Heinsberger Volksbank Aktiengesellschaft – 136. Hauptversammlung

Heinsberger Volksbank Aktiengesellschaft
Heinsberg
ISIN DE 0008060500
WKN: 806050
Die Aktionäre unserer Bank werden hiermit zu der
am Mittwoch, den 15. Juli 2015, 14.00 Uhr,
in der Stadthalle Heinsberg, Apfelstraße 60, Heinsberg,
stattfindenden
136. ordentlichen Hauptversammlung
eingeladen.
Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das 141. Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2014 und des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2014 in Höhe von EUR 391.200,00 wie folgt zu verwenden:
a. Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 8,15 EUR (EUR 5,00 zuzüglich Bonus in Höhe von 3,15 EUR) je Stückaktie auf das in 24.000 Stückaktien eingeteilte dividendenberechtigte Grundkapital in Höhe von 1.320.000,00 EUR: EUR 195.600
b. Gewinnrücklage: EUR 195.600
insgesamt: EUR 391.200
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes im Geschäftsjahr 2014 für dieses

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2014 Entlastung für dieses zu erteilen.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2014 für dieses

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2014 Entlastung für dieses zu erteilen.
5.

Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 12 der Satzung aus sechs Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden, soweit nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen einzelne Aufsichtsratsmitglieder anderweitig zu besetzen sind. Nach § 4 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Drittelbeteiligungsgesetz werden davon zwei Mitglieder von den Arbeitnehmern gewählt. Die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt nach § 12 der Satzung auf die längste nach § 102 AktG zulässige Zeit; eine Bestellung soll nur erfolgen, wenn die betreffende Person zum Zeitpunkt der Bestellung das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Herr Dipl. Finanzwirt Franz Wynands, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dr. Randerath & Partner PartG mbB, Heinsberg scheidet in diesem Jahr turnusmäßig mit Ablauf der Hauptversammlung am 24. Juni 2015 aus dem Aufsichtsrat aus. Eine Wiederwahl ist statthaft. Diese soll erfolgen.

Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, Herrn Dipl. Finanzwirt Franz Wynands, wohnhaft in Selkant, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dr. Randerath & Partner PartG mbB, Heinsberg als Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zu bestellen.
7.

Beschlussfassung über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag vom 03. Juni 2015 zwischen der Heinsberger Volksbank Aktiengesellschaft und der Raiffeisenbank eG

Der Vorstand der Heinsberger Volksbank Aktiengesellschaft und der Vorstand der Raiffeisenbank eG haben einen am 03. Juni 2015 notariell beurkundeten Verschmelzungsvertrag geschlossen. Dieser bedarf zu seiner Wirksamkeit unter anderem der Zustimmung der Hauptversammlung der Heinsberger Volksbank Aktiengesellschaft und der Vertreterversammlung der Raiffeisenbank eG (§ 13 Absatz 1 Umwandlungsgesetz).
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem am 03. Juni 2015 notariell beurkundeten Verschmelzungsvertrag zwischen der Heinsberger Volksbank Aktiengesellschaft mit Sitz in Heinsberg und der Raiffeisenbank eG mit Sitz in Heinsberg zuzustimmen.

Der Verschmelzungsvertrag, der nachfolgend im Wortlaut wiedergegeben wird, regelt im Wesentlichen:
a.

Die Heinsberger Volksbank Aktiengesellschaft überträgt ihr Vermögen als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Raiffeisenbank eG gegen Gewährung von Mitgliedschaften an die Aktionäre der Heinsberger Volksbank Aktiengesellschaft. Verschmelzungsstichtag ist der 1. Januar 2015; er verschiebt sich, wenn die Verschmelzung nach dem 31. Dezember 2015 in das Genossenschaftsregister der Raiffeisenbank eG eingetragen wird. Die Regelungen dazu im Einzelnen finden sich in §§ 2, 3 und § 8 Absatz 2 und Absatz 3 des Verschmelzungsvertrags, auf die ergänzend Bezug genommen wird.

Die Heinsberger Volksbank Aktiengesellschaft und die Raiffeisenbank eG werden nachfolgend für den Zeitraum ab dem Wirksamwerden der Verschmelzung, also ab der Eintragung der Verschmelzung in das für die Raiffeisenbank eG zuständige Genossenschaftsregister, gemeinsam auch als „vereinigte Genossenschaft“ bezeichnet. Die Firma der vereinigten Genossenschaft lautet Volksbank Heinsberg eG. Diese hat ihren juristischen Sitz in Heinsberg.
b.

Jeder Aktionär der Heinsberger Volksbank Aktiengesellschaft wird nach Maßgabe der Regelungen in § 3 des Verschmelzungsvertrags grundsätzlich mit einem Geschäftsanteil in Höhe von EUR 300,00 bei der vereinigten Genossenschaft beteiligt. Für jede Aktie schreibt die vereinigte Genossenschaft den Wert der Aktie in Höhe von EUR 902,44 als Geschäftsguthaben gut.

Aktionäre der übertragenden Gesellschaft werden grundsätzlich mit so vielen Geschäftsanteilen bei der vereinigten Genossenschaft beteiligt, wie durch Anrechnung des Werts ihrer Aktien als voll eingezahlt anzusehen sind (voll eingezahlter Geschäftsanteil), höchstens kann aber nach § 37 der Satzung der übernehmenden Genossenschaft neuer Fassung (siehe §§ 5 Abs. 1, 18 des Verschmelzungsvertrages) ein voll eingezahlter Geschäftsanteil erworben werden. Dem entsprechend wird grundsätzlich jeder Aktionär mit nur einem Geschäftsanteil beteiligt; soweit ein Aktionär bereits Mitglied ist, kann ein weiterer Geschäftsanteil aber nicht hinzuerworben werden. Übersteigt das durch die Verschmelzung erlangte Geschäftsguthaben eines Aktionärs der Heinsberger Volksbank Aktiengesellschaft unter Berücksichtigung eines gegebenenfalls bereits als Mitglied vorhandenen Geschäftsguthabens den Gesamtbetrag der Geschäftsanteile, mit denen es bei der vereinigten Genossenschaft beteiligt ist, so ist der übersteigende Betrag gemäß § 88 Absatz 1 Satz 3 Umwandlungsgesetz an den Aktionär auszuzahlen.

Der Betrag des Geschäftsanteils und die Zahl der Geschäftsanteile, mit der jeder Aktionär an der Raiffeisenbank eG auf der Grundlage des Umtauschverhältnisses beteiligt wird, sind aus § 19 des Verschmelzungsvertrags in Verbindung mit der dort in Bezug genommenen Anlage ersichtlich.

Die Regelungen im Einzelnen zum Erwerb der Mitgliedschaft und zum Umtauschverhältnis finden sich in § 3 des Verschmelzungsvertrags, auf den ergänzend Bezug genommen wird.
c.

Die Rechte und Pflichten der Mitglieder der vereinigten Genossenschaft ergeben sich aus dem Genossenschaftsgesetz und der Satzung der Volksbank Heinsberg eG, die nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages zu ändern ist. Die bestehende Haftsumme je Geschäftsanteil bei der vereinigten Genossenschaft beträgt EUR 300,00. Die Regelungen im Einzelnen zu Satzung, Geschäftsanteil und Haftsumme finden sich in den §§ 5, 18 des Verschmelzungsvertrags, auf die ergänzend Bezug genommen wird.
d.

Des Weiteren werden im Verschmelzungsvertrag die Folgen der Verschmelzung für die Arbeitnehmer und ihre Vertretungen dargestellt. Mit dem Wirksamwerden der Verschmelzung gehen sämtliche Arbeitsverhältnisse, die mit der Heinsberger Volksbank Aktiengesellschaft bestehen, mit allen Rechten und Pflichten auf die Volksbank Heinsberg eG über. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf § 11 des Verschmelzungsvertrags Bezug genommen.
e.

Schließlich enthält der Verschmelzungsvertrag Regelungen zur Zielsetzung der Verschmelzung, zu Firma und Sitz der vereinigten Genossenschaft, zum Bilanzgewinnstichtag, zu Sonderrechten und besonderen Vorteilen, zum Geschäftsbetrieb und Organisationsplan der vereinigten Genossenschaft, zur Vertreterversammlung, zur Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat, zu Mitgliederpflege und zu Beteiligungen der Heinsberger Volksbank Aktiengesellschaft und der Raiffeisenbank eG. Hinsichtlich weiterer Einzelheiten wird auf die §§ 1, 6, 7, 8, 9, 10, 12, 13, 14, 15, 17 und 20 des Verschmelzungsvertrags ergänzend Bezug genommen.

