HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen – Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien auch unter Ausschluss des Bezugsrechts

HOCHTIEF Aktiengesellschaft

Essen

ISIN: DE 0006070006

Veröffentlichung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG:
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien
auch unter Ausschluss des Bezugsrechts

Die Hauptversammlung der HOCHTIEF Aktiengesellschaft hat am 27. April 2022 beschlossen,
die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG für die Zeit bis zum 26. April 2027
zum Erwerb eigener Aktien in Höhe von bis zu 10 % des Grundkapitals auch unter Ausschluss
eines Andienungsrechts sowie auch unter Einsatz von Derivaten zu ermächtigen, und
zwar nach Maßgabe der näheren Bestimmungen der am 15. März 2022 im Bundesanzeiger
veröffentlichten Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu den Tagesordnungspunkten
7 und 8 der Hauptversammlung der HOCHTIEF Aktiengesellschaft.

Die aufgrund dieser Beschlüsse erworbenen Aktien können unter anderem (in bestimmten,
in der Ermächtigung näher bezeichneten Fällen) auch unter Ausschluss des gesetzlichen
Bezugsrechts der Aktionäre verwendet oder – ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss
– eingezogen werden.

Die von der Hauptversammlung am 28. April 2020 erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener
Aktien wurde für die Zeit ab dem Wirksamwerden der Ermächtigung vom 27. April 2022
aufgehoben.

Der vollständige Wortlaut der Beschlüsse der Hauptversammlung ergibt sich aus der
im Bundesanzeiger am 15. März 2022 veröffentlichten Tagesordnung der ordentlichen
Hauptversammlung der HOCHTIEF Aktiengesellschaft.

 

 

Essen, im April 2022

 

 

HOCHTIEF Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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