Hemmoor Zement Aktiengesellschaft i.A.
Hamburg
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Montag, den 26. Juni 2017 um 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Holcim (Deutschland) GmbH, Willy-Brandt-Straße 69 in 20457 Hamburg stattfindenden 135. ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des Jahresabschlusses für das Abwicklungsjahr 2016 mit dem Bericht des Aufsichtsrates Erläuterungen des Jahresabschlusses. |
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2. |
Feststellung des Jahresabschlusses 2016 durch die Hauptversammlung Der Aufsichtsrat hat den vorgelegten Jahresabschluss zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, den vorgelegten Jahresabschluss festzustellen. |
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3. |
Entlastung des Abwicklers für das Abwicklungsjahr 2016 Der Abwickler und der Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abwickler Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Entlastung des Aufsichtsrates für das Abwicklungsjahr 2016 Der Abwickler und der Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Abwicklungsjahr 2017 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Abwicklungsjahr 2017 zu wählen. |
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6. |
Nachwahl in den Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 9 Abs. 1 der Satzung aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern (Anteilseignervertreter) zusammen. Herr Stephan Pott hat mit Wirkung zum Ablauf der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt und wird aus dem Aufsichtsrat ausscheiden. Gemäß § 9 Abs. 4 der Satzung erfolgt die Bestellung eines Nachfolgers für ein vor Ablauf der Amtszeit ausgeschiedenes Aufsichtsratsmitglied für den Rest der Amtszeit des vorzeitig ausgeschiedenen Mitglieds. Der Aufsichtsrat schlägt vor,
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 Beschluss fasst, in den Aufsichtsrat zu wählen. |
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7. |
Bestellung eines neuen Abwicklers Herr Stefan Theuer, der bisherige Abwickler, wird sein Amt mit Ablauf der diesjährigen Hauptversammlung niederlegen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
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Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes bis zum Ablauf des 7. Tages vor der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des 19. Juni 2017 (letzter Anmeldetag) bei
Hemmoor Zement AG i. A. |
in Textform (§ 126 b BGB) angemeldet haben.
Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den Beginn des 5. Juni 2017, beziehen. Ein in Textform (§ 126 b BGB) erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut ist ausreichend. Der Nachweis über nicht in Girosammelverwahrung befindliche Aktien kann auch von der Gesellschaft oder einem Kreditinstitut gegen Einreichung der Aktien ausgestellt werden.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können sich bei der Ausübung ihres Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, vertreten lassen. Ein Formular für die Erteilung der Vollmacht wird jedem Aktionär auf ein an die nachstehende Adresse gerichtetes Verlangen übermittelt.
Anträge und Wahlvorschläge nach §§ 126, 127 AktG
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:
Hemmoor Zement AG i. A. |
Anträge und Wahlvorschläge werden, sofern sie spätestens bis zum Ablauf des 11. Juni 2017 unter vorstehender Adresse eingehen und den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen, im Internet unter www.holcim.de/de zugänglich gemacht.
Hamburg, im April 2017
Der Abwickler