Hench-Thermoplast Aktiengesellschaft: Bezugsaufforderung

Hench-Thermoplast Aktiengesellschaft i.A.

Waltershausen

HRB Jena Nr. 405664

-ISIN: DE0005282008-
-WKN 528 200-

Die Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 23. September 2021 hat u.a. Beschluß gefaßt über eine Kapitalherabsetzung zur Deckung von aufgelaufenen sonstigen Verlusten durch Herabsetzung des Grundkapitals auf Null verbunden mit gleichzeitiger Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen um bis zu EUR 225.000,– auf ein neues Grundkapital von bis zu EUR 225.000,– eingeteilt in bis zu 450 vinkulierte Namensaktien mit einem Nennbetrag von jeweils EUR 500,– zum Ausgabebetrag von EUR 1.500,– je Aktie und über die mit diesen Maßnahmen einhergehenden Satzungsänderungen (§ 228 Abs. 1 AktG). Der Aktionär Gerrit Kübler, Lauchheim, hat sich verpflichtet, mindestens 100 neue Aktien, entsprechend einem Nennbetrag von EUR 50.000,– und einem Ausgabebetrag von EUR 150.000,–, zu zeichnen. Die neuen Aktien sind ab 1. Januar 2021 gewinnbezugsberechtigt. Die Kapitalerhöhung ist noch nicht im Handelsregister eingetragen. Das bestehende und in 450.000 Inhaber-Stückaktien aufgeteilte Grundkapital von EUR 1.150.406,73 wird auf Null herabgesetzt. Die neuen Aktien werden daher den Aktionären im Verhältnis 1.000:1 zum Bezug angeboten: auf je 1.000 Inhaberstückaktien entfällt daher ein Bezugsrecht auf eine neue, vinkulierte Aktie im Nennbetrag von EUR 500,– zum Ausgabebetrag von EUR 1.500,– je Aktie. Als Bezugsnachweis gilt der von einem depotführenden Kreditinstitut bestätigte Bestand in girosammelverwahrten Inhaberstückaktien per Erscheinungsdatum des Bundesanzeigers, der diese Bezugsaufforderung enthält, als Trenntermin („ex Bezugsrecht“) oder die Originalurkunden der Inhaberstückaktien.

Weiterhin stellt der Aktionär Kübler von den vorstehend zur Zeichnung garantierten Aktien einen Bestand von bis zu 76 neuen Aktien für bezugswillige Aktionäre gegen Erstattung des Ausgabebetrags zur Verfügung, die über eine nicht durch 1.000 ohne Rest teilbare Anzahl von Bezugsrechten verfügen, damit diese die nächsthöhere Anzahl ganzer neuer Aktien zeichnen können (Aufrundungsprivileg), vorbehaltlich Verfügbarkeit. Die Altaktien, aus denen die Bezugsrechte gemäß obiger Beschlußvorlage erwachsen, müssen dem bezugswilligen Aktionär am 12.08.2021 gehört haben, um in den Genuß der Aufrundung auf volle neue Aktien zu kommen. Falls das vorstehend genannte Kontingent nicht ausreichen sollte, um alle Aufrundungswünsche zu erfüllen, entscheidet der frühere Eingang der vollständigen Bezugs- und Zeichnungserklärungsunterlagen bei der Gesellschaft über die Priorisierung eines bezugswilligen Aktionärs. Sofern es bezugswillige Aktionäre gibt, die keine volle neue Aktie gemäss vorstehendem Privileg beziehen möchten, wird um entsprechende Mitteilung im Rahmen der Bezugserklärung gebeten.

Ein Bezugsrechtshandel findet nicht statt. Wir fordern hiermit unsere Aktionäre auf, ihr Bezugsrecht auf die neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses vom Bezugsrecht wahrzunehmen. Hierfür bestimmen wir eine Frist von zwei Wochen, gerechnet ab dem Erscheinen dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger gemäß dem o.a. Veröffentlichungsdatum. Das Bezugsrecht wird durch die Übersendung der Aktienurkunden der Inhaberstückaktien im Original oder Depotbestandsbestätigung eines depotführenden Kreditinstituts per Trenntermin nebst Bezugserklärung des Aktionärs über die Anzahl der zu beziehenden Aktien in zweifacher Originalausfertigung gemäss dem über die E-Mail-Adresse „hench-thermoplast(at)gmx.de“ oder unter nachstehender Anschrift postalisch anforderbaren Vorlage an nachfolgende Anschrift ausgeübt: Hench-Thermoplast AG i.A., Flözstraße 26, 73433 Aalen. Die Zeichnung weiterer neuer Aktien über das Bezugsrecht hinaus (Überbezug) ist möglich und steht unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Notabwickler. Wünscht ein bezugswilliger Aktionär die Nutzung des Aufrundungsprivilegs, so hat er zusätzlich nachzuweisen, daß die bezugsberechtigten Aktien am 12.08.2021 in seinem Eigentum waren. Die Zahlung des Ausgabepreises in Höhe von EUR 1.500,– je neuer, vinkulierter Namensaktie mit einem Nennbetrag von EUR 500,– hat nach Ablauf der Bezugsfrist binnen einer Woche zu erfolgen. Näheres wird dem beziehenden Aktionär schriftlich nach Eingang seiner vollständigen Bezugs- bzw. Zeichnungserklärung neuer Aktien unter vorgenannter Anschrift mitgeteilt.

 

München, im September 2021

Hench-Thermoplast AG i.A.

Der Notabwickler

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