Herlitz Aktiengesellschaft – außerordentliche Hauptversammlung

Herlitz Aktiengesellschaft
Berlin
ISIN DE0006053101
ISIN DE0006053119
WKN 605 310
WKN 605 311
EINLADUNG ZUR AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER HERLITZ AKTIENGESELLSCHAFT

Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit zu der am Freitag, den 19. Dezember 2014, 10.00 Uhr im Saal der Eventpassage, Kantstraße 8, in 10623 Berlin, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.

TAGESORDNUNG

1. Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bar- und Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a) Das Grundkapital der Gesellschaft wird von derzeit EUR 10.907.735,00 um mindestens EUR 231.224.500,00 bis zu höchstens EUR 264.092.265,00 auf mindestens EUR 242.132.235,00 und höchstens EUR 275.000.000,00 durch Ausgabe von mindestens 231.224.500 bis zu höchstens 264.092.265 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 je Stückaktie erhöht. Die neuen Aktien sind ab dem 1.1.2014 gewinnberechtigt. Die neuen Aktien werden gegen Sach- und gegen Bareinlagen und im Einzelnen wie folgt ausgegeben:

b) Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen.

c) Bis zu 32.867.765 neue Aktien werden gegen Bareinlage ausgegeben. Die Ausgabe dieser neuen Aktien erfolgt zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie, mithin zu einem Gesamtausgabebetrag von bis zu EUR 32.867.765,00. Zur Zeichnung und Übernahme dieser neuen Aktien wird eine begleitende Bank oder ein Bankenkonsortium (die „Bank“) mit folgenden Verpflichtungen zugelassen:

Diese neuen Aktien sind zunächst den Aktionären im Verhältnis 1:10 zu einem Bezugspreis von EUR 1,00 je Aktie zum Bezug anzubieten. Die Aktionärin Pelikan International Corporation Berhad, Malaysia, hat sich gegenüber der Gesellschaft verpflichtet, ihr Bezugsrecht nicht auszuüben. Für die Ausübung des Bezugsrechts ist eine Frist von mindestens zwei Wochen zu bestimmen.

Etwaige Aktien, die nicht aufgrund des Bezugsrechts bezogen werden, sowie diejenigen Aktien, die zur Erreichung eines glatten Bezugsverhältnisses nicht zum Bezug angeboten werden (Spitzen), sind öffentlich zu einem Preis von mindestens EUR 1,00 je Aktie zum Erwerb anzubieten. Der genaue Platzierungspreis dieser auszugebenden neuen Aktien wird vom Vorstand festgelegt. Die Bank ist verpflichtet, den sich ergebenden Mehrerlös aus der Differenz zwischen Platzierungspreis und Ausgabebetrag abzüglich vereinbarter Provisionen und Auslagen an die Gesellschaft abzuführen.

d) 56.703.946 neue Aktien werden an die Pelikan International Corporation Berhad, Shah Alam (Malaysia), eingetragen im Companies Commission of Malaysia unter Reg.-Nr. 63611-U, ausgegeben. Der Ausgabebetrag für diese Aktien beträgt EUR 1,00 je Aktie. Die Pelikan International Corporation Berhad überträgt für die an sie auszugebenden neuen Aktien mit Wirkung zum 1. Januar 2015, 0:00 Uhr MEZ, auf die Gesellschaft als Sacheinlage die folgenden Gesellschaftsbeteiligungen:

50,01 % an der Pelikan Mexico S.A. de CV, Puebla, Pue (Mexiko), eingetragen im Registro Federal de Contribuyentes unter Reg.-Nr. PPE6303308C8;

75 % an der Pelikan Japan K.K., Tokyo (Japan), eingetragen im Tokyo Legal Affairs Bureau Taito Branch unter Reg.-Nr. 0105-01-018998; sowie

100 % an der Pelikan Middle East FZE, Sharjah (Vereinigte Arabische Emirate), eingetragen beim Government of Sharjah, Airport International Free Zone unter Reg.-Nr. 001-001-03823.

e) 123.410.554 neue Aktien werden an die Pelikan Holding AG, Schindellegi (Schweiz), eingetragen im Handelsregister des Kantons Schwyz unter Reg.-Nr. CHE-103.309.411, ausgegeben. Der Ausgabebetrag für diese Aktien beträgt EUR 1,00 je Aktie. Die Pelikan Holding AG überträgt für die an sie auszugebenden neuen Aktien mit Wirkung zum 1. Januar 2015, 0:00 Uhr MEZ, auf die Gesellschaft als Sacheinlage die folgenden Gesellschaftsbeteiligungen:

100 % der Kommanditanteile an der Pelikan Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG („PVG KG“), Hannover (Deutschland), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter Reg.-Nr. HRA 24756, die von Verpflichtungen aus Besserungsscheinen zugunsten der Pelikan Holding AG befreit sein muss, die sich zum 31. Dezember 2013 auf EUR 57.711.252,10 beliefen;

100 % an der Pelikan Vertrieb Verwaltungs-GmbH, Hannover (Deutschland), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter Reg.-Nr. HRB 51230, persönlich haftende Gesellschafterin der PVG KG;

100 % an Pelikan N.V./S.A., Groot-Bijgaarden (Belgien), eingetragen im Registre de Commerce unter Reg.-Nr. 0414.706.870;

100 % an der Pelikan (Schweiz) AG, Feusisberg SZ (Schweiz), eingetragen im Handelsregister des Kantons Schwyz unter Reg.-Nr. CHE-108.103.070;

49,99 % an der Pelikan Mexico S.A. de CV, Puebla, Pue (Mexiko), eingetragen im Registro Federal de Contribuyentes unter Reg.-Nr. PPE6303308C8;

25 % an der Pelikan Japan K.K., Tokyo (Japan), eingetragen im Tokyo Legal Affairs Bureau Taito Branch unter Reg.-Nr. 0105-01-018998;

9,13 % an der Pelikan Colombia S.A.S., Bogota, D.C. (Kolumbien), eingetragen in der Bogota Chamber of Commerce unter Reg.-Nr. 21.133; sowie

3,24 % an der Pelikan Argentina S.A., Buenos Aires (Argentinien), eingetragen in der Inspección General de Justicia unter Reg.-Nr. 235940.

f) 1.110.000 neue Aktien werden an die Pelikan Nederland B.V., Nijmegen (Niederlande), eingetragen in der Kamer van Koophandel unter Reg.-Nr. 24158905, ausgegeben. Der Ausgabebetrag für diese Aktien beträgt EUR 1,00 je Aktie. Die Pelikan Nederland B.V. überträgt für die an sie auszugebenden neuen Aktien mit Wirkung zum 1. Januar 2015, 0:00 Uhr MEZ, auf die Gesellschaft als Sacheinlage die folgende Gesellschaftsbeteiligung:

100 % an der Pelikan Italia S.p.a., Mailand (Italien), eingetragen in der Camera di Commercio Milano unter Reg.-Nr. 07633050153.

g) 50.000.000 neue Aktien werden an die MOLKARI Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Falkensee KG, Berlin, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg unter Reg.-Nr. HRA 37164 B, ausgegeben. Der Ausgabebetrag für diese Aktien beträgt EUR 1,00 je Aktie. Die MOLKARI Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Falkensee KG überträgt für die an sie auszugebenden neuen Aktien mit Wirkung zum 1. Januar 2015, 0:00 Uhr MEZ, auf die Gesellschaft als Sacheinlage ihr in Falkensee, verzeichnet im Grundbuch von Falkensee des Amtsgerichts Nauen, Blatt 18944, Flur 31, Flurstücke 732, 1176 und 1180 sowie Flur 32, Flurstücke 45, 141, 142, 143, 158 und 189 belegendes Grundstück nebst Gebäuden und Zubehör frei von Lasten in Abteilung III.

h) Die Pelikan International Corporation Berhad, die Pelikan Holding AG, die Pelikan Nederland B.V. und die MOLKARI Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Falkensee KG übernehmen (als Dritte i. S. v. § 255 Abs. 2 Satz 2 AktG) die an sie auszugebenden neuen Aktien mit der Verpflichtung (als Gesamtschuldner), sie den übrigen Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 1:19 zu einem Bezugspreis von EUR 1,00 je Aktie mittelbar zum Bezug anzubieten. Für die Ausübung dieses Bezugsangebots ist eine Frist von mindestens zwei Wochen zu bestimmen. Die Abwicklung dieses Bezugsangebots kann unter Einschaltung der Bank erfolgen.

i) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung sowie ihrer Bedingungen festzulegen.

j) Die Kapitalerhöhung ist innerhalb von sechs Monaten ab Beschlussfassung durch die Hauptversammlung durchzuführen. Der Vorstand ist berechtigt, die Durchführung des Teils der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen getrennt von dem Teil der Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen zum Handelsregister anzumelden.

k) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.

Der Vorstand hat gemäß § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG einen schriftlichen Bericht über den Grund für den Ausschluss des Bezugsrechts erstattet, in dem auch der vorgeschlagene Ausgabebetrag begründet wird. Der Inhalt des Vorstandsberichts wird wie folgt bekannt gemacht:
Bericht des Vorstandes
zum Tagesordnungspunkt 1
der außerordentlichen Hauptversammlung der Herlitz AG am 19. Dezember 2014
einschließlich des Berichts gemäß § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG
zum Tagesordnungspunkt 1
1.

Einleitung

Am 8. Juli 2014 hat die Pelikan International Corporation Berhad Malaysia, (nachfolgend auch „PICB“), die Mehrheitsaktionärin der Herlitz AG (nachfolgend auch „Herlitz“), dem Vorstand von Herlitz einen Vorschlag unterbreitet, der die Integration von wesentlichen Beteiligungen der PICB Gruppe und des Logistik- und Produktionszentrums Falkensee in die Herlitz AG vorsieht. Am 15. Juli 2014 haben Vorstand und Aufsichtsrat von Herlitz dem Vorschlag von PICB im Grundsatz zugestimmt. Die endgültige Freigabe durch Vorstand und Aufsichtsrat der Herlitz sollte aber erst nach weiterer Prüfung der vorgeschlagenen Transaktion durch ein Team von externen Beratern (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Anwälte) erfolgen.

Am 10. November 2014 hat sich Herlitz mit PICB und weiteren Mitgliedern der PICB Gruppe im Rahmen von rechtlich unverbindlichen Heads of Agreement (nachfolgend auch „HoA“) auf die wesentlichen Bedingungen der geplanten Transaktion (nachfolgend auch die „Transaktion“) geeinigt und dies mit Ad-hoc Mitteilung vom 10. November 2014 bekannt gemacht. Gemäß den HoA besteht die Transaktion aus den folgenden Elementen:

Herlitz soll im Rahmen einer Barkapitalerhöhung bis zu 32.867.765 neue auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von Herlitz von EUR 1,00 je Aktie (nachfolgend auch die „Neuen Aktien I“) zu einem Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie ausgeben (nachfolgend auch die „Barkapitalerhöhung“);

PICB sowie die mit ihr verbundenen Unternehmen Pelikan Holding AG, Schweiz (nachfolgend auch „PHAG“), Pelikan Nederland B.V., Niederlande (nachfolgend auch „PNBV“) und MOLKARI Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Falkensee KG, Berlin (nachfolgend auch „MOLKARI“ und alle gemeinsam nachfolgend auch die „Sacheinleger“) sollen im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung Sacheinlagen zu einem Gesamtpreis von EUR 231.224.500,00 auf Herlitz übertragen und im Gegenzug hierfür 231.224.500 neue auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von Herlitz von EUR 1,00 je Aktie (nachfolgend auch die „Neuen Aktien II“ und zusammen mit den Neuen Aktien I die „Neuen Aktien“) zu einem Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie erhalten (nachfolgend auch die „Sachkapitalerhöhung“ und gemeinsam mit der Barkapitalerhöhung die „Kapitalerhöhung“);

den Aktionären von Herlitz mit Ausnahme von PICB (nachfolgend auch die „Minderheitsaktionäre“) soll ein mittelbares Angebot zum Bezug von Neuen Aktien (nachfolgend auch das „Bezugsangebot“) zu einem Bezugsverhältnis von insgesamt 1:29 gemacht werden, zum einen (i) durch die emissionsbegleitende Bank, die die Neuen Aktien I mit der Verpflichtung übernimmt, sie den Minderheitsaktionären zu einem Verhältnis von 1:10 und einem Bezugspreis von EUR 1,00 je Aktie mittelbar zum Bezug anzubieten und zum anderen (ii) durch die Sacheinleger, die die Neuen Aktien II mit der gesamtschuldnerischen Verpflichtung übernehmen, sie den Minderheitsaktionären zu einem Verhältnis von 1:19 und einem Bezugspreis von EUR 1,00 je Aktie mittelbar zum Bezug anzubieten;

die Neuen Aktien I (soweit diese nicht im Rahmen des Bezugsangebots von Minderheitsaktionären bezogen werden) sollen durch Herlitz unter Einschaltung der emissionsbegleitenden Bank vorrangig gegenüber den Neuen Aktien II (siehe unten) im Wege eines öffentlichen Angebots platziert werden (nachfolgend auch: das „Verkaufsangebot Herlitz“);

nachrangig hierzu sollen bis zu 60.000.000 Neue Aktien II (abzüglich der von den Minderheitsaktionären im Rahmen des Bezugsangebots bezogenen Neuen Aktien II) durch die Sacheinleger im Wege eines öffentlichen Angebots platziert werden (nachfolgend auch das „Verkaufsangebot Sacheinleger“);

die Zulassung der Neuen Aktien sowie der bisher nicht zugelassenen Altaktien von Herlitz („Nicht Zugelassene Altaktien“) zum Börsenhandel am regulierten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse (nachfolgend auch “FWB”) soll beantragt werden (nachfolgend auch der “Antrag auf Zulassung zum Handel“);

die von Herlitz geführte Firma soll in Pelikan AG geändert werden (nachfolgend auch die „Namensänderung“).

