HENSOLDT AG: Zulassungsbeschluss

HENSOLDT AG

Taufkirchen

Zulassungsbeschluss

Zum regulierten Markt wurden mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard)

insgesamt
Stück 105.000.000
(Euro 105.000.000,00)
auf den Inhaber lautende Stammaktien
in Form von nennwertlosen Stückaktien
– mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je Euro 1,00 –
und mit Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2020

und zwar

Stück 80.000.000
(Euro 80.000.000,00)
auf den Inhaber lautende Stammaktien
(bestehendes Grundkapital)

sowie

Stück 25.000.000
(Euro 25.000.000,00)
auf den Inhaber lautende Stammaktien
aus der ordentlichen Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen vom September 2020

– dauerhaft globalverbrieft –

– ISIN DE000HAG0005 –

der

HENSOLDT AG, Taufkirchen, Landkreis München,

zugelassen.

 

Frankfurt am Main, 24.09.2020

Frankfurter Wertpapierbörse

Geschäftsführung

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