Der gemeinsame Verschmelzungsbericht des Vorstands der Heinsberger Volksbank Aktiengesellschaft und des Vorstands der Raiffeisenbank eG enthält vertiefende Ausführungen. Auf diese Erläuterungen wird ergänzend verwiesen.

Der Verschmelzungsvertrag nebst seiner Anlage hat folgenden Wortlaut:
Verschmelzungsvertrag

Zwischen der

Raiffeisenbank eG mit Sitz in Heinsberg

– übernehmende Genossenschaft –

Siemensstraße 5, 52525 Heinsberg, vertreten durch den Vorstand, die Herren Thomas Giessing und Klaus-Dieter Kroll

und der

Heinsberger Volksbank Aktiengesellschaft mit Sitz in Heinsberg

– übertragende Gesellschaft –

Hochstraße 112–114, 52525 Heinsberg, vertreten durch den Vorstand, die Herren Dirk Cormann und Kurt Hauser

wird im Einvernehmen mit den jeweiligen Aufsichtsräten vorbehaltlich der Zustimmung der Vertreterversammlung der Raiffeisenbank eG und der Hauptversammlung der Heinsberger Volksbank Aktiengesellschaft folgender Verschmelzungsvertrag abgeschlossen:
§ 1
Zielsetzung

Die Wettbewerbsbedingungen in der Kreditwirtschaft haben sich in den letzten Jahren grundlegend geändert. Konkurrierende Anbieter von Finanzdienstleistungen weiten ihr Angebot immer stärker aus. Der Wettbewerb um besonders interessante Kundengruppen wird durch die Definition ähnlicher strategischer Ziele in den einzelnen Bankengruppen intensiver. Banken müssen sich flexibel auf Veränderungen in den Bedürfnissen und Erwartungen der Kunden einstellen, um diese auch in der Zukunft bedienen, beraten und betreuen zu können. Dabei besteht die Chance, mit steigenden Kundenbedürfnissen mitwachsen zu können, da auch eine bestimmte Betriebsgröße sinnvoll ist, um den sicherlich weiter steigenden Anforderungen der Kunden gerecht zu werden. Zudem steigt der Kostendruck zur Erfüllung der regulatorischen Vorgaben durch die Bereitstellung des zur Bearbeitung der Themenstellungen erforderlichen Personals.

Die Verschmelzung führt zwei starke und gleichberechtigte Banken mit dem wesentlichen Ziel der Schaffung einer finanz- und leistungsstarken Bank mit einer hohen Marktdurchdringung, die dem privaten und gewerblichen Mittelstand eine hohe Servicequalität sowie bedarfsgerechte Finanzdienstleistungen bietet, zusammen. Als mitglieder- und kundenorientierte Genossenschaftsbank in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft sollen die bestehenden Traditionen der beiden Banken gewahrt werden.

Die Wurzeln der neuen gemeinsamen Genossenschaftsbank liegen weiterhin in den regional angestammten Geschäftsgebieten. Durch die Verschmelzung werden die Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die langfristige Existenzsicherung der beteiligten Rechtsträger angestrebt. Sie dient damit dem Auftrag gemäß § 1 des Genossenschaftsgesetzes, den Erwerb und die Wirtschaft der Mitglieder zu fördern.
§ 2
Gesamtrechtsnachfolge

(1) Beide Rechtsträger gehen eine Verschmelzung durch Aufnahme unter Auflösung ohne Abwicklung gemäß den §§ 2 Nr. 1, 4 ff., 60 ff. und 79 ff. Umwandlungsgesetz (im Folgenden „UmwG“) ein.

Hierbei sind

die Heinsberger Volksbank Aktiengesellschaft mit Sitz in Heinsberg

der übertragende Rechtsträger
(im Folgenden auch „übertragender Rechtsträger“ oder „übertragende Gesellschaft“)

und

die Raiffeisenbank eG mit Sitz in Heinsberg

der übernehmende Rechtsträger
(im Folgenden auch „übernehmender Rechtsträger“ oder „übernehmende Genossenschaft).

Die Heinsberger Volksbank Aktiengesellschaft und die Raiffeisenbank eG werden nachfolgend für den Zeitraum ab dem Wirksamwerden der Verschmelzung gemeinsam auch als „vereinigte Genossenschaft“ bezeichnet.

(2) Die Heinsberger Volksbank Aktiengesellschaft überträgt ihr Vermögen als Ganzes einschließlich der Verbindlichkeiten gemäß § 20 Umwandlungsgesetz auf die Raiffeisenbank eG im Wege der Gesamtrechtsnachfolge gegen Gewährung von Mitgliedschaften gemäß § 3 dieses Vertrags mit Wirkung ab der Eintragung der Verschmelzung in das für die übernehmende Genossenschaft zuständige Genossenschaftsregister (im Folgenden: „Wirksamwerden der Verschmelzung“).
§ 3
Erwerb der Mitgliedschaft, Umtauschverhältnis und Auszahlung eines durch die Verschmelzung erlangten
Geschäftsguthabens an Aktionäre

(1) Die Aktionäre der übertragenden Gesellschaft erwerben die Mitgliedschaft bei der vereinigten Genossenschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge ohne Kosten.

(2) Jedem Aktionär der übertragenden Gesellschaft wird als Geschäftsguthaben bei der übernehmenden Genossenschaft der Wert der Aktien gutgeschrieben, mit denen er an der übertragenden Gesellschaft beteiligt war. Jeder Aktionär der übertragenden Gesellschaft wird grundsätzlich mit mindestens einem Geschäftsanteil bei der übernehmenden Genossenschaft beteiligt (Umtauschverhältnis), höchstens kann ein voll eingezahlter Geschäftsanteil erworben werden. Im Einzelnen gilt Folgendes:
a)

Jeder Aktionär der übertragenden Gesellschaft wird nach Maßgabe der Regelungen in § 3 dieses Vertrags mit mindestens einem Geschäftsanteil in Höhe von EUR 300,00 bei der vereinigten Genossenschaft beteiligt.
b)

Für jede Aktie schreibt die vereinigte Genossenschaft den Wert der Aktie in Höhe von EUR 902,44 als Geschäftsguthaben gut.
c)

Aktionäre der übertragenden Gesellschaft werden grundsätzlich mit so vielen Geschäftsanteilen bei der vereinigten Genossenschaft beteiligt, wie durch Anrechnung des Werts ihrer Aktien als voll eingezahlt anzusehen sind (voll eingezahlter Geschäftsanteil), höchstens kann aber nach § 37 der Satzung der übernehmenden Genossenschaft neuer Fassung (siehe §§ 5 Abs. 1, 18 dieses Vertrages) ein voll eingezahlter Geschäftsanteil erworben werden. Dem entsprechend wird grundsätzlich jeder Aktionär mit nur einem Geschäftsanteil beteiligt; soweit ein Aktionär bereits Mitglied ist, kann ein weiterer Geschäftsanteil aber nicht hinzuerworben werden.
d)

Übersteigt das durch die Verschmelzung erlangte Geschäftsguthaben eines Aktionärs unter Berücksichtigung eines gegebenenfalls bereits als Mitglied vorhandenen Geschäftsguthabens den Gesamtbetrag der Geschäftsanteile, mit denen es bei der vereinigten Genossenschaft beteiligt ist, so ist der übersteigende Betrag gemäß § 88 Abs. 1 Satz 3 UmwG an den Aktionär auszuzahlen.
e)

Der Betrag des Geschäftsanteils und die Zahl der Geschäftsanteile, mit der jeder Aktionär an der übernehmenden Genossenschaft auf der Grundlage des Umtauschverhältnisses beteiligt wird, sind aus § 19 dieses Vertrags in Verbindung mit der dort in Bezug genommenen Anlage ersichtlich. Nach Wirksamwerden der Verschmelzung ist jedem Aktionär der übertragenden Gesellschaft der Umfang seiner Beteiligung an der übernehmenden Genossenschaft unverzüglich in Textform mitzuteilen (§ 89 Absatz 2 UmwG); hierbei sind auch bei der übernehmenden Genossenschaft bereits vor dem Wirksamwerden der Verschmelzung bestehende Geschäftsanteile zu berücksichtigen.
§ 4
Barabfindungsangebot

(1) Die übernehmende Genossenschaft bietet den Aktionären der Heinsberger Volksbank Aktiengesellschaft, die gegen den Verschmelzungsbeschluss in der Hauptversammlung der Heinsberger Volksbank Aktiengesellschaft Widerspruch zur Niederschrift erklären, eine Barabfindung für den Fall an, dass sie ihr Ausscheiden aus der übernehmenden Genossenschaft erklären. Das Barabfindungsangebot beträgt EUR 902,44 je Aktie.

