HOCHTIEF AktiengesellschaftEssenÜbersicht mit Angaben gemäß § 125 Aktiengesetz in Verbindung mit Tabelle 3 der Durchführungsverordnung A. Inhalt der Mitteilung
B. Angaben zum Emittenten
C. Angaben zur Hauptversammlung
HOCHTIEF AktiengesellschaftEssenISIN: DE 0006070006Das am 28. März 2020 in Kraft getretene und zuletzt mit Wirkung zum 15. September Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
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I. |
Tagesordnung |
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der HOCHTIEF Aktiengesellschaft und des Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss Die vorstehend genannten Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der HOCHTIEF Aktiengesellschaft
(Alfredstraße 236, 45133 Essen) zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus und sind auch im Internet, auch während der virtuellen Hauptversammlung, unter
über den Link „investor-relations/hauptversammlung“ zugänglich. |
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2. |
Verwendung des Bilanzgewinns Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 3 AktG ist die Hauptversammlung berechtigt, zu beschließen, Wie im Vorjahr wird eine Auszahlung der Dividende zu Beginn des Monats Juli vorgeschlagen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der HOCHTIEF Aktiengesellschaft
Die Dividende ist am 7. Juli 2022 fällig. Die Dividendensumme und der Gewinnvortrag in vorstehendem Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung |
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3. |
Entlastung der Mitglieder des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern |
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4. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern |
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, zu beschließen: Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, wird zum Abschlussprüfer und |
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6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts Das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) sieht vor, Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 und der Vermerk über dessen Prüfung
über den Link www.hochtief.de/Verguetungsbericht_2021 zugänglich. Ferner werden der Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr |
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7. |
Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien auch unter Ausschluss eines Die von der Hauptversammlung am 28. April 2020 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erteilte Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
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8. |
Ermächtigung der Gesellschaft zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten im Rahmen des Die von der Hauptversammlung am 28. April 2020 erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:
Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Punkt 7 der Tagesordnung gemäß §§ Unter Punkt 7 der Tagesordnung wird der Hauptversammlung vorgeschlagen, den Vorstand Die HOCHTIEF Aktiengesellschaft hatte bereits in früheren Hauptversammlungen zum Aktienerwerb Nunmehr soll die Gesellschaft in Anknüpfung an die frühere Praxis erneut in die Lage Im Einzelnen: Erwerb eigener Aktien unter Ausschluss eines etwaigen Andienungsrechts Die eigenen Aktien sollen zunächst über die Börse, mittels eines an alle Aktionäre Bei einem öffentlichen Kaufangebot oder einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe Neben dem Erwerb über die Börse oder mittels eines an sämtliche Aktionäre gerichteten Verwendung erworbener eigener Aktien und Ausschluss des Bezugsrechts Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen können die erworbenen eigenen Aktien durch ein Bei einer Veräußerung der eigenen Aktien durch ein öffentliches Angebot an alle Aktionäre Die vorgeschlagene Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss mit dem Ziel, den Inhabern Die vorgeschlagene Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss bei Veräußerung der Aktien Die Gesellschaft soll weiterhin die Möglichkeit haben, eigene Aktien im Rahmen von Die Ermächtigung soll dem Vorstand ferner die Möglichkeit eröffnen, mit Zustimmung Weiterhin soll der Vorstand ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Des Weiteren sieht die Ermächtigung vor, dass die Aktien zur Tilgung von Ansprüchen Des Weiteren sieht die Ermächtigung vor, dass der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats Schließlich sieht die Ermächtigung vor, dass erworbene eigene Aktien auch eingezogen Der Vorstand wird der jeweils einer etwaigen Ausnutzung der Ermächtigung zum Erwerb Der gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 i. V. m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG der Hauptversammlung
über den Link „investor-relations/hauptversammlung“ zugänglich. Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 8 gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8, 186 Abs. 4 Neben den in Punkt 7 der Tagesordnung vorgesehenen Möglichkeiten zum Erwerb eigener Für die Gesellschaft kann es von Vorteil sein, Call-Optionen zu erwerben, Put-Optionen Bei Vereinbarung einer Call-Option erhält die Gesellschaft gegen Zahlung einer Optionsprämie Zusätzlich wird beim Einsatz von Call-Optionen die Liquidität der Gesellschaft geschont, Durch den Abschluss von Put-Optionen gewährt die Gesellschaft dem jeweiligen Inhaber Die von der Gesellschaft aufzubringende Gegenleistung für die Aktien ist beim Einsatz Der bei Ausübung der Put-Option beziehungsweise bei Fälligkeit des Terminkaufs zu Durch die Verpflichtung, Optionen und andere Eigenkapitalderivate nur mit einem oder Entsprechend der gesetzlichen Regelung in § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG genügt es zur Wahrung Der Vorstand hält die Ermächtigung zur Nichtgewährung bzw. Einschränkung eines etwaigen Im Hinblick auf die Verwendung der aufgrund von Eigenkapitalderivaten erworbenen eigenen Der gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 i. V. m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG der Hauptversammlung
über den Link „investor-relations/hauptversammlung“ zugänglich. |
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9. |
Aufhebung der Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und Wandelanleihen , Genussrechten Die bestehende Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und Wandelanleihen soll erneuert Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Punkt 9 der Tagesordnung gemäß §§ Die vorgeschlagene Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelanleihen, Den Aktionären steht grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht auf Schuldverschreibungen Der Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge ermöglicht die Ausnutzung der erbetenen Der Ausgabebetrag für die neuen Aktien muss mit Ausnahme einer Wandlungspflicht oder Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht Für diesen Fall eines vollständigen Ausschlusses des Bezugsrechts gilt gemäß § 221 Außerdem haben die Aktionäre die Möglichkeit, ihren Anteil am Grundkapital der HOCHTIEF Soweit Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen ohne Options- oder Wandlungsrecht Der gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG der Hauptversammlung
über den Link „investor-relations/hauptversammlung“ zum Download bereit. |
10. |
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals I, die Schaffung Das genehmigte Kapital I läuft zum 9. Mai 2022 aus und soll erneuert werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Punkt 10 der Tagesordnung gemäß §§ Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Vorstand bei Ausnutzung des genehmigten Dies gilt zunächst für den Fall einer Barkapitalerhöhung, jedoch begrenzt auf einen Die Ermächtigung sieht weiter vor, begrenzt jedoch auf maximal 10 % des Grundkapitals, Die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge dient dazu, dass Die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts zugunsten der Inhaber von Optionsscheinen Der gemäß § 203 Abs. 2 in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG der Hauptversammlung
über den Link „investor-relations/hauptversammlung“ zum Download bereit. |
II. |
Weitere Angaben zur Einberufung |
1. |
Internetseite der Gesellschaft und dort zugängliche Unterlagen und Informationen Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden
über den Link „investor-relations/hauptversammlung“ zugänglich. Etwaige bei der Gesellschaft |
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2. |
Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz Mit Blick auf die fortdauernde COVID-19-Pandemie wird die ordentliche Hauptversammlung Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können daher nicht physisch an der Hauptversammlung
über den Link „investor-relations/hauptversammlung“ verfolgen. Weiterhin wird während
über den Link „investor-relations/hauptversammlung“ zugängliche internetgestützte Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können das Stimmrecht ausschließlich über Briefwahl Internetgestütztes Aktionärsportal und Aktionärshotline Unter der Internetadresse
über den Link „investor-relations/hauptversammlung“ unterhält die Gesellschaft ab Weitere Einzelheiten zum Aktionärsportal und zu den Anmelde- und Nutzungsbedingungen
über den Link „investor-relations/hauptversammlung“. Bitte beachten Sie auch die technischen |
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3. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und Ausübung Zur Teilnahme durch elektronische Zuschaltung zur Hauptversammlung und zur Ausübung Anmeldestelle: HOCHTIEF Aktiengesellschaft Telefax: +49 (0)89 30903-74675 Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung Nach ordnungsgemäßem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes |
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4. |
Ausübung des Stimmrechts Als stimmberechtigter Aktionär oder als dessen Bevollmächtiger können Sie Ihr Stimmrecht Briefwahl Stimmberechtigte Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihre Stimmen, auch ohne Vor der Hauptversammlung steht Ihnen dafür das mit der Stimmrechtskarte übersandte HOCHTIEF Aktiengesellschaft Briefwahlstimmen, die einer ordnungsgemäßen Anmeldung nicht zweifelsfrei zugeordnet Vor und während der Hauptversammlung steht Ihnen für die Ausübung des Stimmrechts
