Hercules Sägemann AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hercules Sägemann AG

Lüneburg

Wertpapierkenn-Nr.: A0MFXQ
ISIN: DE000A0MFXQ0

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
der Hercules Sägemann AG

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Mittwoch, den 29. Dezember, 12:00 Uhr,

in ihren Geschäftsräumen,
Otto-Brenner-Straße 17, 21337 Lüneburg,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung
der Hercules Sägemann AG

I.

Anzeige des Vorstandes über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG

Der Hauptversammlung wird angezeigt, dass bei der Gesellschaft ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist.

II.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2016 samt Lagebericht des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats

III.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2017 samt Lagebericht des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats

IV.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2018 samt Lagebericht des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats

V.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2019 samt Lagebericht des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats

VI.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2020 samt Lagebericht des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats

VII.

Verwendung des Bilanzverlustes 2016

Es ist kein Gewinn entstanden, der Verlust in Höhe von EUR 39.732,82 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Eine Beschlussfassung entfällt.

VIII.

Verwendung des Bilanzverlustes 2017

Es ist kein Gewinn entstanden, der Verlust in Höhe von EUR 200.636,16 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Eine Beschlussfassung entfällt.

IX.

Verwendung des Bilanzverlustes 2018

Es ist kein Gewinn entstanden, der Verlust in Höhe von EUR 198.184,67 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Eine Beschlussfassung entfällt.

X.

Verwendung des Bilanzverlustes 2019

Es ist kein Gewinn entstanden, der Verlust in Höhe von EUR 129.152,44 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Eine Beschlussfassung entfällt.

XI.

Verwendung des Bilanzverlustes 2020

Es ist kein Gewinn entstanden, der Verlust in Höhe von EUR 162.868,84 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Eine Beschlussfassung entfällt.

XII.

Bericht des Vorstands zur aktuellen Lage des Unternehmens und Ausblick

XIII.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

XIV.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

XV.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

XVI.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

XVII.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

XVIII.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

XIX.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

XX.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

XXI.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

XXII.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

XXIII.

Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder

Der Aufsichtsrat setzt sich derzeit aus den Herren Florian Hans, Lüneburg, Oliver Detjen, Tostedt, und Christian Gloe, Hamburg, zusammen. Die Mitglieder wurden am 17.11.2021 vom Amtsgericht Lüneburg zu Aufsichtsratsmitgliedern bestellt.

Nach dem Gesetz (vgl. § 101 AktG) werden die Mitglieder des Aufsichtsrats jedoch grundsätzlich von der Hauptversammlung gewählt; daher endet die Amtszeit der gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieder auch nach § 104 Abs. 5 AktG automatisch, sobald eine Neuwahl des Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung erfolgt ist.

Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern (vgl. § 7 Abs. 1 der Satzung). Er setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 letzter Fall, 101 Abs. 1 AktG aus drei Vertretern der Anteilseigner/​Aktionäre zusammen.

Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseigner-/​Aktionärsvertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung die folgenden Personen jeweils für eine volle Amtsperiode nach § 7 Abs. 2 der Satzung zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen:

Herrn Oliver Detjen, Tostedt
Außendienstmitarbeiter der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Lüneburg

Angaben nach § 125 Abs. 1 S. 5 AktG:
Aufsichtsratsmitglied der New York Hamburger Industrie AG
Aufsichtsratsmitglied der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG

Herrn Christian Gloe, Hamburg
Kaufmann

Angaben nach § 125 Abs. 1 S. 5 AktG:
Aufsichtsratsmitglied der New York Hamburger Industrie AG
Aufsichtsratsmitglied der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG

Herrn Florian Hans, Lüneburg
Leitung Finanz- und Rechnungswesen/​Controlling der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Lüneburg

Angaben nach § 125 Abs. 1 S. 5 AktG:
Aufsichtsratsmitglied der New York Hamburger Industrie AG

Die Amtszeit der zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats würde mit Ablauf der Hauptversammlung enden, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2025 entscheidet

XXIV.

