HelloFresh SE Berlin – Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG über die Einziehung eigener Aktien

HelloFresh SE

Berlin

ISIN DE000A161408
WKN A16140

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG über die Einziehung eigener Aktien

Durch Beschluss der Hauptversammlung der HelloFresh SE vom 12. Mai 2022 ist der Vorstand unter anderem ermächtigt worden, die von der Gesellschaft bereits gehaltenen eigenen Aktien sowie die aufgrund der Ermächtigung vom 12. Mai 2022 zum Erwerb eigener Aktien erworbenen Aktien einzuziehen und das Grundkapital herabzusetzen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung einschließlich der Herabsetzung des Grundkapitals eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.

Der Vorstand der HelloFresh SE hat in Ausnutzung der Ermächtigung vom 12. Mai 2022 am 14. September 2022 beschlossen, 2.214.227 von der Gesellschaft im Zeitpunkt der vorgenannten Ermächtigung bereits gehaltene eigene Aktien unter Herabsetzung des Grundkapitals einzuziehen. Dies entspricht 1,27 % des Grundkapitals vor Einziehung und Kapitalherabsetzung.

Die Einziehung wird in Kürze erfolgen. Das eingetragene Grundkapital der HelloFresh SE wird nach Einziehung der Aktien EUR 171.799.994,00 betragen und in 171.799.994 Stammaktien (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie eingeteilt sein.

 

Berlin, im September 2022

HelloFresh SE

Der Vorstand

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