über den Link „investor-relations/hauptversammlung“ erreichbare Aktionärsportal der Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder Wenn auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Briefwahlstimmen Weitere Hinweise zur Briefwahl sind auf der Stimmrechtskarte, welche die ordnungsgemäß
über den Link „investor-relations/hauptversammlung“ einsehbar. Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Für die Ausübung des Stimmrechts können die stimmberechtigten Aktionäre zudem von Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass die Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld Vor der Hauptversammlung steht Ihnen für die Vollmachts- und Weisungserteilung an HOCHTIEF Aktiengesellschaft Vor und während der Hauptversammlung steht Ihnen für die Ausübung des Stimmrechts
über den Link „investor-relations/hauptversammlung“ erreichbare Aktionärsportal der Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne Wenn Briefwahlstimmen und Vollmacht/Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Weitere Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft
über den Link „investor-relations/hauptversammlung“ einsehbar. |
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5. |
Vollmachtserteilung an Dritte Aktionäre können sich auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber Bei der Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG (Vollmachtserteilung Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der HOCHTIEF Aktiengesellschaft Telefax: +49 (0)89 30903-74675 Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht Der Nachweis einer in bzw. während der Hauptversammlung erteilten Bevollmächtigung Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, werden gebeten, zur Erteilung
über den Link „investor-relations/hauptversammlung“ heruntergeladen werden. Vollmachten
über den Link „investor-relations/hauptversammlung“. Die Teilnahme des Bevollmächtigten durch elektronische Zuschaltung über das Aktionärsportal Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern und sonstigen Intermediären Bevollmächtigte können ebenfalls nicht physisch an der virtuellen Hauptversammlung Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte,
über den Link „investor-relations/hauptversammlung“ einsehbar. |
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6. |
Fragerecht der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten haben das Recht, im
über den Link „investor-relations/hauptversammlung“ zugängliche Aktionärsportal der |
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7. |
Erklärung von Widersprüchen zu Protokoll Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder deren Bevollmächtigte, die ihr Stimmrecht
über den Link „investor-relations/hauptversammlung“ zugängliche Aktionärsportal auf |
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8. |
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro am Grundkapital HOCHTIEF Aktiengesellschaft E-Mail (mit qualifizierter elektronischer Signatur): birgit.janzen@hochtief.de Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie Inhaber einer ausreichenden Anzahl |
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9. |
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG jew. i. Aktionäre können Anträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten stellen; dies gilt auch Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG brauchen nicht begründet zu werden. Etwaige Anträge (nebst Begründung) oder Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 HOCHTIEF Aktiengesellschaft E-Mail: birgit.janzen@hochtief.de Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären (einschließlich des
über den Link „investor-relations/hauptversammlung“ unverzüglich zugänglich gemacht. Ein nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machender Gegenantrag oder Wahlvorschlag |
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10. |
Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG i. V. m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. Das Auskunftsrecht der Aktionäre ist im Falle einer virtuellen Hauptversammlung nach Auf die oben bereits erfolgten Ausführungen zum Fragerecht der Aktionäre nach § 1 |
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11. |
Weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Ausübung der vorgenannten Rechte Weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Ausübung der vorgenannten Rechte nach
über den Link „investor-relations/hauptversammlung“ einsehbar. |
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12. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft |
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13. |
Information zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter Die HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Alfredstraße 236, 45133 Essen, verarbeitet als Verantwortlicher Die von der HOCHTIEF Aktiengesellschaft für die Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung Unter den gesetzlichen Voraussetzungen haben die Aktionäre und Aktionärsvertreter Für Anmerkungen und Rückfragen zu der Verarbeitung von personenbezogenen Daten erreichen HOCHTIEF Aktiengesellschaft Weitere Hinweise zum Umgang mit ihren personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit
über den Link „investor-relations/hauptversammlung“ oder können unter der oben genannten |
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14. |
Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung Für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Nutzung des Aktionärsportals Nutzen Sie zum Empfang der Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung Für den Zugang zum internetgestützten Aktionärsportal der Gesellschaft benötigen Sie Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von Aktionärsrechten durch technische Weitere Einzelheiten zum Aktionärsportal und den Anmelde- und Nutzungsbedingungen
über den Link „investor-relations/hauptversammlung“. |
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15. |
Hinweis zur Verfügbarkeit der Bild- und Tonübertragung Die Aktionäre können die gesamte Hauptversammlung per Bild- und Tonübertragung im |
III. |
Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 und Vermerk über dessen Prüfung durch |
Vergütungsbericht
Im nachfolgenden Vergütungsbericht, der Bestandteil des Lageberichts ist, werden die
Vergütungssysteme des Vorstands und des Aufsichtsrats grundlegend dargestellt. Zudem
werden die Vergütungen, die die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der
HOCHTIEF Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 erhalten haben, individuell
offengelegt. Der Bericht entspricht den Anforderungen des § 162 des deutschen Aktiengesetzes
und den Empfehlungen und Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK).
Vergütungsbericht der Mitglieder des Vorstands
Rückblick auf das Geschäftsjahr 2021 aus Vergütungssicht
Vergütungssystem
Das aktuell gültige Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands ist auf eine
langfristige und nachhaltige Unternehmensführung ausgerichtet. Kriterien für die Angemessenheit
der Vergütung sind sowohl die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche
Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens
als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds.
Ziel des Vergütungssystems ist es, eine erfolgreiche und nachhaltige Unternehmensführung
zu unterstützen, indem die Vergütung der Vorstandsmitglieder sowohl an die kurzfristige
als auch an die langfristige Entwicklung der Gesellschaft gekoppelt ist. Das Vergütungssystem
umfasst leistungsbezogene und am Unternehmenserfolg orientierte Parameter. Dabei weisen
die variablen Vergütungsbestandteile eine überwiegend mehrjährige Bemessungsgrundlage
auf und setzen damit langfristige Verhaltensanreize. Durch die Ausgestaltung der langfristigen
variablen Vergütung, die auch die Entwicklung des Aktienkurses honoriert, wird zudem
die Zielsetzung des Managements mit den unmittelbaren Interessen der Aktionäre in
Einklang gebracht. Das aktuelle Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands
wurde vom Aufsichtsrat nach Vorbereitung durch den Personalausschuss beschlossen und
von der Hauptversammlung am 6. Mai 2021 (TOP 6) mit einer Mehrheit von 94,29 Prozent
der abgegebenen Stimmen gebilligt.
Festsetzung und Überprüfung des Vergütungssystems
Der Aufsichtsrat ist als Gesamtgremium zuständig für die Beschlussfassung über das
Vergütungssystem der Mitglieder des Vorstands und die Festlegung der individuellen
Bezüge. Der Personalausschuss unterstützt den Aufsichtsrat dabei. Er überwacht die
angemessene Ausgestaltung des Vergütungssystems und bereitet die Beschlüsse des Aufsichtsrats
vor.
Bei wesentlichen Änderungen am Vergütungssystem, und ab 2021 mindestens alle vier
Jahre, wird das Vergütungssystem der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt.

Der Vergütungsbericht wurde durch den Vorstand und den Aufsichtsrat gemeinsam erstellt
und vom Abschlussprüfer KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft formell und materiell
geprüft.
Revelante Veränderungen
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung im September 2021 Martina Steffen (51) zum
neuen Vorstandsmitglied und zur Arbeitsdirektorin des Konzerns für drei Jahre bestellt.
Sie übernimmt die Verantwortung für das Personalressort und den Bereich Nachhaltigkeit.
Im Rahmen der seit 2020 stattgefundenen Wiederbestellungen bzw. Neubestellung wurden
mit Ignacio Legorburo, Peter Sassenfeld und Martina Steffen Dienstverträge nach dem
neuen Vergütungssystem vereinbart.

Festsetzung der Zielvergütung
Die Zielgesamtvergütung besteht im Einzelnen aus einer erfolgsunabhängigen Festvergütung,
Nebenleistungen, einer aus einem Short-Term-Incentive-Plan (STIP) und zwei Long-Term-Incentive-Plänen
(LTIP I/II) bestehenden erfolgsbezogenen variablen Vergütung sowie aus einem Versorgungsentgelt
bzw. einer Pensionszusage.
Die Festvergütung trägt 40 Prozent zur Zieldirektvergütung bei, während die variablen
Vergütungsbestandteile 60 Prozent der Zieldirektvergütung entsprechen. Rund zwei Drittel
der variablen Vergütung (LTIP I/II) stehen den Vorstandsmitgliedern nicht sofort zur
Verfügung, sind von der Entwicklung zukünftiger Kennzahlen abhängig und somit auf
den langfristigen Erfolg des Unternehmens ausgerichtet.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die vertraglich vereinbarte Zielvergütung bei einer
Zielerreichung in Höhe von 100 Prozent und die Vergütungsstruktur in Prozent der Zielgesamtvergütung
für die Geschäftsjahre 2020 und 2021.