(2) Das Barabfindungsangebot kann nur binnen zwei Monaten nach dem Tage angenommen werden, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Genossenschaftsregister der übernehmenden Genossenschaft gemäß § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist. Ist nach § 34 UmwG ein Antrag auf Bestimmung der Barabfindung durch das Gericht gestellt worden, so kann das Angebot binnen zwei Monaten nach dem Tage angenommen werden, an dem die Entscheidung im elektronischen Bundesanzeiger bekanntgemacht worden ist.
§ 5
Satzung, Geschäftsanteil, Haftsumme

(1) Die Rechte und Pflichten der Mitglieder der vereinigten Genossenschaft ergeben sich aus dem Genossenschaftsgesetz und der Satzung, die nach Maßgabe des § 18 dieses Vertrags zu ändern ist.

(2) Der Geschäftsanteil bei der vereinigten Genossenschaft beträgt EUR 300,00.

(3) Die bestehende Haftsumme je Geschäftsanteil bei der vereinigten Genossenschaft beträgt EUR 300,00.
§ 6
Firma, Sitz

Die Firma der vereinigten Genossenschaft lautet nach Maßgabe von § 18 dieses Vertrags:
Volksbank Heinsberg eG

Der juristische Sitz der vereinigten Genossenschaft ist:
Heinsberg.
§ 7
Anteil am Bilanzgewinn

Aktionäre der übertragenden Gesellschaft, die auf der Grundlage von § 3 dieses Vertrags die Mitgliedschaft bei der vereinigten Genossenschaft erwerben, haben Anspruch auf einen Anteil am Bilanzgewinn ab dem 01.01.2015 („Bilanzgewinnstichtag“). Über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Deckung eines Jahresfehlbetrags beschließt die Vertreterversammlung der vereinigten Genossenschaft.
§ 8
Stichtag der Schlussbilanz und Verschmelzungsstichtag,
Stichtagsänderungen

(1) Schlussbilanz der Heinsberger Volksbank Aktiengesellschaft gemäß § 17 Abs. 2 UmwG ist die zum 31.12.2014 aufgestellte Bilanz.

(2) Alle Handlungen der Heinsberger Volksbank Aktiengesellschaft gelten ab dem 01.01.2015 als für Rechnung der übernehmenden Genossenschaft vorgenommen („Verschmelzungsstichtag“).

(3) Wird die Verschmelzung nach dem 31. Dezember 2015, aber vor dem 1. Januar 2017 in das Genossenschaftsregister der übernehmenden Genossenschaft eingetragen, ist der Stichtag der Schlussbilanz der Heinsberger Volksbank Aktiengesellschaft gemäß § 17 Absatz 2 UmwG die zum 31. Dezember 2015 aufgestellte Bilanz, der Verschmelzungsstichtag der 1. Januar 2016 und der Bilanzgewinnstichtag der 1. Januar 2016. Bei einer weiteren Verzögerung der Eintragung um jeweils ein Jahr verschieben sich der Stichtag der Schlussbilanz, der Verschmelzungsstichtag und der Bilanzgewinnstichtag jeweils entsprechend der vorstehenden Regelung um ein weiteres Jahr.
§ 9
Sonderrechte

Keine der Vertragsparteien gewährt besondere Rechte im Sinne des § 5 Absatz 1 Nr. 7 UmwG; es sind auch keine Maßnahmen im Sinne dieser Bestimmung vorgesehen.
§ 10
Besondere Vorteile

Besondere Vorteile im Sinne des § 5 Absatz 1 Nr. 8 UmwG für Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder sowie Abschluss- und Verschmelzungsprüfer der beiden Vertragsparteien werden vorbehaltlich der Regelungen von § 14 dieses Vertrags nicht gewährt.
§ 11
Folgen für die Arbeitnehmer, Betriebsrat, Mitbestimmung im Aufsichtsrat

(1) Die Folgen der Verschmelzung für die Arbeitnehmer beider Rechtsträger sowie deren Vertretungen ergeben sich aus den §§ 20 Absatz 1 Nr. 1 und 2, 324 UmwG, §§ 613 a Absatz 1, Absatz 4 und Absatz 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (im Folgenden „BGB“) und aus dem Betriebsverfassungsgesetz (im Folgenden „BetrVG“).

(2) Nach diesen Vorschriften tritt die übernehmende Genossenschaft mit dem Wirksamwerden der Verschmelzung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in alle Rechte und Pflichten der zu diesem Zeitpunkt bei der übertragenden Gesellschaft bestehenden Arbeitsverhältnisse ein. Die mit der übernehmenden Genossenschaft geschlossenen Arbeitsverhältnisse bestehen von der Verschmelzung unberührt mit dieser fort.

(3) Beide Rechtsträger sind Mitglied des Arbeitgeberverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. Deshalb gelten nach dem Wirksamwerden der Verschmelzung in den Arbeitsverhältnissen der in den tarifschließenden Gewerkschaften organisierten Arbeitnehmer die bisher geltenden Tarifverträge kollektivrechtlich weiter. In den Arbeitsverhältnissen gewerkschaftlich nicht oder anders organisierter Arbeitnehmer im Geltungsbereich der Tarifverträge finden diese Anwendung, soweit dies individualrechtlich vereinbart ist.

(4) Keine der beteiligten Vertragsparteien kann wegen des mit der Verschmelzung einhergehenden Betriebsüberganges auf die übernehmende Genossenschaft Arbeitsverhältnisse kündigen (§ 613 a Absatz 4 BGB). Aufgrund der gesetzlich angeordneten Gesamtrechtsnachfolge und des Erlöschens der übertragenden Gesellschaft steht den Arbeitnehmern der übertragenden Gesellschaft kein Recht zum Widerspruch gegen den Übergang ihres Arbeitsverhältnisses nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu.

(5) Die Vertragsparteien haben gemeinsam in Aussicht genommen, nach der Verschmelzung ihren Geschäftsbetrieb nach einheitlichen geschäftspolitischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten fortzuführen. Dabei sollen die Geschäftsstellen beider Rechtsträger erhalten bleiben. Es soll eine Planung entwickelt werden, durch die der Betrieb des übertragenden Rechtsträgers in den fortbestehenden Betrieb des aufnehmenden Rechtsträgers organisatorisch eingegliedert werden wird. Sobald konkrete Planungen für die Zusammenführung der Betriebe erarbeitet sein werden, wird der Betriebsrat gemäß § 111 BetrVG rechtzeitig unterrichtet werden und Interessenausgleichsverhandlungen aufgenommen werden. Im Betrieb des übertragenden Rechtsträgers ist kein Betriebsrat gewählt. Die Eingliederung dieses Betriebes in den Betrieb des aufnehmenden Rechtsträgers hätte zur Folge, dass der Betriebsrat der übernehmenden Genossenschaft weiter besteht. Er nähme ab dem Zeitpunkt der betriebsorganisatorischen Eingliederung bis zu gesetzlich vorgesehenen Neuwahlen die Rechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz auch für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der übertragenden Bank wahr. Vor den nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen im Kalenderjahr 2018 wäre eine Neuwahl nach § 13 Abs. 2 Ziff. 1 BetrVG erforderlich, wenn mit Ablauf von 24 Monaten vom Tage der letzten Wahl an gerechnet im Betrieb des aufnehmenden Rechtsträgers die Zahl der regelmäßig Beschäftigten um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig gestiegen ist.

(6) Betriebsvereinbarungen, die im Betrieb des aufnehmenden Rechtsträgers gelten, erfassen nach näherer Maßgabe der Definition ihres Geltungsbereichs auch die durch die betriebsorganisatorische Eingliederung hinzukommenden Arbeitsverhältnisse.

(7) Die personelle Ausstattung der künftigen Unternehmenseinheiten erfolgt entsprechend den Markterfordernissen und den betrieblichen Notwendigkeiten. Hieraus ergibt sich, dass sowohl bei der übertragenden Gesellschaft wie bei der übernehmenden Genossenschaft Stellenumbesetzungen bzw. die Zuweisung neuer Arbeitsplätze erforderlich werden können.

(8) Mit Vollzug der Verschmelzung sollen die Arbeitnehmer beider Rechtsträger in gemeinsam fort zu entwickelnde Vergütungs- und Personalentwicklungskonzepte der vereinigten Genossenschaft integriert werden und eine den betrieblichen Anforderungen angemessene Aus- und Weiterbildung erhalten.