Die an die außerordentliche Hauptversammlung von Herlitz am 19. Dezember 2014 (nachfolgend auch “AOHV”) gerichteten Beschlussvorschläge der Verwaltung zu Tagesordnungspunkt 1 bezüglich der Bar- und Sachkapitalerhöhung um mindestens EUR 231.224.500,00 und um höchstens EUR 264.092.265,00 unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre, bestehend aus einer Barkapitalerhöhung um bis zu EUR 32.867.765,00 (siehe hierzu insbesondere Tagesordnungspunkt 1c) und einer Sachkapitalerhöhung um EUR 231.224.500,00 (siehe hierzu insbesondere Tagesordnungspunkt 1d, 1e, 1f, 1g und 1h) sowie die zu Tagesordnungspunkt 2 vorgeschlagene Namensänderung von Herlitz zu Pelikan AG dienen der Vorbereitung und Umsetzung der Transaktion.

Vor diesem Hintergrund erstattet der Vorstand in Übereinstimmung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG einen Bericht über die Gründe für den Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre, einschließlich der Begründung des Ausgabebetrags der Neuen Aktien und der Anzahl der für die Sacheinlagen als Gegenleistung auszugebenden Neuen Aktien II.
2.

Hintergrund und Beschreibung der Transaktion
2.1

Nähere Informationen zur Transaktion
a)

Einzelheiten der Einigung über die wesentlichen Bedingungen

Gemäß den Bestimmungen der HoA sollen PICB, PHAG, PNBV und MOLKARI 100 % der Geschäftsanteile an der Pelikan Mexico S.A. de CV, der Pelikan Japan K.K., der Pelikan Middle East FZE, der Pelikan Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG, der Pelikan Vertrieb Verwaltungs-GmbH, der Pelikan N.V./S.A., der Pelikan (Schweiz) AG, der Pelikan Italia S.p.a., der Pelikan Colombia S.A.S. und der Pelikan Argentina S.A. (nachfolgend auch die „Einzubringenden Pelikan Gesellschaften“) sowie das Grundstück in Falkensee nebst Gebäuden (das Logistik- und Produktionszentrum Falkensee) und Zubehör (zusammen nachfolgend auch die „Sacheinlagen“) gegen Ausgabe der Neuen Aktien II zu einem Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie wie folgt in Herlitz einbringen:

PICB soll mit Wirkung zum 1. Januar 2015, 0:00 Uhr MEZ, auf Herlitz als Sacheinlage die folgenden Gesellschaftsbeteiligungen (nachfolgend auch „Sacheinlage PICB“) übertragen:

50,01 % an der Pelikan Mexico S.A. de CV, Puebla, Pue, Mexiko, Reg.-Nr. PPE6303308C8 (nachfolgend auch „Pelikan Mexiko“);

75 % an der Pelikan Japan K.K., Tokyo, Japan, Reg.-Nr. 0105-01-018998 (nachfolgend auch „Pelikan Japan“); sowie

100 % an der Pelikan Middle East FZE, Sharjah, Vereinigte Arabische Emirate, Reg.-Nr. 001-001-03823 (nachfolgend auch „Pelikan VAE“);

gegen Ausgabe von 56.703.946 Neuen Aktien II.

Die PHAG, eine 96,45%ige Tochtergesellschaft von PICB, soll mit Wirkung zum 1. Januar 2015, 0:00 Uhr MEZ, auf Herlitz als Sacheinlage die folgenden Gesellschaftsbeteiligungen (nachfolgend auch „Sacheinlage PHAG“) übertragen:

100 % der Kommanditanteile an der Pelikan Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Hannover, Deutschland, Reg.-Nr. HRA 24756 (nachfolgend auch „Pelikan Deutschland“), die von Verpflichtungen aus Besserungsscheinen zugunsten der PHAG befreit sein muss, die sich zum 31. Dezember 2013 auf EUR 57.711.252,10 beliefen;

100 % an der Pelikan Vertrieb Verwaltungs-GmbH, Hannover, Deutschland, Reg.-Nr. HRB 51230, persönlich haftende Gesellschafterin der Pelikan Deutschland (nachfolgend auch „PVVG“);

100 % an der Pelikan N.V./S.A., Groot-Bijgaarden, Belgien, Reg.-Nr. 0414.706.870 (nachfolgend auch „Pelikan Benelux“);

100 % an der Pelikan (Schweiz) AG, Feusisberg, Schweiz, Reg.-Nr. CHE-108.103.070 (nachfolgend auch „Pelikan Schweiz“);

49,99 % an der Pelikan Mexiko;

25 % an der Pelikan Japan;

9,13 % an der Pelikan Colombia S.A.S., Bogota, D.C., Kolumbien, Reg.-Nr. 21.133 (nachfolgend auch „Pelikan Kolumbien“); sowie

3,24 % an der Pelikan Argentina S.A., Buenos Aires, Argentinien, Reg.-Nr. 235940 (nachfolgend auch „Pelikan Argentinien“);

gegen Ausgabe von 123.410.554 Neuen Aktien II.

PNBV, eine 100%ige Tochtergesellschaft der PHAG, soll mit Wirkung zum 1. Januar 2015, 0:00 Uhr MEZ, auf Herlitz als Sacheinlage die folgende Gesellschaftsbeteiligung (nachfolgend auch „Sacheinlage PNBV“) übertragen:

100 % an der Pelikan Italia S.p.a., Mailand, Italien, Reg.-Nr. 07633050153 (nachfolgend auch „Pelikan Italien“);

gegen Ausgabe von 1.110.000 Neuen Aktien II.

MOLKARI, eine 98,54%ige Tochtergesellschaft von PICB, soll mit Wirkung zum 1. Januar 2015, 0:00 Uhr MEZ, auf Herlitz als Sacheinlage ihr in Falkensee belegenes Grundstück, verzeichnet im Grundbuch von Falkensee des Amtsgerichts Nauen, Blatt 18944, Flur 31, Flurstücke 732, 1176 und 1180 sowie Flur 32, Flurstücke 45, 141, 142, 143, 158 und 189, nebst Gebäuden und Zubehör (nachfolgend auch „Produktions- und Logistikimmobilie“) frei von Lasten in Abteilung III (nachfolgend auch „Sacheinlage MOLKARI“) gegen Ausgabe von 50.000.000 Neuen Aktien II übertragen.

Die Sacheinleger sollen sich gegenüber Herlitz und im Wege eines echten Vertrags zugunsten Dritter (§ 328 BGB) auch gegenüber den Minderheitsaktionären gesamtschuldnerisch verpflichten, den Minderheitsaktionären eine ausreichende Anzahl der von den Sacheinlegern bezogenen Neuen Aktien II zu einem Verhältnis von 1:19 und einem Bezugspreis von EUR 1,00 je Aktie mittelbar zum Bezug anzubieten.

Herlitz und die Sacheinleger haben sich darauf verständigt, gemeinsam eine emissionsbegleitende Bank mit der Durchführung des Verkaufsangebots Herlitz und des Verkaufsangebots Sacheinleger zu beauftragen, mit der Maßgabe, dass das Verkaufsangebot Herlitz Priorität hat.

Herlitz und die Sacheinleger haben zudem eine Einigung darüber erzielt, dass sie spätestens bis zum Beginn der Bezugsfrist für das Bezugsangebot einen rechtlich verbindlichen Sacheinbringungsvertrag in notarieller Form abschließen werden, der die Sacheinbringung wie in den HoA vereinbart regelt und weitere Vertragsregelungen hierzu enthält (einschließlich Regelungen zu Garantien, den Rechtsfolgen bei Garantieverstößen, Haftungsbeschränkungen, der Verjährung sowie Steuerfreistellungen), die im Einklang mit den Marktgepflogenheiten stehen. Der Sacheinbringungsvertrag soll unter der auflösenden Bedingung stehen, dass die Durchführung der gesamten Kapitalerhöhung nicht spätestens bis zum 28. Februar 2015 im Handelsregister eingetragen ist, sofern die Parteien nicht vorher etwas Abweichendes vereinbaren.
b)

Einzelheiten der Barkapitalerhöhung

Die vorgeschlagene Barkapitalerhöhung stellt einen Teil der gesamten Kapitalerhöhung (um mindestens EUR 231.224.500,00 und um höchstens EUR 264.092.265,00) dar, bei der bis zu 32.867.765 auf den Inhaber lautende Stückaktien (=die Neuen Aktien I) an eine emissionsbegleitende Bank oder ein Bankenkonsortium (nachfolgend auch die „Bank”) zu einem Ausgabepreis von EUR 1,00 je Aktie ausgegeben werden sollen. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Ausschließlich die Bank wird zum Bezug der Neuen Aktien I mit der Verpflichtung zugelassen, eine ausreichende Anzahl der Neuen Aktien I den Minderheitsaktionären zu einem Verhältnis von 1:10 und einem Bezugspreis von EUR 1,00 je Neue Aktie I vorrangig zum Bezug anzubieten. Die PICB hat sich gegenüber der Gesellschaft verpflichtet, ihr Bezugsrecht nicht auszuüben. Die Bezugsfrist hat mindestens zwei Wochen zu betragen. Im Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts hält PICB 7.779.643 Aktien und die Minderheitsaktionäre halten 3.128.092 Aktien an Herlitz. Auf Grundlage dieser Beteiligungsverhältnisse wäre die Bank folglich dazu verpflichtet, den Minderheitsaktionären insgesamt 31.280.920 Neue Aktien I zum Bezug anzubieten.

Die verbleibenden Neuen Aktien I – 1.586.845 Stück auf Grundlage der aktuellen Beteiligungsverhältnisse – sowie diejenigen Neuen Aktien I, die den Minderheitsaktionären zum Bezug angeboten, von diesen aber während der Bezugsfrist nicht bezogen werden, sollen von der Bank im Wege eines öffentlichen Angebots zu einem Mindestpreis von EUR 1,00 je Neue Aktie I zum Erwerb angeboten werden. Die Bank ist verpflichtet, einen etwaig sich ergebenden Mehrerlös aus der Differenz zwischen Platzierungspreis und Ausgabebetrag abzüglich vereinbarter Provisionen und Auslagen der Bank an Herlitz abzuführen.

Herlitz wird einen dementsprechenden Übernahmevertrag mit der Bank abschließen, bevor jene zum Bezug der Neuen Aktien I zugelassen wird.
c)

Einzelheiten der Sachkapitalerhöhung

Die vorgeschlagene Sachkapitalerhöhung stellt den zweiten Teil der gesamten Kapitalerhöhung (um mindestens EUR 231.224.500,00 und um höchstens EUR 264.092.265,00) dar, bei der 231.224.500 auf den Inhaber lautende Stückaktien (=die Neuen Aktien II) an die Sacheinleger zu einem Ausgabepreis von EUR 1,00 je Neue Aktie II gegen Erbringung der Sacheinlagen im Einzelnen wie folgt ausgegeben werden:

PICB soll 56.703.946 Neue Aktien II als Gegenleistung für die Sacheinlage PICB erhalten;

PHAG soll 123.410.554 Neue Aktien II als Gegenleistung für die Sacheinlage PHAG erhalten;

PNBV soll 1.110.000 Neue Aktien II als Gegenleistung für die Sacheinlage PNBV erhalten; und

MOLKARI soll 50.000.000 Neue Aktien II als Gegenleistung für die Sacheinlage MOLKARI erhalten.

