H&K AG, Oberndorf am Neckar – Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG (Anfechtungsklage gegen die folgenden, auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 3. August 2022 gefassten Beschlüsse)

von Red. LG

Artikel

H&K AG

Oberndorf am Neckar

Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG

Gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass ein Aktionär Anfechtungsklage (§ 246 AktG) gegen die folgenden, auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 3. August 2022 gefassten Beschlüsse erhoben hat:

1.

Den unter Tagesordnungspunkt 2 (Verwendung des Bilanzgewinns) gefassten Beschluss, den im Jahresabschluss 2021 ausgewiesenen Bilanzgewinn vollständig auf neue Rechnung vorzutragen;

2.

den unter Tagesordnungspunkt 3 (Entlastung der Vorstandsmitglieder) gefassten Beschluss, die Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2021 zu entlasten;

3.

den unter Tagesordnungspunkt 4 (Entlastung Aufsichtsratsmitglieder) gefassten Beschluss, die Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2021 zu entlasten;

4.

die unter Tagesordnungspunkt 6 (Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern) gefassten Beschlüsse, Herrn Dr. Rainer Runte und Frau Dr. Regina Engelstädter zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen;

5.

den unter Tagesordnungspunkt 7 (Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2022) gefassten Beschluss, ein Genehmigtes Kapital 2022 mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts zu schaffen und die Satzung entsprechend zu ändern;

6.

die unter Tagesordnungspunkt 8 (Bestätigungsbeschlüsse gemäß § 244 Satz 1 AktG) gefassten Beschlüsse über die Bestätigung (§ 244 Satz 1 AktG) von in den Hauptversammlungen am 27.08.2020 sowie am 31.08.2021 gefassten Beschlüssen, nämlich die Bestätigung

(i)

des Beschlusses über die Gewinnverwendung 2020,

(ii)

des Beschlusses über die Entlastung der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2020,

(iii)

des Beschlusses über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2020,

(iv)

des Beschlusses über die Entlastung der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2019,

(v)

des Beschlusses über die Aufhebung der von der Hauptversammlung beschlossenen Änderung der Satzung in Ziffer 8.1,

(vi)

des Beschlusses über die Aufhebung der Wahl von Herrn Andreas Heeschen zum Aufsichtsratsmitglied

und

(vii)

des Beschlusses über die Wahl des Herrn Nicolaus P. Bocklandt zum Aufsichtsratsmitglied.

Die Klage ist beim Landgericht Stuttgart, 31. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 31 O 131/​22 KfH anhängig.

 

Oberndorf am Neckar, im September 2022

H&K AG

Der Vorstand

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