HMS Bergbau AG – Hauptversammlung 2016

HMS Bergbau AG

Berlin

ISIN: DE 0006061104

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am

11. August 2016, um 12:00 Uhr

im pentahotel Berlin-Köpenick, Grünauer Str. 1, 12557 Berlin,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2015

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Erhöhung der Vergütung des Aufsichtsrats und die entsprechende Änderung von § 11 Abs. 1 der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die feste jährliche Grundvergütung des Aufsichtsrats für einfache Aufsichtsratsmitglieder auf EUR 12.000,00, für den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden auf EUR 14.500,00 und für den Aufsichtsratsvorsitzenden auf EUR 17.000,00 zu erhöhen und hierzu § 11 Abs. 1 der Satzung wie folgt zu ändern:

„(1)

Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält neben dem Ersatz seiner Auslagen eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare jährliche Grundvergütung in Höhe von EUR 12.000,00. Der Vorsitzende erhält EUR 17.000,00, sein Stellvertreter EUR 14.500,00. Darüber hinaus erhalten die Aufsichtsratsmitglieder ein Sitzungsgeld bei persönlicher Anwesenheit in Höhe von EUR 300,00 je Sitzung.

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PANARES GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft und für den Konzern für das Geschäftsjahr 2016 zu bestellen.

Unterlagen

Die folgenden Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der HMS Bergbau AG, An der Wuhlheide 232, 12459 Berlin, sowie während der Hauptversammlung zur Einsicht durch die Aktionäre aus:

der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015

der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015

der zusammengefasste Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2015

der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift sämtlicher vorgenannter Unterlagen zugesandt.

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung nachgewiesen haben.

Die Anmeldung bedarf der Textform, muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und muss der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, d.h. spätestens bis zum 4. August 2016, 24:00 Uhr, unter der nachstehenden Adresse zugehen:

HMS Bergbau AG
c/o GFEI IR Services GmbH
Mailänder Str. 2
30539 Hannover
Fax: +49/511/474 023 19
hv@gfei.de

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung ist durch einen in Textform erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachzuweisen. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, also den 21. Juli 2016, 0:00 Uhr, zu beziehen. Er muss der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse (HMS Bergbau AG, c/o GFEI IR Services GmbH, Mailänder Str. 2, 30539 Hannover, Fax: +49/511/474 023 19, hv@gfei.de) ebenfalls mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, d.h. spätestens bis zum 4. August 2016, 24:00 Uhr, zugehen.

Weitere allgemeine Hinweise

Anfragen von Aktionären und Wahlvorschläge

Wenn Sie Anfragen oder Anträge zur Hauptversammlung haben, bitten wir Sie, diese ausschließlich zu richten an:

HMS Bergbau AG
c/o GFEI IR Services GmbH
Mailänder Str. 2
30539 Hannover
Fax: +49/511/474 023 19
hv@gfei.de

Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG, d.h. bis zum 27. Juli 2016, 24:00 Uhr, unter dieser Adresse eingegangene ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge der Aktionäre werden auf der Internet-Seite der Gesellschaft (www.hms-ag.com unter „Finanzen/Hauptversammlung“) unverzüglich zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internet-Adresse veröffentlicht.

Bevollmächtigung und Stimmrechtsvertretung

Die Gesellschaft weist darauf hin, dass die Ausübung des Stimmrechts auch durch einen Bevollmächtigten, insbesondere durch ein Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen kann.

Sofern nicht ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere mit diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt werden, gilt: Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB).

Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere mit diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen. Wir bitten daher die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere mit diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigen wollen, sich mit diesen über eine mögliche Form der Vollmacht abzustimmen.

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. Die Bevollmächtigung muss Weisungen zu jedem Punkt der Tagesordnung enthalten. Ohne Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter können bereits im Vorfeld der Hauptversammlung erteilt werden. Weitere Hinweise zur Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters sowie ein Formular, das für die Vollmachts- und Weisungserteilung verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung zugesandt. Auch im Fall einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters sind eine Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bedingungen erforderlich.

Anforderungen von Unterlagen gemäß § 125 AktG

Unterlagen gemäß § 125 AktG bitten wir, unter folgender Adresse anzufordern:

HMS Bergbau AG
c/o GFEI IR Services GmbH
Mailänder Str. 2
30539 Hannover
Fax: +49/511/474 023 19
hv@gfei.de

 

Berlin, im Juli 2016

HMS Bergbau AG

Der Vorstand

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