Die Sacheinleger werden zum Bezug der Neuen Aktien II mit der gesamtschuldnerischen Verpflichtung zugelassen, sie zunächst den Minderheitsaktionären in ausreichender Stückzahl zu einem Verhältnis von 1:19 und einem Bezugspreis von EUR 1,00 je Neue Aktie II mittelbar zum Bezug anzubieten. Die Bezugsfrist hat mindestens zwei Wochen zu betragen. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts hält PICB 7.779.643 Aktien und die Minderheitsaktionäre halten 3.128.092 Aktien an Herlitz. Auf Grundlage dieser Beteiligungsverhältnisse wären die Sacheinleger folglich gesamtschuldnerisch dazu verpflichtet, den Minderheitsaktionären insgesamt 59.433.748 Neue Aktien II zum Bezug anzubieten.

Herlitz wird einen dementsprechenden Vertrag mit den Sacheinlegern abschließen, bevor jene zum Bezug der Neuen Aktien II zugelassen werden.
d)

Einzelheiten des Bezugsangebots

Durch das Bezugsangebot, Neue Aktien I im Verhältnis 1:10 über die Bank und Neue Aktien II im Verhältnis von 1:19 über die Sacheinleger als Gesamtschuldner zu einem Bezugspreis von EUR 1,00, der dem Ausgabebetrag entspricht, zu beziehen, erhalten die Minderheitsaktionäre die Gelegenheit, insgesamt Neue Aktien in einem Verhältnis zu beziehen, welches sogar über ihrer bisherigen Beteiligungsquote liegt. Im Ergebnis werden die Minderheitsaktionäre folglich nicht schlechter als bei einer Bezugsrechtsemission gestellt.

Die Bezugsfrist von mindestens zwei Wochen ist ebenfalls nicht kürzer als die gesetzlich vorgeschriebene Bezugsfrist. Nach derzeitiger Planung soll die Bezugsfrist in das erste Quartal 2015 fallen.

Das Bezugsrechtsverhältnis für die gesamte Kapitalerhöhung errechnet sich, indem die maximale Anzahl der Neuen Aktien (264.092.265) durch die Anzahl der zum Zeitpunkt der AOHV vorhandenen Aktien (10.907.735) geteilt wird. Diese Berechnung führt zu einem gesetzlichen Bezugsrechtsverhältnis von 1:24,2114669085745. Dieses Verhältnis wurde in der vorliegenden Transaktion für das Bezugsangebot zu Gunsten der Minderheitsaktionäre auf 1:29 erhöht.

Das Bezugsangebot wird auf Grundlage eines Wertpapierprospektes erfolgen, der im Einklang mit dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Kommission vom 29. April 2004 zur Umsetzung der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die in Prospekten enthaltenen Informationen sowie das Format, die Aufnahme von Informationen mittels Verweis und die Veröffentlichung solcher Prospekte und die Verbreitung von Werbung (ABl. EU Nr. L 149 S. 1, Nr. L 215 S. 3) in der jeweils geltenden Fassung zu erstellen, durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu genehmigen und zu veröffentlichen ist (nachfolgend auch der “Prospekt”).
e)

Einzelheiten des Verkaufsangebots Herlitz

Die verbleibenden Neuen Aktien I – auf der Grundlage der aktuellen Beteiligungsverhältnisse wären dies 1.586.845 Aktien – sowie diejenigen Neuen Aktien I, die den Minderheitsaktionären zum Bezug angeboten, von diesen aber während der Bezugsfrist nicht bezogen werden, sollen von der Bank zu einem Mindestpreis von EUR 1,00 je Neue Aktie I im Wege eines öffentlichen Angebots zum Erwerb angeboten werden. Die Bank ist verpflichtet, einen etwaig sich ergebenden Mehrerlös aus der Differenz zwischen Platzierungspreis und Ausgabebetrag abzüglich vereinbarter Provisionen und Auslagen der Bank an Herlitz abzuführen.

Herlitz wird einen dementsprechenden Übernahmevertrag mit der Bank abschließen, bevor jene zum Bezug der Neuen Aktien I zugelassen wird.

Das Verkaufsangebot Herlitz wird ebenfalls auf Grundlage des Prospektes erfolgen. Nach derzeitiger Planung soll das Verkaufsangebot Herlitz parallel zum Bezugsangebot durchgeführt werden.
f)

Einzelheiten des Verkaufsangebots Sacheinleger

Bis zu 60.000.000 Neue Aktien II (abzüglich der von den Minderheitsaktionären im Rahmen des Bezugsangebots bezogenen Neuen Aktien II) sollen von den Sacheinlegern zu einem Mindestpreis von EUR 1,00 je Neue Aktie II im Wege eines öffentlichen Angebots zum Erwerb angeboten werden.

Herlitz und die Sacheinleger haben sich darauf geeinigt, dass die Neuen Aktien I vorrangig im Rahmen des Verkaufsangebots Herlitz öffentlich zum Erwerb angeboten und verkauft werden sollen und dass die Neuen Aktien II hierzu nachrangig im Rahmen des Verkaufsangebots Sacheinleger angeboten und verkauft werden sollen.

Das Verkaufsangebot Sacheinleger wird ebenfalls auf Grundlage des Prospektes erfolgen. Nach derzeitiger Planung soll das Verkaufsangebot Sacheinleger parallel zum Bezugsangebot durchgeführt werden.
g)

Einzelheiten des Antrags auf Zulassung zum Handel

Herlitz wird beantragen, dass sämtliche Neuen Aktien sowie die nicht zugelassenen Altaktien zum Handel am regulierten Markt (General Standard) der FWB zugelassen werden. Der Antrag auf Zulassung zum Handel wird auf Grundlage des Prospekts erfolgen.
2.2

Informationen zu Herlitz und den Sacheinlagen
a)

Herlitz
aa)

Firma, Grundkapital, Aktien und Sitz

Herlitz wurde 1905 in Deutschland gegründet und 3.708.630 Herlitz Aktien sind zum Börsenhandel an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Das derzeitige Grundkapital von Herlitz beträgt EUR 10.907.735,00. Herlitz ist eine 71,32%ige Tochtergesellschaft von PICB. Herlitz verfügt über zwei Standorte in Deutschland: Berlin und Falkensee. Berlin ist der Firmensitz der Gesellschaft.
bb)

Gegenstand der unternehmerischen Tätigkeit

Der in der Satzung festgelegte Unternehmensgegenstand lautet wie folgt:

Die Gründung und der Erwerb von sowie die Beteiligung an Unternehmen, die sich in folgenden Bereichen betätigen.

Herstellung und Vertrieb von Papier-, Bürobedarfs- und Schreibwaren, Schulbedarf, Druckereierzeugnissen, EDV-Zubehör, Büromöbeln und -geräten, Spielwaren und verwandten Erzeugnissen sowie Handel mit diesen Artikeln,

Dienstleistungen, insbesondere auf den Sektoren des Marketing, Vertriebs und Handels,

Handel mit Investitionsgütern und Rohstoffen,

Logistik- und Datenverarbeitungsleistungen aller Art,

Entwicklung und Herstellung von Maschinen,

Grundstücksgeschäfte aller Art einschließlich des Haltens und Verwaltens von Grundstücken, der Errichtung von Bauten, des Betriebs von Gewerbekomplexen und der Erbringung von Dienstleistungen in diesen Bereichen,

Erforschung, Entwicklung und Vermarktung neuer Technologien.
cc)

Konzernstruktur

Neben den deutschen Standorten ist die Unternehmensgruppe mit Landes- und Vertriebsgesellschaften in Polen, Ungarn, Tschechien, der Slowakei, Bulgarien und Rumänien sowie zusätzlich einer Produktionsstätte für Papierwaren in Polen aufgestellt.
dd)

Geschäftstätigkeit

Herlitz ist hauptsächlich im Bereich des Verkaufs und Vertriebs von Büro- und Schreibwaren, Computer Software sowie Logistik- und Vertriebsdienstleistungen tätig. Seit März 2014 konzentriert sich die Herlitz AG auf das Dienstleistungsgeschäft in den Bereichen Logistik, Merchandising, IT sowie auf internationale Distributionsleistungen. Darüber hinaus werden Produktionsleistungen für Papier- und Papeterieerzeugnisse angeboten.
ee)

Wesentliche Finanzkennzahlen

Auf Grundlage des geprüften Konzernabschlusses für das zum 31. Dezember 2013 abgelaufene Geschäftsjahr verfügt die Herlitz Gruppe über ein Eigenkapital von EUR 9,4 Mio. und wies nach Steuern einen Verlust von EUR 7,5 Mio. auf. Nach dem ungeprüften Konzernzwischenabschluss zum 30. Juni 2014 verfügt die Herlitz Gruppe über ein Eigenkapital von EUR 9,4 Mio. und wies nach Steuern einen Verlust von EUR 0,1 Mio. auf.
b)

Die Einzubringenden Pelikan Gesellschaften
aa)

Pelikan Mexiko
(i)

Informationen zur Gesellschaft

Pelikan Mexiko mit Sitz in Puebla/Mexiko ist eine Tochtergesellschaft der PICB, die 50,01 % ihrer Anteile besitzt. Die übrigen 49,99 % der Anteile sind im Besitz der PHAG. Pelikan Mexiko wurde am 30. März 1963 gegründet.

Pelikan Mexiko hat die Rechtsform einer Sociedad Anónima de Capital Variable, eine mexikanische Rechtsform, die vergleichbar mit der deutschen Rechtsform einer Aktiengesellschaft ist. Pelikan Mexiko ist im mexikanischen Registro Federal de Contribuyentes unter PPE6303308C8 eingetragen. Das eingetragene Grundkapital der Pelikan Mexiko beträgt ca. MXN 20,1 Mio.

Pelikan Mexiko hat zwei Tochtergesellschaften, die zu 90,87 % in ihrem Besitz stehende Pelikan Kolumbien und die zu 96,76 % in ihrem Besitz stehende Pelikan Argentinien.
(ii)

Geschäftstätigkeit

Pelikan Mexiko ist hauptsächlich im Bereich der Herstellung, des Verkaufs und des Vertriebs von Schreibwaren- und Büroartikeln tätig.
(iii)

Wesentliche Finanzinformationen

Auf Grundlage des geprüften Jahresabschlusses für das zum 31. Dezember 2013 abgelaufene Geschäftsjahr verfügte Pelikan Mexiko über ein Eigenkapital von MXN 436,9 Mio. und wies nach Steuern einen Gewinn von MXN 57,4 Mio. aus.
bb)

Pelikan Japan
(i)

Informationen zur Gesellschaft

Pelikan Japan mit Sitz in Tokio/Japan ist zu 75 % im Besitz der PICB und zu 25 % im Besitz der PHAG. Pelikan Japan wurde am 27. Dezember 1974 gegründet.

Pelikan Japan hat die Rechtsform einer Kabushiki kaisha, eine japanische Rechtsform, die mit der deutschen Rechtsform der Aktiengesellschaft vergleichbar ist. Pelikan Japan ist im japanischen Handelsregister (Tokyo Legal Affairs Bureau Taito Branch) unter der Nummer 0105-01-018998 eingetragen. Das eingetragene Grundkapital der Gesellschaft beträgt JPY 100.000.000,00.
(ii)

Geschäftstätigkeit

Pelikan Japan ist hauptsächlich im Bereich des Verkaufs und des Vertriebs von Schreibwaren- und Büroartikeln tätig; dabei vertreibt Pelikan Japan vor allem höherwertige Schreibgeräte.
(iii)

Wesentliche Finanzinformationen

Auf Grundlage des geprüften Jahresabschlusses für das zum 31. Dezember 2013 abgelaufene Geschäftsjahr verfügte Pelikan Japan über ein Eigenkapital von JPY 306,0 Mio. und wies nach Steuern einen Gewinn von JPY 57,4 Mio. aus.
cc)

Pelikan VAE
(i)

Informationen zur Gesellschaft

Pelikan VAE ist in der Freihandelszone „Sharjah Airport International Free Zone“ in Sharjah/Vereinigte Arabische Emirate ansässig. Pelikan VAE steht zu 100 % im Anteilsbesitz der PICB. Pelikan VAE wurde am 28. März 2006 gegründet.