(9) Mit dem Wirksamwerden der Verschmelzung erlischt die übertragende Gesellschaft. Daher endet auch das Amt aller Aufsichtsratsmitglieder im Aufsichtsrat der Heinsberger Volksbank Aktiengesellschaft, darunter auch die von den Arbeitnehmern gewählten Aufsichtsratsmitglieder, zu diesem Zeitpunkt. Der Betriebsrat der übernehmenden Genossenschaft hat erklärt, dass er – unbeschadet der gesetzlichen Rechte seiner Mitglieder, die unberührt bleiben – beabsichtige, die von den Arbeitnehmern des übertragenden Rechtsträgers gewählten Aufsichtsratsmitglieder bis zu den nächsten Betriebsratswahlen, soweit zulässig, an seinen Sitzungen als Gäste teilnehmen zu lassen.
§ 12
Geschäftsbetrieb, Organisationsplan

(1) Der Geschäftsbetrieb der vereinigten Bank soll nach der Verschmelzung nach einheitlichen geschäftspolitischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten fortgeführt werden.

(2) Für den genossenschaftlichen Betrieb wird ein neuer, auf die künftige Größe der vereinigten Genossenschaft abgestimmter Organisationsplan und ein entsprechender Kompetenzenkatalog aufgestellt, der den marktwirtschaftlichen Erfordernissen und mitgliederorientierten Interessen entspricht.
§ 13
Vertreterversammlungen

Für den Bereich des übertragenden Rechtsträgers wird nach dem Wirksamwerden der Verschmelzung entsprechend § 12 Absatz 1 der Wahlordnung der Raiffeisenbank eG, Heinsberg eine Ergänzungswahl zur Vertreterversammlung der übernehmenden Genossenschaft stattfinden. Aktiv und passiv wahlberechtigt sind hierbei entsprechend §12 Absatz 3 und Absatz 4 der Wahlordnung der Raiffeisenbank eG, Heinsberg nur diejenigen Mitglieder, die zuvor Aktionäre der Heinsberger Volksbank Aktiengesellschaft waren.
§ 14
Vorstand, Aufsichtsrat

(1) Der Aufsichtsrat der übernehmenden Genossenschaft hat die Vorstandsmitglieder der Heinsberger Volksbank Aktiengesellschaft, die Herren Dirk Cormann und Kurt Hauser, mit Beschluss vom 12. Mai 2015 mit Wirkung ab der Eintragung der Verschmelzung in das für die übernehmende Genossenschaft zuständige Genossenschaftsregister zu ordentlichen Vorstandsmitgliedern der übernehmenden Genossenschaft bestellt und mit ihnen auch korrespondierende Anstellungsverträge abgeschlossen. Der Aufsichtsrat hat auch bereits Vorsorge getroffen, dass Herr Thomas Giessing als Vorstandsmitglied langfristig für die vereinigte Genossenschaft zur Verfügung steht.

Dem Vorstand der vereinigten Genossenschaft gehören unter Wahrung der Bestellungs- und Abberufungskompetenzen von Aufsichtsrat und Vertreterversammlung der vereinigten Genossenschaft, die unberührt bleiben, nach dem Wirksamwerden der Verschmelzung folglich folgende vier Mitglieder an:

Herr Dirk Cormann als ordentliches Vorstandsmitglied

Herr Thomas Giessing als ordentliches Vorstandsmitglied

Herr Kurt Hauser als ordentliches Vorstandsmitglied

Herr Klaus-Dieter Kroll ordentliches Vorstandsmitglied

Die Abgrenzung der Zuständigkeits- und Verantwortungsbereiche innerhalb des Vorstandes wird vom Vorstand nach im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat in einem Geschäftsverteilungsplan festgelegt. Unbeschadet der Rechte von Vorstand und Aufsichtsrat nach Gesetz und Satzung, die unberührt bleiben, wird folgende Ressortverteilung abgesprochen:

(2) Der Aufsichtsrat der vereinigten Genossenschaft wird nach dem Wirksamwerden der Verschmelzung zunächst aus 11 Mitgliedern bestehen.

In den Aufsichtsrat der vereinigten Genossenschaft sollen – unbeschadet der gesetzlichen Befugnisse der Vertreterversammlung, die unberührt bleiben – auf Vorschlag des Aufsichtsrats der Heinsberger Volksbank Aktiengesellschaft vier Mitglieder als von der Vertreterversammlung zu wählende Aufsichtsratsmitglieder berufen werden.

Diese sollen in der die Verschmelzung beschließenden Vertreterversammlung der Raiffeisenbank eG, Heinsberg mit Wirkung ab der Eintragung der Verschmelzung in das Genossenschaftsregister der übernehmenden Genossenschaft in den Aufsichtsrat der vereinigten Genossenschaft gewählt werden. Die Wahlen sollen unter der weiteren aufschiebenden Bedingung der Eintragung der nach Maßgabe von § 18 dieses Vertrages vorzunehmenden Satzungsänderungen der übernehmenden Genossenschaft in das Genossenschaftsregister erfolgen.

(3) Nach dem Wirksamwerden der Verschmelzung soll – unbeschadet der gesetzlichen Befugnisse des Aufsichtsrates, die unberührt bleiben – der bisherige Aufsichtsratsvorsitzende der Raiffeisenbank eG, Heinsberg, Herr Bernd Krückel, zum Aufsichtsratsvorsitzenden und der bisherige Aufsichtsratsvorsitzende der Heinsberger Volksbank Aktiengesellschaft Herr Klaus Wirtz, zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt werden. Zu weiteren stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden sollen der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende der Raiffeisenbank eG bei Wirksamwerden der Verschmelzung, Herr Franz-Leo Schmitz, und der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende der Heinsberger Volksbank Aktiengesellschaft, Herr Franz Wynands, gewählt werden.
§ 15
Mitgliederpflege

Die Mitglieder, die örtlichen Vereine, Schulen und gesellschaftlichen Institutionen erfahren im gesamten Geschäftsgebiet der vereinigten Genossenschaft auch nach der Verschmelzung ihre bisherige Beachtung und Bedeutung.
§ 16
Kosten

(1) Etwaige Kosten der zur Ausführung dieses Verschmelzungsvertrages ggf. notwendig werdenden weiteren Rechtshandlungen sowie die damit verbundenen etwaigen Gebühren und sonstigen Abgaben sollen von der Raiffeisenbank eG getragen werden.

(2) Für den Fall, dass die Verschmelzung nicht zustande kommt, trägt jede Partei grundsätzlich die bei ihr entstandenen Aufwendungen, insbesondere die Kosten für die Verschmelzungsversammlungen, selbst. Jedoch wird der Gesamtaufwand der Parteien aus auf die Vorbereitung der Verschmelzung entfallenden Rechnungen Dritter, gleich ob an eine oder beide Parteien adressiert, gesondert ermittelt und im Innenverhältnis der Parteien so ausgeglichen, dass die Raiffeisenbank eG einen Anteil von 60% und die Heinsberger Volksbank Aktiengesellschaft von 40% trägt. Abweichend davon tragen die Kosten für die Beurkundung des Verschmelzungsvertrags die Parteien zu gleichen Teilen.
§ 17
Beteiligungen

(1) Die Beteiligungen beider Rechtsträger sollen grundsätzlich beibehalten werden. Die vereinigte Genossenschaft wird hierzu – soweit erforderlich – entsprechende Erklärungen abgeben.

(2) Mit der Beteiligungsübernahme ist im Rahmen des betriebswirtschaftlich Vertretbaren auch die Mitwirkung bei künftigen Kapitalmaßnahmen beabsichtigt.

(3) Die gewachsenen Geschäftsverbindungen der Vertragsparteien mit den genossenschaftlichen Verbundunternehmen sollen fortgeführt und ausgebaut werden.
§ 18
Satzungsänderungen und Wahlen bei der Raiffeisenbank eG, Heinsberg

(1) Die Raiffeisenbank eG verpflichtet sich, ihre Satzung gleichzeitig mit der Beschlussfassung über die Verschmelzung wie folgt zu ändern:
1.

§ 1 Absatz 1 erhält folgenden Wortlaut:

Die Firma der Genossenschaft lautet: Volksbank Heinsberg eG
2.

§ 24 Absatz 1 Satz 2 wird gestrichen.
3.

§ 25 Absatz 1 S. 1 erhält folgenden Wortlaut:

Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und mindestens einen Stellvertreter.
4.

§ 37 Abs. 3 der Satzung wird gestrichen, § 16 Abs. 2 lit f) der Satzung erhält folgenden Wortlaut:

f)

über die Zuständigkeit für die Zulassung des Mitgliedschaftserwerbs sowie für das Führen der Mitgliederliste nach Maßgabe des Genossenschaftsgesetzes zu entscheiden;

und § 6 Abs. 1 Satz 2 der Satzung erhält folgenden Wortlaut:

Ist der Erwerber bereits Mitglied, so ist die Übertragung des Geschäftsguthabens nur zulässig, sofern sein bisheriges Geschäftsguthaben nach Zuschreibung des Geschäftsguthabens des Veräußerers den zulässigen Gesamtbetrag der Geschäftsanteile, mit denen der Erwerber beteiligt ist, nicht übersteigt.
5.