Zielvergütung | Fernández Verdes Vorstandsvorsitzender Eintritt: 15.04.2012 |
||||
(In Tsd. EUR) | 2020 | (in %) | 2021 | (in %) | |
Festvergütung | 1.300 | 25,59 | 1.324 | 25,42 | |
Nebenleistungen | 33 | 0,65 | 15 | 0,29 | |
Summe | 1.333 | 26,24 | 1.339 | 25,71 | |
Einjährige variable Vergütung Short-Term-Incentive-Plan | 854 | 16,81 | 870 | 16,71 | |
Mehrjährige variable Vergütung | |||||
Long-Term-Incentive-Komponente I1 | 676 | 13,31 | 689 | 13,23 | |
Long-Term-Incentive-Komponente II2 (Laufzeit fünf Jahre) | 676 | 13,31 | 689 | 13,23 | |
Summe Zieldirektvergütung | 3.539 | 69,67 | 3.587 | 68,88 | |
Versorgungsentgelt/Pensionsaufwand | 1.541 | 30,33 | 1.621 | 31,13 | |
Summe Zielgesamtvergütung | 5.080 | 100 | 5.208 | 100 |
Zielvergütung | Legorburo Vorstandsmitglied Eintritt: 07.05.2014 |
||||
(In Tsd. EUR) | 2020 | (in %) | 2021 | (in %) | |
Festvergütung | 348 | 27,10 | 354 | 26,78 | |
Nebenleistungen | 16 | 1,25 | 16 | 1,21 | |
Summe | 364 | 28,35 | 370 | 27,99 | |
Einjährige variable Vergütung Short-Term-Incentive-Plan | 203 | 15,81 | 207 | 15,66 | |
Mehrjährige variable Vergütung | |||||
Long-Term-Incentive-Komponente I1 | 203 | 15,81 | 207 | 15,66 | |
Long-Term-Incentive-Komponente II2 (Laufzeit fünf Jahre) | 203 | 15,81 | 207 | 15,66 | |
Summe Zieldirektvergütung | 973 | 75,78 | 991 | 74,97 | |
Versorgungsentgelt/Pensionsaufwand | 311 | 24,22 | 331 | 25,04 | |
Summe Zielgesamtvergütung | 1.284 | 100 | 1.322 | 100 |
Zielvergütung | von Matuschka Vorstandsmitglied Eintritt: 07.05.2014 |
||||
(In Tsd. EUR) | 2020 | (in %) | 2021 | (in %) | |
Festvergütung | 406 | 27,38 | 413 | 27,10 | |
Nebenleistungen | 29 | 1,96 | 29 | 1,90 | |
Summe | 435 | 29,34 | 442 | 29,00 | |
Einjährige variable Vergütung Short-Term-Incentive-Plan | 232 | 15,64 | 236 | 15,49 | |
Mehrjährige variable Vergütung | |||||
Long-Term-Incentive-Komponente I1 | 232 | 15,64 | 236 | 15,49 | |
Long-Term-Incentive-Komponente II2 (Laufzeit fünf Jahre) | 232 | 15,64 | 236 | 15,49 | |
Summe Zieldirektvergütung | 1.131 | 76,26 | 1.150 | 75,47 | |
Versorgungsentgelt/Pensionsaufwand | 352 | 23,74 | 374 | 24,54 | |
Summe Zielgesamtvergütung | 1.483 | 100 | 1.524 | 100 |
Zielvergütung | Sassenfeld Finanzvorstand Eintritt: 01.11.2011 |
||||
(In Tsd. EUR) | 2020 | (in %) | 2021 | (in %) | |
Festvergütung | 696 | 27,25 | 709 | 26,98 | |
Nebenleistungen | 20 | 0,78 | 23 | 0,88 | |
Summe | 716 | 28,03 | 732 | 27,86 | |
Einjährige variable Vergütung Short-Term-Incentive-Plan | 406 | 15,90 | 413 | 15,72 | |
Mehrjährige variable Vergütung | |||||
Long-Term-Incentive-Komponente I1 | 406 | 15,90 | 413 | 15,72 | |
Long-Term-Incentive-Komponente II2 (Laufzeit fünf Jahre) | 406 | 15,90 | 413 | 15,72 | |
Summe Zieldirektvergütung | 1.934 | 75,73 | 1.971 | 75,02 | |
Versorgungsentgelt/Pensionsaufwand | 620 | 24,28 | 657 | 25,00 | |
Summe Zielgesamtvergütung | 2.554 | 100 | 2.628 | 100 |
Zielvergütung | Steffen Vorstandsmitglied Eintritt: 16.09.2021 |
||||
(In Tsd. EUR) | 2020 | (in %) | 2021 | (in %) | |
Festvergütung | – | – | 104 | 32,70 | |
Nebenleistungen | – | – | 3 | 0,94 | |
Summe | – | – | 107 | 33,64 | |
Einjährige variable Vergütung Short-Term-Incentive-Plan | – | – | 60 | 18,87 | |
Mehrjährige variable Vergütung | |||||
Long-Term-Incentive-Komponente I1 | – | – | 60 | 18,87 | |
Long-Term-Incentive-Komponente II2 (Laufzeit fünf Jahre) | – | – | 60 | 18,87 | |
Summe Zieldirektvergütung | – | – | 287 | 90,25 | |
Versorgungsentgelt/Pensionsaufwand | – | – | 31 | 9,75 | |
Summe Zielgesamtvergütung | – | – | 318 | 100 |
1 Übertragung von Aktien mit einer drei- bzw. zweijährigen Sperrfrist
2 Gewährung als Long-Term-Incentive-Plan (Einzelheiten zu den Plänen siehe Seite 256
bis 258)/Wert zum Gewährungszeitpunkt
Einhaltung der Maximalvergütung
Um ein ausgewogenes Chancen-Risiko-Profil zu erreichen und eine entsprechende Anreizwirkung
des Vergütungssystems zu erzielen, sind die variablen Vergütungsbestandteile so ausgestaltet,
dass die Beträge auf null sinken oder auf maximal 200 Prozent steigen können. Darüber
hinaus werden bei Gewährung LTIP-Höchstbeträge (Caps) vereinbart.
Zusätzlich wird für neue Vorstandsmitglieder und bei Wiederbestellungen von Vorstandsmitgliedern
seit dem Jahr 2020 eine Maximalvergütung festgelegt. Die Maximalvergütung für ein
Geschäftsjahr beträgt gemäß dem neuen Vergütungssystem für den Vorstandsvorsitzenden
9 Mio. Euro und für die ordentlichen Vorstandsmitglieder 6 Mio. Euro. Unter Maximalvergütung
versteht HOCHTIEF dabei den Gesamtpersonalaufwand für das Vorstandsmitglied für das
jeweilige Geschäftsjahr.
Im Rahmen der stattgefundenen Wiederbestellungen bzw. Neubestellungen wurde eine entsprechende
Maximalvergütung mit Ignacio Legorburo, Peter Sassenfeld und Martina Steffen vereinbart.
Eine Überprüfung der Maximalvergütung für das Geschäftsjahr 2021 kann erst in den
Geschäftsjahren 2025 bis 2027 nach der Ausübung des Long-Term-Incentive-Plans 2022,
der für das Geschäftsjahr 2021 gewährt wird, durchgeführt werden.
Angemessenheit der Vergütung
Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig das System und die Angemessenheit der einzelnen
Vergütungskomponenten sowie der Gesamtvergütung. Dabei berücksichtigt er auch die
Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung vergleichbarer Unternehmen (horizontaler
Benchmark) sowie das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung der Belegschaft
auch in der zeitlichen Entwicklung (vertikaler Benchmark).
Die Überprüfung der Angemessenheit und Marktüblichkeit der Vorstandsvergütung erfolgt
bisher auf der Basis eines Vergleichs der Vergütungen der im MDAX notierten Unternehmen.
Betrachtet man für HOCHTIEF die Index-Zuordnung sowie die Unternehmenskennzahlen Umsatz,
Mitarbeitendenanzahl und Marktkapitalisierung, ist der MDAX-Vergleich ein valider
Vergleichsmarkt.
Im Rahmen der vertikalen Angemessenheitsprüfung stellt der Aufsichtsrat sowohl auf
die Vergütung der Führungskräfte als auch der Belegschaft in Deutschland im Zeitverlauf
ab.
Anwendung des Vergütungssystems im Geschäftsjahr 2021


Festvergütung
Die Festvergütung der Vorstandsmitglieder wurde monatlich anteilig als Gehalt gezahlt.
Nebenleistungen
Zusätzlich zur Festvergütung erhielten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen. Dazu
zählte im Wesentlichen der nach steuerlichen Richtlinien anzusetzende Wert der privaten
Nutzung des Dienstwagens und vermögenswerter Vorteile.