Die Rechtsform der Free Zone Establishment (FZE) entspricht einer speziellen Rechtsform für Freihandelszonen in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Pelikan VAE ist beim Government of Sharjah, Airport International Free Zone unter der Nummer 01-01-03823 registriert. Das eingetragene Grundkapital von Pelikan VAE beträgt AED 1.840.000.
(ii)

Geschäftstätigkeit

Pelikan VAE ist hauptsächlich im Bereich des Verkaufs und des Vertriebs von Schreibwaren- und Büroartikeln tätig.
(iii)

Wesentliche Finanzinformationen

Auf Grundlage des geprüften Jahresabschlusses für das zum 31. Dezember 2013 abgelaufene Geschäftsjahr verfügte Pelikan VAE über ein Eigenkapital von USD 1,6 Mio. und wies nach Steuern einen Gewinn von USD 0,5 Mio. aus.
dd)

Pelikan Deutschland
(i)

Informationen zur Gesellschaft

Pelikan Deutschland mit Sitz in Hannover steht zu 100 % im Anteilsbesitz der PHAG. Pelikan Deutschland wurde am 27. Juli 1989 in Hannover gegründet.

Pelikan Deutschland hat die Rechtsform einer GmbH & Co. KG und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRA 24756 eingetragen. Kommanditistin der Pelikan Deutschland und Ergebnisberechtigte ist die PHAG mit Kapitalanteilen von EUR 2,1 Mio. Komplementärin ist die PVVG.
(ii)

Geschäftstätigkeit

Pelikan Deutschland ist hauptsächlich im Bereich des Verkaufs und des Vertriebs von Schreibwaren- und Büroartikeln tätig. Pelikan Deutschland ist zudem Inhaberin der Marken “Pelikan”, “Geha”, “Herlitz” und “Susycard”.
(iii)

Wesentliche Finanzinformationen

Auf Grundlage des geprüften Jahresabschlusses für das zum 31. Dezember 2013 abgelaufene Geschäftsjahr verfügte Pelikan Deutschland über ein Eigenkapital von EUR 1,8 Mio. und wies unter Berücksichtigung der Bedienung von Besserungsscheinen nach Steuern einen Gewinn von EUR 0,0 Mio. aus.

Zur Finanzierung der Pelikan Deutschland hat die PHAG in Vorjahren Forderungsverzichte mit Besserungsscheinen ausgesprochen. Im Rahmen dieser Transaktion soll auf diese Forderungen seitens der PHAG endgültig verzichtet werden und die Besserungsscheine entfallen.
ee)

PVVG
(i)

Informationen zur Gesellschaft

PVVG hat ihren Sitz in Hannover, Deutschland. PVVG steht zu 100 % im Anteilsbesitz von PHAG. PVVG wurde am 7. Juni 1989 gegründet.

PVVG hat die Rechtsform einer GmbH. PVVG ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 51230 eingetragen. Das eingetragene Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR 26.000,00.

Die PVVG ist einzige Komplementärin der Pelikan Deutschland ohne Kapitalbeteiligung.
(ii)

Geschäftstätigkeit

Die Tätigkeit der PVVG beschränkt sich auf ihre Stellung als Komplementärin der Pelikan Deutschland.
(iii)

Wesentliche Finanzinformationen

Auf Grundlage des geprüften Jahresabschlusses für das zum 31. Dezember 2013 abgelaufene Geschäftsjahr verfügt PVVG über ein Eigenkapital von EUR 0,1 Mio. und wies nach Steuern einen Gewinn von EUR 0,0 Mio. aus.
ff)

Pelikan Benelux
(i)

Informationen zur Gesellschaft

Pelikan Benelux mit Sitz in Groot-Bijgaarden/Belgien steht zu 100 % im Anteilsbesitz der PHAG. Pelikan Benelux wurde am 15. Januar 1975 gegründet.

Die Gesellschaft hat die Rechtsform einer Naamloze Vennotschap (N.V.), welche mit der deutschen Rechtsform der Aktiengesellschaft vergleichbar ist. Pelikan Benelux ist beim belgischen Registre de Commerce unter der Nummer 0414.706.870 eingetragen. Das eingetragene Grundkapital von Pelikan Benelux beträgt EUR 836.600,00.
(ii)

Geschäftstätigkeit

Pelikan Benelux ist hauptsächlich im Bereich des Verkaufs und des Vertriebs von Schreibwaren- und Büroartikeln in Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Frankreich tätig.
(iii)

Wesentliche Finanzinformationen

Auf Grundlage des geprüften Jahresabschlusses für das zum 31. Dezember 2013 abgelaufene Geschäftsjahr verfügte Pelikan Benelux über ein Eigenkapital von EUR 3,3 Mio. und wies nach Steuern einen Gewinn von EUR 0,4 Mio. aus.
gg)

Pelikan Schweiz
(i)

Informationen zur Gesellschaft

Pelikan Schweiz mit Sitz in Schindellegi/Schweiz steht zu 100 % im Anteilsbesitz der PHAG. Das Unternehmen wurde 1993 gegründet.

Pelikan Schweiz hat die Rechtsform einer schweizerischen Aktiengesellschaft. Pelikan Schweiz ist beim Handelsregister des Kantons Schwyz unter CHE-108.103.070 eingetragen. Das eingetragene Grundkapital der Pelikan Schweiz beträgt CHF 500.000,00.
(ii)

Geschäftstätigkeit

Pelikan Schweiz ist hauptsächlich im Bereich des Verkaufs und des Vertriebs von Schreibwaren- und Büroartikeln tätig.
(iii)

Wesentliche Finanzinformationen

Auf Grundlage des geprüften Jahresabschlusses für das zum 31. Dezember 2013 abgelaufene Geschäftsjahr verfügte Pelikan Schweiz über ein Eigenkapital von CHF 1,2 Mio. und wies nach Steuern einen Gewinn von CHF 0,4 Mio. aus.
hh)

Pelikan Kolumbien
(i)

Informationen zur Gesellschaft

Pelikan Kolumbien ist in Bogotá/Kolumbien ansässig. Anteilseigner sind zu 90,87 % Pelikan Mexiko und zu 9,13 % die PHAG. Die Gesellschaft wurde am 19. September 1959 gegründet.

Pelikan Kolumbien hat die Rechtsform einer Sociedad pro Acciones Simplificada (S.A.S), welche mit der deutschen Rechtsform der Aktiengesellschaft vergleichbar ist. Pelikan Kolumbien ist in der Bogota Chamber of Commerce unter Nr. 21.133 eingetragen. Das eingetragene Grundkapital der Pelikan Kolumbien beträgt rund COP 15.487,7 Mio.
(ii)

Geschäftstätigkeit

Pelikan Kolumbien ist hauptsächlich im Bereich der Herstellung, des Verkaufs und des Vertriebs von Schreibwaren- und Büroartikeln tätig.
(iii)

Wesentliche Finanzinformationen

Auf Grundlage des geprüften Jahresabschlusses für das zum 31. Dezember 2013 abgelaufene Geschäftsjahr verfügte Pelikan Kolumbien über ein Eigenkapital von COP 26.690,6 Mio. und wies nach Steuern einen Gewinn von COP 2.923,5 Mio. aus.
ii)

Pelikan Argentinien
(i)

Informationen zur Gesellschaft

Pelikan Argentinien ist in Buenos Aires/Argentinien ansässig. Anteilseigner sind zu 96,76 % Pelikan Mexiko und zu 3,24 % die PHAG. Die erstmalige Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister erfolgte am 10. Dezember 1951.

Pelikan Argentinien hat die Rechtsform einer Sociedad pro Acciones (S.A.), welche mit der deutschen Rechtsform der Aktiengesellschaft vergleichbar ist. Pelikan Argentinien ist in der Inspección General de Justicia unter Nr. 235.940 eingetragen. Das eingetragene Grundkapital der Pelikan Argentinien beträgt ARS 13,8 Mio.
(ii)

Geschäftstätigkeit

Pelikan Argentinien ist hauptsächlich im Bereich des Verkaufs und des Vertriebs von Schreibwaren- und Büroartikeln tätig.
(iii)

Wesentliche Finanzinformationen

Auf Grundlage des geprüften Jahresabschlusses für das zum 31. Dezember 2013 abgelaufene Geschäftsjahr verfügte Pelikan Argentinien über ein Eigenkapital von ARS 22,1 Mio. und wies nach Steuern einen Gewinn von ARS 4,4 Mio. aus.
jj)

Pelikan Italien
(i)

Informationen zur Gesellschaft

Pelikan Italien mit Sitz in Mailand steht zu 100 % im Anteilsbesitz der PNBV. Pelikan Italien wurde am 10. November 1984 gegründet.

Pelikan Italien hat die Rechtsform einer S.p.A. (Società per Azioni), welche mit der deutschen Rechtsform der Aktiengesellschaft vergleichbar ist. Pelikan Italien ist in der Camera di Commercio Milano unter 07633050153 eingetragen. Das eingetragene Grundkapital der Pelikan Italien beträgt EUR 1.560.000,00.
(ii)

Geschäftstätigkeit

Pelikan Italien ist hauptsächlich im Bereich des Verkaufs und des Vertriebs von Schreibwaren- und Büroartikeln tätig.
(iii)

Wesentliche Finanzinformationen

Auf Grundlage des geprüften Jahresabschlusses für das zum 31. Dezember 2013 abgelaufene Geschäftsjahr verfügte Pelikan Italien über ein Eigenkapital von EUR 1,3 Mio. und wies nach Steuern einen Verlust von EUR -1,3 Mio. aus.
c)

Gewerbegrundstück mit dem Logistik- und Produktionszentrum Falkensee

Bei der Produktions- und Logistikimmobilie handelt es sich um ein Grundstück, welches mit einem mehrgeschossigen Logistik- und Produktionskomplex bestehend aus fünf Gebäudeeinheiten mit einer Gesamtnutzfläche von 134.644 m2 und zwei vollautomatisierten Hochregallagern, eines davon mit einem Palettenlager für 49.000 Palettenplätze und das andere mit einem Kastenlager für 72.000 Kastenplätze, bebaut ist. Die Grundstücksfläche beträgt 324.489 m2.

Die Produktions- und Logistikimmobilie besteht aus 13.548 m2 Bürofläche und 121.096 m2 Produktions-, Lager-, Kommissions- und Versandfläche. Am 31. Dezember 2013 waren 108.473 m2 der Fläche, das entspricht 80,6 %, und 49.000 Palettenlagerplätze sowie 50.000 Kastenlagerplätze vermietet. Die Gesamtjahresmiete für das zum 31. Dezember 2013 abgelaufene Geschäftsjahr betrug EUR 6.200.000,00. Das Gewerbegrundstück wird hauptsächlich als Logistik- und Vertriebsdrehkreuz für das Geschäft der PICB Gruppe und für die Exportmärkte in Mitteleuropa genutzt.

Bei dem Gebäude handelt es sich um ein freistehendes Gebäude, welches ungefähr 20 Jahre alt ist. Die Produktions- und Logistikimmobilie ist derzeit noch zugunsten eines Kreditinstituts mit Grundpfandrechten belastet, ist aber von der MOLKARI ohne Lasten in Abteilung III in Herlitz einzubringen.
2.3

Wirtschaftliche Gründe für die Transaktion
a)

Schaffung eines größeren Papier-, Büro- und Schreibwarenkonzerns

Aktuell liegt der Fokus der Herlitz Gruppe auf ihren Logistik- und Vertriebsdienstleistungen und dem Vertrieb ihrer Papier-, Büro- und Schreibwaren (nachfolgend auch „PBS“) hauptsächlich über ihre Tochtergesellschaften in Polen, Rumänien, Tschechien, der Slowakei, Ungarn und Bulgarien. Auf Grundlage des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 belief sich der Umsatz des durch die Herlitz Gruppe fortgeführten Geschäfts auf EUR 95 Mio.

Die Einzubringenden Pelikan Gesellschaften bedienen einen wesentlich größeren Markt, der unter anderem Europa, Amerika, den mittleren Osten und Asien umfasst. Die Einbringung dieser Gesellschaften in Herlitz würde dazu führen, dass die vergrößerte Herlitz Gruppe zukünftig voraussichtlich einen Gesamtumsatz von mehr als EUR 250 Mio. erzielen wird. Die Umsatzerlöse resultieren überwiegend aus den Verkäufen von höhermargigen Markenprodukten unter den Marken „Pelikan“, „Herlitz“ und „Susycard“.

Im heutigen Marktumfeld ist es angesichts des steigenden Wettbewerbs und der sich stetig verändernden Kundenerwartungen für ein Unternehmen im PBS-Bereich unerlässlich, ein großvolumiges Geschäft zu betreiben, um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und Produkte auf den Markt bringen zu können, die den Marktanforderungen gerecht werden. Ein größerer Gesamtumsatz würde zu einem geringeren Kostenanteil je umgesetzten Euro führen, insbesondere im Hinblick auf die fixen Betriebskosten wie z. B. die Kosten für die Verwaltung, die Produktentwicklung, das Marketing und die Lieferkette (Synergieeffekte).

