Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2018

Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft

Heidelberg

WKN 731400
ISIN DE0007314007

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Mittwoch, den 25. Juli 2018 um 10.00 Uhr im Congress Center Rosengarten, Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses und der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2017/2018 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den übernahmerelevanten Angaben (§§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB)

Zum Tagesordnungspunkt 1 ist keine Beschlussfassung vorgesehen, weil der Aufsichtsrat der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss und Konzernabschluss festgestellt bzw. gebilligt hat und Vorstand und Aufsichtsrat keinen Beschluss gefasst haben, die Feststellung des Jahresabschlusses der Hauptversammlung zu überlassen. Gemäß §§ 172, 173 AktG ist der Jahresabschluss damit festgestellt und eine Beschlussfassung der Hauptversammlung nicht vorgesehen.

Die vorgenannten Unterlagen sind über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.heidelberg.com/hauptversammlung

vom Tag der Einberufung an zugänglich. Sie liegen vom Tag der Einberufung an auch in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Gutenbergring, 69168 Wiesloch), am Sitz der Gesellschaft (Kurfürsten-Anlage 52-60, 69115 Heidelberg) und in der Hauptversammlung selbst zur Einsichtnahme aus. Eine Abschrift wird jedem Aktionär auf Verlangen kostenlos erteilt und zugesandt. Es wird darauf hingewiesen, dass der gesetzlichen Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan ist. Die Unterlagen werden daher den Aktionären auf Verlangen kostenlos und unverzüglich einmalig mit einfacher Post zugesandt.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2017/2018 für diesen Zeitraum zu entlasten.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2017/2018 für diesen Zeitraum zu entlasten.

4.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers

Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018/2019 zu wählen.

5.

Wahl zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit der von den Anteilseignern gewählten Aufsichtsratsmitglieder Dr. Siegfried Jaschinski, Dr. Herbert Meyer und Prof. Dr.-Ing. Günther Schuh endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2018.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG aus je sechs Mitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer sowie zu jeweils mindestens 30 Prozent aus Frauen und Männern zusammen. Diese Geschlechterquote ist vom Aufsichtsrat grundsätzlich insgesamt zu erfüllen, wenn nicht die Anteilseigner- oder die Arbeitnehmervertreterseite der Gesamterfüllung gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG widerspricht. Da die Anteilseignervertreterseite der Gesamterfüllung widersprochen hat, ist jede Seite mit jeweils mindestens zwei Frauen und zwei Männern zu besetzen.

Es sind daher drei Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner neu zu wählen. Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner erfolgt gemäß § 9 Abs. 2 Satz 3 der Satzung der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft im Wege der Einzelwahl.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen als Vertreter der Aktionäre gemäß § 102 Abs. 1 AktG, § 9 Abs. 1 der Satzung der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft zu wählen. Die Wahl erfolgt jeweils mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung und bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022/2023 beschließt. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. Es ist beabsichtigt, gemäß Ziffer 5.4.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelwahl durchzuführen.

Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser Hauptversammlungseinladung gehören der Anteilseignerbank zwei Frauen, der Arbeitnehmerbank eine Frau an.

Der Wahlvorschlag berücksichtigt die vom Aufsichtsrat gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und strebt weiterhin die Ausfüllung des für das Gesamtgremium erarbeiteten Kompetenzprofils an.

Die nachfolgenden Wahlvorschläge beruhen auf den Empfehlungen des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats.

a) Dr. Siegfried Jaschinski, Stuttgart

Herr Dr. Jaschinski ist Dipl. Betriebswirt und Partner der Augur Capital AG, Frankfurt am Main und gehört keinen anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten an.

Darüber hinaus ist er Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Augur Capital Advisors S.A, Luxemburg (Mitglied des Verwaltungsrats)

Augur FIS–Financial Opportunities II SICAV (Mitglied des Verwaltungsrats)

Augur General Partners S.A.R.L, Luxemburg (Mitglied des Verwaltungsrats)

Veritas Investment GmbH (Mitglied des Aufsichtsrats)

Veritas Institutional GmbH (Mitglied des Aufsichtsrats)

LRI Depositary S. A., Luxemburg (Mitglied des Aufsichtsrats)

b) Ferdinand Rüesch, Dipl. Masch. Ing. HTL, St. Gallen, Schweiz

Herr Rüesch ist Dipl. Maschinenbauingenieur und übte jahrelang verschiedene Führungspositionen in der Gallus-Gruppe aus. Er ist Vize-Präsident des Verwaltungsrates der Gallus Holding AG und der Gallus Ferd. Rüesch AG sowie in letzterer Gesellschaft Key Account Manager.