Variable Vergütung

1 Für Altverträge gilt noch eine Sperrfrist von 2 Jahren, somit liegt auch die Erfolgsabhängigkeit
in diesen Fällen bei 3 Jahren.
Die variable Vergütung soll die richtigen Anreize für den Vorstand setzen, im Sinne
der Unternehmensstrategie, der Aktionäre, Kunden, Mitarbeitenden sowie der weiteren
Stakeholder zu handeln. Um die Umsetzung der Unternehmensstrategie im Sinne einer
langfristigen und nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens sicherzustellen, werden
daraus jährliche Ziele finanzieller und nichtfinanzieller Art abgeleitet, deren Erreichung
über die variable Vergütung incentiviert wird. Mit der variablen Vergütung soll Erfolg
belohnt werden. Werden Ziele nicht erreicht, kann die variable Vergütung auf null
sinken.

Die variable Vergütung der Vorstandsmitglieder ist regelmäßig zu 90% an finanzielle
Ziele und zu 10% an ein nichtfinanzielles Ziel, das den Bereichen Environmental, Social,
Governance („ESG-Ziel“) zuzuordnen ist, gekoppelt. Bei den finanziellen Zielen werden,
der Unternehmensstrategie folgend, jeweils zur Hälfte der Konzerngewinn und der bereinigte
Free Cashflow als Kennzahlen herangezogen. Die Generierung des Nettogewinns ermöglicht
es dem Konzern, ins Geschäft zu reinvestieren, Wachstumschancen zu nutzen und Gewinne
an Aktionäre auszuschütten. Die Konzentration auf Cashbacked-Profits sichert die Qualität
dieser Gewinne und erfordert, dass sich das Management auf den Free Cashflow konzentriert.
Die Fokussierung auf den Konzerngewinn und den Free Cashflow ist daher ein integraler
und wesentlicher Bestandteil der Konzernstrategie.
Zusätzlich wird als nichtfinanzielles Ziel ein ESG-Ziel berücksichtigt. Der Aufsichtsrat
wird hierüber nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden und bleibt befugt, auch zwei
oder drei ESG-Ziele festzulegen und insoweit gegebenenfalls auch den Anteil der ESG-Ziele
auf 20% zu erhöhen.
Der mögliche Zielerreichungsgrad liegt sowohl für die einzelnen finanziellen Ziele
als auch für das ESG-Ziel zwischen 0% und 200%. Liegt der tatsächlich erreichte Wert
auf oder unter dem unteren Wert der Bandbreite, beträgt der Zielerreichungsgrad stets
0%. Wenn alle Ziele einen Zielerreichungsgrad von 0% erreichen, beträgt der Gesamtzielerreichungsgrad
ebenfalls 0% und es erfolgt keine Auszahlung des STIP und des LTIP I sowie keine Gewährung
eines Long-Term-Incentive-Plans zur Erfüllung der Vergütungskomponente LTIP II. Liegt
der tatsächliche Wert auf oder über dem obersten Wert der Bandbreite, ergibt sich
der maximale Zielerreichungsgrad von 200%. Innerhalb der Bandbreite entwickelt sich
die Zielerreichung linear.
Der Aufsichtsrat wird jeweils vor oder zu Beginn eines Geschäftsjahres nach pflichtgemäßem
Ermessen und unter Berücksichtigung der Planung die Ziele für die Kenngrößen Konzerngewinn,
(bereinigter) Free Cashflow und für das ESG-Ziel festlegen. Die Festlegung erfolgt
einheitlich für alle Vorstandsmitglieder. Eine nachträgliche Änderung der Zielwerte
oder der Vergleichsparameter findet nicht statt.
Nach Abschluss des Geschäftsjahres wird auf der Basis der Entwicklung des Konzerns
für das jeweilige Geschäftsjahr der Gesamtzielerreichungsgrad der variablen Vergütung
im Rahmen der Billigung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat festgestellt.
Für den Ziel-Ist-Vergleich werden bei der Ermittlung der Zielerreichung der finanziellen
Ziele bei wesentlichen Akquisitionen, Desinvestitionen oder sonstigen einmaligen Ereignissen
Anpassungen um den entsprechenden Einfluss bei der Transaktion vorgenommen. Der Aufsichtsrat
soll entsprechend der Empfehlung G.11 Satz 1 DCGK befugt sein, bei der Feststellung
der Zielerreichung außergewöhnlichen Entwicklungen in angemessenem Rahmen Rechnung
zu tragen.


Für das Geschäftsjahr 2021 orientierte sich der Gesamtzielerreichungsgrad der variablen
Vergütung der Vorstandsmitglieder zu 90 Prozent an finanziellen Zielen und zu zehn
Prozent an einem nichtfinanziellen Nachhaltigkeitsziel. Im Geschäftsjahr 2021 lag
der Konzerngewinn bei 207,9 Mio. Euro. Somit wurde für dieses finanzielle Ziel eine
Zielerreichung in Höhe von 3,8 % erzielt. Da der Plan-Ist-Abgleich des bereinigten
Free Cashflows bei 54,8 % lag, wurde für dieses finanzielle Ziel im Geschäftsjahr
2021 eine Zielerreichung von 0 % erreicht. Zusätzlich wurde für 2021 als nichtfinanzielles
ESG-Ziel die Implementierung eines Compliance-Zertifikats für die Gesellschaften Turner
und Flatiron festgelegt. Mit der Zertifizierung wird sichergestellt, dass das Compliance-System
von HOCHTIEF den Anforderungen international anerkannter Prüfungsstandards für Compliance-Management-Systeme
entspricht. Bereits der Zertifizierungsprozess als solcher dient der erneuten intensiven
Auseinandersetzung mit den intern implementierten Regeln und Maßnahmen. Das ESG-Ziel
wurde zu 200% erfüllt, da sowohl die Tochtergesellschaft Turner als auch Flatiron
das Compliance-Zertifikat erhalten haben. Berechnet man somit unter Berücksichtigung
der entsprechenden Gewichtung den Gesamtzielerreichungsgrad für die variable Vergütung,
dann liegt dieser für das Geschäftsjahr 2021 bei 21,7 %.


Abhängig von der individuellen Vergütungsstruktur des Vorstandsmitglieds wird etwa
ein Drittel der variablen Vergütung bar ausgezahlt (STIP). Darüber hinaus wird rund
ein Drittel der variablen Vergütung nach Abzug der Steuern durch Übertragung von Aktien
der HOCHTIEF Aktiengesellschaft in das Depot des Vorstandsmitglieds vergütet. Erst
nach einer dreijährigen Sperrfrist1 kann das Vorstandsmitglied über die dividendenberechtigten Aktien frei verfügen (LTIP
I – Deferral). Damit ist sichergestellt, dass die Vorstandsmitglieder HOCHTIEF-Aktien
besitzen (Share Ownership).
Das restliche in etwa ein Drittel der variablen Vergütung wird durch Gewährung eines
jährlich neu aufzulegenden Long-Term-Incentive-Plans (LTIP II) mit einer dreijährigen
Wartezeit erfüllt. Somit ist gewährleistet, dass die Gewährungsbeträge für die Long-Term-Incentive-Komponenten
I (Deferral) und II von der Erreichung der Ziele des jeweiligen Geschäftsjahres abhängen
und damit einer mindestens vierjährigen Erfolgsabhängigkeit1 unterliegen.
Durch den Long-Term-Incentive-Plan werden den Vorstandsmitgliedern Performance-Stock-Awards
(PSA) gewährt. Dazu wird der Betrag aus der Vergütungskomponente LTIP II mithilfe
des Fair Values pro PSA in eine Anzahl Performance-Stock-Awards umgerechnet. Die Planbedingungen
sehen vor, dass die Vorstandsmitglieder für jeden PSA nach Ablauf einer Wartezeit
von drei Jahren innerhalb des zweijährigen Ausübungszeitraums einen Zahlungsanspruch
in Höhe des Börsenschlusskurses der HOCHTIEF-Aktie des letzten Börsenhandelstags vor
dem Ausübungstag zuzüglich eines Performance-Bonusses haben. Die Höhe des Performance-Bonusses
ist abhängig von der Zielerreichung beim bereinigten Free Cashflow des jeweils letzten
abgelaufenen Geschäftsjahres vor der Ausübung. Der Performance-Bonus kann zwischen
0 und 200% des Börsenschlusskurses der HOCHTIEF-Aktie des letzten Börsenhandelstags
vor dem Ausübungstag liegen. Der Aktienkurs sowie der Performance-Bonus sind auf einen
Maximalwert begrenzt, damit die Höhe auch im Fall von außerordentlichen bzw. nicht
vorhersehbaren Entwicklungen angemessen bleibt.

