Hemmoor Zement Aktiengesellschaft i.A. – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Hemmoor Zement Aktiengesellschaft
Hamburg
Gesellschaftsbekanntmachungen 137. ordentliche Hauptversammlung 02.05.2019

Hemmoor Zement Aktiengesellschaft i.A.

Hamburg

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Dienstag, den 2. Juli 2019 um 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Holcim (Deutschland) GmbH, Willy-Brandt-Straße 69 in 20457 Hamburg stattfindenden 137. ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des Jahresabschlusses für das Abwicklungsjahr 2018 mit dem Bericht des Aufsichtsrates

Erläuterungen des Jahresabschlusses

2.

Feststellung des Jahresabschlusses 2018 durch die Hauptversammlung

Der Aufsichtsrat hat den vorgelegten Jahresabschluss zustimmend zur Kenntnis genommen.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, den vorgelegten Jahresabschluss festzustellen.

3.

Entlastung der Abwicklerin für das Abwicklungsjahr 2018

Die Abwicklerin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der Abwicklerin Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Abwicklungsjahr 2018

Die Abwicklerin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Abwicklungsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Abwicklungsjahr 2019 zu wählen.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes bis zum Ablauf des 7. Tages vor der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des 25. Juni 2019 (letzter Anmeldetag) bei

Hemmoor Zement AG i. A.
c/o Holcim (Deutschland) GmbH
Abteilung Finanzen und Controlling
Dienstleistungszentrum
Frau Gabriele Germann
Willy-Brandt-Str. 69
20457 Hamburg
Fax 040 – 36002 – 321

in Textform (§ 126 b BGB) angemeldet haben.

Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den Beginn des 11. Juni 2019, beziehen. Ein in Textform (§ 126 b BGB) erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das Depot führende Institut ist ausreichend. Der Nachweis über nicht in Girosammelverwahrung befindliche Aktien kann auch von der Gesellschaft oder einem Kreditinstitut gegen Einreichung der Aktien ausgestellt werden.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können sich bei der Ausübung ihres Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, vertreten lassen. Ein Formular für die Erteilung der Vollmacht wird jedem Aktionär auf ein an die nachstehende Adresse gerichtetes Verlangen übermittelt.

Anträge und Wahlvorschläge nach §§ 126, 127 AktG

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

Hemmoor Zement AG i. A.
Frau Gabriele Germann
Willy-Brandt-Straße 69
20457 Hamburg
Fax: (040) 360 02-321

Anträge und Wahlvorschläge werden, sofern sie spätestens bis zum Ablauf des 17. Juni 2019 unter vorstehender Adresse eingehen und den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen, im Internet unter

www.holcim.de/de

zugänglich gemacht.

 

Hamburg, im Mai 2019

Die Abwicklerin

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