Darüber hinaus ist er Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Ferd. Rüesch AG, Schweiz (Präsident des Verwaltungsrats)

Heidelberg Schweiz AG, Schweiz (Präsident des Verwaltungsrats einer Konzerngesellschaft der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft)

Gallus Holding AG, Schweiz (Vizepräsident des Verwaltungsrats einer Konzerngesellschaft der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft)

Gallus Ferd. Rüesch AG, Schweiz (Vizepräsident des Verwaltungsrats einer Konzerngesellschaft der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft)

Herr Ferdinand Rüesch wird seine Verwaltungsratsmitgliedschaften bei der Heidelberg Schweiz AG, der Gallus Holding AG sowie der Gallus Ferd. Rüesch AG im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat der Gesellschaft niederlegen.

c) Prof. Dr.-Ing. Günther Schuh, Aachen

Herr Prof. Schuh ist Universitätsprofessor und Inhaber des Lehrstuhls für Produktionssystematik an der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen, Aachen und Vorsitzender des Vorstands der e.GO Mobile AG sowie Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bei folgender Gesellschaft:

KEX Knowledge Exchange AG (Vorsitz)

Darüber hinaus ist er Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Gallus Holding AG, Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats einer Konzerngesellschaft der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft)

Phoenix Contact GmbH & Co. KG (Mitglied des Beirats)

Rein vorsorglich wird mitgeteilt, dass zwischen unserer Tochtergesellschaft Heidelberg Web Carton Converting GmbH und der Schuh & Co. GmbH, Würselen, an welcher Herr Prof. Dr.-Ing. Günther Schuh beteiligt ist, ein Beratervertrag besteht. Schuh & Co. berät mit ihrer Expertise die Heidelberg Web Carton Converting GmbH im Zuge eines Entwicklungsprojektes zu Fragen des strategischen und operativen Komplexitätsmanagements. Herr Prof. Dr.-Ing. Günther Schuh war bei Vergabe des Mandats und ist in diese Beratung nicht involviert.

Von dem vorsorglich mitgeteilten Beratervertrag und den genannten Mitgliedschaften von Herrn Rüesch und Herrn Prof. Dr.-Ing. Schuh in Verwaltungsräten von Konzerngesellschaften der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft abgesehen, stehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats die vorgeschlagenen Kandidaten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Information in keinen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft oder zu deren Konzernunternehmen, zu den Organen der Gesellschaft oder zu einem wesentlichen an der Gesellschaft beteiligten Aktionär, deren Offenlegung gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 bis 7 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen wird.

Weitere Informationen zu den Kandidaten, insbesondere ihre Lebensläufe, finden Sie im Anschluss an diese Tagesordnung sowie abrufbar auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.heidelberg.com/hauptversammlung

Für den Fall seiner Wahl durch die Hauptversammlung wird Herr Dr. Jaschinski für den Vorsitz im Aufsichtsrat kandidieren.

Weitere Angaben zur Einberufung

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE

Das Grundkapital der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 713.562.818,56 Euro und ist eingeteilt in 278.735.476 Stückaktien. Gemäß § 19 Abs. 1 der Satzung gewährt jede Stückaktie eine Stimme in der Hauptversammlung. Am Tag der Einberufung dieser Hauptversammlung hält die Gesellschaft 142.919 eigene Aktien, aus welchen der Gesellschaft nach § 71b AktG keine Stimmrechte zustehen. Die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt somit 278.592.557.

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND DIE AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens 18. Juli 2018, 24.00 Uhr (eingehend), unter folgender Adresse angemeldet haben:

Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft
c/o Commerzbank AG
GS-MO 3.1.1 General Meetings
60261 Frankfurt am Main
Telefax +49 (0) 69 / 136 26351
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com

Der Anteilsbesitz muss durch eine deutsch- oder englischsprachige Bescheinigung in Textform des depotführenden Instituts nachgewiesen werden. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das heißt den 4. Juli 2018, 0.00 Uhr, zu beziehen (sogenannter Nachweisstichtag). Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse spätestens am 18. Juli 2018, 24.00 Uhr, zugehen.