Die Transaktion würde dazu führen, dass das in der neu geformten Herlitz Gruppe betriebene Geschäft einen besser geeigneten Umfang hat, um sich bietende Marktchancen wahrzunehmen und das Geschäft auf einer solideren und marktorientierteren Grundlage führen und ausbauen zu können, damit in Zukunft Renditen für die Aktionäre erwirtschaftet werden können.
b)

Erwerb einer internationalen Marke im PBS-Bereich

Die Transaktion beinhaltet die Übertragung der Marke “Pelikan” auf die Herlitz Gruppe. „Pelikan“ ist eine 176 Jahre alte deutsche Marke im PBS-Bereich und die Markenprodukte werden weltweit vertrieben. „Pelikan“ ist Marktführer und Vorreiter auf dem Gebiet von Schreibgeräten und der PBS-Industrie weltweit. Pelikan ist für die Vielfalt seiner PBS-Produktpalette bekannt und bietet hochwertige Schreibgeräte, Hobby Farben, Büromaterial, Schulbedarf für Kinder, Schüler, Eltern, Lehrer, Büroangestellte und Sammler von Stiften in hoher Qualität an. Die Marke „Pelikan“ hat eine starke Tradition, die für hohe Qualität, Innovation, Verlässlichkeit, Vielfalt und Kreativität steht.

Bei den heutigen Marktgegebenheiten spielen Marken eine wichtige Rolle für die Beeinflussung der Kaufentscheidung. Markenkennzeichnung ist wichtig für Differenzierung und Differenzierung ist wichtig für nachhaltige Rentabilität. Marken werden aufgrund ihrer Qualität, ihrer Glaubwürdigkeit und ihrer damit verknüpften Erfahrungen geschätzt. Produkte haben normalerweise nur eine begrenzte Lebensdauer, Marken hingegen überleben die Produkte. Besonders die Marke „Pelikan“ hat eine lange Tradition innerhalb der Schreibwarenindustrie und hat auf dem deutschen, dem amerikanischen und dem asiatischen Markt einen hohen Wiedererkennungswert.

Zusammen mit den Marken “Herlitz”, “Geha” und “Susycard”, von der jede für sich ihre eigene Markenpositionierung innerhalb ihrer Produktkategorien und Märkte besitzt, wird die Herlitz Gruppe eine bessere Position haben, stärker am Wettbewerb innerhalb des PBS-Markts teilzunehmen und eine Mehrmarkenstrategie zu entwickeln, um jede Marke den richtigen Produkten und Märkten zuordnen und somit das Verkaufspotential maximieren zu können.
c)

Zukünftiges Wachstum des Geschäfts

Die Transaktion beinhaltet auch einen Zufluss von frischem Kapital von bis zu EUR 32,9 Mio., der für die weitere Geschäftsentwicklung und zur Finanzierung des Umlaufvermögens genutzt werden soll. Um im PBS-Geschäft weiter zu wachsen, muss sich die Herlitz Gruppe auf die Entwicklung neuer Produkte, die Erschließung neuer Märkte, den Markenaufbau, neue Vermarktungsmethoden sowie auf die Gründung/den Erwerb von neuen Vertriebsgesellschaften konzentrieren. Aufgrund der sich stetig wandelnden Kundenansprüche und -erwartungen muss die Herlitz Gruppe mit ihren Produktinnovationen stets einen Schritt voraus sein und die Alleinstellungsmerkmale ihrer Produkte erhöhen, um auch in Zukunft wettbewerbsfähig zu sein. Zusätzlich wird es auch erforderlich sein, die Marketingaktivitäten auszuweiten und im Bereich des Markenaufbaus aktiv zu sein, um den Wiedererkennungswert der Marke zu erhöhen, um in Zukunft ihre Marktanteile auszuweiten und die Verkaufszahlen zu steigern.
d)

Herlitz als börsennotiertes Unternehmen

Aktuell verfügt Herlitz über ein eingezahltes Grundkapital von ca. EUR 10,9 Mio. bei einer Marktkapitalisierung von unter EUR 10 Mio. und einem geringen Handelsvolumen. Durch die Transaktion würde das eingezahlte Grundkapital auf EUR 275 Mio. ansteigen (eine vollständige Ausgabe der Neuen Aktien I vorausgesetzt), was im Hinblick auf den Verbleib an der Börse sinnvoller und wirtschaftlicher wäre.

Mit einer höheren Kapitalbasis und Aktienliquidität geht auch ein größeres Marktinteresse einher, was einen Handel der Aktien zu ihrem tatsächlichen Wert befördert. Zudem würde die Transaktion dazu führen, dass die Marke „Pelikan“ wieder an der deutschen Börse gehandelt wird. Deutschland ist das Herkunftsland der Firma Pelikan und auch heute noch der wichtigste Absatzmarkt der Eingebrachten Pelikan Gesellschaften mit einem Anteil von über 50 % am Gesamtumsatz.
e)

Unmittelbare Teilnahme am zukünftigen Wachstum des Pelikan Geschäfts

Derzeit hat das Geschäft der Herlitz Gruppe nur einen geringen Umfang und das Geschäft mit Dienstleistungen im Logistik-, Verkaufs- und Informationstechnologien-Segment resultiert zum großen Teil aus konzerninternen Aufträgen der PICB Gruppe.

Die Transaktion würde es der Herlitz Gruppe ermöglichen, an den Chancen in Wachstumsmärkten wie z. B. Amerika teilzuhaben. In Amerika wurden zuletzt gute Gewinne und Wachstumsraten erzielt. In den letzten drei Geschäftsjahren 2011, 2012 und 2013 konnten Pelikan Mexiko, Pelikan Kolumbien und Pelikan Argentinien durchschnittliche jährliche Wachstumsraten von 18,5 %, 5,5 % bzw. 26,2 % aufweisen.

Zudem wird die Herlitz Gruppe von den zukünftigen Gewinnen der übrigen im Rahmen der Transaktion Eingebrachten Pelikan Gesellschaften, wie beispielsweise Pelikan Deutschland, Pelikan Benelux, Pelikan Schweiz, Pelikan Italien, Pelikan Japan und Pelikan VAE, profitieren.
f)

Gegenleistung

Die vereinbarte Gegenleistung in Höhe von insgesamt EUR 231,2 Mio. in Form der Neuen Aktien II für die Sacheinlagen liegt um EUR 18,0 Mio. unter den von PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (nachfolgend auch “PwC”) als dem gerichtlich bestellten Sacheinlagenprüfer ermittelten Werten von in Summe EUR 249,2 Mio. Für Herlitz bedeutet dies, dass sie die Sacheinlagen um insgesamt EUR 18,0 Mio. unter dem von einem neutralen Gutachter ermittelten Wert und damit mit einem Abschlag in Höhe von ingesamt 7,2 % (nachfolgend auch der „Discount“) erwirbt. Dieser Discount beinhaltet einen Abschlag von EUR 6,2 Mio. – dies entspricht 11 % – auf den von PwC ermittelten Wert der Produktions- und Logistikimmobilie.

Unter Berücksichtigung des Discounts ergibt sich zudem aus Sicht von Herlitz als Erwerber ein Verhältnis zwischen den Gesamtunternehmenswerten der Einzubringenden Pelikan Gesellschaften und deren aufsummierten Plan-EBIT (=Earnings before Interest and Tax) (nachfolgend auch „EBIT-Multiplikator“) für das Geschäftsjahr 2016 von 7,7. Bei vergleichbaren Unternehmen liegt dieser Wert zwischen 7,8 und 12,2 (Quelle: Bewertungsgutachten von PwC). Das vorstehende EBIT wurde konsistent zu der Vorgehensweise von PwC im Rahmen der Multiplikatorbewertung um die Bankkosten bereinigt, da diese bei den Vergleichsunternehmen unterhalb des EBIT in Abzug gebracht werden und daher nicht in die Berechnung der Multiplikatoren eingehen.‎

Aus Sicht von Herlitz beinhaltet der Erwerb der Sacheinlagen zu einem EBIT-Multiplikator unterhalb des marktüblichen EBIT-Multiplikators zusätzliches Wertsteigerungspotential für die Herlitz Gruppe nach Abschluss der Transaktion. Des Weiteren hat das Bewertungsgutachten mögliche Synergieeffekte, die infolge der Bündelung der Eingebrachten Pelikan Gesellschaften und der Zusammenführung mit dem Herlitz Geschäft entstehen, bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Auch hieraus folgt aus Sicht des Vorstands weiteres Wertsteigerungspotential.

Vergleichsunternehmen
2016
EBIT-
Multiplikatoren
Societe BIC Societe Anonyme 11,6
United Stationers Inc 8,0
Newell Rubbermaid Inc 12,2
ACCO Brands Corporation 9,6
Mitsubishi Pencil Co. Ltd. 7,8
Staples Inc. 8,3
Min 7,8
Median 9,6
Max 12,2

(Quelle: Bewertungsgutachten von PwC)
3.

Rechtfertigung des Ausgabebetrags/Wert der Sacheinlagen
3.1

Ausgabebetrag

Der Vorschlag des Vorstands, den Ausgabebetrag auf EUR 1,00 festzusetzen, beruht auf den folgenden Überlegungen:

Der Vorstand ist davon ausgegangen, dass § 255 Abs. 2 AktG nur in Bezug auf die Bewertung der Sacheinlage und nicht in Bezug auf den Ausgabebetrag entsprechende Anwendung findet. Dies ergibt sich daraus, dass die Übernahme der Neuen Aktien durch die Bank und die Sacheinleger (gesamtschuldnerisch) jeweils mit der Verpflichtung erfolgt, den Minderheitsaktionären das Bezugsangebot (wie oben unter Ziffer 2.1d) beschrieben) zu unterbreiten, wodurch die Ausnahme des § 255 Abs. 2 Satz 2 AktG eingreift (vgl. dazu auch die Entscheidung des OLG Jena vom 12.10.2006 – 6 W 452/06 zu einem ähnlich gelagerten Fall).

Vor diesem Hintergrund war der Vorstand lediglich gehalten, die Vorschrift des § 9 Abs. 1 AktG einzuhalten, der die Ausgabe von Aktien für einen geringeren Betrag als den auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital, hier EUR 1,00 je Aktie, untersagt. Abgesehen davon war der Vorstand frei, einen Ausgabebetrag zu wählen, der für die Durchführung der Transaktion am Förderlichsten ist. Da es im Interesse von Herlitz ist, möglichst sämtliche Neuen Aktien I (vorrangig bei den Minderheitsaktionären und, soweit die Minderheitsaktionäre das Bezugsangebot nicht annehmen, öffentlich) zu platzieren, hat sich der Vorstand dazu entschieden, den Ausgabebetrag so attraktiv und damit so gering wie möglich, mithin auf EUR 1,00 je Aktie festzusetzen.

Rein vorsorglich und ohne Bestehen einer entsprechenden rechtlichen Verpflichtung hat der Vorstand geprüft, ob dieser Ausgabebetrag auch in einem angemessenen Verhältnis zum Börsenkurs der Herlitz Aktien (dazu nachfolgend unter lit. a) sowie zu dem auf Grundlage des letzten geprüften Konzernabschlusses der Herlitz überschlägig ermittelten Werts der Herlitz Aktien (dazu nachfolgend unter lit. b) steht.
a)

Börsenkurs

Der gegenwärtige Börsenkurs der umlaufenden Herlitz Aktien betrug am letzten Handelstag vor der Erstellung dieses Berichts (Börsenschluss des 7. November 2014) EUR 0,84.

Der aktuelle gewichtete Drei-Monats-Durchschnittskurs des Dreimonatszeitraums, endend am 21. Oktober 2014, betrug EUR 0,98 je Aktie. Seit dem 21. Oktober 2014 bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts lagen die Schlusskurse der Herlitz Aktien jeweils unterhalb dieses Wertes.

Der gewichtete Drei-Monats-Durchschnittskurs vor der Veröffentlichung der Ad-hoc Mitteilung vom 8. Juli 2014 (in der das Angebot von PICB zum Abschluss der Transaktion öffentlich bekannt gemacht wurde) betrug EUR 1,12 je Aktie.
b)

Überschlägig ermittelter Wert der Herlitz Aktien

Nach dem letzten geprüften Konzernabschluss zum 31. Dezember 2013 der Herlitz Gruppe hat diese mit den fortgeführten Geschäftsbereichen ein negatives EBIT (=Earnings Before Interest and Tax) erzielt. Bei Anwendung der EBIT-Multiplikatormethode ergibt sich daher kein positiver Wert für Herlitz. Allerdings belief sich der Nettovermögenswert der Herlitz Gruppe nach diesem Abschluss auf EUR 8,6 Mio. (entspricht dem Eigenkapital der Herlitz Gruppe in Höhe von EUR 9,4 Mio. abzüglich des auf die nicht beherrschenden Anteile entfallenden Betrages von EUR 0,8 Mio.), woraus sich ein Nettovermögenswert je Aktie von EUR 0,79 errechnet.

