HBA-Consulting AG
Idstein
An die Aktionäre und die
Mitglieder des Aufsichtsrats
der HBA-Consulting AG
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Sehr geehrter Aktionäre und Mitglieder des Aufsichtsrats,
wir laden Sie hiermit aus gegebenem Anlass zu einer außerordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, den 1. Dezember 2022, um 10.00 Uhr ein.
Die außerordentliche Hauptversammlung findet statt am
Donnerstag, den 1. Dezember 2022, um 10:00 Uhr
in den Büroräumen der
Kanzlei ANDREÄ & PARTNER |
Die Tagesordnung und der Vorschlag für die künftige Satzung sind unter dem Link (auf einem sicheren HBA-Server) abrufbar, der diesem Schreiben beigefügt ist.
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung persönlich ausüben oder durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Für die Stimmrechtsvollmacht ist nach der Satzung die Schriftform vorgesehen.
Bitte melden Sie sich bis zum 18. November 2022 zur Teilnahme an der Hauptversammlung unter der E-Mail-Adresse
hv@hba-consulting.de
an.
Mit freundlichen Grüßen
24. Oktober 2022
HBA-Consulting AG
Mathias Ott
Mitglied des Vorstands (Vors.)
Unterlagen zur Hauptversammlung
TAGESORDNUNG:
1. |
Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats |
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2. |
Änderung der Satzung – Genehmigtes Kapital 2022 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung folgende Beschlussfassung vor: § 4 der Satzung (Grundkapital) wird geändert und um folgenden Absatz unter Ziffer 5. ergänzt: 5. Den Aktionären wird ein Bezugsrecht im Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligungen abgerundet auf ganze €-Beträge gewährt. Der Vorstand ist hierbei ermächtigt, über den Ausschluss des Bezugsrechts mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu entscheiden. Für nicht durch Ausübung des Bezugsrechts gezeichnete Aktien kann von der Gesellschaft frei über das Bezugsrecht entschieden werden. Die neuen Aktien sind gewinnberechtigt ab der Hauptversammlung des Geschäftsjahres 2027.Der Ausgabebetrag beträgt 1,00 €. |
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3. |
Änderung der Satzung – Durchführung virtueller Hauptversammlungen Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung folgende Beschlussfassung vor: Die Satzung wird um folgende Bestimmung unter § 18 a ergänzt: § 18 a Virtuelle Hauptversammlung Der Vorstand wird ermächtigt, vorzusehen, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung). Wird eine virtuelle Hauptversammlung abgehalten, sind die folgenden Voraussetzungen einzuhalten:
Diese Ermächtigung zur Abhaltung virtueller Hauptversammlungen wird dem Vorstand für einen Zeitraum von längstens fünf Jahren nach Eintragung der Satzungsänderung erteilt. Im Übrigen gelten für die Einberufung und Abhaltung virtueller Hauptversammlungen die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. |