BEDEUTUNG DES NACHWEISSTICHTAGS

Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und des Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat.

Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktien der Gesellschaft erwerben, werden zwar Aktionär; sie sind jedoch nicht berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen oder ihr Stimmrecht auszuüben, soweit sie sich nicht bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Entsprechend hat der Erwerb weiterer Aktien durch einen Aktionär nach dem Nachweisstichtag keinen Einfluss auf den Umfang des Stimmrechts. Maßgeblich ist der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Umgekehrt sind Aktionäre, die sich zum Nachweisstichtag ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in unverändertem Umfang berechtigt, wenn sie alle Aktien oder einen Teil von ihnen nach dem Nachweisstichtag veräußern. Auf die Veräußerbarkeit der Aktien hat der Nachweisstichtag deshalb keine Auswirkungen. Für eine eventuelle Dividendenberechtigung ist der Nachweisstichtag ebenfalls ohne Bedeutung.

VERFAHREN FÜR DIE STIMMABGABE DURCH EINEN BEVOLLMÄCHTIGTEN

Bevollmächtigung eines Dritten

Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder auch eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.

Nach ordnungsgemäßer Anmeldung erhalten Aktionäre ein Vollmachtsformular. Die Verwendung des Vollmachtsformulars ist nicht zwingend. Die Bevollmächtigung und ihr Nachweis können auch auf andere formgerechte Art und Weise erfolgen.

Die Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf können entweder gegenüber dem Bevollmächtigten oder unter folgender Adresse gegenüber der Gesellschaft erklärt werden:

Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft
HV-Büro (LD-CG)
Gutenbergring
69168 Wiesloch
Telefax: +49 (0) 62 22 / 82-9967100
E-Mail: hv2018@heidelberg.com

Ein Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann ebenfalls an die vorstehend genannte Adresse übermittelt werden. Der Nachweis einer Vollmacht kann auch am Tag der Hauptversammlung ab 8.30 Uhr an den Registrierungsschaltern im Congress Center Rosengarten, Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim, erbracht werden.

Zusätzlich bietet die Gesellschaft unter

www.heidelberg.com/hauptversammlung

ein internetgestütztes System für die Übermittlung des Nachweises der Vollmacht bzw. des Widerrufs an. Einzelheiten können Aktionäre den dort aufgeführten Hinweisen entnehmen.

Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten und Aktionärsvereinigungen sowie von in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Instituten, Unternehmen und Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Wir bitten daher Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes/eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, sich rechtzeitig mit dem Bevollmächtigten insbesondere über die Form der Vollmacht abzustimmen.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Auch nach Vollmachtserteilung bleibt das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung unberührt. Die persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung führt zu einem Erlöschen eventuell zuvor erteilter Vollmachten.

Bevollmächtigung von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter

Wir bieten unseren Aktionären an, sich nach Maßgabe ihrer Weisungen durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zur Ausübung ihres Stimmrechts vertreten zu lassen. Auch im Falle der Bevollmächtigung eines von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters sind eine fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes des Aktionärs nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, die Stimmrechte der Aktionäre entsprechend den ihnen erteilten Weisungen auszuüben. Ohne ausdrücklich erteilte Weisung oder bei nicht eindeutig erteilter Weisung zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung oder den vor der Hauptversammlung zugänglich gemachten Gegenanträgen und Wahlvorschlägen ist eine Ausübung des Stimmrechts durch die Stimmrechtsvertreter nicht möglich. Sollte zu TOP 2 und/oder zu TOP 3 (Entlastung Vorstand bzw. Aufsichtsrat) eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt eine Weisung zu diesen Tagesordnungspunkten entsprechend für die Einzelabstimmungen. Die Erteilung der Vollmacht, die Erteilung von Weisungen und deren Änderung, der Widerruf der Vollmacht sowie der Nachweis der Bevollmächtigung oder des Widerrufs gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.

