H&K AG: Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
H&K AG
Oberndorf am Neckar
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG 11.02.2020

H&K AG

Oberndorf am Neckar

Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG

Gemäß § 246 Absatz 4 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass eine Aktionärin Anfechtungsklage (§ 246 AktG) gegen die folgenden auf der außerordentlichen Hauptversammlung vom 19. Dezember 2019 gefassten Beschlüsse erhoben hat.

1.

Den unter Tagesordnungspunkt 1 (Erhöhung der Vergütung des Aufsichtsrats) gefassten Beschluss, die Vergütung des Aufsichtsrats zu erhöhen;

2.

Den unter Tagesordnungspunkt 2 (Änderung der Satzung 8.1) gefassten Beschluss, die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats der H&K AG von drei auf vier Personen zu erweitern;

3.

Den unter Tagesordnungspunkt 3 (Wahl des Herrn Heeschen als Mitglied des Aufsichtsrats) gefassten Beschluss, Herrn Andreas Heeschen als Mitglied des Aufsichtsrats der H&K AG zu wählen.

Die Klage ist vor dem Landgericht Stuttgart, 31. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 31 O 3/20 KfH anhängig.

 

Oberndorf am Neckar, im Februar 2020

H&K AG

Der Vorstand

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