Henkel AG & Co. KGaA – Dividendenbekanntmachung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Henkel AG & Co. KGaA
Düsseldorf
Gesellschaftsbekanntmachungen Dividendenbekanntmachung 22.06.2020

Henkel AG & Co. KGaA

Düsseldorf

Wertpapier-Kenn-Nr.: 604 840/604 843
ISIN: DE 0006048408/DE 0006048432

 

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 17. April 2020 hat u. a. die Ausschüttung einer Dividende von Euro 1,83 je Stammaktie und von Euro 1,85 je Vorzugsaktie aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 beschlossen.

Die auf die Stammaktien bzw. Vorzugsaktien entfallende Dividende wird ab dem 22. Juni 2020 grundsätzlich durch die depotführenden Kreditinstitute ausgezahlt.

Die Auszahlung der Dividende auf die Stammaktien und die Vorzugsaktien erfolgt grundsätzlich unter Abzug von 25% Kapitalertragsteuer und 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375%) und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Besteuerung der Dividende erfolgt bei inländischen Aktionären nach den Vorschriften des deutschen Einkommensteuer- bzw. Körperschaftsteuergesetzes.

Mit dem Steuerabzug gilt die deutsche Einkommensteuer für private Kapitalerträge als abgegolten (sogenannte „Abgeltungssteuer“). Unabhängig davon kann auf Antrag die Dividende zusammen mit sämtlichen übrigen Kapitalerträgen des Kalenderjahres in die Einkommensteuerveranlagung einbezogen werden, wenn dies zu einer insgesamt niedrigeren Einkommensteuer führt (sogenannte Günstigerprüfung).

Aufgrund individueller Gegebenheiten des Aktionärs (z.B. Nicht-Veranlagungsbescheinigung oder Freistellungsauftrag) kann der Steuerabzug entfallen beziehungsweise eine Erstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer, des Solidaritätszuschlags und gegebenenfalls der Kirchensteuer beantragt werden.

Bei ausländischen Aktionären können sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Ansässigkeitsstaat ermäßigen. Ausländischen Aktionären wird empfohlen, sich wegen der steuerlichen Behandlung der Dividende beraten zu lassen.

Aktionäre, deren Henkel-Stamm- bzw. Vorzugsaktien sich nicht bei einem Kreditinstitut in Depotverwahrung befinden, können die auf die Stammaktien bzw. Vorzugsaktien entfallende Dividende jeweils gegen Einreichung des Gewinnanteilscheins Nr. 33 einfordern.

Zahlstelle ist die Commerzbank AG mit sämtlichen Niederlassungen.

 

Düsseldorf, im Juni 2020

Henkel AG & Co. KGaA

Der Vorstand

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