Zur Bevollmächtigung kann das Formular verwendet werden, das den Aktionären nach ordnungsgemäßer Anmeldung zugesandt wird. Daneben ist die Bevollmächtigung auch über das oben genannte internetgestützte System unter

www.heidelberg.com/hauptversammlung

möglich. Einzelheiten zur Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft über das internetgestützte System können die Aktionäre den dort aufgeführten Hinweisen entnehmen.

Die Vollmachts- und Weisungserteilung, der Widerruf der Vollmacht sowie die Änderung von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft unter der folgenden Adresse in Textform bis spätestens 23. Juli 2018, 24.00 Uhr, zugehen:

Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft
HV-Büro (LD-CG)
Gutenbergring
69168 Wiesloch
Telefax: +49 (0) 62 22 / 82- 9967100
E-Mail: hv2018@heidelberg.com

In dem unter

www.heidelberg.com/hauptversammlung

angebotenen internetgestützten System ist die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, der Widerruf der Vollmacht und die Änderung von Weisungen bis zum 24. Juli 2018, 18.00 Uhr (eingehend), möglich.

Am Tag der Hauptversammlung können die Vollmacht und die Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die Änderung von Weisungen sowie der Widerruf der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in Textform auch ab 08:30 Uhr an den Registrierungsschaltern im Congress Center Rosengarten, Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim, erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlussfassungen oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen von Aktionären entgegennehmen und dass sie nicht an möglichen Abstimmungen über eventuelle, erst in der Hauptversammlung vorgebrachte Gegenanträge oder Wahlvorschläge oder sonstige, nicht im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilte Anträge teilnehmen und auch keine diesbezüglichen Weisungen entgegennehmen können.

Auch nach Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bleibt das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung unberührt. Die persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung führt zu einem Erlöschen eventuell zuvor erteilter Vollmachten und Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts.

VERFAHREN FÜR DIE STIMMABGABE DURCH BRIEFWAHL

Aktionäre können ihre Stimmen zu den veröffentlichten Beschlussvorschlägen, auch ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, im Wege der Briefwahl abgeben. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung des Aktionärs und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes des Aktionärs nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Briefwahlstimmen, die keiner ordnungsgemäßen Anmeldung zugeordnet werden können, sind gegenstandslos.

Nach ordnungsgemäßer Anmeldung erhalten Aktionäre ein Briefwahlformular mit weiteren Hinweisen. Die Verwendung des Briefwahlformulars ist nicht zwingend. Die Abgabe von Briefwahlstimmen kann auch auf andere Art und Weise erfolgen. Die Gesellschaft bietet unter

www.heidelberg.com/hauptversammlung

ein internetgestütztes System an. Einzelheiten können Aktionäre den dort aufgeführten Hinweisen entnehmen.

Aktionäre werden gebeten, ihre Briefwahlstimmen der Gesellschaft bis zum 23. Juli 2018, 24.00 Uhr (eingehend), unter folgender Adresse, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse zu übersenden:

Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft
HV-Büro (LD-CG)
Gutenbergring
69168 Wiesloch
Telefax: +49 (0) 62 22 / 82- 9967100
E-Mail: hv2018@heidelberg.com

Der Widerruf oder die Änderung bereits erteilter Briefwahlstimmen ist bis zu diesem Zeitpunkt auf gleichem Wege möglich.

Die Stimmabgabe mittels Briefwahl ist auf die Abstimmung über Beschlussvorschläge (einschließlich etwaiger Anpassungen) von Vorstand und Aufsichtsrat und auf mit einer Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG bekannt gemachte Beschlussvorschläge von Aktionären beschränkt. Sollte zu TOP 2 und TOP 3 (Entlastung Vorstand bzw. Aufsichtsrat) eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt eine Stimmabgabe durch Briefwahl zu diesen Tagesordnungspunkten entsprechend für die Einzelabstimmungen.

Auch bevollmächtigte Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellte Personen können sich der Briefwahl bedienen.

Die Briefwahl schließt eine Teilnahme an der Hauptversammlung nicht aus. Die persönliche Teilnahme gilt als Widerruf der zuvor abgegebenen Briefwahl.