Auflösung der Gesellschaft

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

Die Hercules Sägemann AG wird mit Ablauf des 31.12.2021 aufgelöst.

XXV.

Bestellung des Abwicklers

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

Zum Abwickler der Hercules Sägemann AG wird das bisherige, einzige Vorstandsmitglied Bernd Ingo Menzel, wohnhaft in Bienenbüttel, bestellt; er vertritt die Gesellschaft allein und hat die Befugnis, im Namen der Hercules Sägemann AG mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft wird ermächtigt, einen Anstellungsvertrag mit dem Abwickler Menzel abzuschließen.

XXVI.

Zustimmung zum Abschluss des Markenkauf- und Markenübertragungsvertrags mit der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

Dem Abschluss des der Einladung zu dieser Hauptversammlung als Anlage 1 im finalen Entwurf beigefügten Markenkauf- und Markenübertragungsvertrags zwischen der Hercules Sägemann AG als Verkäuferin einerseits und der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG als Käuferin andererseits wird zugestimmt. Dieser Vertragsentwurf wird dem beurkundenden Notar in Ablichtung mit der Bitte um deren Beglaubigung und anschließender Beinahme an seine Niederschrift über die gegenwärtige Hauptversammlung übergeben.

Ausgelegte Unterlagen

Der Abschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2016 sowie der Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats,

der Abschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2017 sowie der Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats,

der Abschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2018 sowie der Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats,

der Abschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2019 sowie der Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats,

der Abschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2020 sowie der Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats,

Entwurffassung Kaufvertrag Markenrecht

können jeweils in den Geschäftsräumen der Gesellschaft

Otto-Brenner-Straße 17, 21337 Lüneburg,

eingesehen werden.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen, die auch in der Hauptversammlung ausliegen.

Lüneburg, im November 2021

Hercules Sägemann AG

Der Vorstand

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der o.g. Adressen verpflichtet.

Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Auch dann ist eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilbesitzes erforderlich. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung zulässig. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung wird mit den Eintrittskarten (Rückseite) übersandt. Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch Vorweisen der Vollmacht bei der Ein- und Ausgangskontrolle am Tag der Hauptversammlung oder durch die vorherige Übermittlung des Nachweises per Post, Telefax oder E-Mail an folgende Kontaktdaten der Gesellschaft:

Hercules Sägemann AG
Otto-Brenner-Str. 17 – 21337 Lüneburg – Stichwort HV
Fax: + 49 (0)4131 – 22 44 105
E-Mail: HV_​HCS@nyhag.de

Teilnahme an der Hauptversammlung

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung EUR 150.000. Es ist eingeteilt in 150.000 Stückaktien. Jede teilnahmeberechtigte Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Es bestehen keine Aktien unterschiedlicher Gattung. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung müssen bis zum 22. Dezember 2021, 24:00 Uhr (MEZ), bei der Gesellschaft unter der nachstehenden Anschrift in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) eingehen:

Hercules Sägemann AG
c/​o Otto M. Schröder Bank AG
Axel-Springer-Platz 3 in 20355 Hamburg
Fax: +49 (0)40 35 928 101
E-Mail:wptechnik@schroederbank.de

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch einen ebenfalls in Textform (§ 126b BGB) erstellten und in deutscher oder englischer Sprache abgefassten besonderen Nachweis des Anteilbesitzes durch das depotführende Institut nachzuweisen. Der Nachweis des Anteilbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den, 08. Dezember 2021, 0:00 Uhr (MEZ), beziehen (sog. Nachweisstichtag) und ist in deutscher oder englischer Sprache in Textform zu erbringen (§ 126b BGB).

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Anträge von Aktionären, insbesondere Gegenanträge von Aktionären zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge nach § 127 AktG einschließlich Begründung, sind unter Nachweis der Aktionärseigenschaft bis zum 14. Dezember 2021, 24:00 Uhr (MEZ), schriftlich, per Telefax oder per E-Mail ausschließlich an die Gesellschaft zu richten.