Im Geschäftsjahr 2021 ausgeübte Long-Term-Incentive-Pläne
LTIP 2017 | |||
Anzahl PSA | Ausübungszeitraum | Auszahlungsbetrag (in Tsd. EUR) |
|
Fernández Verdes | 5.449 |
vom Tag nach der Billigung des Konzernabschlusses 2019 |
796 |
Legorburo | 1.734 | 253 | |
von Matuschka | 1.981 | 301 | |
Sassenfeld | 3.467 | 527 | |
Gesamt | 12.631 |
1 Für Altverträge gilt noch eine Sperrfrist von 2 Jahren, somit liegt auch die Erfolgsabhängigkeit
in diesen Fällen bei 3 Jahren.
Gewährte und noch nicht ausgeübte Long-Term-Incentive-Pläne1
LTIP 2018 | |||
Anzahl PSA | Ausübungszeitraum | Maximaler Gewinn pro PSA (in EUR) |
|
Fernández Verdes | 5.714 |
vom Tag nach der Billigung des Konzernabschlusses 2020 |
533,70 |
Legorburo | 1.715 | ||
von Matuschka | 1.960 | ||
Sassenfeld | 3.430 | ||
Gesamt | 12.819 |
LTIP 2019 | |||
Anzahl PSA | Ausübungszeitraum | Maximaler Gewinn pro PSA (in EUR) |
|
Fernández Verdes | 6.344 |
vom Tag nach der Billigung des Konzernabschlusses 2021 |
477,12 |
Legorburo | 1.905 | ||
von Matuschka | 2.177 | ||
Sassenfeld | 3.809 | ||
Gesamt | 14.235 |
LTIP 2021 | |||
Anzahl PSA | Ausübungszeitraum | Maximaler Gewinn pro PSA (in EUR) |
|
Fernández Verdes | 0 |
vom Tag nach der Billigung des Konzernabschlusses 2023 |
292,95 |
Legorburo | 1.534 | ||
von Matuschka | 1.754 | ||
Sassenfeld | 3.069 | ||
Gesamt | 6.357 |
Aufwand (in Tsd. EUR) | ||
2020 | 2021 | |
Fernández Verdes | 334 | 86 |
Legorburo | 98 | 65 |
von Matuschka | 112 | 86 |
Sassenfeld | 196 | 151 |
Gesamt | 740 | 388 |
1 Für das Geschäftsjahr 2019 wurde im Jahr 2020 kein LTIP 2020 gewährt.
Aktienbesitz (Share Ownership)
Aufgrund der Gewährung der LTIP-I-Komponente in Aktien besitzen die Mitglieder des
Vorstands die folgenden gesperrten HOCHTIEF-Aktien:
Anzahl gesperrter Aktien zum 31.12.2021 aus der Gewährung der LTIP Komponente I der letzten zwei/drei Jahre |
Wert auf Basis des Durchschnittskurses der HOCHTIEF-Aktie³ im Jahr 2021 (in Tsd. EUR) |
Wert als Prozentsatz zur Festvergütung | |
Fernández Verdes | 01 | 0 | 0 |
Legorburo | 1.2262 | 88 | 25 |
von Matuschka | 1.2932 | 93 | 23 |
Sassenfeld | 2.4532 | 176 | 25 |
1 Marcelino Fernández Verdes hat auf die Auszahlung seiner variablen Vergütung für
die Geschäftsjahre 2019 und 2020 verzichtet.
2 Die Mitglieder des Vorstands haben auf die Auszahlung der variablen Vergütung für
das Geschäftsjahr 2019 verzichtet.
3 Der Jahresdurchschnittskurs der HOCHTIEF-Aktie lag bei 71,66 Euro.
Versorgungsentgelt/Pensionszusagen
Auf die Gewährung einer betrieblichen Altersversorgung wird für Neueintritte ab dem
Jahr 2021 verzichtet. Neu bestellte Vorstandsmitglieder erhalten ein sogenanntes Versorgungsentgelt
für den Aufbau einer privaten Altersvorsorge als pauschalen Betrag, der direkt ausgezahlt
wird. Das Versorgungsentgelt wird zwischen 20% und 40% der jeweiligen Festvergütung
betragen. Damit entfallen für das Unternehmen alle Zinsrisiken und sonstigen biometrischen
Risiken für die Finanzierung einer Zusage. Darüber hinaus entfällt die Komplexität
aus den versicherungsmathematischen Berechnungen und der Administration. Die Finanzierung
der Altersvorsorge wird in die Hände der Vorstandsmitglieder gelegt. Das Versorgungsentgelt
wird nicht als Grundlage für die Bemessung der variablen Vergütungsbestandteile verwendet.
Alle Mitglieder des Vorstands, die vor 2021 bestellt wurden, haben als betriebliche
Altersversorgung einzelvertragliche Pensionszusagen erhalten, die eine Inanspruchnahme
der Pension frühestens ab Vollendung des 65. Lebensjahres vorsehen. Die Höhe der Pension
bemisst sich an der Festvergütung. Dabei wird ein prozentualer Anteil der Festvergütung
als Pension gewährt, der mit der Bestelldauer steigt. Als Höchstbetrag erhält das
Vorstandsmitglied 65 Prozent der letzten Festvergütung. Die Hinterbliebenenversorgung
beträgt 60 Prozent des Pensionsanspruchs. Der Personalausschuss überprüft bei erheblichen
Vertragsveränderungen das Versorgungsniveau der Vorstandsmitglieder und den daraus
abgeleiteten jährlichen und langfristigen Pensionsaufwand für das Unternehmen. Mithilfe
eines versicherungsmathematischen Gutachtens wird der jährliche Pensionsaufwand (Dienstzeitaufwand)
berechnet, der erforderlich ist, um den erworbenen Pensionsanspruch einschließlich
der Hinterbliebenenversorgung lebenslang im Rentenalter erfüllen zu können. Die Pension
beziehungsweise Hinterbliebenenversorgung wird gemäß § 16 BetrAVG alle drei Jahre
überprüft und um die Steigerung des Verbraucherpreisindex für Deutschland im Vergleichszeitraum
angepasst.
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über den für das Geschäftsjahr 2021
angefallenen Pensionsaufwand sowie über die Höhe der Pensionsverpflichtungen der im
Berichtsjahr amtierenden Vorstandsmitglieder gemäß IFRS:
(In Tsd. EUR) | Dienstzeitaufwand bzw. Versorgungsentgelt | Zinsaufwand | Summe | Barwert der Pensionszusage | |
Fernández Verdes | 2021 | 1.621 | 145 | 1.766 | 16.002 |
2020 | 1.541 | 163 | 1.704 | 14.472 | |
Legorburo | 2021 | 331 | 23 | 354 | 2.544 |
2020 | 311 | 25 | 336 | 2.307 | |
von Matuschka | 2021 | 374 | 26 | 400 | 2.880 |
2020 | 352 | 28 | 380 | 2.616 | |
Sassenfeld | 2021 | 657 | 65 | 722 | 6.966 |
2020 | 620 | 74 | 694 | 6.545 | |
Steffen (Versorgungsentgelt) | 2021 | 31 | – | 31 | – |
2020 | – | – | – | – | |
Vorstand gesamt | 2021 | 3.014 | 259 | 3.273 | 28.392 |
2020 | 2.824 | 290 | 3.114 | 25.940 |
Malus-/Clawback-Regelung
Ein Herabsetzungsrecht der variablen Vergütung bei Verschlechterung der Lage der Gesellschaft
besteht nach § 87 Abs. 2 AktG.
Darüber hinaus wurden in neuen Vorstandsverträgen und bei Wiederbestellungen von Vorstandsmitgliedern
seit dem Jahr 2020 Malus-/Clawback-Regelungen vertraglich integriert, die eine Reduktion
beziehungsweise Rückforderung variabler Vergütungsbestandteile bei schwerwiegenden
Verstößen gegen gesetzliche Pflichten oder gegen unternehmensinterne Verhaltensrichtlinien
ermöglichen. Der befristete Rückforderungsanspruch besteht auch nach Beendigung der
Vorstandstätigkeit weiter. Die Geltendmachung steht im pflichtgemäßen Ermessen des
Aufsichtsrats.
Im vergangenen Geschäftsjahr kam es zu keiner Reduzierung oder Rückforderung von variablen
Vergütungsbestandteilen durch den Aufsichtsrat.
