § 131 Absatz 1a Satz 1 AktG Gebrauch macht, der Bericht des Vorstands oder dessen wesentlicher Inhalt bis spätestens sieben Tage vor der Versammlung zugänglich gemacht,

6.

den Aktionären wird das Recht eingeräumt, Stellungnahmen nach § 130a Absatz 1 bis 4 AktG im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen,

7.

den elektronisch zu der Versammlung zugeschalteten Aktionären wird ein Rederecht in der Versammlung im Wege der Videokommunikation nach § 130a Absatz 5 und 6 AktG eingeräumt,

8.

den elektronisch zu der Versammlung zugeschalteten Aktionären wird ein Recht zum Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation eingeräumt.

Diese Ermächtigung zur Abhaltung virtueller Hauptversammlungen wird dem Vorstand für einen Zeitraum von längstens fünf Jahren nach Eintragung der Satzungsänderung erteilt.

Im Übrigen gelten für die Einberufung und Abhaltung virtueller Hauptversammlungen die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

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