Nach § 46 der Satzung wird angefügt:

VIII. Übergangsbestimmungen aus Anlass der Verschmelzung mit der Heinsberger Volksbank Aktiengesellschaft

§ 47 Mitglieder der Raiffeisenbank eG mit weiteren Geschäftsanteilen

Von der Satzungsänderung in § 37 Abs. 3 unberührt bleiben im Zeitpunkt des Wegfalls von § 37 Abs. 3 (also bereits vor Verschmelzung mit der Heinsberger Volksbank Aktiengesellschaft) übernommene Geschäftsanteile.

§ 48 Anwendung der Wahlordnung zur Vertreterversammlung

Für die Ergänzungswahl zur Vertreterversammlung aufgrund der Verschmelzung mit der Heinsberger Volksbank Aktiengesellschaft findet § 12 der Wahlordnung zur Vertreterversammlung Anwendung, die nach § 26e der Satzung erlassenen wurde.

§ 49 Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats

Mit Wirksamwerden der Verschmelzung besteht der Aufsichtsrat zunächst aus 11 Mitgliedern. Im Übrigen gilt § 24 der Satzung, wobei Absatz 5 keine Anwendung findet auf Aufsichtsratsmitglieder, die bis zum 31. Dezember 2015 gewählt werden.

(2) Die Raiffeisenbank eG, Heinsberg verpflichtet sich des Weiteren, die sich aus diesem Verschmelzungsvertrag ergebenden Wahlen herbeizuführen.
§ 19
Beteiligung der Aktionäre

Der Betrag des Geschäftsanteils und die Zahl der Geschäftsanteile, mit der jeder Aktionär an der übernehmenden Genossenschaft auf der Grundlage des Umtauschverhältnisses beteiligt wird, sind in der Anlage zu diesem Vertrag angegeben; die Anlage ist wesentlicher Bestandteil dieses Vertrags.
§ 20
Sonstiges

(1) Weitere im Zusammenhang mit der Verschmelzung auftretende Fragen sind unter dem Gesichtspunkt zu regeln, dass der Betrieb in einem größeren genossenschaftlichen Rahmen fortgeführt wird. Unklarheiten und Zweifel bei der Auslegung oder bei der Anwendung dieses Vertrags sollen in gütlichem Einvernehmen mit dem Ziel einer Verbesserung der genossenschaftlichen Leistung behoben werden.

(2) Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrags nicht rechtswirksam sein oder sich als nicht durchführbar erweisen, wird die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes hiervon nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten entspricht und dem Inhalt der zu ersetzenden Bestimmung möglichst nahe kommt.

Heinsberg, 3. Juni 2015

Heinsberg, 3. Juni 2015

Kurt Hauser
Vorstand der Heinsberger Volksbank Aktiengesellschaft
mit Sitz in Heinsberg

Thomas Giessing
Vorstand der Raiffeisenbank eG mit Sitz in Heinsberg

Dirk Cormann
Vorstand der Heinsberger Volksbank Aktiengesellschaft
mit Sitz in Heinsberg