Fortzahlung der Bezüge im Krankheitsfall
Im Fall ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit behält das Vorstandsmitglied den
Anspruch auf sein festes Jahresgehalt und die anteiligen Ansprüche der variablen Vergütung
für die Dauer von zwölf Monaten, jedoch nicht über die Gültigkeit des Dienstvertrags
hinaus. Entsprechendes gilt, wenn das Vorstandsmitglied an der Ausübung seiner Tätigkeit
durch andere, durch ihn nicht verschuldete Gründe verhindert ist. Im Geschäftsjahr
gab es keinen entsprechenden Krankheitsfall.
Regelungen im Falle der Beendigung des Dienstvertrags
Bei einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit werden Abfindungszahlungen
an die Vorstände den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap)
und es wird nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstvertrags vergütet. Ein Sonderkündigungs-
oder Abfindungsrecht bei einem Kontrollwechsel (Change of Control) existiert nicht.
Bei Nichtverlängerung des Dienstvertrags erhalten die Vorstandsmitglieder, die vor
2021 bestellt wurden, eine Abfindung in Höhe der Festvergütung für ein Jahr. Die Abfindung
setzt voraus, dass das Vorstandsmitglied bei Ende des Anstellungsvertrags mindestens
in der zweiten Amtsperiode dem Vorstand angehörte und noch nicht das 65. Lebensjahr
vollendet hat.
Bei einer Vertragsauflösung werden mehrjährige, variable Vergütungsbestandteile nach
den ursprünglich vereinbarten Zielen und nach den im Vertrag festgelegten Fälligkeitszeitpunkten
oder Haltedauern ausgezahlt.
Die Dienstverträge sehen kein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vor. Der Aufsichtsrat
ist befugt, in geeigneten Fällen nach pflichtgemäßem Ermessen ein nachvertragliches
Wettbewerbsverbot (mit Karenzentschädigung) zu vereinbaren.
Im Jahr 2021 wurden keine Beendigungsvereinbarungen getroffen.
Kredite und Vorschüsse
Keinem Vorstandsmitglied wurden Kredite oder Vorschüsse gewährt.
Nebentätigkeiten der Vorstandsmitglieder
Beteiligungen an Unternehmen sowie entgeltliche oder unentgeltliche Nebenbeschäftigungen
– auch Mandate in Aufsichtsorganen oder Beiräten –, welche die Interessen von HOCHTIEF,
ihrer Tochter- oder Beteiligungsgesellschaften oder die dienstliche Tätigkeit berühren,
dürfen nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats übernommen werden. Vergütungen für die
Wahrnehmung von Mandaten in Gremien anderer Unternehmen, an denen HOCHTIEF unmittelbar
oder mittelbar eine Beteiligung hält, wurden nicht an die Vorstandsmitglieder ausgezahlt
beziehungsweise auf die Vorstandsvergütung angerechnet. Nur in besonderen Fällen kann
der Aufsichtsrat sich für eine Nichtanrechnung der Vergütung entscheiden. Im Geschäftsjahr
wurden alle entsprechenden Nebentätigkeiten angerechnet.
Darüber hinaus wurde in neuen Vorstandsverträgen und bei Wiederbestellungen von Vorstandsmitgliedern
ab dem Jahr 2020 geregelt, dass bei der Übernahme konzernfremder Aufsichtsratsmandate
der Aufsichtsrat entscheidet, ob und inwieweit die Vergütung auch in diesen Fällen
anzurechnen ist.
Von den betroffenen Vorstandsmitgliedern hat es keine Übernahme konzernfremder Aufsichtsratsmandate
im Geschäftsjahr gegeben.
Angaben zur Höhe der Vorstandsvergütung in den Geschäftsjahren 2021 und 2020
Angabe der gewährten und geschuldeten Vergütung der aktiven Vorstandsmitglieder
Die nachfolgende Tabelle zeigt die gewährte und geschuldete Vergütung der aktiven
Vorstandsmitglieder für die Geschäftsjahre 2020 und 2021. Unter „gewährte und geschuldete
Vergütung“ wird die Vergütung dargestellt, die für die vollständig erbrachte Tätigkeit
des jeweiligen Geschäftsjahres dem Vorstandsmitglied vertraglich zusteht.
Gewährte und geschuldete Vergütung | Fernández Verdes Vorstandsvorsitzender Eintritt: 15.04.2012 |
||||
2020 | 2021 | ||||
(In Tsd. EUR) | (in Tsd. EUR) | (in %) | (in Tsd. EUR) | (in %) | |
Festvergütung | 1.300 | 97,52 | 1.324 | 72,51 | |
Nebenleistungen | 33 | 2,48 | 15 | 0,82 | |
Summe | 1.333 | 100,00 | 1.339 | 73,33 | |
Einjährige variable Vergütung | |||||
Short-Term-Incentive-Plan für 2020 | 04 | 0,00 | – | – | |
Short-Term-Incentive-Plan für 2021 | – | – | 189 | 10,35 | |
Mehrjährige variable Vergütung | |||||
Long-Term-Incentive-Plan I für 20201 | 04 | 0,00 | – | – | |
Long-Term-Incentive-Plan I für 20211 | – | – | 149 | 8,16 | |
Long-Term-Incentive-Plan II für 20202 3 (LTIP 2021 – Laufzeit 5 Jahre) | 04 | 0,00 | – | – | |
Long-Term-Incentive-Plan II für 20212 3 (LTIP 2022 – Laufzeit 5 Jahre) | – | – | 149 | 8,16 | |
Summe | 1.333 | 100 | 1.826 | 100 | |
Versorgungsentgelt | – | – | – | – | |
Summe Gesamtvergütung | 1.333 | 100 | 1.826 | 100 |
Gewährte und geschuldete Vergütung | Legorburo Vorstandsmitglied Eintritt: 07.05.2014 |
||||
2020 | 2021 | ||||
(In Tsd. EUR) | (in Tsd. EUR) | (in %) | (in Tsd. EUR) | (in %) | |
Festvergütung | 348 | 38,88 | 354 | 70,10 | |
Nebenleistungen | 16 | 1,79 | 16 | 3,17 | |
Summe | 364 | 40,67 | 370 | 73,27 | |
Einjährige variable Vergütung | |||||
Short-Term-Incentive-Plan für 2020 | 177 | 19,78 | – | – | |
Short-Term-Incentive-Plan für 2021 | – | – | 45 | 8,91 | |
Mehrjährige variable Vergütung | |||||
Long-Term-Incentive-Plan I für 20201 | 177 | 19,78 | – | – | |
Long-Term-Incentive-Plan I für 20211 | – | – | 45 | 8,91 | |
Long-Term-Incentive-Plan II für 20202 3 (LTIP 2021 – Laufzeit 5 Jahre) | 177 | 19,78 | – | – | |
Long-Term-Incentive-Plan II für 20212 3 (LTIP 2022 – Laufzeit 5 Jahre) | – | – | 45 | 8,91 | |
Summe | 895 | 100 | 505 | 100 | |
Versorgungsentgelt | – | – | – | – | |
Summe Gesamtvergütung | 895 | 100 | 505 | 100 |
Gewährte und geschuldete Vergütung | von Matuschka Vorstandsmitglied Eintritt: 07.05.2014 |
||||
2020 | 2021 | ||||
(In Tsd. EUR) | (in Tsd. EUR) | (in %) | (in Tsd. EUR) | (in %) | |
Festvergütung | 406 | 39,00 | 413 | 69,41 | |
Nebenleistungen | 29 | 2,79 | 29 | 4,87 | |
Summe | 435 | 41,79 | 442 | 74,28 | |
Einjährige variable Vergütung | |||||
Short-Term-Incentive-Plan für 2020 | 202 | 19,40 | – | – | |
Short-Term-Incentive-Plan für 2021 | – | – | 51 | 8,57 | |
Mehrjährige variable Vergütung | |||||
Long-Term-Incentive-Plan I für 20201 | 202 | 19,40 | – | – | |
Long-Term-Incentive-Plan I für 20211 | – | – | 51 | 8,57 | |
Long-Term-Incentive-Plan II für 20202 3 (LTIP 2021 – Laufzeit 5 Jahre) | 202 | 19,40 | – | – | |
Long-Term-Incentive-Plan II für 20212 3 (LTIP 2022 – Laufzeit 5 Jahre) | – | – | 51 | 8,57 | |
Summe | 1.041 | 100 | 595 | 100 | |
Versorgungsentgelt | – | – | – | – | |
Summe Gesamtvergütung | 1.041 | 100 | 595 | 100 |
1 Übertragung von Aktien mit einer drei- beziehungsweise zweijährigen Sperrfrist
2 Gewährung als Long-Term-Incentive-Plan (Einzelheiten zu den Plänen siehe Seite 256
bis 258)/Wert zum Gewährungszeitpunkt
3 Bei Vollendung des 65. Lebensjahres, Eintritt in den Ruhestand, Erwerbsunfähigkeit
oder einer einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses dürfen die Performance-Stock-Awards
weiterhin ausgeübt werden.