Vor dem Hintergrund der oben dargestellten Überlegungen bewegt sich der festgelegte Ausgabebetrag von EUR 1,00 innerhalb der gesetzlichen Grenzen und ist unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten im Vergleich zum Börsenkurs und zum überschlägig ermittelten Wert der Herlitz Aktien aus Sicht des Vorstandes weder unangemessen hoch noch unangemessen niedrig.

Die Möglichkeit, den Ausgabebetrag im Hauptversammlungsbeschluss (und damit auch im Beschlussvorschlag) nur formelmäßig zu beschreiben und vom zukünftigen Börsenkurs zu Beginn der Bezugsfrist des Bezugsangebots abhängig zu machen, kam bei der vorliegenden Gestaltung nicht in Betracht. Die genaue Anzahl der auszugebenden Aktien im Rahmen der Sachkapitalerhöhung ist nämlich nach dem Wortlaut von § 183 Abs. 1 Satz 1 AktG im Hauptversammlungsbeschluss (und damit auch im Beschlussvorschlag) festzulegen. Das hat zur Folge, dass angesichts des vereinbarten Werts der Sacheinlage für Zwecke der Transaktion auch der Ausgabebetrag für die Neuen Aktien II bereits im Hauptversammlungsbeschluss (und damit auch im Beschlussvorschlag) festzulegen ist. Aufgrund der Pflicht zur Gleichbehandlung der Aktionäre (§ 53a AktG) kam es daher nicht in Betracht, für die Barkapitalerhöhung einen anderen (höheren) Ausgabebetrag als für die Sachkapitalerhöhung zu wählen.
3.2

Wert der Sacheinlagen
a)

Vorbemerkung

Zur Ermittlung des angemessenen Bezugsverhältnisses kommt es auf den jeweiligen Wert der einzubringenden Sacheinlagengegenstände an.

Im Zuge der beabsichtigten Sachkapitalerhöhung hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg die PwC auf Antrag des Vorstands der Herlitz zum Sachkapitalerhöhungsprüfer nach § 183 Abs. 3 AktG i. V. m. § 33 Abs. 3 AktG bestellt. Auf Grundlage dieses Beschlusses hat der Vorstand der Herlitz die PwC mit der Prüfung der Sachkapitalerhöhung beauftragt.

Als Bestandteil der Sachkapitalerhöhungsprüfung hat PwC in einem ersten Schritt jeweils eine Bewertung der einzulegenden Gesellschaftsanteile an den einzelnen Pelikan Gesellschaften sowie der Logistik- und Produktionsimmobilie vorgenommen.
b)

Bestätigung der Angemessenheit der Sacheinlagenbewertung durch den Vorstand, basierend auf dem IDW S 1 Gutachten von PwC

Der Vorstand der Herlitz hat die gutachterliche Stellungnahme von PwC eingehend analysiert und geprüft. Dabei hat dieser insbesondere die methodische Vorgehensweise sowie die verwendeten Eingangsparameter detailliert gewürdigt. Unter Berücksichtigung der dort enthaltenen Aussagen und Ergebnisse hat der Vorstand festgestellt, dass die ermittelten Unternehmenswerte sowie der Wert der Logistik- und Produktionsimmobilie angemessen sind.
c)

Darstellung der Bewertung

Die Grundsätze der Bewertungen, die methodischen Vorgehensweisen sowie die Ergebnisse der Wertableitungen werden im Folgenden erläutert:
aa)

Bewertungsgrundlagen und methodisches Vorgehen

Die Unternehmensbewertungen sowie die Bewertung der Produktions- und Logistikimmobilie wurden von PwC als Bestandteil der Sachkapitalerhöhungsprüfung als neutraler Gutachter durchgeführt.

Dabei wurden die Unternehmensbewertungen unter Berücksichtigung des Standards IDW S 1, „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“ des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., Düsseldorf, in der Fassung 2008 (nachfolgend auch „IDW S 1“), vorgenommen. Der Zeitwert der Logistik- und Produktionsimmobilie wurde unter Anwendung der Verordnung über die Grundsätze der Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken in der Fassung vom 19. Mai 2010 (ImmoWertV) ermittelt.

Diese Grundsätze und Methoden gelten heute in Theorie und Praxis der Unternehmens- und Immobilienbewertung als allgemein anerkannt.

Als Bewertungsstichtag wurde jeweils der 19. Dezember 2014, der Tag der beschlussfassenden außerordentlichen Hauptversammlung der Herlitz, zugrunde gelegt.
bb)

Objektiver Unternehmenswert der Sacheinlagen (mit Ausnahme der Produktions- und Logistikimmobilie)

Der Unternehmenswert kann nach IDW S 1 unter Anwendung des Ertragswertverfahrens oder des Discounted-Cashflow-Verfahrens (nachfolgend auch „DCF-Verfahren“) ermittelt werden. Beide Bewertungsverfahren sind grundsätzlich gleichwertig und führen bei gleichen Finanzierungsannahmen und damit identischen Nettoeinnahmen der Unternehmenseigner zu identischen Ergebnissen. Im vorliegenden Fall wurden die Werte der einzubringenden Gesellschaftsanteile auf Basis des DCF-Verfahrens ermittelt.

Hierzu wurde zunächst der Barwert des betriebsnotwendigen Vermögens der einzulegenden Gesellschaften auf Basis der zukünftig erwarteten finanziellen Überschüsse abgeleitet. Vermögensgegenstände und Schulden, die einzeln übertragen werden können, ohne dass davon die eigentliche Unternehmensaufgabe berührt wird, wurden als nicht betriebsnotwendiges Vermögen separat bewertet. Die Summe der Barwerte des betriebsnotwendigen und des nicht betriebsnotwendigen Vermögens ergibt jeweils den Unternehmenswert.

Die Erwartungen bezüglich der künftigen finanziellen Überschüsse sind nach den am Bewertungsstichtag gegebenen Verhältnissen zu beurteilen. Hierfür sind insbesondere vergangenheits-, stichtags- und zukunftsorientierte Unternehmensanalysen erforderlich.

Ausgehend von einer Analyse der in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse und der jeweiligen Vermögens- und Finanzlage wurden die Planungsrechnungen der Gesellschaften unter Berücksichtigung der Markterwartungen plausibilisiert und die nachhaltige Ertragslage beurteilt. Dabei wurden bei den Bewertungen, entsprechend den Grundsätzen des IDW S 1, nur die finanziellen Überschüsse berücksichtigt, die aus bereits eingeleiteten Maßnahmen resultieren oder aus einem dokumentierten und hinreichend konkretisierten Unternehmenskonzept hervorgehen. Sofern die Ertragsaussichten aus unternehmensbezogenen Gründen oder aufgrund veränderter Markt- und Wettbewerbsbedingungen zukünftig andere sind, wurden die erkennbaren Unterschiede entsprechend berücksichtigt. Dabei wurde für alle Gesellschaften von einer Fortsetzung der bisherigen Unternehmenstätigkeit (so genannte „Going Concern-Prämisse“) ausgegangen.

Zur Ermittlung des Werts des betriebsnotwendigen Vermögens wurde eine Prognose für einen Detailplanungszeitraum („Phase I“) und den daran anschließenden Zeitraum („Phase II“; sogenannte „ewige Rente“) zugrundegelegt. Dabei lassen sich die voraussichtlichen Entwicklungen der finanziellen Überschüsse für einen nahe liegenden und überschaubaren Zeitraum besser prognostizieren und plausibler beurteilen als für die Phase II. Die Detailplanungsphase entspricht den von den Gesellschaften jeweils aufgestellten Planungsrechnungen für den Zeitraum 2014 bis 2016.

Zur Ableitung der Barwerte der erwarteten finanziellen Überschüsse wurde für die Gesellschaften jeweils ein unternehmensspezifischer Kapitalisierungszinssatz angewendet, der die Rendite aus einer zur Investition in das zu bewertende Unternehmen adäquaten Alternativanlage repräsentiert. Die finanziellen Überschüsse werden durch Diskontierung mit den jeweiligen Kapitalisierungszinssätzen zum Gesamtunternehmenswert verdichtet. Dieser spiegelt den Wert aus Sicht der Eigen- und Fremdkapitalgeber wider.

Anschließend werden die jeweiligen Marktwerte des Eigenkapitals (der Unternehmenswert) abgeleitet, indem die entsprechenden Nettofinanzverbindlichkeiten in Abzug gebracht bzw. die Nettofinanzforderungen hinzuaddiert werden.

Die nach der DCF-Methode abgeleiteten Unternehmenswerte der einzulegenden Gesellschaften wurden zusätzlich noch mit Hilfe der Multiplikatormethode plausibilisiert. Die Bewertung nach der Multiplikatormethode hat dabei nur einen unterstützenden Charakter und war nicht das maßgebliche Verfahren für die Bewertung der Einbringungsobjekte.
cc)

Objektiver Wert der Produktions- und Logistikimmobilie

Die Wertermittlung der Produktions- und Logistikimmobilie erfolgte unter Anwendung der Verordnung über die Grundsätze der Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken in der Fassung vom 19. Mai 2010 (ImmoWertV). Dabei wurde das Ertragswertverfahren angewendet.

Regelmäßig wird bei diesem Verfahren zunächst der Bodenwert ermittelt. Ausgehend von den bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung und zulässiger Nutzung marktüblich erzielbaren Nutzungserlösen je Bezugseinheit (meist monatliche Miete je qm Nutzfläche) wird dann zunächst der jährliche Rohertrag ermittelt, aus dem durch Abzug der nicht umlegbaren Bewirtschaftungskosten der Reinertrag errechnet wird.

Der Reinertrag wird in den Bodenwertanteil und den Gebäudewertanteil aufgeteilt, weil der Ertrag aus dem Gebäude verfahrensgemäß nur über die Nutzungsdauer des Gebäudes erzielt werden kann, während die Bodennutzung als zeitlich nicht beschränkt unterstellt wird. Der Bodenwertanteil ergibt sich, indem der Bodenwert mit dem Liegenschaftszinssatz multipliziert wird. Die Differenz aus Reinertrag und Bodenwertanteil ist der Gebäudewertanteil. Dieser wird für die Restnutzungsdauer des Gebäudes ebenfalls unter Ansatz des Liegenschaftszinssatzes kapitalisiert (Barwertberechnung); das Ergebnis ist der Gebäudewert.

Durch Addition des Bodenwertes und des Gebäudewertes mit erforderlichen Zu- oder Abschlägen ergibt sich der Ertragswert der Immobilie.
dd)

Zusammenfassung der Wertableitung

Auf Basis der dargestellten Grundsätze und Vorgehensweisen wurden die folgenden Unternehmenswerte der einzulegenden Gesellschaften sowie der Logistik- und Produktionsimmobilie ermittelt:

Übersicht Werte der einzulegenden Bewertungsobjekte
Einzulegendes Bewertungsobjekt Wert zum
19. Dezember 2014
in TEUR
Pelikan Deutschland 77.725,0
Pelikan Mexiko 57.446,6
Pelikan Kolumbien 18.962,1
Pelikan Argentinien 4.543,6
Pelikan Belgien 9.593,3
Pelikan Japan 11.367,2
Pelikan Schweiz 3.579,5
Pelikan Mittlerer Osten 8.680,9
Pelikan Italien 1.114,9
Produktions- und Logistikimmobilie 56.219,3
Summe 249.232,4
d)

Beurteilung der Sacheinlagenbewertung durch den Aufsichtsrat

Auch der Aufsichtsrat der Herlitz hat das Bewertungsgutachten von PwC eingehend analysiert und geprüft. Unter Berücksichtigung der dort enthaltenen Aussagen und Ergebnisse sowie der weiteren Ausführungen des Vorstands ist der Aufsichtsrat zu dem Ergebnis gekommen, dass die Unternehmenswerte sowie der Wert der Produktions- und Logistikimmobilie angemessen sind.
4.