Hercules Sägemann AG
Otto-Brenner-Str. 17 – 21337 Lüneburg – Stichwort HV
Fax: + 49 (0)4131 – 22 44 105
E-Mail: HV_​HCS@nyhag.de

Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG

Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (Mindestbeteiligung) erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft bis mindestens 30 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist, zugehen; somit bis spätestens zum 28. November 2021, 24:00 Uhr (MEZ), an unsere Adresse

Hercules Sägemann AG
Stichwort HV, Otto-Brenner-Str. 17, 21337 Lüneburg
oder per Telefax: + 49 (0) 4131 – 22 44 105

Der oder die Antragsteller haben nachzuweisen, dass er/​sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der Aktien ist/​sind. Bei der Berechnung dieser Frist ist § 70 AktG zu beachten. Der Antrag ist von allen Aktionären, die zusammen das Quorum von 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen oder ihren ordnungsgemäß bestellten Vertretern zu unterzeichnen.

Bekanntmachung und Zuleitung von Ergänzungsverlangen erfolgen in gleicher Weise wie bei der Einberufung.

Hinweise für alle Aktionäre:

Der Geschäftsbericht kann nach vorheriger Anmeldung in unseren Geschäftsräumen eingesehen werden. Ein Versand in gedruckter Form erfolgt nicht.

Es gelten folgende Bestimmungen:

Der Versand der Tagesordnung/​Bilanz erfolgt ausschließlich elektronisch.

Pro Depot wird nur eine Eintrittskarte ausgestellt.

Es ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Der Zutritt und die Teilnahme zur Hauptversammlung wird trotz Anmeldung ohne diesen Schutz nicht gewährt.

Der Mindestabstand (1,5 bis 2 m) muss eingehalten werden, daher feste Plätze (Bestuhlungsplan – keine Tische).

Gäste sind nicht zugelassen.

Verpflichtung der Teilnehmer*innen, bei Anzeichen einer Erkrankung der Veranstaltung fernzubleiben.

Aus hygienischen Gründen wird es keine Bewirtung und/​oder Getränke geben. Die Aktionäre können sich aber Getränke selbst mitbringen.

Es gilt die aktuelle Corona-Regelung der Landesregierung. Alle Aktionäre sind gehalten, sich über die gültigen Corona Regelungen am Veranstaltungstag zu informieren.

Lüneburg, im November 2021

Hercules Sägemann AG

Der Vorstand

Datenschutzrechtliche Informationen:

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit unserer Hauptversammlung finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft.

Besondere Bestimmungen zur Tagesordnung für die Hauptversammlung der Hercules Sägemann AG am 29. Dezember 2021

Liebe Aktionäre und Aktionärinnen,

wir wollen unsere Hauptversammlung als Präsenzveranstaltung durchführen. Es ist uns ein Anliegen, die Hauptversammlung mit Präsenz unserer Aktionäre durchzuführen, um Ihnen Gelegenheit zu geben, die Fragen direkt zu stellen, die sich aus den Ausführungen von Aufsichtsrat und Vorstand ergeben. Wegen der leider immer noch herrschenden Pandemie müssen daher zum Schutz aller Anwesenden die nachstehenden besonderen Bestimmungen vereinbart werden, die von den teilnehmenden Aktionären, Organen und Mitarbeitern bei Teilnahme als anerkannt gelten.

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen nicht eingehalten werden oder eingehalten werden können, behält sich die Verwaltung vor, diese Hauptversammlung – auch kurzfristig – abzusagen und als spätere virtuelle Hauptversammlung neu einzuberufen.