Klaus-Dieter Kroll
Vorstand der Raiffeisenbank eG mit Sitz in Heinsberg

Anlage 1 zu § 19 des Vertrages

Beteiligung der Aktionäre der Heinsberger Volksbank Aktiengesellschaft an der übernehmenden Genossenschaft
Name Vorname Geburtsdatum Bermerkung Zahl der
Geschäftsanteile
aufgrund
Umtauschverhältnis
(§ 80 Absatz 1
Satz 2 UmwG)
à Brassard Lothar 31.05.1960 1
à Brassard Volker 08.10.1963 1
Abeler Hubert 17.03.1939 1
Abou Lebdi Ahmed 12.12.1941 1
Arntz Bernd Johannes 15.07.1960 1
Arntz Lothar Matthias 26.08.1956 1
Back Anna Maria 04.03.1935 0
Baltes Wilhelm 31.10.1944 1
Baltes Gertrud 09.03.1916 1
Baum Christine 27.09.1953 1
Becke Heinz-Gerhard 23.01.1939 1
Becker Christian 19.06.1963 1
Becker Ludwig 19.01.1923 1
Becker Ferdinand Wilhelm 16.10.1960 1
Becker Fritz 23.11.1934 1
Becker Hanna 03.09.1934 1
Becker Ilse 22.03.1927 1
Beckers Bernd 01.03.1958 1
Beckers Leo 19.02.1930 1
Beckers Paul 20.10.1959 1
Beckers Peter 20.10.1959 1
Beckers Susanne 21.11.1963 1
Beer Joaquim 08.05.1974 1
Berger Marianne 13.10.1944 0
Berger Reinhard 28.01.1965 1
Bertrams Hildegard 07.08.1940 1
Beyers Manfred 27.01.1965 1
Bierbaum Hubertine 18.12.1949 1
Birkenbach Helmer 09.05.1949 1
Bittner Manfred 21.03.1943 0
Bittner Uwe 03.01.1969 1
Blankenburg Petra 19.12.1961 1
Bode Elisabeth 03.10.1925 1
Bongartz Helena 25.02.1952 1
Borg Maria 27.06.1934 1
Borgans Michaela 27.03.1973 1
Brandhofe Klaus 22.07.1959 1
Brosch Rita 07.08.1959 1
Buhl Martin 21.06.1963 1
Büllesbach Marion 23.01.1958 1
Bürsgens Karl-Heinz 03.08.1940 1
Busch Hans-Peter 15.09.1956 0
Busch Elisabeth 05.04.1948 1
Busch Felix 07.12.2011 1
Busch Hannelie 13.10.1944 1
Busch Julius 08.06.2003 1
Busch Tessa 16.08.2001 1
Busch Thomas 27.02.1971 1
Charlier Karla 09.02.1945 1
Claßen Hubertus 01.08.1963 0
Claßen Richarda 03.10.1962 1
Claßen Johanna 11.01.1956 1
Claßen-Krüppel Sandra 19.11.1969 1
Claßen-Soetbeer Helga 22.04.1954 1
Cleophas Lutz 25.11.1957 1
Cormann Dirk 03.11.1971 1
Cox Gangolf 19.07.1943 0
Cox Hildegard 03.03.1932 0
Cox Roland 27.02.1971 1
Cremers Leo Franz 16.01.1939 1
Cuber Maria 10.12.1952 1
Cüppers Gisela 22.06.1952 1
Cüppers Katharina 22.09.1956 1
Dahmen Ingeborg 16.05.1956 1
Darius-Franzen Renate 06.07.1938 1
Dautzenberg Karl 23.10.1928 1
Dautzenberg Leonhard 18.08.1976 1
Derichs Alfred 04.07.1930 1
Deriks Heinz Peter 14.12.1952 1
Deriks Katharina 21.09.1956 1
Derix Marianne 22.04.1953 1
Dieck Daniel 18.05.1967 1
Dohmen Helmut 05.03.1948 0
Dohmen Anna Gertrud 14.01.1950 1
Dopierala Roland 03.08.1970 1
Drechsel Nicole 11.05.1974 1
Dreßen Anna Maria 06.07.1922 1
Dreßen Gina 21.09.1963 1
Düttmann Heinrich Josef 29.04.1937 1
Dyzak Brigitta 24.08.1951 1
Dyzak Ernst 21.09.1939 1
Dyzak Saxo 07.05.1974 1
Dyzak-Sistermanns Mira 25.04.1972 0
Ehler Hans-Peter 30.03.1962 1
Epple Waltraud 19.04.1940 1
Erdweg Wilhelm 22.07.1933 0
Erdweg Wilfried 16.05.1963 1
Esser Alexander 16.06.1969 1
Esser Edmund 28.01.1937 1
Esser Elfriede 18.06.1955 1
Esser Florian 13.06.2001 1
Esser Hubert 14.07.1931 1
Esser Nina 20.12.2004 1
Esser Peter 13.08.1966 1
Esser Stephan 10.07.1958 1
Esser Wolfgang 30.07.1965 1
Eversheim Christel 11.07.1954 0
Fabry Cornel 19.06.1959 1
Fabry Doris 19.06.1956 1
Fabry Franz Joachim Heinrich 17.07.1954 1
Fabry Rudolf 13.03.1954 1
Figgemeier Karin 22.08.1953 1
Finken Theodor 11.05.1960 1
Finken Hans Franz 18.03.1929 1
Fisch Günter 10.09.1943 1
Fisch Marga 04.04.1946 1
Fleischer Christina 18.05.1969 1
Florack Heinz 18.06.1942 0
Florack Hans 01.07.1950 1
Florack Rainer 26.01.1956 1
Florack Ludwig 31.03.1958 1
Florack Helmi 06.08.1935 1
Franzen Maria Anna 08.11.1936 1
Frauenrath Antonia 17.07.1997 1
Frauenrath Gereon 09.08.1965 1
Frauenrath Johanna 31.05.1997 1
Frauenrath Jörg 11.05.1967 1
Frauenrath Julia 04.03.1996 1
Frauenrath Junes Jörg 11.05.2011 1
Frauenrath Margust 16.08.1940 1
Frauenrath jun. Arndt 15.11.1995 1
Frauenrath, Nachlass Arndt 23.08.1940 Erbengemeinschaft 1
Frehen Monika 02.10.1944 1
Frehen-Schäfer Elisabeth 12.03.1954 1
Frenken Ludwig 12.06.1960 1
Funken Nachlass Hans-Peter 01.08.1918 Erbengemeinschaft 1
Furth Dorothee 14.12.1955 1
Furth Rudolf 20.09.1949 1
Gatzen Markus 26.07.1959 1
Geiser Walter 24.01.1939 0
Gellißen Ursula 15.07.1955 1
Gerards Erich 29.06.1943 1
Gerards Rita 17.07.1955 1
Geraths Doris 23.03.1959 0
Geraths Bernhard 17.06.1956 0
Houben Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG 00.01.1900 1
Göbels Rolf 12.05.1967 1
Gollenstede Reiner 26.05.1949 1
Gorlt Birgit Hildrun 27.07.1943 1
Goßen Fred 31.10.1966 1
Gottschalk Wilhelm-Stefan 14.08.1957 1
Grafen Albert 27.07.1944 1
Grafen Geraldine 23.02.1982 1
Grafen Johannes Maria Albert 18.09.1939 1
Grafen Marcel 05.04.1975 1
Grafen Marianne 10.03.1950 1
Grafen Roswitha 03.03.1955 1
Grittern Norbert 04.06.1954 1
Groos, Nachlass Ilse 07.03.1922 Erbengemeinschaft 1
Haltrich Georg 07.02.1965 1
Händelkens Werner 15.06.1939 1
Hanrath Stefan 28.04.1973 1
Hanrath Vera 13.10.1948 1
Hast Antonette 30.01.1927 1
Hauser Kurt 02.07.1961 1
Hausmann Erwin 30.03.1963 1
Hausmann Gerhard 29.06.1952 1
Hausmann Hans-Dieter 25.08.1949 1
Hausmann Mechtilde 18.12.1926 1
Hausmann Rosa 26.11.1930 1
Hawinkels Dirk 12.01.1970 0
Heinen Adele 22.08.1934 1
Heinen Arnold 13.11.1934 1
Heinen Phillip 31.08.1990 1
Heinen Wilhelmine 15.04.1958 1
Heinke Hans-Dieter 13.10.1935 1
Heinrich-Reiners Ellen 21.01.1957 1
Heinrichs Hannelore Gertrud 21.03.1941 0
Heinrichs Anja 06.09.1970 1
Heinrichs Anna Emilia 03.05.2011 1
Heinrichs Anne 16.04.1966 1
Heinrichs Thomas 03.11.1962 1
Heinrichs Katharina Maria 02.10.1998 1
Heinrichs Moritz Heinrich 19.08.2003 1
Heinrichs Norbert 10.10.1937 1
Heinrichs Peter 22.04.1967 1
Heinrichs Philipp Gerhard 11.05.2000 1
Heinrichs-Huben Andrea 29.10.1960 0
Hellmich Andreas 13.11.1970 1
Hellmich Eric 28.03.1974 1
Hellmich Maria Katharina 09.03.1941 1
Hellmich Markus 29.06.1967 1
Henderikx Mathias 24.12.1953 1
Hennes Ursula 12.09.1949 1
Hensgens Reinhold 23.01.1973 1
Hensing Yvonne 28.01.1974 1
Hermanns Josef 15.02.1955 0
Hermanns Eduard 13.01.1955 1
Hermanns, Nachlass Joseph 04.08.1924 Erbengemeinschaft 1
Hermanns Tillmann 24.04.1951 1
Herzog-Krüger Ingeborg 15.02.1950 1
Heuter Heinz-Peter 12.06.1949 0
Heutz Josef 21.10.1954 1
Himmels Hans 27.08.1937 0
Himmels Markus 17.02.1963 0
Himmels Heinz 07.07.1959 0
Himmels Anja 13.04.1986 1
Himmels Bernd Wilhelm 02.03.1968 1
Himmels Sarah-Felicitas 21.02.1989 1
Hoffmann Karl 06.08.1942 1
Hohnen Jürgen 02.07.1963 0
Hohnen Walter 30.07.1941 0
Holleczek Janosch 21.11.1982 1
Th. Lowis KG Holzhandlung 00.01.1900 1
Honigs Annette 15.02.1950 1
Horn Josefine 30.03.1929 0
Horrichs Peter 23.04.1945 0
Horsten Inka 17.12.1962 1
Houben Anneliese 08.02.1940 1
Houben Annemarie 14.03.1951 1
Houben Barbara 27.02.1959 1
Houben Erwin 16.10.1959 1
Houben Joseph 13.04.1934 1
Houben Maria 13.07.1927 1
Houben Ralf 24.07.1969 1
Houben Sebastian 17.09.1983 1
Hoven Marius 10.10.1998 1
Huben Heinrich 05.03.1956 0
Huben Hans 14.08.1935 1
Husung Gerd 06.08.1942 0
Israel Johannes 18.01.1953 1
Israel Nadine 04.09.1982 1
Jaegers Engelbert 08.01.1927 1
Jaegers Ferdinand 27.10.1935 1
Jakobs Rolf 17.09.1956 0
Jakobs Franz 23.10.1938 1
Jakobs Helene 01.01.1940 1
Jakobs Lieselotte 08.04.1949 1
Jansen Wilhelm Josef 12.11.1948 0
Jansen Carina 10.07.1984 1
Jansen Mathias 09.05.1958 1
Jansen Friedhelm 22.11.1960 1
Jansen Heinrich 14.06.1954 1
Jansen Heinz Theodor 04.12.1961 1
Jansen Jakob Friedrich 26.02.1955 1
Jansen Silvia 05.09.1954 1
Jansen Willibert 07.06.1954 1
Jansen-Wallraven Dagmar 17.07.1958 1
Jennißen Laurenz 01.08.1935 0
Jennißen Peter 02.06.1954 1
Jennißen Thomas 16.11.1961 1
Joeris Hans-Gerd 15.11.1951 0
Joeris Inga Johanna 10.09.2004 1
Joeris Katharina 04.05.1936 1
Joeris Kathrin 29.07.1993 1
Joeris Sebastian 03.09.1997 1
Jöris Wilfried 15.09.1958 1
Junkers-Muck Gerda 14.12.1951 1
Jütten Ingeburg 21.10.1935 1
Keimes Jochen Hubert Christian 07.12.1999 1
Kelleners Heinrich 01.02.1953 1
Ketzler Karola 21.03.1948 0
Keulen Karl-Heinz 07.12.1958 0
Keulen Christina 28.03.1985 1
Keulen Claudia 17.09.1987 1
Keuler Vera 30.06.1948 1
Kirchner Anneliese 09.08.1936 1
Kirchner August 17.05.1935 1
Kirchner Ferdinand 27.02.1949 1
Kirchner Gotthard 29.06.1964 1
Kitschen Georg-Hubert 22.01.1940 1
Klaff Norbert 02.11.1959 1
Kleeff Bernd-Rainer 21.07.1938 1
Knorren Josef Alexander 25.04.1954 1
Koch Bernd 28.03.1963 1
Koenen Rainer 13.10.1955 0
Koenen Norbert 14.07.1952 1
Kofferath Franziska 02.12.1939 1
Kohnen Claudia 24.08.1961 1
Königs Ariane Rebecca 16.02.1991 1
Königs Christian Carlo 22.01.1989 1
Königs Dieter 12.08.1957 1
Konrad Freya 28.05.1980 1
Krämer Tim Martin 26.10.1995 1
Krappen Ira 05.02.1966 0
