Heroes AG: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Heroes AG

Bremen

Amtsgericht Bremen, HRB 23265

WKN A0B9VF
ISIN DE000A0B9VF9

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Freitag, 25. September 2020, 11:00 Uhr

in der Kanzlei Millotat Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Nikolausberger Weg 44, 37073 Göttingen

 

Tagesordnung

TOP 1

Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals mit Bezugsrecht

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

Das Grundkapital der Gesellschaft wird von € 3.350.000,00 um bis zu € 6.650.000,00 auf bis zu € 10.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 6.650.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Betrag am Grundkapital in Höhe von € 1,00 je Stückaktie zum Ausgabetrag von € 1,00 je Stückaktie gegen Bar- und Sacheinlagen erhöht. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar des bei Eintragung der Kapitalerhöhung laufenden Geschäftsjahres gewinnberechtigt. Den Aktionären steht das gesetzliche Bezugsrecht im Verhältnis 3:1 zu, wobei die Durchführung der Kapitalerhöhung vollständig oder teilweise gemäß § 186 Abs. 5 AktG erfolgen kann. Nicht bezogene Aktien können von anderen Aktionären gezeichnet werden. Die Da Vinci Capital Partners LTD, 71-75 Shelton Street, Covent Garden, London, WC2H 9JQ ist berechtigt, im Falle einer Zeichnung ihre Einlageverpflichtung vollständig oder teilweise durch Erbringung der nachfolgend bezeichneten Sacheinlage zu erfüllen. Gegenstand der Sacheinlage sind bis zu 100% der Geschäftsanteile der Megafanshop GmbH, Schützengasse 4, CH-8001 Zürich, Schweiz. Die Anzahl der zu gewährenden Geschäftsanteile ist abhängig von der gemäß §§ 183, 183a AktG zu ermittelnden Werthaltigkeit der Sacheinlage und von der Anzahl der nicht von den Aktionären bezogenen jungen Aktien, die als Gegenleistung für die Erbringung der Sacheinlage zur Verfügung stehen. Für die Erbringung der Sacheinlage können bis zu 3.500.000 Aktien der Gesellschaft gewährt werden, abhängig davon, für wie viele Aktien das Bezugsrecht durch Altaktionäre nach Ablauf der gesetzlichen Bezugsfrist nicht ausgeübt wird. Der Vorstand wird ermächtigt, unter Beachtung der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre den gemäß § 188 Abs. 3 Nr. 2 AktG erforderlichen Vertrag mit der Da Vinci Capital Partners LTD, 71-75 Shelton Street, Covent Garden, London, WC2H 9JQ als denjenigen Personen, von denen die Sacheinlage erworben wird, abzuschließen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung zu ändern.

Begründung: Unter Wahrung der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre wird die Gesellschaft durch die Kapitalerhöhung in die Lage versetzt, eine aktivere Geschäftsstrategie zu verfolgen.

Die Frist für die Annahme des Bezugsangebots endet zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Bezugsangebots. Ein Bezugsrechtshandel findet nicht statt. Der Kapitalerhöhungsbeschluss wird unwirksam, wenn nicht bis zum Ablauf des 25. Mai 2021 mindestens 50.000 neue Stückaktien mit einem Anteil am Grundkapital von insgesamt EUR 50.000,00 gezeichnet sind.

Die Kosten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung trägt die Gesellschaft. Einzelheiten zur Durchführung der Kapitalerhöhung regelt der Vorstand im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 5 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.

TOP 2

Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals sowie die entsprechende Satzungsänderung

Das bisherige genehmigte Kapital ist durch Zeitablauf ungenutzt ausgelaufen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

Es wird ein neues genehmigtes Kapital geschaffen und dementsprechend § 5 der Satzung wie folgt gefasst:

„Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. April 2025 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt € 1.675.000,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Den Aktionären steht das gesetzliche Bezugsrecht zu, wobei die Durchführung der Kapitalerhöhung vollständig oder teilweise gemäß § 186 Abs. 5 AktG erfolgen kann. Die Gewinnberechtigung der jungen Aktien kann auch bereits laufende und abgelaufene Geschäftsjahre vollständig umfassen, solange noch kein Gewinnverwendungsbeschluss für diese Geschäftsjahre gefasst wurde. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2020 anzupassen.“

 

Teilnahme an der Hauptversammlung

Einladungen zur Hauptversammlung in physischer oder digitaler Form (Mitteilungen gemäß § 125 AktG) sind ausschließlich bei der nachstehend genannten Adresse der HEROES AG anzufordern.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts (jede Aktie gewährt ein Stimmrecht) sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft einen von ihrer Depotbank in Textform erstellten, besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 4. September 2020 beziehen und unter Berücksichtigung der satzungsgemäßen Meldefrist von 6 Tagen, spätestens am 18. September 2020, der Gesellschaft zugehen. Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft über die genannte Hinterlegungsstelle, werden den Aktionären die Eintrittskarten für die Hauptversammlung zugesandt.

Anfragen und Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung, Anfragen und eventuelle Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG („Anträge von Aktionären“) sind ausschließlich zu richten an:

HEROES AG
Nonnenstieg 35
37075 Göttingen
Tel: +49 551 306610
Mail: hv@heroes-ag.de

Anfragen, Anträge und Gegenanträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung, sowie eventuelle Stellungnahmen des Vorstandes werden veröffentlicht unter ‚Investor Relations’ auf der Homepage der Gesellschaft:

www.heroes-ag.de.

Dort stehen auch der Geschäftsbericht 2018 und die aktuelle Einladung zur a.o. Hauptversammlung als PDF-Dateien zur Verfügung.

HEROES AG
Der Vorstand

 

Stimmrechtsvertretung

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten – auch durch eine Vereinigung von Aktionären – ausgeübt werden. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre selbst rechtzeitig anmelden. Vollmachten und Weisungen können schriftlich und per Fax erteilt werden; Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und die diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen können nach Maßgabe des § 135 AktG bevollmächtigt werden.

Unsere Gesellschaft möchte ihren Aktionären die Stimmrechtsvertretung erleichtern. Der Vorstand hat deshalb einen Vertreter für die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts der Aktionäre bestellt, und zwar Herrn Peter Schmidt, Nonnenstieg 35, 37075 Göttingen. Von dieser Möglichkeit können alle Aktionäre Gebrauch machen, die weder selbst erscheinen noch Ihre Depot führende Bank oder einen sonstigen Dritten mit der Ausübung ihres Stimmrechts beauftragen wollen. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ohne Weisungen sind die Vollmachten nicht wirksam. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung, die bei der Depot führenden Bank zu beantragen ist. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sowie der weiteren Unterlagen zur Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter sicher zu stellen, sollte die Bestellung möglichst früh bei der Depotbank eingehen.

 

Bremen, im August 2020

HEROES AG

Der Vorstand

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