HIPP Medical AG – Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
HIPP Medical AG
Kolbingen
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG 29.11.2019

HIPP Medical AG

Kolbingen

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Der HIPP Medical AG (Amtsgericht Stuttgart, HRB 727184) wurden folgende Mitteilungen übermittelt:

Die HIPP Technology Group GmbH (Amtsgericht Stuttgart, HRB 770851) hat uns mitgeteilt, dass ihr gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG ohne Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft und zugleich eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG gehört.

Die Granita Holding AG (Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schweiz, CHE-269.639.331) hat uns mitgeteilt, dass ihr gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG ohne Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG mittelbar, kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Anteile, die der HIPP Technology Group GmbH (Amtsgericht Stuttgart, HRB 770851) gehören, mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft und zugleich eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG gehört.

 

Kolbingen, den 22.11.2019

HIPP Medical AG

Der Vorstand

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