Krappen Charlotte 05.12.1996 1
Krappen Greta 02.10.1999 1
Krappen Peter 11.02.1995 1
Krappen-Kitschen Helga 29.10.1938 1
Krauthausen Willy 12.11.1933 1
Krekelberg Lambert 09.12.1952 0
Krekelberg Johann 08.10.1924 1
Kremers Vera Maria 22.03.1985 1
Kreutzer Margarete 18.01.1938 1
Krings Heinz 13.01.1937 1
Krings Rita 22.11.1944 1
Kuenen Claudia 03.01.1968 1
Künne Diana 06.07.1965 1
Küppers Anna Barbara 13.10.1946 0
Küppers Frank Heinz Wilhelm 20.11.1943 0
Küppers Arnold 18.03.1935 1
Küppers Heinrich 03.12.1936 1
Küppers Irene 10.11.1965 1
Kur Karola 15.07.1943 1
Lambertz Gertrud 15.07.1923 1
Laprell Silvia 06.12.1966 0
Laprell Agnes 17.12.1946 1
Laumen Elisabeth 25.10.1925 1
Laurs Bernhard 03.05.1961 1
Ledderhose Sabine 17.10.1967 1
Lennartz Ernst 24.07.1956 0
Lennartz Gisela 29.07.1956 0
Lennartz Birgit 22.12.1982 0
Lennartz Helga 29.11.1948 1
Lennartz Rainer 24.05.1938 1
Lennartz Tanja 25.10.1978 1
Lentz Christoph 03.03.1973 1
Lentz Franz-Georg 10.07.1938 1
Lentz Johannes 16.02.1971 1
Lentz Lena Elvira 28.01.2010 1
Lentz Lucas Antonio 08.05.2013 1
Lentz Marlene 27.03.1939 1
Lentz Sofia Katharina 11.09.2011 1
Lenzen Heinz Willi 17.02.1952 1
Leurs, Nachlass Therese 02.02.1912 Erbengemeinschaft 1
Limburg Marianne 09.11.1948 1
Limburg, Nachlass Claudia 04.11.1967 Erbengemeinschaft 1
Lintzen Edgar 01.06.1953 1
Lintzen Petra 24.07.1961 1
Lioupis Athanasios 04.03.1938 1
Lipinski Heinz Josef 03.06.1948 1
Louis Karl-Werner 08.02.1940 0
Lowis Heinrich 05.01.1954 0
Lowis Christa 24.07.1957 1
Lowis, Nachlass Gottfried Heinrich 23.12.1922 Erbengemeinschaft bestehend aus:
a) Lowis, Helene Katharina
b) Kramer, Maria Mathilde
c) Lowis, Heinrich Theodor
d) Lowis, Christoph
e) Lowis, Werner Josef 1
Lück Ferdinand 25.02.1927 1
Lückge Thomas 13.02.1966 1
Lückge-Joeris Petra 21.12.1962 1
Lückge-Pannhausen Maria Helene 18.08.1935 1
Ludwig Anna Katharina 12.04.1948 1
Luhrenberg Gabriele 13.04.1956 1
Lürkens Hermann-Josef 20.12.1955 1
Lutz-Konrad Ruth 20.05.1958 1
Mahr Annemarie 30.10.1939 1
Mameli Marianne 20.03.1966 1
Mamerow Hilka 02.05.1967 1
Maus Elke Anna Maria 12.11.1957 1
Mertens Heinz-Peter 24.11.1959 1
Mertens Elmar 31.01.1955 1
Mertens Franziska 10.07.1943 1
Mertens Marita 02.10.1962 1
Mertens, Nachlass Ingeborg 19.02.1922 Erbengemeinschaft 1
Mevissen Maria 04.06.1956 1
Moers Friedrich 27.02.1927 0
Moers Maria 06.05.1936 0
Moers Heinrich 30.05.1960 1
Moers Leo 15.06.1936 1
Moers Marianne 24.11.1941 1
Moers, Nachlass Wilhelm 27.02.1927 Erbin:
Moers, Theresia 1
Mühlenbruch Willi 20.07.1968 1
Müller Elisabeth 07.12.1931 1
Mülstroh Nikolaus 19.05.1924 0
Nacken-Tholen Beate 07.02.1963 1
Nebe Richard 29.03.1954 1
Nenninger Bernd 16.09.1961 0
Nießen Anton 23.08.1935 1
Nießen Johannes 24.02.1958 1
Nießen Judith 18.07.1970 1
Nießen Rosemarie 11.03.1945 1
Nießen Urban 25.02.1942 1
Nock Rita 18.07.1960 0
Nolte Berthold 27.02.1958 1
Nolte Peter Walter 17.01.1950 1
Nolten Reiner 23.11.1967 1
Oeben Agnes 17.10.1940 1
Offergeld Christoph 12.11.1983 1
Offergeld Josef 13.01.1951 1
Offergeld Matthias 06.06.1986 1
Orths Adelgunde 29.03.1934 1
Orths Franz 14.07.1931 1
Otten Ernst 29.05.1939 1
Owczarski Bernd 28.08.1956 1
Paggen Hubert 07.07.1938 1
Pauli Hubertine 26.01.1939 0
Pauly Josefine 28.06.1935 1
Pelzer Hans-Leo Gerhard 27.04.1965 0
Peters Johannes 23.03.1940 1
Pfeifer Martin 05.01.1991 1
Pfeifer Peter 03.01.1997 1
Poetsch Udo 23.08.1956 1
Pooth Grete 16.10.1946 1
Pooth Klaus 24.10.1944 1
Postrozny Julian Aleksander 05.03.2007 1
Quadflieg Nicole Elisabeth Josefine 10.12.1971 1
Rademacher Hans-Leo 31.08.1960 0
Rademacher Beate 24.09.1964 1
Randerath Leonhard 05.03.1935 0
Randerath Albert 27.03.1930 1
Randerath Carla Anna 21.07.2003 1
Randerath Carlo 23.04.1959 1
Randerath Joachim 06.05.1960 1
Randerath Guido 11.01.1964 1
Randerath Jeanette 22.02.1961 1
Randerath Johanna Luzia 06.06.2000 1
Randerath Justus Horst 14.07.2006 1
Randerath Kathrin 28.07.1997 1
Randerath Lutz 23.12.2000 1
Randerath Gertrude 16.04.1934 1
Randerath Marius 19.07.1991 1
Randerath Mark 09.04.1962 1
Randerath Max 09.01.2001 1
Rass Ino Jakob 28.01.1959 1
Reiners Franz 06.12.1954 1
Reiners Klaus 17.08.1962 1
Reiners Maria 07.02.1923 1
Rieken Else 13.12.1949 1
Robertz Maria-Theresia 09.09.1935 1
Rütten Bernd Josef 01.04.1970 1
Rütten Bernhard Arnold 16.05.1965 1
Rütten Gerta 26.12.1935 1
Rütten Hans 19.06.1939 1
Ryßen Maria Magdalena 20.12.1947 1
Sanders, Nachlass Norbert 15.02.1940 Erbin:
Sanders, Angela 1
Sauer Roswitha 22.03.1943 1
Schaffrath Bernd 30.09.1958 1
Schaffrath Gerd 24.12.1954 1
Schafhausen Beate 02.02.1954 1
Schafhausen Ralf 10.06.1956 1
Scheidtweiler Heinrich 16.07.1940 1
Schever Arnold 12.07.1925 1
Schieren Gisela 06.07.1962 1
Schieren Herbert 27.12.1955 1
Schieren Gertrud 15.05.1928 1
Schieren Klaus 07.10.1960 1
Schieren Rainer 04.04.1959 1
Schiffers Rene 28.11.1969 1
Schiffler Helmut 03.01.1932 1
Schiller Claus 14.08.1959 1
Schleicher Helga 10.04.1935 1
Schlicher Christian 18.04.1938 1
Schmitz Frank 22.07.1963 0
Schmitz Adelgunde 17.11.1934 1
Schmitz Bruno 04.11.1959 1
Schmitz Katharina 09.03.1930 1
Schmitz Hans Peter 18.03.1952 1
Schmitz, Nachlass Hans-Heinrich 22.05.1927 Erbengemeinschaft 1
Schmitz Hubert 08.11.1957 1
Schmitz Johann 13.06.1934 1
Schmitz Markus 31.10.1968 1
Schmitz Peter 07.11.1941 1
Schmitz Thomas 20.08.1964 1
Schmitz-Sentis Maria Hannemarie 01.07.1953 1
Schmitz-Zander Arndt 09.11.1964 1
Schneider Margarete 18.05.1939 1
Schneiders Anton 28.09.1952 1
Scholz Daniela 22.01.1978 1
Schreinemachers Hubert 12.11.1948 1
Schröder Hans-Leo 16.05.1952 1
Schröder Johannes 01.02.1965 1
Schröder Ottilie 02.12.1957 1
Schröders Maria Katharina 14.09.1960 0
Schröders Gertrud 28.11.1928 1
Schroeder Karl-Heinz 28.10.1942 0
Schroeder Klaus 05.02.1971 1
Schroeder Rudolf 05.12.1958 1
Schröer Ursula 11.05.1960 1
Schruff Günter 13.02.1948 1
Th. Baltes Schuhfabrik GmbH & Co. KG 00.01.1900 1
Schüngeler Ruth 11.02.1966 1
Schüren Ingrid 05.02.1933 1
Schürkens Klaus Josef 10.09.1962 0
Sevriens Jürgen 26.09.1960 1
Siebeneicher Ruth 01.08.1926 1
Siebert Dorothea 12.03.1959 1
Siebertz Sigrid 19.09.1939 1
Simons Ilker 03.11.1967 1
Sistermanns Klaus 21.12.1971 0
Sodermanns Maria 17.06.1960 1
Sonnenschein Helene 24.07.1938 1
Sprünken Elisabeth 25.12.1940 0
Steffens Petra 28.06.1956 1
Steinbusch Anna 16.01.1950 1
Stollenwerk Ingrid Elisabeth 29.03.1964 1
Storms Hans-Hubert 22.11.1960 0
Storms Gerhard 09.08.1956 0
Struck Ewald 28.01.1933 1
Teeuwen Siegfried 16.12.1927 1
Tellers Angela 22.01.1967 0
Tellers Karl-Josef 15.01.1964 0
Tellers Leonard 26.10.1937 1
Tellers Sophie 22.01.2001 1
Theunissen Joseph 06.02.1936 1
Tholen Maria 12.05.1964 0
Thönnißen Gertrud 15.03.1929 1
Thora Elisabeth 22.01.1929 1
Thywissen Achim 12.11.1971 1
Thywissen Michael 02.03.1968 1
Tiedemann Oliver 07.10.1999 1
van Buggenum Lena 25.09.1989 1
van Buggenum Anja 06.08.1987 1
van Buggenum Birgit 08.01.1957 1
Vellen Hans 15.12.1941 1
Versin Jochen 30.06.1970 1
Versin Louisa 13.02.2002 1
Versin Sarah 22.02.1968 1
Versin Sofia 23.09.2005 1
Verspeek Willibert 25.01.1963 1
Vogels Peter Philipp 03.01.1928 0
von den Driesch Arnold 16.06.1933 0
von den Driesch Herbert 28.05.1936 1
von der Lieck Detlef 13.01.1965 0
von der Lieck Heinz-Gerd 02.08.1954 1
von der Lieck Renate 11.05.1955 1
von der Stück Brigitte 20.10.1960 1
von Felbert Gerd 17.05.1952 1
von Felbert Ulrike 30.10.1950 1
von Helden Marcel 09.08.1981 1
von Krüchten Roswitha 04.08.1966 1
Wallraven Guido 06.02.1960 1
Wallraven Jürgen 30.05.1963 1
Wallraven-Lindl Maria Luise 16.08.1947 1
Walter Ekkehart Leo Ernst 05.07.1946 1
Walter Heidemarie 30.06.1948 1
Wassermann Monika 24.05.1945 1
Wehner Volker 11.06.1941 1
Weise Martina 29.05.1960 1
Weiss Dieter 05.02.1943 1
Weiß Ehrenfried 30.09.1940 1
Weiss Ruth 26.09.1947 1
Weiss Stefan 16.10.1971 1
Weiss Viktor 11.06.1956 1
Weiss Wolfgang 06.09.1943 1
Welnitz Rudolf 31.03.1956 1
Welter Elisabeth 25.10.1941 1
WGZ Bank AG 01.01.1900 1
Willms Rudolf 14.07.1953 1
Wilms Martin 16.01.1957 1
Winkels Heinrich 23.04.1947 1
Winters Rudolf 31.12.1947 1
Wirtz Alexander 19.05.1973 1
Wirtz Bert 29.09.1946 1
Wirtz Daniel 19.10.1975 1
Wirtz Jochen 21.08.1981 1
Wirtz Klaus 29.09.1946 1
Wirtz Maximilian 27.02.2006 1
Wirtz Michael Jürgen 02.11.1947 1
Wirtz Michael 10.05.1975 1
Wirtz Mila Maria 08.01.2010 1
Wirtz Sarah 25.12.1981 1
Wirtz Thomas 20.10.1976 1
Witt Matthias 24.06.1952 1
Wöllenweber Jakob 31.07.1949 1
Wolters Heinrich 25.02.1960 1
Wolters sen., Nachlass Heinrich 10.04.1924 Erbengemeinschaft 1
Wynands Franz 22.03.1959 0
Zaunbrecher Manfred 12.09.1958 1
Zaunbrecher Matthias 09.09.1933 1
Znidarec Manfred 27.10.1964 1