RECHTE DER AKTIONÄRE

Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft mindestens dreißig Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens 24. Juni 2018, 24.00 Uhr, zugehen. Aktionäre werden gebeten, etwaige Ergänzungsverlangen an folgende Adresse zu übermitteln:

Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft
Vorstand
HV-Büro (LD-CG)
Gutenbergring
69168 Wiesloch

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse

www.heidelberg.com/hauptversammlung

bekannt gemacht.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Aktionäre der Gesellschaft sind berechtigt, Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung zu übersenden. Aktionäre können auch einen Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern übersenden. Gegenanträge müssen, anders als Wahlvorschläge, mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge mit Begründung oder Wahlvorschläge sind an folgende Adresse zu richten:

Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft
HV-Büro (LD-CG)
Gutenbergring
69168 Wiesloch
Telefax: +49 (0) 62 22 / 82- 9967100
E-Mail: hv2018@heidelberg.com

Die Gesellschaft kann aus den in § 126 Abs. 2 AktG bzw. in § 127 Satz 1 AktG i. V. m. § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen davon absehen, Gegenanträge und Wahlvorschläge zugänglich zu machen; Wahlvorschläge müssen zudem nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 Satz 4 AktG und § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG enthalten.

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft mindestens vierzehn Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 10. Juli 2018, 24.00 Uhr, unter der oben angegebenen Adresse zugegangen sind, werden im Internet unter

www.heidelberg.com/hauptversammlung

bekannt gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Vorab der Gesellschaft fristgerecht übermittelte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden in der Hauptversammlung nur behandelt, wenn sie dort mündlich gestellt bzw. unterbreitet werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung zu stellen bzw. Wahlvorschläge zum relevanten Tagesordnungspunkt zu machen, ohne diese vorher der Gesellschaft übermittelt zu haben, bleibt unberührt.

Recht der Aktionäre auf Erteilung von Auskünften gemäß § 131 Abs. 1 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Wir weisen darauf hin, dass der Vorstand von einer Beantwortung einzelner Fragen aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen kann. Das Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung ausgeübt werden, ohne dass es einer vorherigen Ankündigung oder sonstigen Mitteilung bedürfte.

Weitergehende Erläuterungen

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG finden Sie auf der Internetadresse

www.heidelberg.com/hauptversammlung

unter „Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre“.

INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT

Die Informationen und Unterlagen gemäß § 124a AktG können von der Einberufung der Hauptversammlung an unter

www.heidelberg.com/hauptversammlung

abgerufen werden.

ÜBERTRAGUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG IM INTERNET

Sie können die Rede des Vorstandsvorsitzenden direkt über das Internet

www.heidelberg.com/hauptversammlung

verfolgen und dort im Anschluss abrufen. Die Abstimmungsergebnisse werden wir nach der Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse bekannt geben.

DATENSCHUTZRECHTLICHE BETROFFENENINFORMATION FÜR AKTIONÄRE

Die Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten (Name und Vorname, Anschrift, ggf. E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte; Eintrittskarte; ggf. Name, Vorname und Anschrift eines vom Aktionär benannten Aktionärsvertreters) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Verantwortlicher für die Verarbeitung ist die Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft, Kurfürsten-Anlage 52-60, 69115 Heidelberg. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung.

Die Dienstleister der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft.

Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht.

Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter haben in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, sowie ein Recht auf Datenübertragung gemäß den Artikeln 12 bis 33 der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse

Nilofar.Yussuf@heidelberg.com

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

Nilofar Yussuf
Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft
Tel.: +49 (0) 62 22 / 82-67284
Fax.: +49 (0) 62 22 / 82-9967284
Gutenbergring
69168 Wiesloch
Deutschland

Frau Yussuf ist unsere betriebliche Datenschutzbeauftragte.

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.

Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Website der Gesellschaft unter

https://www.heidelberg.com

zu finden.

Heidelberg, im Juni 2018

Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Weitere Informationen zu TOP 5 (Wahl zum Aufsichtsrat), insbesondere gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG und gemäß Nr. 5.4.1 Abs. 5 Satz 2, Abs. 6-8 Deutscher Corporate Governance Kodex

Dr. Siegfried Jaschinski

Persönliche Daten:

Geboren: 21. August 1954 in Deutschland
Erstbestellung: 03.04.2007

Angaben zu relevanten Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen

Herr Dr. Siegfried Jaschinski hat ein Diplom der Universität Köln im Bereich der Betriebswirtschaft. Er verfügt über langjährige Erfahrung in den Bereichen Controlling und Investment Banking und war mehrere Jahre in führenden Positionen verschiedener Banken tätig. Ebenso verfügt er über einen ausgeprägten Sachverstand im Bereich von Rechnungslegung, Abschlussprüfung, Finanzierung und Kapitalmarkt und ist unabhängig i. S. v. Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex.

