Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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HeidelbergCement AG Heidelberg |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Aufsichtsrat | 21.03.2019 |
HeidelbergCement AGHeidelbergBekanntmachung gem. § 106 AktG i.V.m. § 19 MitbestGIn den Aufsichtsrat der HeidelbergCement AG sind von den wahlberechtigten Arbeitnehmern nach dem Mitbestimmungsgesetz und der 3. Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz am 14. März 2019 gewählt worden: Als Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Mitbestimmungsgesetz,
als Aufsichtsratsmitglied der Leitenden Angestellten,
und als Aufsichtsratsmitglieder, die Vertreter der Gewerkschaften sind,
Die Amtszeit der gewählten Arbeitnehmervertreter beginnt mit Beendigung der diesjährigen Hauptversammlung unserer Gesellschaft, die am 9. Mai 2019 stattfinden wird.
Heidelberg, im März 2019 Der Vorstand |