Unterlagen zur Tagesordnung

Der Verschmelzungsvertrag zwischen der Heinsberger Volksbank Aktiengesellschaft und der Raiffeisenbank eG wurde vor der Einberufung der Hauptversammlung zum Handelsregister der Gesellschaft, dem Amtsgericht Aachen – Handelsregister – eingereicht.

Die folgenden Unterlagen liegen ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Heinsberger Volksbank Aktiengesellschaft, Hochstraße 112–114, 52525 Heinsberg, zur Einsichtnahme der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift übersandt:

der Verschmelzungsvertrag zwischen der Heinsberger Volksbank Aktiengesellschaft und der Raiffeisenbank eG;

die Jahresabschlüsse sowie Lageberichte der Heinsberger Volksbank Aktiengesellschaft für die Geschäftsjahre 2012, 2013 und 2014;

die Jahresabschlüsse sowie Lageberichte der Raiffeisenbank eG für die Geschäftsjahre 2012, 2013 und 2014;

der nach § 8 UmwG am 21. Mai 2015 erstattete gemeinsame Verschmelzungsbericht der Vorstände der Heinsberger Volksbank Aktiengesellschaft und der Raiffeisenbank eG;

das nach §§ 60, 12 UmwG am 21. Mai 2015 erstattete Prüfungsgutachten des gerichtlich auf Antrag der Vorstände der Heinsberger Volksbank Aktiengesellschaft bestellten Verschmelzungsprüfer, der Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Cecilienallee 6–7, 40474 Düsseldorf;

das nach § 81 Absatz 1 UmwG am 08. Juni 2015 erstattete Prüfungsgutachten des gesetzlichen Prüfungsverbandes der Raiffeisenbank eG, des Rheinisch-Westfälischen Genossenschaftsverbands e.V., Münster;

der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 und der Vorschlag der Verwaltung zur Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2014.

Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre ausliegen.
Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 21 der Satzung nur Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich ordnungsgemäß ausweisen. In der Hauptversammlung kann ein Aktionär nach § 24 Absatz 4 der Satzung nur bis zu sechs Stimmen im eigenen Namen und bis zu sechs weitere Stimmen als Bevollmächtigter, im Ganzen also bis zu 12 Stimmen, abgeben.
Vollmachten

Nach § 24 Absatz 2 der Satzung kann das Stimmrecht einer natürlichen Person auch durch einen Bevollmächtigten, der jedoch Aktionär sein muss ausgeübt werden. Die Vollmacht muss schriftlich erteilt werden. Ist der Inhaber einer Aktie eine juristische Person oder Personenvereinigung, wird das Stimmrecht nach § 24 Absatz 3 der Satzung durch deren gesetzliche Vertreter ausgeübt. Diese können Dritte mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen. Die Vollmacht muss schriftlich erteilt werden. In der Hauptversammlung kann ein Aktionär nach § 24 Absatz 4 der Satzung nur bis zu sechs Stimmen im eigenen Namen und bis zu sechs weitere Stimmen als Bevollmächtigter, im Ganzen also bis zu 12 Stimmen, abgeben.

Ergänzend wird für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder anderen, diesen gemäß § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen sowie für die Ausübung des Stimmrechts durch die Vorgenannten auf die Vorschrift des § 135 AktG hingewiesen.
Anträge und Wahlvorschläge zur Hauptversammlung

Anträge von Aktionären gemäß § 126 AktG zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und von Abschlussprüfern gemäß § 127 AktG übersenden Sie bitte der Gesellschaft unter der Anschrift: Heinsberger Volksbank Aktiengesellschaft, z.Hd. Frau Inge Esch, Hochstraße 112–114, 52525 Heinsberg, per Post, per Telefax unter der Telefaxnummer 02452 – 922 329, oder per E-Mail unter der Anschrift inge.esch@hs-banking.de. Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Etwaige Anträge zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären nach näherer Maßgabe der genannten Bestimmungen nur dann über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens am 30. Juni 2015, 24:00 Uhr, der Gesellschaft zugehen.

Heinsberg, im Juni 2015

Der Vorstand

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