Beruflicher Werdegang und aktuelle Tätigkeit:

1974 – 1981 Promotion an der Universität Düsseldorf im Bereich Geschichte und Philosophie sowie Diplom an der Universität Köln im Bereich Betriebswirtschaft
1981 – 1986 Controlling und Investment Banking bei HSBC Trinkaus, Düsseldorf.
1986 – 1994 Funktion im Corporate Finance und Wertpapierbereich, zum Schluss Direktor und Leiter des Bereiches Global Bond Sales, Treasury Produkte für europäische Unternehmen, Equity Derivative bei der Deutsche Bank AG.
1994 – 2000 Vorstandsmitglied der LBBW/SüdwestLB, verantwortlich für das nationale Firmenkunden- und Auslandsgeschäft
2001 – 2004 Vorstandsmitglied der LBBW, verantwortlich für Finanzmärkte
2001-2009 Vorsitzender der Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V.; zeitweise Vorsitzender des Aufsichtsrates der Börse Stuttgart AG, Vorsitzender der Baden-Württembergische Wertpapierbörse
2005 – 2009 Vorstandsvorsitzender der LBBW
2011 – 2014 Vorstandsmitglied der MainFirst Bank AG und Partner der MainFirst Holding AG
Seit 2015 Partner der Augur Capital AG und diverse Aufsichtsratsmandate für Portfoliounternehmen von Augur Capital Fonds
2007 – 2015 Mitglied des Aufsichtsrates der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft
Seit 2015 Vorsitzender des Aufsichtsrates der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

Augur Capital Advisors S.A, Luxemburg (Mitglied des Verwaltungsrats)

Augur FIS–Financial Opportunities II SICAV (Mitglied des Verwaltungsrats)

Augur General Partners S.A.R.L, Luxemburg (Mitglied des Verwaltungsrats)

Veritas Investment GmbH (Mitglied des Aufsichtsrats)

Veritas Institutional GmbH (Mitglied des Aufsichtsrats)

LRI Depositary S. A., Luxemburg (Mitglied des Aufsichtsrats)

Ferdinand Rüesch

Persönliche Daten:

Geboren: 31. Oktober 1959 in der Schweiz
Erstbestellung: 25.07.2018

Angaben zu relevanten Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen

Herr Ferdinand Rüesch hat einen Abschluss als Dipl. Masch. Ing. HTL Maschinenbau und verfügt über langjährige Erfahrungen im Vertrieb in der Druck-, Verpackungs- und Medienbranche. Als früherer Eigentümer der Gallus Ferd. Rüesch AG kann er auch die damit verbundene Industrieexpertise und eine umfassende Kenntnis im weltweiten Key Account Management von lokal und global agierenden Kunden vorweisen.

Beruflicher Werdegang und aktuelle Tätigkeit:

1976 – 1981 Gallus Ferd. Rüesch AG, St. Gallen, Schweiz
Ausbildung zum Maschinenmechaniker
1981 – 1984 Militärdienst und mehrere längere Aufenthalte bei Gallus Vertretungen im Ausland, vor allem in den USA, als Vorbereitung auf seine Management-Funktion bei der Gallus Ferd. Rüesch AG
1985 – 1988 Berufsbegleitendes Maschinenbau-Studium, Abschluss als Dipl. Masch. Ing. HTL (neu diplomierter Ingenieur FH in Maschinenbau an der FHS St. Gallen)
1986 – 1990 Gallus Ferd. Rüesch AG, St. Gallen, Schweiz Verschiedene Funktionen in allen Bereichen der Firma zur Vorbereitung auf die Managementfunktion
1990 – 1992 Berufsbegleitendes Studium an der Universität St. Gallen,
Abschluss des Executive MBA HSG Kurs 4 Universität St. Gallen
1990 – 1993 Gallus Ferd. Rüesch AG, St. Gallen, Schweiz, CEO
1993 – 2002 Gallus Inc., Philadelphia US (Tochtergesellschaft der Gallus Ferd. Rüesch AG, Schweiz), Präsident
Seit 2002 Gallus Ferd. Rüesch AG
Vize-Präsident des Verwaltungsrates und Key Account Manager
2015 – 2016 Berufsbegleitendes Studium; Certified Global Negotiator; CGN-HSG, Executive School of Management, Technology and Law at the University St. Gallen

