Heidelberger Beteiligungsholding AG: Veröffentlichung einer Mitteilung über Beschlussfassungen über die Ausgabe neuer Aktien unter Ausschluss von Bezugsrechten

Heidelberger Beteiligungsholding AG

Heidelberg

– ISIN DE000A254294 /​ WKN A25429 –

Veröffentlichung einer Mitteilung über Beschlussfassungen über die Ausgabe neuer Aktien unter Ausschluss von Bezugsrechten gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Wertpapierhandelsgesetz

Am 24.02.2020 hat der Vorstand der Heidelberger Beteiligungsholding AG (die „Gesellschaft“) mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft vom 24.02.2020 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 7.013.750,00 durch Ausnutzung des Genehmigten Kapitals der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu 7.013.750 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von EUR 1,00 (die „Neuen Aktien“) gegen Sacheinlage zu erhöhen („Angebotskapitalerhöhung“). Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde gemäß § 4 Abs. 5 Unterabsatz (4) der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen. Die Neuen Aktien aus der Angebotskapitalerhöhung sollten im Rahmen eines an die Aktionäre der Biofrontera AG gemäß §§ 29 ff. WpÜG zu richtenden Übernahmeangebots in Form eines Tauschangebots zum Erwerb aller von ihnen an der Biofrontera AG gehaltenen Aktien („Umtauschangebot“) ausgegeben werden. Mit Bescheid vom 06.03.2020 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen der Gesellschaft das Umtauschangebot untersagt. Das Widerspruchsverfahren ist mit der Abweisung durch das OLG Frankfurt vom 11.01.2021 beendet. Aus diesem Grund hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats den vorbezeichneten Beschluss vom 24.02.2020 mit Beschluss vom 15.02.2021 aufgehoben.

 

Heidelberg, im Februar 2021

Heidelberger Beteiligungsholding AG

Der Vorstand

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