4 In 2020 hat Marcelino Fernández Verdes auf seine variable Vergütung (STIP/LTIP I/LTIP
II) verzichtet.
Gewährte und geschuldete Vergütung | Sassenfeld Finanzvorstand Eintritt: 01.11.2011 |
||||
2020 | 2021 | ||||
(In Tsd. EUR) | (in Tsd. EUR) | (in %) | (in Tsd. EUR) | (in %) | |
Festvergütung | 696 | 39,21 | 709 | 70,76 | |
Nebenleistungen | 20 | 1,13 | 23 | 2,30 | |
Summe | 716 | 40,34 | 732 | 73,06 | |
Einjährige variable Vergütung | |||||
Short-Term-Incentive-Plan für 2020 | 353 | 19,89 | – | – | |
Short-Term-Incentive-Plan für 2021 | – | – | 90 | 8,98 | |
Mehrjährige variable Vergütung | |||||
Long-Term-Incentive-Plan I für 20201 | 353 | 19,89 | – | – | |
Long-Term-Incentive-Plan I für 20211 | – | – | 90 | 8,98 | |
Long-Term-Incentive-Plan II für 20202 3 (LTIP 2021 – Laufzeit 5 Jahre) | 353 | 19,89 | – | – | |
Long-Term-Incentive-Plan II für 20212 3 (LTIP 2022 – Laufzeit 5 Jahre) | – | – | 90 | 8,98 | |
Summe | 1.775 | 100 | 1.002 | 100 | |
Versorgungsentgelt | – | – | – | – | |
Summe Gesamtvergütung | 1.775 | 100 | 1.002 | 100 |
Gewährte und geschuldete Vergütung | Steffen Vorstandsmitglied Eintritt: 16.09.2021 |
||||
2020 | 2021 | ||||
(In Tsd. EUR) | (in Tsd. EUR) | (in %) | (in Tsd. EUR) | (in %) | |
Festvergütung | – | – | 104 | 58,76 | |
Nebenleistungen | – | – | 3 | 1,69 | |
Summe | – | – | 107 | 60,45 | |
Einjährige variable Vergütung | |||||
Short-Term-Incentive-Plan für 2020 | – | – | – | – | |
Short-Term-Incentive-Plan für 2021 | – | – | 13 | 7,34 | |
Mehrjährige variable Vergütung | |||||
Long-Term-Incentive-Plan I für 20201 | – | – | – | – | |
Long-Term-Incentive-Plan I für 20211 | – | – | 13 | 7,34 | |
Long-Term-Incentive-Plan II für 20202 3 (LTIP 2021 – Laufzeit 5 Jahre) | – | – | – | – | |
Long-Term-Incentive-Plan II für 20212 3 (LTIP 2022 – Laufzeit 5 Jahre) | – | – | 13 | 7,34 | |
Summe | – | – | 146 | 82 | |
Versorgungsentgelt | – | – | 31 | 18 | |
Summe Gesamtvergütung | – | – | 177 | 100 |
1 Übertragung von Aktien mit einer drei- beziehungsweise zweijährigen Sperrfrist
2 Gewährung als Long-Term-Incentive-Plan (Einzelheiten zu den Plänen siehe Seite 256
bis 258)/Wert zum Gewährungszeitpunkt
3 Bei Vollendung des 65. Lebensjahres, Eintritt in den Ruhestand, Erwerbsunfähigkeit
oder einer einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses dürfen die Performance
Stock Awards weiterhin ausgeübt werden.
Angabe der Vergütung früherer Vorstandsmitglieder
Für die Vorstandsmitglieder, die nach dem 31. Dezember 2011 das Unternehmen verlassen
haben, wurden im Geschäftsjahr 2021 die vertraglich vereinbarten Pensionen gezahlt.
Herr Dr. Rohr hat eine Pension in Höhe von 349 Tsd. Euro und Herr Dr. Stieler von
291 Tsd. Euro erhalten. Dabei handelt es sich jeweils um 100% der Gesamtvergütung,
die erfolgsunabhängig gezahlt wird.
An weitere ehemalige Mitglieder des Vorstands wurden im Geschäftsjahr 2021 Beträge
in Höhe von 3.656 Tsd. Euro (Vorjahr 3.788 Tsd. Euro) gezahlt.
Vergütungsbericht der Mitglieder des Aufsichtsrats
Struktur der Aufsichtsratsvergütung
Gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Mai 2015 erhalten die Mitglieder des
Aufsichtsrats ausschließlich eine feste Vergütung. Mit Beschluss der Hauptversammlung
vom 6. Mai 2021 wurde das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats einschließlich
der Vergütungsregelung in § 18 der Satzung bestätigt.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten gemäß § 18 Abs. 1 der Satzung eine feste
Vergütung, die sich für jedes Mitglied auf 65.000 Euro jährlich beläuft, sowie ein
Sitzungsgeld, das pro Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses
2.000 Euro und pro Teilnahme an einer Sitzung eines sonstigen Ausschusses des Aufsichtsrats
1.500 Euro beträgt. Daneben erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats den Ersatz ihrer
Auslagen, einschließlich der etwaigen auf ihre Bezüge entfallenden Umsatzsteuer.
Gemäß § 18 Abs. 2 der Satzung erhält der Vorsitzende des Aufsichtsrats das Dreifache,
sein Stellvertreter und die Vorsitzenden der Ausschüsse erhalten je das Zweifache
und die sonstigen Mitglieder der Ausschüsse je das 1 ½-fache der vorstehend genannten
festen Vergütung. Hat ein Mitglied des Aufsichtsrats zur gleichen Zeit mehrere dieser
Ämter inne, erhält es nur die Vergütung für das am höchsten vergütete Amt. Aufsichtsratsmitglieder,
die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehört haben, erhalten
eine im Verhältnis der Zeit geringere Vergütung.
Die feste Vergütung sowie die Sitzungsgelder werden mit Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres
fällig. Für das Geschäftsjahr 2021 erfolgte die Auszahlung der Aufsichtsratsvergütung
sowie der Sitzungsgelder im Januar 2022.
Angaben zur Höhe der Aufsichtsratsvergütung in den Geschäftsjahren 2021 und 2020
Der Aufwand für die Festvergütung und die Sitzungsgelder sowie die Vergütung für Mandate
bei Konzerngesellschaften betrug für das Geschäftsjahr 2021 2.245 Tsd. Euro (Vorjahr:
2.213 Tsd. Euro / ohne Umsatzsteuer).
Die nachfolgende Tabelle zeigt die auf die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats
entfallenden Beträge der gesamten Vergütung im Vergleich zum Vorjahr. Darüber hinaus
erhielten einzelne Mitglieder des Aufsichtsrats der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, die
Mandate bei Konzerngesellschaften wahrnehmen, für die Tätigkeit Vergütungen, die ebenfalls
in der Tabelle aufgeführt sind.
