HelfRecht Unternehmerische Planungsmethoden AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
HelfRecht Unternehmerische Planungsmethoden AG
Bad Alexandersbad
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur 18. ordentlichen Hauptversammlung 15.04.2019

HelfRecht Unternehmerische Planungsmethoden AG

Bad Alexandersbad

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am 16. Mai 2019 in Bad Alexandersbad

hiermit laden wir Sie zur achtzehnten ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft am 16. Mai 2019, um 16.00 Uhr im HelfRecht-Unternehmerzentrum in Bad Alexandersbad ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2018, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats

2.

Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG.

Die Aufstellung des Jahresabschlusses 2018 hat ergeben, dass ein Verlust in Höhe von fast der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist (Stand 31.12.2018). Bei zu erwartenden weiteren Verlusten im neuen Geschäftsjahr 2019 ist davon auszugehen, dass eine Verminderung des Grundkapitals auf die Hälfte und mehr eintreten wird. Vor diesem Hintergrund zeigt der Vorstand dies gemäß § 92 Abs. 1 AktG. bereits jetzt der Hauptversammlung hiermit an.

Es wird ein Neustrukturierungskonzept beschlossen. Hierbei werden zur Umsetzung folgende Einzelmaßnahmen ergriffen:

1.

Der durch den Gebäudeverkauf erzielte Liquiditätsgewinn wird gezielt für Neustrukturierungen verwendet, die eine nachhaltige Kostenreduktion bewirken sollen.

2.

Die Umsätze im Bereich Planungstage und Trainings werden gesteigert durch verstärkte Investitionen im Web-Marketing.

3.

Die Zusammenarbeit mit Partnern wird verstärkt ausgebaut, um neue Kundengruppen bzw. Märkte zu erschließen.

4.

Die Produktwelt wird auf Web-Plattformen stärker positioniert, um den Umsatzrückgang abzufangen.

5.

Die digitalen Angebote werden den Kundenansprüchen entsprechend optimiert, um Neukunden zu gewinnen.

Der Aufsichtsrat hat in der Aufsichtsratssitzung am 29.03.2019 beschlossen, dass er sich dem Vorschlag des Vorstandes anschließt.

4.

Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

5.

Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

TEILNAHME

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens drei Tage vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben und ihre Berechtigung zur Teilnahme und Abgabe des Stimmrechts nachweisen. Bei Namensaktien erfolgt der Nachweis durch die Eintragung im Aktienregister.

 

Bad Alexandersbad, den 08.04.2019

Volkmar Helfrecht
Vorstand

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