Es gelten folgende Bestimmungen:

Der Versand der Tagesordnung und Bilanz erfolgt ausschließlich elektronisch. Pro Depot wird nur eine Eintrittskarte ausgestellt. Aktionäre mit Symptomen einer akuten Erkrankung bleiben der Hauptversammlung fern. Es ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Der Zutritt zur Hauptversammlung wird trotz Anmeldung ohne diesen Schutz nicht gewährt. Der Mindestabstand (1,5 bis 2 m) muss eingehalten werden, daher feste Plätze (Bestuhlungsplan – keine Tische). Die Daten der teilnehmenden Personen werden separat erfasst und für die Dauer von 4 Wochen aufbewahrt. Diese Daten werden auf Verlangen dem Gesundheitsamt übermittelt. Gäste sind nicht zugelassen. Verpflichtung der Teilnehmer*innen, bei Anzeichen einer Erkrankung der Veranstaltung fernzubleiben. Aus hygienischen Gründen wird es keine Bewirtung und/​oder Getränke geben. Die Aktionäre können sich aber Getränke selbst mitbringen. Es wird gebeten, die Stimmrechte möglichst dem Stimmrechtsvertreter/​der Stimmrechtsvertreterin der Gesellschaft zu übertragen.

Lüneburg, im November 2021

Hercules Sägemann AG

Der Vorstand

Anlage 1

Markenkauf- und -übertragungsvertrag

zwischen

Hercules Sägemann AG, Otto-Brenner-Str. 17, 21337 Lüneburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand, Herrn Bernd Menzel

– nachfolgend „Verkäufer“ genannt –

und

New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Otto-Brenner-Str. 17, 21337 Lüneburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand, Herrn Bernd Menzel

– nachfolgend „Käufer“ genannt –

– nachfolgend Verkäufer und Käufer gemeinsam „Vertragsparteien“ oder „Parteien“ –

§ 1 Kaufgegenstand

(1) Der Verkäufer ist Inhaber zahlreicher Schutzrechte und Schutzrechtsanmeldungen, insbesondere Marken, ein Patent und eine Patentanmeldung.

(2) Der Verkäufer ist auch Inhaberin der registrierten US-Marke 5,221,558 „Hercules-Sägemann“, als deren Inhaberin im Markenregister des USPTO die Hercules Sägemann GmbH eingetragen ist und deren Umschreibung auf die Hercules Sägemann GmbH seinerzeit nicht erfolgt ist.

(3) Der Verkäufer verkauft und überträgt mit Wirkung zum 01.01.2022 dem Käufer alle Rechte an den Schutzrechten und Schutzrechtsanmeldungen. Der Käufer nimmt die Übertragung an.

§ 2 Pflichten des Verkäufers

(1) Mit Begleichung des Kaufpreises gem. § 4 (1) zeigt der Verkäufer umgehend den Inhaberwechsel der Schutzrechte und Schutzrechtsanmeldungen bei den zuständigen Behörden an und veranlasst die Umschreibung auf seinen Namen:

(2) Sofern für die Umschreibung die Mitwirkung des Verkäufers notwendig ist, wird der Verkäufer unverzüglich nach Aufforderung durch den Käufer die notwendigen Mitwirkungshandlungen erbringen und dem Käufer die erforderlichen unterzeichneten Erklärungen oder sonstigen Unterlagen zusenden. Der Käufer wird die für die Umschreibung bzw. Übertragung notwendigen Unterlagen bei den jeweils zuständigen Ämtern unter Zahlung der erforderlichen Gebühren einreichen.

(3) Die Kosten für die Umschreibungen trägt der Käufer. Anfallende Kosten sind zum Beispiel Amtsgebühren, Anwaltsgebühren, Notargebühren, Gerichtsgebühren oder Übersetzungsgebühren.

(4) Der Verkäufer übergibt dem Käufer mit Vertragsunterzeichnung sämtliche in seinem Besitz befindlichen, die Schutzrechte und Schutzrechtsanmeldungen betreffenden Unterlagen, insbesondere die Anwaltskorrespondenz, Anmeldungsunterlagen, die Eintragungsurkunden, die Korrespondenz mit der zuständigen Behörde sowie sämtliche Unterlagen und Schriftverkehr zu kennzeichenrechtlichen Auseinandersetzungen, auch mit Dritten, im Zusammenhang mit den Schutzrechten und Schutzrechtsanmeldungen, wie auch Unterlagen, aus denen sich der Umfang der Benutzung der Schutzrechte und Schutzrechtsanmeldungen entnehmen lässt.