2020 | 2021 | 2020 | 2021 | |||||
(In EUR) | Feste Vergütung (ohne Umsatzsteuer) | in Prozent | Feste Vergütung (ohne Umsatzsteuer) | in Prozent | Sitzungsgeld (ohne Umsatzsteuer) | in Prozent | Sitzungsgeld (ohne Umsatzsteuer) | in Prozent |
Pedro López Jiménez | 195.000 | 55,11 | 195.000 | 54,12 | 13.500 | 3,82 | 15.000 | 4,16 |
Matthias Maurer | 130.000 | 86,67 | 130.000 | 84,69 | 20.000 | 13,33 | 23.500 | 15,31 |
Fritz Bank (ab 06.05.2021) | – | – | 63.646 | 79,91 | – | – | 10.000 | 12,56 |
Beate Bell | 97.500 | 87,84 | 97.500 | 86,67 | 13.500 | 12,16 | 15.000 | 13,33 |
Christoph Breimann | 65.000 | 84,42 | 65.000 | 84,42 | 12.000 | 15,58 | 12.000 | 15,58 |
Carsten Burckhardt | 97.500 | 84,42 | 97.500 | 84,42 | 18.000 | 15,58 | 18.000 | 15,58 |
José Luis del Valle Pérez | 97.500 | 36,89 | 97.500 | 35,74 | 21.500 | 8,13 | 25.000 | 9,16 |
Natalie Drews (ab 04.06.2021) | – | – | 46.854 | 82,41 | – | – | 4.000 | 7,04 |
Ángel García Altozano | 130.000 | 86,67 | 130.000 | 85,53 | 20.000 | 13,33 | 22.000 | 14,47 |
Dr. rer. pol. h. c. Francisco Javier García Sanz | 65.000 | 84,42 | 65.000 | 86,67 | 12.000 | 15,58 | 10.000 | 13,33 |
Patricia Geibel-Conrad | 97.500 | 82,98 | 97.500 | 81,59 | 20.000 | 17,02 | 22.000 | 18,41 |
Arno Gellweiler (bis 06.05.2021) | 97.500 | 89,45 | 34.125 | 81,98 | 11.500 | 10,55 | 7.500 | 18,02 |
Luis Nogueira Miguelsanz | 97.500 | 82,98 | 97.500 | 81,59 | 20.000 | 17,02 | 22.000 | 18,41 |
Nikolaos Paraskevopoulos | 97.500 | 89,04 | 97.500 | 89,04 | 12.000 | 10,96 | 12.000 | 10,96 |
Sabine Roth (bis 06.05.2021) | 97.500 | 82,98 | 34.125 | 73,98 | 20.000 | 17,02 | 12.000 | 26,02 |
Nicole Simons | 97.500 | 86,28 | 97.500 | 81,93 | 11.500 | 10,18 | 17.500 | 14,71 |
Klaus Stümper | 97.500 | 81,93 | 97.500 | 79,59 | 21.500 | 18,07 | 25.000 | 20,41 |
Christine Wolff | 97.500 | 87,84 | 97.500 | 86,67 | 13.500 | 12,16 | 15.000 | 13,33 |
Aufsichtsrat gesamt | 1.657.500 | 74,91 | 1.641.250 | 73,10 | 260.500 | 11,77 | 287.500 | 12,80 |
2020 | 2021 | 2020 | 2021 | |||
(In EUR) | Vergütung aus Mandaten bei Tochterunternehmen der HOCHTIEF Aktiengesellschaft | in Prozent | Vergütung aus Mandaten bei Tochterunternehmen der HOCHTIEF Aktiengesellschaft | in Prozent | Gesamtbezüge (ohne Umsatzsteuer) |
Gesamtbezüge (ohne Umsatzsteuer) |
Pedro López Jiménez | 145.320 | 41,07 | 150.304 | 41,72 | 353.820 | 360.304 |
Matthias Maurer | – | – | – | – | 150.000 | 153.500 |
Fritz Bank (ab 06.05.2021) | – | – | 6.000 | 7,53 | – | 79.646 |
Beate Bell | – | – | – | – | 111.000 | 112.500 |
Christoph Breimann | – | – | – | – | 77.000 | 77.000 |
Carsten Burckhardt | – | – | – | – | 115.500 | 115.500 |
José Luis del Valle Pérez | 145.320 | 54,98 | 150.304 | 55,10 | 264.320 | 272.804 |
Natalie Drews (ab 04.06.2021) | – | – | 6.000 | 10,55 | – | 56.854 |
Ángel García Altozano | – | – | – | – | 150.000 | 152.000 |
Dr. rer. pol. h. c. Francisco Javier García Sanz | – | – | – | – | 77.000 | 75.000 |
Patricia Geibel-Conrad | – | – | – | – | 117.500 | 119.500 |
Arno Gellweiler (bis 06.05.2021) | – | – | – | – | 109.000 | 41.625 |
Luis Nogueira Miguelsanz | – | – | – | – | 117.500 | 119.500 |
Nikolaos Paraskevopoulos | – | – | – | – | 109.500 | 109.500 |
Sabine Roth (bis 06.05.2021) | – | – | – | – | 117.500 | 46.125 |
Nicole Simons | 4.000 | 3,54 | 4.000 | 3,36 | 113.000 | 119.000 |
Klaus Stümper | – | – | – | – | 119.000 | 122.500 |
Christine Wolff | – | – | – | – | 111.000 | 112.500 |
Aufsichtsrat gesamt | 294.640 | 13,32 | 316.608 | 14,10 | 2.212.640 | 2.245.358 |
Vergleichende Darstellung der Vergütungs- und Ertragsentwicklung
Die nachfolgende Übersicht stellt die relative Entwicklung der im jeweiligen Geschäftsjahr
gewährten und geschuldeten Vergütung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder im
Vergleich zur durchschnittlichen Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in
Deutschland auf Vollzeitäquivalenzbasis sowie zu den Ertragskennzahlen dar.
(Vergütungsangaben in Tsd. Euro bzw. Veränderung in %) | 2020 | Veränderung | 2021 | |
Ertragskennzahlen | ||||
Operativer Konzerngewinn gemäß IFRS (Mio. EUR) | 477 | – 5 % | 454 | |
Nominaler Konzerngewinn gemäß IFRS (Mio. EUR) | 427 | – 51 % | 208 | |
Jahresüberschuss nach HGB der HOCHTIEF Aktiengesellschaft (Mio. EUR) | 524 | – 70 % | 157 | |
Belegschaftsvergütung1 | ||||
Belegschaft der HOCHTIEF Aktiengesellschaft in Deutschland | 73 | + 2 % | 75 | |
Vorstandsvergütung | ||||
Amtierende Vorstandsmitglieder | ||||
Marcelino Fernández Verdes | 1.333 | + 37 % | 1.826 | |
Ignacio Legorburo | 895 | – 44 % | 505 | |
Nikolaus von Matuschka | 1.041 | – 43 % | 595 | |
Peter Sassenfeld | 1.775 | – 44 % | 1.002 | |
Martina Steffen (seit 16.09.2021) | – | – | 177 | |
Ehemalige Vorstandsmitglieder | ||||
Dr. Martin Rohr (Mitglied des Vorstands bis 17.05.2012) | 346 | + 1 % | 349 | |
Dr. Frank Stieler (Mitglied des Vorstands bis 31.03.2013) | 0 | – | 291 | |
Weitere ehemalige Vorstandsmitglieder | 3.788 | – 3 % | 3.656 | |
Aufsichtsratsvergütung | ||||
Amtierende Aufsichtsräte | ||||
Pedro López Jiménez | 354 | + 2 % | 360 | |
Matthias Maurer | 150 | + 2 % | 154 | |
Fritz Bank (ab 06.05.2021) | – | – | 80 | |
Beate Bell | 111 | + 1 % | 113 | |
Christoph Breimann | 77 | 0 % | 77 | |
Carsten Burckhardt | 116 | 0 % | 116 | |
José Luis del Valle Pérez | 264 | + 3 % | 273 | |
Natalie Drews (ab 04.06.2021) | – | – | 57 | |
Angel García Altozano | 150 | + 1 % | 152 | |
Dr. rer. pol. h. c. Francisco Javier García Sanz | 77 | – 3 % | 75 | |
Patricia Geibel-Conrad | 118 | + 2 % | 120 | |
Luis Nogueira Miguelsanz | 118 | + 2 % | 120 | |
Nikolaos Paraskevopoulos | 110 | 0 % | 110 | |
Nicole Simons | 113 | + 5 % | 119 | |
Klaus Stümper | 119 | + 3 % | 123 | |
Christine Wolff | 111 | + 1 % | 113 | |
Ehemalige Aufsichtsräte | ||||
Arno Gellweiler (bis 06.05.2021) | 109 | – 62 % | 42 | |
Sabine Roth (bis 06.05.2021) | 118 | – 61 % | 46 |
1 Feste und variable Vergütung aller Mitarbeitenden in Deutschland einschließlich Auszubildenden,
Werkstudenten/-innen und Praktikanten/-innen.
Ausblick auf das Geschäftsjahr 2022 aus Vergütungssicht
Für das Geschäftsjahr 2022 sind bisher keine Veränderungen der Vergütungssysteme für
die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder geplant.
Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts
nach § 162 Abs. 3 AktG
An die HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen
Prüfungsurteil
Wir haben den Vergütungsbericht der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen, für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 daraufhin formell geprüft, ob die Angaben
nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. In Einklang mit
§ 162 Abs. 3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen
Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil
erstreckt sich nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichts.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs.
3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung des Vergütungsberichts
nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870 (08.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach
dieser Vorschrift und diesem Standard ist im Abschnitt „Verantwortung des Wirtschaftsprüfers“
unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir haben als Wirtschaftsprüferpraxis die
Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung
in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Die Berufspflichten gemäß der
Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer / vereidigte
Buchprüfer einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir eingehalten.
Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats
Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts,
einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht.
Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig
erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen
Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten
– falschen Darstellungen ist.
Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht
in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden
sind, und hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.
Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich
der im Vergütungsbericht gemachten Angaben mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten
Angaben die formelle Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können. In
Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir die inhaltliche Richtigkeit der Angaben,
die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung
des Vergütungsberichts nicht geprüft.
Essen, den 23. Februar 2022
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Ufer
Wirtschaftsprüfer |
Salzmann
Wirtschaftsprüferin |
Essen, im März 2022
HOCHTIEF Aktiengesellschaft
Der Vorstand