Hof am Weiher AG – Einladung zur Hauptversammlung

Hof am Weiher AG

Albessen

EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG 2023

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Samstag, dem 13. Mai 2023, um 15.00 Uhr stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Hof am Weiher Aktiengesellschaft mit Sitz in Albessen ein. Der Veranstaltungsort ist das Dorfgemeinschaftshaus, Kirchweg 1 in 66871 Albessen.

Nachfolgend werden die Tagesordnung und die Teilnahmebedingungen mitgeteilt.

I. Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung am 13. Mai 2023

Einlass und Registrierung: 14.00 Uhr

Beginn der Versammlung: 15.00 Uhr

1.

Begrüßung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden der Hof am Weiher AG

2.

Bestimmen eines Wahlleiters und eines Beigeordneten für die Stimmauszählung

3.

Bericht des Aufsichtsrates der Hof am Weiher AG zum Geschäftsjahr 2022

4.

Bericht des Vorstands der Hof am Weiher AG zum Jahresabschluss 2022 und zum laufenden Geschäftsjahr 2023

5.

Aussprache zu TOP 3 + 4

Pause

6.

Bericht der Geschäftsleitung der Öko-Marktgemeinschaft Saar-Pfalz-Hunsrück GmbH (100%ige Tochtergesellschaft der Hof am Weiher AG) zum Jahresabschluss 2022

7.

Vorstellung der langfristigen Planung für die Geschäftsentwicklung der Öko-Marktgemeinschaft Saar-Pfalz-Hunsrück GmbH

8.

Informationen zu der geplanten Aktienausgabe 2023 und einer geplanten weiteren Kapitalerhöhung

9.

Aussprache zu TOP 6-8

10.

Abstimmungen (schriftlich/​geheim) über die

1.

Entlastung des Vorstandes der Hof am Weiher AG für das Geschäftsjahr 2022 durch die Aktionäre

Beschlussvorschlag:

Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

2.

Entlastung des Aufsichtsrates der Hof am Weiher AG für das Geschäftsjahr 2022 durch die Aktionäre

Beschlussvorschlag:

Der Vorstand schlägt vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

11.

Vorschläge, Wünsche, Anregungen, Verschiedenes

12.

Bekanntgabe der Abstimmungsergebnisse aus TOP 10

Abschlussworte des Aufsichtsratsvorsitzenden der Hof am Weiher AG

Ende: ca. 20.00 Uhr

Anträge zur Tagesordnung und Gegenanträge zu Beschlussvorschlägen können bis 29.04.2023 eingereicht werden an: Hof am Weiher AG, Burgweg 1, 66871 Albessen.

II. Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte sind berechtigt:

Die Namensaktionäre, die zum Zeitpunkt der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Wir weisen unsere Aktionäre auf die Möglichkeit hin, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben zu lassen. Für die Vollmacht ist die schriftliche Form erforderlich. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022, der zusammengefasste Lagebericht für die Hof am Weiher Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 sowie der Bericht des Aufsichtsrats liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft und in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus, ebenso der Jahresabschluss der Öko-Marktgemeinschaft Saar-Pfalz-Hunsrück GmbH. Auf Wunsch wird jedem Aktionär eine Kopie dieser Vorlagen zur Verfügung gestellt.

Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Diese sind schriftlich, per Telefax oder E-Mail ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

Hof am Weiher AG, Burgweg 1, 66871 Albessen, Telefax-Nr. 06384 7198, E-Mail-Adresse: gf@hof-am-weiher.de

Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens am 29. April 2023, 24 Uhr, der Gesellschaft zugehen.

Ordnungsgemäße Anträge von Aktionären, die fristgerecht bei uns eingehen, werden mit einer etwaigen Stellungnahme der Unternehmensleitung unverzüglich nach ihrem Eingang allen Aktionären zugänglich gemacht.

III. Datenschutzrechtliche Informationen

Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten (Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart und Nummer der Eintrittskarte; gegebenenfalls Name und Vorname sowie Anschrift des vom jeweiligen Aktionär benannten Aktionärsvertreters) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Aktionäre und Aktionärsvertreter erreichen die Gesellschaft als Verantwortliche im Sinne der Datenschutzbestimmungen per Post, Telefax oder E-Mail unter folgender Adresse (die Nutzung einer der genannten Übermittlungsmöglichkeiten genügt):

Hof am Weiher AG, Burgweg 1, 66871 Albessen
Telefax: 06384 7198
E-Mail: geschaeftsfuehrung@hof-am-weiher.de

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter erfolgt zu dem Zweck, die Anmeldung und Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung abzuwickeln und Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung (einschließlich Erteilung und Widerruf von Vollmachten und Weisungen) zu ermöglichen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. (c) Datenschutz-Grundverordnung. Die Gesellschaft speichert die personenbezogenen Daten nur so lange, wie dies für den vorgenannten Zweck erforderlich ist bzw. soweit die Gesellschaft aufgrund von gesetzlichen Vorgaben berechtigt bzw. verpflichtet ist, personenbezogene Daten zu speichern. Für die im Zusammenhang mit Hauptversammlungen erfassten Daten beträgt die Speicherdauer regelmäßig bis zu drei Jahre.

Dienstleister der Gesellschaft, die zum Zweck der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Sie verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im Übrigen werden die personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Aktionären und Aktionärsvertretern sowie Dritten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt. Insbesondere werden Aktionäre und Aktionärsvertreter, die an der Hauptversammlung teilnehmen, unter Angabe des Namens, des Wohnorts, der Aktienzahl und der Besitzart in das gemäß § 129 Abs. 1 S. 2 AktG aufzustellende Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung eingetragen. Diese Daten können von anderen Aktionären und Hauptversammlungsteilnehmern während der Hauptversammlung und von Aktionären bis zu zwei Jahre danach eingesehen werden (§ 129 Abs. 4 AktG). In Bezug auf eine Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte im Rahmen einer Bekanntmachung von Aktionärsverlangen auf Ergänzung der Tagesordnung sowie von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären wird auf die vorstehenden Erläuterungen in Abschnitt II. 4. a) und b) verwiesen.

Aktionäre und Aktionärsvertreter können von der Gesellschaft nach näherer Maßgabe der Art. 15 ff. DS-GVO Auskunft über ihre personenbezogenen Daten sowie Übertragung ihrer personenbezogenen Daten auf sie oder einen von ihnen benannten Dritten (Recht auf Datenübertragbarkeit) verlangen. Diese Rechte können von den Aktionären und Aktionärsvertretern unentgeltlich unter den vorstehend in diesem Abschnitt II. 8. genannten Kontaktdaten der Gesellschaft geltend gemacht werden. Einem Verlangen nach Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten können gegebenenfalls gesetzliche Pflichten der Gesellschaft entgegenstehen.

Zudem steht den Aktionären und Aktionärsvertretern ein Beschwerderecht bei den Datenschutzaufsichtsbehörden gemäß Art. 77 DS-GVO zu.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich unter der Internet-Adresse

www.hof-am-weiher.de

unter dem Link „Kontakt /​ Datenschutzerklärung“.

 

Albessen, den 05.04.2023

Hof am Weiher Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Kornelius Burgdörfer-Bensel und Lukas Bensel

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