(5) Der Käufer übernimmt die Rechte und Pflichten aus bestehenden Markenlizenzverträgen – Stichworte Cut&Comb und Klein-Kamm .

(6) Mit Wirkung zum 01.01.2022 wird der am 31.03.2009 zwischen den Parteien geschlossene Markenlizenzvertrag nebst sämtlichen Ergänzungen aufgehoben.

§ 3 Gewährleistung

(1) Dem Käufer sind Registerstand und Benutzungslage der Schutzrechte und Schutzrechtsanmeldungen bekannt.

(2) Dem Verkäufer sind keine Widersprüche oder Löschungsanträge gegen die Marken bekannt; darüber hinaus keine Rechte Dritter, die der Benutzung der Marken entgegenstehen könnten, oder von Dritten angedroht wurden. Ausgenommen ist die deutsche Wortmarke „Testarossa“ mit dem amtlichen Aktenzeichen DE 30 2017 108 045.3“ für ausgewählte Waren der Klasse 21. Der Verkäufer ist über den Stand der beiden Widerspruchsverfahren gegen diese Wortmarke informiert. Widersprechende ist die Ferrari S.p.A., Italien. Die zuständige Stelle des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) hat die Verfahren zurzeit ausgesetzt, um den Ausgang eines streitigen Markenverfahrens, in dem Ferrari S.p.A. involviert ist, vor dem Europäischen Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO) abzuwarten.

(3) Der Verkäufer gewährleistet, dass die Marken bis zum Zeitpunkt der Übertragung nicht verpfändet oder zur Sicherheit übertragen wurden und keine Nutzungsrechte oder sonstigen dinglichen Rechte eingeräumt wurden, dass die Marken nicht Gegenstand von Zwangsvollstreckungsverfahren sind und keinen sonstigen laufenden Verfahren unterliegen.

(4) Von der Richtigkeit dieser Zusicherung abgesehen, ist jede Gewährleistung der Verkäuferin für Rechtsmängel ausgeschlossen. Der Verkäufer übernimmt insbesondere keine Gewähr dafür, dass durch die Benutzung der Marken keine Rechte Dritter verletzt werden.

§ 4 Kaufpreis

(1) Der Kaufpreis beträgt 2.500.000,00 EUR (in Worten: Zwei Millionenfünfhundertausend Euro).

(2) Aufgrund der umsatzsteuerlichen Organschaft beider Unternehmen ist der Kaufpreis Netto zu leisten.

(3) Der Verkäufer schuldet gem. Darlehensvertrag vom 12.08.2019 dem Käufer nominal 2.500.000 EUR. Der Kaufpreis wird mit Wirkung zum 01.01.2022 mit dem genannten Darlehen verrechnet.

(4) Sämtliche durch die Übertragung der Marken verursachten Kosten sowie etwaige Kosten für die Einschaltung entsprechender Anwälte trägt der Käufer.

§ 5 Schlussbestimmungen

(1) Nebenabreden bezüglich des Gegenstandes dieses Vertrages bestehen zwischen den Parteien nicht.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Erfolg soweit wie möglich erreicht.

(4) Anlagen, auf welche Bezug genommen wird, sind ein integraler Bestandteil dieser Vereinbarung.

(5) Erfüllungsort ist Lüneburg. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und über dessen Gültigkeit ist das Landgericht Lüneburg.

(6) Anzuwendendes Recht ist deutsches Recht.

Lüneburg, den 29.12.2021

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Hercules Sägemann AG

Lüneburg, den 29.12.2021

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New-York Hamburger
Gummi-Waaren Compagnie AG

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