H&K AG – Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
H&K AG
Oberndorf am Neckar
Gesellschaftsbekanntmachungen Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung 26.11.2019

H&K AG

Oberndorf am Neckar

ISIN: DE000A11Q133

Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung

am 19. Dezember 2019, um 09:00 Uhr
im Restaurant „Badhaus“ (Veranstaltungssaal)
Neckartal 167, 78628 Rottweil

Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 12. November 2019 wurden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur außerordentlichen Hauptversammlung am 19. Dezember 2019 um 09:00 Uhr im Restaurant „Badhaus“ (Veranstaltungssaal) Neckartal 167, 78628 Rottweil eingeladen.

Auf Verlangen des Aktionärs Andreas Heeschen („Herr Heeschen“) vom 18. November 2019 wird gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG die Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung am 19. Dezember 2019 unter Beibehaltung des bisherigen einzigen Tagesordnungspunkts um folgende Tagesordnungspunkte 2 und 3 ergänzt und hiermit bekanntgemacht:

2.

Änderung der Ziffer 8.1 der Satzung der Gesellschaft

Herr Heeschen schlägt vor, Ziffer 8.1 der Satzung der Gesellschaft wie folgt neu zu fassen:

„Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus 4 Mitgliedern.“

3.

Wahl zum Aufsichtsrat

Herr Heeschen schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Aufschiebend bedingt auf den Zeitpunkt, der der Eintragung der unter TOP 2 beschlossenen Satzungsänderung im Handelsregister unmittelbar nachfolgt, wird Herr Andreas Heeschen, Unternehmer, in Köln, zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt, und zwar bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.“

Die Wahl erfolgt zur Herstellung der satzungsmäßig nötigen Zahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats.

Der Aufsichtsrat der H&K AG setzt sich derzeit gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und Ziff. 8.1 der Satzung der Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.

Sofern die Hauptversammlung die unter TOP 2 vorgeschlagene Satzungsänderung beschließt und die Satzungsänderung im Handelsregister eingetragen wird, setzt sich der Aufsichtsrat künftig aus vier von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.

 

H&K AG

Der Vorstand

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