Rechtfertigung des Ausschlusses des gesetzlichen Bezugsrechts der Minderheitsaktionäre
4.1

Beschlussvorschlag der Verwaltung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„a) Das Grundkapital der Gesellschaft wird von derzeit EUR 10.907.735,00 um mindestens EUR 231.224.500,00 bis zu höchstens EUR 264.092.265,00 auf mindestens EUR 242.132.235,00 und höchstens EUR 275.000.000,00 durch Ausgabe von mindestens 231.224.500 bis zu höchstens 264.092.265 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 je Stückaktie erhöht. Die neuen Aktien sind ab dem 1.1.2014 gewinnberechtigt. Die neuen Aktien werden gegen Sach- und gegen Bareinlagen und im Einzelnen wie folgt ausgegeben:

b) Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen.

c) Bis zu 32.867.765 neue Aktien werden gegen Bareinlage ausgegeben. Die Ausgabe dieser neuen Aktien erfolgt zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie, mithin zu einem Gesamtausgabebetrag von bis zu EUR 32.867.765,00. Zur Zeichnung und Übernahme dieser neuen Aktien wird eine begleitende Bank oder ein Bankenkonsortium (die „Bank“) mit folgenden Verpflichtungen zugelassen:

Diese neuen Aktien sind zunächst den Aktionären im Verhältnis 1:10 zu einem Bezugspreis von EUR 1,00 je Aktie zum Bezug anzubieten. Die Aktionärin Pelikan International Corporation Berhad, Malaysia, hat sich gegenüber der Gesellschaft verpflichtet, ihr Bezugsrecht nicht auszuüben. Für die Ausübung des Bezugsrechts ist eine Frist von mindestens zwei Wochen zu bestimmen.

Etwaige Aktien, die nicht aufgrund des Bezugsrechts bezogen werden, sowie diejenigen Aktien, die zur Erreichung eines glatten Bezugsverhältnisses nicht zum Bezug angeboten werden (Spitzen) sind öffentlich zu einem Preis von mindestens EUR 1,00 je Aktie zum Erwerb anzubieten. Der genaue Platzierungspreis dieser auszugebenden neuen Aktien wird vom Vorstand festgelegt. Die Bank ist verpflichtet, den sich ergebenden Mehrerlös aus der Differenz zwischen Platzierungspreis und Ausgabebetrag abzüglich vereinbarter Provisionen und Auslagen an die Gesellschaft abzuführen.

d) 56.703.946 neue Aktien werden an die Pelikan International Corporation Berhad, Shah Alam (Malaysia), eingetragen im Companies Commission of Malaysia unter Reg.-Nr. 63611-U, ausgegeben. Der Ausgabebetrag für diese Aktien beträgt EUR 1,00 je Aktie. Die Pelikan International Corporation Berhad überträgt für die an sie auszugebenden neuen Aktien mit Wirkung zum 1. Januar 2015, 0:00 Uhr MEZ, auf die Gesellschaft als Sacheinlage die folgenden Gesellschaftsbeteiligungen:

50,01 % an der Pelikan Mexico S.A. de CV, Puebla, Pue (Mexiko), eingetragen im Registro Federal de Contribuyentes unter Reg.-Nr. PPE6303308C8;

75 % an der Pelikan Japan K.K., Tokyo (Japan), eingetragen im Tokyo Legal Affairs Bureau Taito Branch unter Reg.-Nr. 0105-01-018998; sowie

100 % an der Pelikan Middle East FZE, Sharjah (Vereinigte Arabische Emirate), eingetragen beim Government of Sharjah, Airport International Free Zone unter Reg.-Nr. 001-001-03823.

e) 123.410.554 neue Aktien werden an die Pelikan Holding AG, Schindellegi (Schweiz), eingetragen im Handelsregister des Kantons Schwyz unter Reg.-Nr. CHE-103.309.411, ausgegeben. Der Ausgabebetrag für diese Aktien beträgt EUR 1,00 je Aktie. Die Pelikan Holding AG überträgt für die an sie auszugebenden neuen Aktien mit Wirkung zum 1. Januar 2015, 0:00 Uhr MEZ, auf die Gesellschaft als Sacheinlage die folgenden Gesellschaftsbeteiligungen:

100 % der Kommanditanteile an der Pelikan Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG („PVG KG“), Hannover (Deutschland), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter Reg.-Nr. HRA 24756, die von Verpflichtungen aus Besserungsscheinen zugunsten der Pelikan Holding AG befreit sein muss, die sich zum 31. Dezember 2013 auf EUR 57.711.252,10 beliefen;

100 % an der Pelikan Vertrieb Verwaltungs-GmbH, Hannover (Deutschland), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter Reg.-Nr. HRB 51230, persönlich haftende Gesellschafterin der PVG KG;

100 % an Pelikan N.V./S.A., Groot-Bijgaarden (Belgien), eingetragen im Registre de Commerce unter Reg.-Nr. 0414.706.870;

100 % an der Pelikan (Schweiz) AG, Feusisberg SZ (Schweiz), eingetragen im Handelsregister des Kantons Schwyz unter Reg.-Nr. CHE-108.103.070;

49,99 % an der Pelikan Mexico S.A. de CV, Puebla, Pue (Mexiko), eingetragen im Registro Federal de Contribuyentes unter Reg.-Nr. PPE6303308C8;

25 % an der Pelikan Japan K.K., Tokyo (Japan), eingetragen im Tokyo Legal Affairs Bureau Taito Branch unter Reg.-Nr. 0105-01-018998;

9,13 % an der Pelikan Colombia S.A.S., Bogota, D.C. (Kolumbien), eingetragen in der Bogota Chamber of Commerce unter Reg.-Nr. 21.133; sowie

3,24 % an der Pelikan Argentina S.A., Buenos Aires (Argentinien), eingetragen in der Inspección General de Justicia unter Reg.-Nr. 235940.

f) 1.110.000 neue Aktien werden an die Pelikan Nederland B.V., Nijmegen (Niederlande), eingetragen in der Kamer van Koophandel unter Reg.-Nr. 24158905, ausgegeben. Der Ausgabebetrag für diese Aktien beträgt EUR 1,00 je Aktie. Die Pelikan Nederland B.V. überträgt für die an sie auszugebenden neuen Aktien mit Wirkung zum 1. Januar 2015, 0:00 Uhr MEZ, auf die Gesellschaft als Sacheinlage die folgende Gesellschaftsbeteiligung:

100 % an der Pelikan Italia S.p.a., Mailand (Italien), eingetragen in der Camera di Commercio Milano unter Reg.-Nr. 07633050153.

g) 50.000.000 neue Aktien werden an die MOLKARI Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Falkensee KG, Berlin, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg unter Reg.-Nr. HRA 37164 B, ausgegeben. Der Ausgabebetrag für diese Aktien beträgt EUR 1,00 je Aktie. Die MOLKARI Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Falkensee KG überträgt für die an sie auszugebenden neuen Aktien mit Wirkung zum 1. Januar 2015, 0:00 Uhr MEZ, auf die Gesellschaft als Sacheinlage ihr in Falkensee, verzeichnet im Grundbuch von Falkensee des Amtsgerichts Nauen, Blatt 18944, Flur 31, Flurstücke 732, 1176 und 1180 sowie Flur 32, Flurstücke 45, 141, 142, 143, 158 und 189 belegendes Grundstück nebst Gebäuden und Zubehör frei von Lasten in Abteilung III.

h) Die Pelikan International Corporation Berhad, die Pelikan Holding AG, die Pelikan Nederland B.V. und die MOLKARI Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Falkensee KG übernehmen (als Dritte i. S. v. § 255 Abs. 2 Satz 2 AktG) die an sie auszugebenden neuen Aktien mit der Verpflichtung (als Gesamtschuldner), sie den übrigen Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 1:19 zu einem Bezugspreis von EUR 1,00 je Aktie mittelbar zum Bezug anzubieten. Für die Ausübung dieses Bezugsangebots ist eine Frist von mindestens zwei Wochen zu bestimmen. Die Abwicklung dieses Bezugsangebots kann unter Einschaltung der Bank erfolgen.

i) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung sowie ihrer Bedingungen festzulegen.

j) Die Kapitalerhöhung ist innerhalb von sechs Monaten ab Beschlussfassung durch die Hauptversammlung durchzuführen. Der Vorstand ist berechtigt, die Durchführung des Teils der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen getrennt von dem Teil der Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen zum Handelsregister anzumelden.

k) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.“
4.2

Interesse von Herlitz am Bezugsrechtsausschluss
a)

Interesse am Ausschluss des unmittelbaren Bezugsrechts im Rahmen der Barkapitalerhöhung

Es liegt im Interesse von Herlitz, das unmittelbare Bezugsrecht im Rahmen der Barkapitalerhöhung auszuschließen und stattdessen ein mittelbares Bezugsrecht über die emissionsbegleitende Bank einzurichten. Dies erleichtert die Handhabung und verringert die Risiken, die mit einem selbst organisierten Bezugsangebot verbunden sind. Darüber hinaus erhöht eine solche Vorgehensweise die Transaktionssicherheit und macht die gleichzeitige Durchführung des Bezugsangebots neben dem öffentlichen Angebot der Neuen Aktien möglich.
b)

Interesse am Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzen im Rahmen der Barkapitalerhöhung

Der Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzen im Rahmen der Barkapitalerhöhung erfolgt mit dem Zweck, ein praktikables Bezugsverhältnis zu erreichen und hierdurch die technische Durchführbarkeit des Bezugsangebots zu erleichtern.
c)

Interesse am Ausschluss des unmittelbaren Bezugsrechts im Rahmen der Sachkapitalerhöhung

Der vorgeschlagene Ausschluss des unmittelbaren Bezugsrechts stellt sicher, dass sämtliche Neuen Aktien II, die im Rahmen der Sachkapitalerhöhung entstehen, ausschließlich zu dem Zweck genutzt werden können, als Gegenleistung für die Sacheinlagen ausgegeben zu werden. Wie sich bereits aus den wirtschaftlichen Gründen für die Transaktion (vgl. auch Ziffer 2.3) ergibt, liegt es im Interesse von Herlitz, die Sacheinlagen zu erwerben, damit die Herlitz Gruppe von den beschriebenen Größenvorteilen und Synergieeffekten (dazu näher unter Ziffer 2.3a)), der Bekanntheit der mitzuerwerbenden Marken (dazu näher unter Ziffer 2.3b)), den zukünftigen Wachstumschancen (dazu näher unter Ziffern 2.3c) und 2.3e)), der gesteigerten Kapitalmarktwahrnehmung (dazu näher unter Ziffer 2.3d)) sowie dem Discount und dem Wertsteigerungspotential (dazu näher unter 2.3f)) profitieren kann, mit der Aussicht, den Unternehmenswert der Herlitz Gruppe erheblich zu steigern.
4.3

Geeignetheit und Erforderlichkeit des Bezugsrechtsausschlusses
a)

Geeignetheit und Erforderlichkeit des Ausschlusses des unmittelbaren Bezugsrechts im Rahmen der Barkapitalerhöhung

Der Ausschluss des unmittelbaren Bezugsrechts und die Zulassung der Bank zum Bezug der im Rahmen der Barkapitalerhöhung auszugebenden Aktien ist geeignet, um den oben beschriebenen Zweck zu erreichen (vgl. auch Ziffer 4.2a)), da Herlitz hierdurch nicht einer großen Anzahl von unbekannten Zeichnern, sondern lediglich der Bank als Zeichner gegenübersteht. Dies trägt zu einem sehr viel schlankeren Bezugsvorgang für Herlitz bei und die Transaktionssicherheit wird gesteigert, da die Kapitalerhöhung in das Handelsregister eingetragen werden kann, sobald die Bank den Ausgabebetrag geleistet hat. Darüber hinaus wird es erst durch die Übernahme der Aktien aus der Barkapitalerhöhung durch die Bank möglich, das Bezugsangebot und die öffentliche Platzierung parallel durchzuführen, weil die Bank am Schluss der Bezugs- bzw. parallel laufenden Angebotsfrist die Aktien in Abhängigkeit von den eingegangenen Zeichnungen direkt den Bezugsberechtigten bzw. Zeichnern des öffentlichen Angebots übertragen kann.

