Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft – Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft
Heidelberg
Gesellschaftsbekanntmachungen Mitteilung über die Ankündigung der Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts 15.03.2019

Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft

Heidelberg

WKN 731400
ISIN DE0007314007

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
über die Ankündigung der Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts

Der Vorstand der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft hat am 12. März 2019 mit Zustimmung des vom Aufsichtsrat für diese Zwecke gebildeten und anstelle des Aufsichtsrats handelnden Ausschusses „Kapitalmaßnahme 2019“ vom gleichen Tag beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung der von der Hauptversammlung am 24. Juli 2015 beschlossenen Ermächtigung in § 3 Abs. 5 der Satzung (Genehmigtes Kapital 2015) von bisher EUR 713.562.818,56 um EUR 65.904.069,12 auf EUR 779.466.887,68 durch Ausgabe von 25.743.777 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 2,56 gegen Bareinlage zu erhöhen. Die neuen Aktien werden zu einem Ausgabebetrag von EUR 2,68 je neuer Aktie, d.h. insgesamt EUR 68.993.322,36 ausgegeben. Die neuen Aktien sind ab dem 1. April 2018 gewinnanteilsberechtigt. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde gemäß § 3 Abs. 5 Unterabsatz 3 der Satzung i.V.m. §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen.

Die Gesellschaft erwartet, dass die Kapitalerhöhung voraussichtlich im März 2019 in das Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim eingetragen werden wird.

 

Heidelberg, im März 2019

Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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