Hesse Newman Capital AG – Veröffentlichung gem. § 30b WpHG zu einer Beschlussfassung der Hauptversammlung gem. §§ 202 ff. AktG

Hesse Newman Capital AG

Hamburg

Veröffentlichung gem. § 30b WpHG
zu einer Beschlussfassung der Hauptversammlung
gem. §§ 202 ff. AktG

Hesse Newman Capital AG, Hamburg
ISIN DE000HNC2034

Mitteilung gem. § 30b Abs. 1 S.1 Nr.2 WpHG über den Beschluss der
ordentlichen Hauptversammlung vom 19. Juni 2015
über ein Genehmigtes Kapital gem. §§ 202 ff. AktG

Die Hauptversammlung vom 19. Juni 2015 hat unter Punkt 7 der Tagesordnung das bisherige Genehmigte Kapital 2010 aufgehoben und den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 18. Juni 2020 einmalig oder mehrfach um insgesamt bis zu EUR 1.000.000,00 durch Ausgabe von neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015), und beschlossen, die Satzung entsprechend zu ändern. Der mit Eintragung wirksam gewordene Beschluss sieht auch die Möglichkeit eines Bezugsrechtsausschlusses vor. Der vollständige Wortlaut des gefassten Beschlusses entspricht dem Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 7 in der Einberufung zu der Hauptversammlung gemäß der Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 8. Mai 2015.

 

Hamburg, im August 2015

Hesse Newman Capital AG

Der Vorstand

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