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

Ferd. Rüesch AG, Schweiz (Präsident des Verwaltungsrats)

Heidelberg Schweiz AG, Schweiz (Präsident des Verwaltungsrats einer Konzerngesellschaft der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft)

Gallus Holding AG, Schweiz (Vizepräsident des Verwaltungsrats einer Konzerngesellschaft der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft)

Gallus Ferd. Rüesch AG, Schweiz (Vizepräsident des Verwaltungsrats einer Konzerngesellschaft der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft)

Herr Ferdinand Rüesch wird seine Verwaltungsratsmitgliedschaften bei der Heidelberg Schweiz AG, der Gallus Holding AG sowie der Gallus Ferd. Rüesch AG im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat der Gesellschaft niederlegen.

Prof. Dr.-Ing. Günther Schuh

Persönliche Daten:

Geboren: 19. November 1958 in Deutschland
Erstbestellung: 18.07.2008

Angaben zu relevanten Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen

Herr Prof. Dr.-Ing. Günther Schuh ist seit vielen Jahren ordentlicher Professor und Inhaber des Lehrstuhls für Produktionssystematik der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) Aachen. Durch seine Tätigkeit und verschiedene industrienahe Engagements im Maschinenbau, aber auch in der Druckbranche kann er umfassende Kenntnisse und die damit verbundene Industrieexpertise vorweisen. Zudem zeichnen ihn seine fachliche Kompetenz durch seine weiteren Engagements als Mitglied des Direktoriums der Fraunhofer Technology Academy und seine Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender der e.GO Mobile AG aus und er kann bei der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft seine Kenntnisse und Erfahrungen insbesondere im Bereich der Produktion und Fertigungsprozesse einbringen.

Beruflicher Werdegang und aktuelle Tätigkeit:

1978 – 1988 Studium des Maschinenbaus und der Wirtschaftswissenschaften an der RWTH Aachen und Promotion zum Dr.-Ing. an der RWTH
1988 – 1990 Oberingenieur am Laboratorium für Werkzeugmaschinen und Betriebslehre (WZL) der RWTH Aachen (Prof. Dr.-Ing. Dr. h.c. W. Eversheim)
1989 – 1996 Gründer und Geschäftsführer der GPS GmbH (heute Schuh & Co.-Gruppe) in Würselen, Deutschland, St. Gallen, Schweiz und Atlanta, USA
1990 – 1993 Habilitation und vollamtlicher Dozent für Fertigungswirtschaft und Industriebetriebslehre an der Universität St. Gallen (HSG)
1993 – 2002 Professor für „Betriebswirtschaftliches Produktionsmanagement“ an der Universität St. Gallen (HSG) und Mitglied des (ITEM-HSG) Direktoriums des Instituts für Technologiemanagement
seit 2002 Inhaber des Lehrstuhls für Produktionssystematik der RWTH und Mitglied des Direktoriums des WZL und Fraunhofer IPT
seit 2004 Direktor des Forschungsinstituts für Rationalisierung (FIR) e.V. an der RWTH Aachen
seit 2005 Mitglied des Direktoriums des Instituts für Industriekommunikation und Fachmedien (IIF) an der RWTH
seit 2006 Mitglied des Direktoriums der Fraunhofer Technology Academy, München
2008 – 2012 Prorektor der RWTH Aachen
seit 2009 Geschäftsführer der RWTH Aachen Campus GmbH
seit 2014 Mitglied des Präsidiums der acatech – DEUTSCHE AKADEMIE DER TECHNIKWISSENSCHAFTEN
seit 2015 Vorsitzender des Vorstands der e.GO Mobile AG

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

KEX Knowledge Exchange AG (Vorsitz)

Gallus Holding AG, Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats einer Konzerngesellschaft der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft)

Phoenix Contact GmbH & Co. KG (Mitglied des Beirats)

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