Der Ausschluss des unmittelbar Bezugsrechts und die Zulassung der Bank zum Bezug der im Rahmen der Barkapitalerhöhung auszugebenden Aktien ist auch erforderlich, um den oben beschriebenen Zweck zu erreichen (vgl. auch Ziffer 4.2a)). Es sind keine gleich geeigneten, aber für die Minderheitsaktionäre weniger belastenden Alternativen ersichtlich. Selbst der Gesetzgeber hat die Form des mittelbaren Bezugsrechts in § 186 Abs. 5 AktG privilegiert. Dieses Privileg kommt vorliegend nur deshalb nicht zur Anwendung, weil nicht für die gesamte Kapitalmaßnahme ein mittelbares Bezugsrecht über ein Kreditinstitut eingeräumt wird.
b)

Geeignetheit und Erforderlichkeit des Ausschlusses des Bezugsrechts für Spitzen im Rahmen der Barkapitalerhöhung

Der Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzen erleichtert die Handhabung der Aktienausgabe mit einem generellen Bezugsrecht der Aktionäre. Durch den Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzen kann der technische Aspekt der Barkapitalerhöhung in ökonomischen Grenzen gehalten werden. Jegliche Nachteile durch diesen Bezugsrechtsausschluss werden dadurch kompensiert, dass das Bezugsangebot insgesamt die gesetzlich vorgesehenen Bezugsrechte sogar übersteigt.
c)

Geeignetheit und Erforderlichkeit des Ausschlusses des unmittelbaren Bezugsrechts im Rahmen der Sachkapitalerhöhung

Der Ausschluss des Bezugsrechts ist geeignet und erforderlich, um den oben beschriebenen Zweck (vgl. auch Ziffer 4.2c)) zu erreichen, da nur durch den Ausschluss des Bezugsrechts gewährleistet ist, dass sämtliche Neue Aktien II ausschließlich für den Zweck genutzt werden können, als Gegenleistung für die Sacheinlagen zu dienen. Mögliche Alternativen zu dieser Transaktionsstruktur wurden vom Vorstand untersucht, aber für nicht durchführbar oder weniger geeignet erachtet und wurden aus diesem Grunde verworfen. In diesem Zusammenhang sind die folgenden Überlegungen hervorzuheben:

Ein Erwerb der Sacheinlagen gegen Barzahlung durch Herlitz wäre nicht möglich gewesen. Herlitz verfügt nicht über ausreichende finanzielle Mittel und eine Fremdfinanzierung im benötigten Umfang wäre von Herlitz realistischer Weise nicht zu erlangen gewesen.

Eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage ohne Bezugsrechtsausschluss zur Generierung von Eigenkapital, um damit anschließend die Sacheinlagen gegen Barmittel zu erwerben, kam aus unternehmerischen Gründen ebenfalls nicht in Betracht. Die gesamte zu zahlende Gegenleistung hätte im Rahmen einer Barkapitalerhöhung generiert werden müssen. Dieser Vorgang wäre für die Aktionäre ausschließlich dann vorteilhaft gewesen, wenn diese von ihrem Bezugsrecht Gebrauch gemacht hätten, um eine Verwässerung ihrer Unternehmensanteile zu vermeiden. Dies hätte eine erhebliche finanzielle Investition der Aktionäre erfordert. Wären die Aktionäre hierzu nicht bereit gewesen, hätte die Barkapitalerhöhung am Kapitalmarkt platziert werden müssen. Der Kapitalmarkt wäre jedoch unter Umständen nicht willens oder bereit gewesen, ein derart hohes Platzierungsvolumen aufzunehmen oder wenn, dann nur unter erschwerten Bedingungen.

Auch eine gemischte Bar- und Sachkapitalerhöhung mit gesetzlichem Bezugsrecht für die Aktionäre im Rahmen der Barkapitalerhöhung mit einem Volumen, das insgesamt (und nicht, wie vorgeschlagen, nur teilweise) zur Bedienung des Bezugsrechts ausgereicht hätte, kam aus unternehmerischen Gesichtspunkten nicht in Betracht. Dies hätte zu einer signifikanten Überkapitalisierung von Herlitz geführt mit dem Ergebnis, dass sich das Kurs-Gewinn-Verhältnis sowie das Verhältnis von Unternehmenswert zu EBIT je Aktie verschlechtert hätte und der Wert der Aktien von Herlitz nach Abschluss der Transaktion geringer gewesen wäre.

Zudem stellt auch ein Erwerb sämtlicher Einzubringender Pelikan Gesellschaften im Wege von (grenzüberschreitenden) Verschmelzungen gemäß § 2 Nr. 1 UmwG keine geeignete Alternative dar, um das Ergebnis der Transaktion in der konkreten, unternehmerisch zweckmäßigen Form zu erreichen. Es hätte nämlich auch hierfür eines Bezugsrechtsausschlusses bedurft (vgl. §§ 69, 122a Abs. 2 UmwG), weil die durch die Kapitalerhöhung geschaffenen neuen Aktien zwingend allein den Anteilsinhabern der Einzubringenden Pelikan Gesellschaften zu gewähren gewesen wären, um die Verschmelzung zu ermöglichen. Hierbei wäre es auch nicht möglich gewesen, den Status der Einzubringenden Pelikan Gesellschaften als selbständige Rechtsträger zu erhalten. Im Übrigen ergeben sich bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen umstrittene, rechtlich bislang ungeklärte Rechtsfragen; die damit verbundene Rechtsunsicherheit birgt ein hohes Risiko, den Erfolg einer auf diesem Wege vorgesehenen Integration der Einzubringenden Pelikan Gesellschaften zu gefährden.

Schließlich hätten die Sacheinleger auch keiner der oben erörterten Alternativen zugestimmt. Einer der Hauptgründe für den Vorschlag von PICB war, eine indirekte Börsenzulassung der eingebrachten Geschäftsanteile der PICB Gruppe in Deutschland zu erreichen. Die Einbringung der Sacheinlagen stand damit unter der Bedingung, als Gegenleistung hierfür Aktien an Herlitz zu erhalten. Zudem war es für Pelikan auch wichtig, dass Herlitz nach dem Abschluss der Transaktion nicht überkapitalisiert ist, um ein angemessenes Kurs-Gewinn-Verhältnis je Aktie und angemessenes Verhältnis zwischen Unternehmenswert und EBIT zu erreichen.
4.4

Verhältnismäßigkeit des Ausschlusses des unmittelbaren Bezugsrechts und der Bewertung der Sacheinlagen

Der Ausschluss des Bezugsrechts ist auch verhältnismäßig, um den angestrebten Zweck zu erreichen und der Wert der Sacheinlagen ist um einiges höher als der Wert der hierfür auszugebenden Aktien.

Der Wert der als Gegenleistung für die Sacheinlagen auszugebenden Aktien, wie er mit den Sacheinlegern vereinbart wurde, ist verhältnismäßig. Der Wert der Sacheinlagen, der vom Vorstand auf Grundlage eines Expertengutachtens mit den Sacheinlegern vereinbart wurde, ist um ca. EUR 18 Mio. höher als der Gesamtausgabebetrag der Neuen Aktien II, die hierfür an die Sacheinleger ausgegeben werden. Wirtschaftlich profitieren die Minderheitsaktionäre damit von dem zusätzlichen Wert, der auf Herlitz übertragen wird, und zwar unabhängig davon, ob sie das Bezugsangebot annehmen oder nicht.

Zudem wird den Minderheitsaktionären durch das Bezugsangebot ein mittelbares Bezugsrecht über die Bank und die Sacheinleger eingeräumt. Die Minderheitsaktionäre haben hierdurch die Möglichkeit, Neue Aktien in einem Umfang zu erwerben, der sogar den ihrem Anteil an dem bisherigen Grundkapital entsprechenden Teil übersteigt und dies zu den gleichen Konditionen, wie die ursprünglichen Zeichner. Das Bezugsangebot stellt damit sicher, dass den Minderheitsaktionären im Ergebnis Rechte eingeräumt werden, die sogar über ihr gesetzliches Bezugsrecht hinausgehen. Vor diesem Hintergrund stellt der Ausschluss des unmittelbaren Bezugsrechts nur einen äußerst geringfügigen Eingriff in die Rechte der Aktionäre dar.

Die Minderheitsaktionäre haben die Möglichkeit, jegliche Verwässerung ihrer Anteile durch Annahme des Bezugsangebots zu verhindern. Selbst wenn sie sich gegen eine (vollständige) Annahme des Bezugsangebots entscheiden, sind sie gegen eine wirtschaftliche Verwässerung ihrer Anteile, die bei einer Überbewertung der Sacheinlage eintreten würde, durch die Prüfung der Werthaltigkeit der Sacheinlage sowie zusätzlich durch den vereinbarten Discount geschützt.

Die Herlitz Gruppe würde von der Umsetzung der Transaktion finanziell erheblich profitieren, insbesondere von den beschriebenen Größenvorteilen und Synergieeffekten (dazu näher unter Ziffer 2.3a)), der Bekanntheit der mitzuerwerbenden Marken (dazu näher unter Ziffer 2.3b)), den zukünftigen Wachstumschancen (dazu näher unter Ziffern 2.3c) und 2.3e)) der gesteigerten Kapitalmarktwahrnehmung (dazu näher unter Ziffer 2.3d)), sowie dem Discount und dem Wertsteigerungspotential (dazu näher unter 2.3f)). Auch die Aktionäre von Herlitz profitieren hiervon in einem Maße, das die Nachteile, die unter Umständen mit dem Ausschluss des unmittelbaren Bezugsrechts verbunden sind, klar überwiegt.

Berlin, im November 2014

– Der Vorstand –

***

Der Bericht liegt vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär ein Exemplar des Berichts unverzüglich und kostenlos übersandt. Das im Vorstandsbericht erwähnte Bewertungsgutachten von PricewaterhouseCoopers, Frankfurt am Main, liegt von der Einberufung der Hauptversammlung an ebenfalls in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär ein Exemplar des Berichts unverzüglich und kostenlos übersandt.

2. Beschlussfassung über die Änderung der Firma, Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
a)

Die Firma der Gesellschaft wird in Pelikan AG geändert.
b)

§ 1 Satz 1 der Satzung wird wir folgt neu gefasst:
„Die Aktiengesellschaft führt die Firma Pelikan Aktiengesellschaft.“

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig bei der Gesellschaft unter der Anschrift:

Herlitz Aktiengesellschaft
c/o Deutsche Bank AG, Securities Production, General Meetings, PF 20 01 07,
60605 Frankfurt am Main
Fax: +49-69/12 01 28 60 45
E-Mail: wp.hv@db-is.com

anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Versammlung nachweisen. Für den Nachweis reicht ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung (Record Date), also auf den Beginn des 28. November 2014 zu beziehen und muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Anmeldung und Nachweis müssen der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Versammlung, wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind, also spätestens bis zum Ablauf des 12. Dezember 2014 unter der oben genannten Anschrift zugehen.

Bedeutung des Nachweisstichtages (Record Date)

Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen und sind auch nicht stimmberechtigt, es sei denn, sie haben sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform. Ausnahmen vom Textformerfordernis können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen bestehen, vgl. § 135 AktG, § 125 Abs. 5 AktG. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen. Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter an, sich von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft, die gegenüber den Aktionären weisungsgebunden sind, vertreten zu lassen. Die Erteilung der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.

Für Bevollmächtigungen kann das Formular verwendet werden, das den Aktionären nach deren ordnungsgemäßer Anmeldung zugesandt wird.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auch unter folgender E-Mail-Adresse übermittelt werden: hauptversammlung@herlitz-ag.com.

RECHTE DER AKTIONÄRE

Ergänzung der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von Euro 500.000,– erreichen, können von der Gesellschaft gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum Ablauf des 18. November 2014 zugehen.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Aktionäre können gemäß §§ 126, 127 AktG Gegenanträge zu den Vorschlägen des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats stellen und Wahlvorschläge unterbreiten. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

Herlitz Aktiengesellschaft
Rechtsabteilung
Straße der Einheit 142–148
14612 Falkensee
Fax: 030 43 93 34 08
E-Mail: hauptversammlung@herlitz-ag.com

Ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum Ablauf des 4. Dezember 2014 bei der Gesellschaft eingehen, werden von der Gesellschaft im Internet unter

http://www.herlitz-ag.com/investor-relations/hauptversammlung/ausserordentliche-hauptversammlung-2014.html

zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden auf der gleichen Internetseite zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Auskunftsrecht von Aktionären

Jedem Aktionär ist gemäß § 131 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.

Um eine sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden alle Aktionäre und Aktionärsvertreter, die auf der Hauptversammlung Fragen stellen wollen, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an die oben zu den Gegenanträgen genannten Adresse zu übersenden. Die Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt.

Informationen auf der Homepage der Gesellschaft

Die Informationen gemäß § 124a AktG einschließlich der Einberufung der Hauptversammlung mit den gesetzlich geforderten Angaben und Erläuterungen sowie weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG finden sich unter

http://www.herlitz-ag.com/investor-relations/hauptversammlung/ausserordentliche-hauptversammlung-2014.html

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE IM ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG

Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 10.907.735 nennwertlose Stückaktien, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf 10.907.735 Stimmrechte.

Berlin, im November 2014
HERLITZ AKTIENGESELLSCHAFT
Der Vorstand

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