HEMMOOR ZEMENT – 133. Hauptversammlung

HEMMOOR ZEMENT
Aktiengesellschaft i.A.
Hamburg

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Mittwoch, den 24. Juni 2015 um 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Holcim (Deutschland) AG, Willy-Brandt-Straße 69 in 20457 Hamburg stattfindenden 133. ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Tagesordnung
1.

Vorlage des Jahresabschlusses für das Abwicklungsjahr 2014 mit dem Bericht des Aufsichtsrates

Erläuterungen des Jahresabschlusses.
2.

Feststellung des Jahresabschlusses 2014 durch die Hauptversammlung

Der Aufsichtsrat hat den vorgelegten Jahresabschluss zustimmend zur Kenntnis genommen.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, den vorgelegten Jahresabschluss festzustellen.
3.

Entlastung des Abwicklers für das Abwicklungsjahr 2014

Der Abwickler und der Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abwickler Entlastung zu erteilen.
4.

Entlastung des Aufsichtsrates für das Abwicklungsjahr 2014

Der Abwickler und der Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Abwicklungsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Abwicklungsjahr 2015 zu wählen.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes bis zum Ablauf des 7. Tages vor der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des 17. Juni 2015 (letzter Anmeldetag) bei

Hemmoor Zement AG i. A.
c/o
Holcim (Deutschland) AG
Abteilung Finanzen und Controlling
Dienstleistungszentrum
Frau Gabriele Germann
Willy-Brandt-Str. 69
20457 Hamburg
Fax 040 – 36002 – 321

in Textform (§ 126 b BGB) angemeldet haben.

Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den Beginn des 3. Juni 2015, beziehen. Ein in Textform (§ 126 b BGB) erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut ist ausreichend. Der Nachweis über nicht in Girosammelverwahrung befindliche Aktien kann auch von der Gesellschaft oder einem Kreditinstitut gegen Einreichung der Aktien ausgestellt werden.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können sich bei der Ausübung ihres Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, vertreten lassen. Ein Formular für die Erteilung der Vollmacht wird jedem Aktionär auf ein an die nachstehende Adresse gerichtetes Verlangen übermittelt.

Anträge und Wahlvorschläge nach §§ 126, 127 AktG

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

Hemmoor Zement AG i. A.
Frau Gabriele Germann
Willy-Brandt-Straße 69
20457 Hamburg
Fax: (040) 360 02-321

Anträge und Wahlvorschläge werden, sofern sie spätestens bis zum Ablauf des 9. Juni 2015 unter vorstehender Adresse eingehen und den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen, im Internet unter www.holcim.de/de zugänglich gemacht.

Hamburg, im April 2015

Der Abwickler

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