Hof am Weiher AG – Einladung zur Hauptversammlung

Hof am Weiher AG

Albessen

EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG 2022

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Samstag, den 21. Mai 2022 um 15.00 Uhr stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Hof am Weiher Aktiengesellschaft mit Sitz in Albessen ein. Der Veranstaltungsort ist das Haus der kulinarischen Landstraße in der Hauptstraße 42, 66871 Konken, unter Berücksichtigung der dann geltenden Corona-Sicherheitsregularien.

Nachfolgend werden die Tagesordnung und am Ende die Teilnahmebedingungen mitgeteilt.

I. Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung am 21. Mai 2022

Einlass und Registrierung:               14.00 Uhr
Beginn der Versammlung:               15.00 Uhr

 
1.

Begrüßung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden der Hof am Weiher AG

(Manfred Nafziger)

2.

Bericht des Aufsichtsrates der Hof am Weiher AG zum Geschäftsjahr 2021

(Manfred Nafziger)

3.

Bestimmen eines Wahlleiters und eines Beigeordneten für die Stimmauszählung

(Manfred Nafziger)

4.

Bericht des Vorstands der Hof am Weiher AG zum Jahresabschluss 2021 und zum laufenden
Geschäftsjahr 2022

(Kornelius Burgdörfer-Bensel und Lukas Bensel)

5.

Bericht der Geschäftsleitung der Öko-Marktgemeinschaft Saar-Pfalz-Hunsrück GmbH zum
Jahresabschluss 2021 (100%ige Tochtergesellschaft der Hof am Weiher AG) und zum laufenden
Geschäftsjahr 2021

(Kornelius Burgdörfer-Bensel, kaufm. Leiter /​ Annette Bensel, Hauptgeschäftsführerin
/​ Eva Bensel, Geschäftsleitung Strategie und Kommunikation /​ Stefan Müller-Schwartz,
Geschäftsleitung Logistik)

6.

Abstimmungen (schriftlich/​geheim) über die

1.

Entlastung des Vorstandes der Hof am Weiher AG für das Geschäftsjahr 2021 durch die
Aktionäre

Beschlussvorschlag:
Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr
2021 Entlastung zu erteilen.

2.

Entlastung des Aufsichtsrates der Hof am Weiher AG für das Geschäftsjahr 2021 durch
die Aktionäre

Beschlussvorschlag:
Der Vorstand schlägt vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr
2021 Entlastung zu erteilen.

Pause

 
7.

Neuwahl des Aufsichtsrates

Die Aufsichtsratsmitglieder werden für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung
gewählt, die über ihre Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der
Amtszeit beschließt. Mit Ende dieser Hauptversammlung endet regulär die Amtszeit des
derzeitigen Aufsichtsrates. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 des Aktiengesetzes
und § 10 Abs. 1 der Satzung der Hof am Weiher AG aus fünf Mitgliedern als Vertreter
der Aktionäre zusammen. Alle derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder haben sich bereit
erklärt, für eine weitere Amtszeit zu kandidieren. Der Vorstand nimmt bis zum 07.05.2022
weitere Vorschläge und Bewerbungen aus den Reihen der Aktionäre entgegen, wenn diese
den Aktionären noch vor der Hauptversammlung zugänglich gemacht werden sollen. Vorschläge
und Bewerbungen können außerdem während der Hauptversammlung eingebracht werden.

8.

Verwendung der Jahresüberschüsse der Hof am Weiher AG und der Öko-Marktgemeinschaft
Saar-Pfalz-Hunsrück GmbH aus dem Geschäftsjahr 2021

Beschlussvorschlag

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2021 erwirtschafteten
Gewinne in den Unternehmen zu belassen.

9.

Informationen zur Durchführung der geplanten Kapitalerhöhung 2022

10.

Aussprache, Diskussion

11.

Bekanntgabe der Abstimmungsergebnisse aus den Punkten 6, 7 und 8

(Wahlleiter)

12.

Vorschläge, Wünsche, Anregungen, Verschiedenes

(Manfred Nafziger)

13.

Abschlussworte des Aufsichtsratsvorsitzenden der Hof am Weiher AG

(Manfred Nafziger)

Ende: ca. 20.00 Uhr

Anträge zur Tagesordnung und Gegenanträge zu Beschlussvorschlägen können bis 07.05.2022 eingereicht werden an: Hof am Weiher AG, Burgweg 1, 66871 Albessen.

II. Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte sind berechtigt:

Die Namensaktionäre, die zum Zeitpunkt der Hauptversammlung im Aktienregister der
Gesellschaft eingetragen sind. Wir weisen unsere Aktionäre auf die Möglichkeit hin,
ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben zu lassen. Für die Vollmacht ist
die schriftliche Form erforderlich. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021, der
zusammengefasste Lagebericht für die Hof am Weiher Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr
2021 sowie der Bericht des Aufsichtsrats liegen von der Einberufung der Hauptversammlung
an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft und in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme
durch die Aktionäre aus, ebenso der Jahresabschluss der Öko-Marktgemeinschaft Saar-Pfalz-Hunsrück
GmbH. Auf Wunsch wird jedem Aktionär eine Kopie dieser Vorlagen zur Verfügung gestellt.

Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge zu bestimmten Punkten der Tagesordnung
sowie Wahlvorschläge übersenden. Diese sind schriftlich, per Telefax oder E-Mail ausschließlich
an folgende Adresse zu richten:

Hof am Weiher AG, Burgweg 1, 66871 Albessen, Telefax-Nr. 06384 7198,
E-Mail-Adresse: geschaeftsfuehrung@hof-am-weiher.de

Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen
den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht werden, wenn diese mindestens 14
Tage vor der Versammlung, also spätestens am 07. Mai 2022, 24 Uhr, der Gesellschaft
zugehen.

Ordnungsgemäße Anträge von Aktionären, die fristgerecht bei uns eingehen, werden mit
einer etwaigen Stellungnahme der Unternehmensleitung unverzüglich nach ihrem Eingang
allen Aktionären zugänglich gemacht.

III. Datenschutzrechtliche Informationen

Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten (Name und Vorname, Anschrift,
E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart und Nummer der Eintrittskarte; gegebenenfalls
Name und Vorname sowie Anschrift des vom jeweiligen Aktionär benannten Aktionärsvertreters)
auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären und Aktionärsvertretern
die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Aktionäre und Aktionärsvertreter erreichen die Gesellschaft als Verantwortliche im
Sinne der Datenschutzbestimmungen per Post, Telefax oder E-Mail unter folgender Adresse
(die Nutzung einer der genannten Übermittlungsmöglichkeiten genügt):

Hof am Weiher AG, Burgweg 1, 66871 Albessen
Telefax: 06384 7198
E-Mail: geschaeftsfuehrung@hof-am-weiher.de

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter
erfolgt zu dem Zweck, die Anmeldung und Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung
abzuwickeln und Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung
(einschließlich Erteilung und Widerruf von Vollmachten und Weisungen) zu ermöglichen.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. (c) Datenschutz-Grundverordnung.
Die Gesellschaft speichert die personenbezogenen Daten nur so lange, wie dies für
den vorgenannten Zweck erforderlich ist bzw. soweit die Gesellschaft aufgrund von
gesetzlichen Vorgaben berechtigt bzw. verpflichtet ist, personenbezogene Daten zu
speichern. Für die im Zusammenhang mit Hauptversammlungen erfassten Daten beträgt
die Speicherdauer regelmäßig bis zu drei Jahre.

Dienstleister der Gesellschaft, die zum Zweck der Durchführung der Hauptversammlung
beauftragt werden, erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten,
welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Sie verarbeiten
die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im Übrigen werden die personenbezogenen
Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Aktionären und Aktionärsvertretern sowie
Dritten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt. Insbesondere
werden Aktionäre und Aktionärsvertreter, die an der Hauptversammlung teilnehmen, unter
Angabe des Namens, des Wohnorts, der Aktienzahl und der Besitzart in das gemäß § 129
Abs. 1 S. 2 AktG aufzustellende Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung eingetragen.
Diese Daten können von anderen Aktionären und Hauptversammlungsteilnehmern während
der Hauptversammlung und von Aktionären bis zu zwei Jahre danach eingesehen werden
(§ 129 Abs. 4 AktG). In Bezug auf eine Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte
im Rahmen einer Bekanntmachung von Aktionärsverlangen auf Ergänzung der Tagesordnung
sowie von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären wird auf die vorstehenden
Erläuterungen in Abschnitt II. 4. a) und b) verwiesen.

Aktionäre und Aktionärsvertreter können von der Gesellschaft nach näherer Maßgabe
der Art. 15 ff. DS-GVO Auskunft über ihre personenbezogenen Daten sowie Übertragung
ihrer personenbezogenen Daten auf sie oder einen von ihnen benannten Dritten (Recht
auf Datenübertragbarkeit) verlangen. Diese Rechte können von den Aktionären und Aktionärsvertretern
unentgeltlich unter den vorstehend in diesem Abschnitt II. 8. genannten Kontaktdaten
der Gesellschaft geltend gemacht werden. Einem Verlangen nach Löschung oder Einschränkung
der Verarbeitung der personenbezogenen Daten können gegebenenfalls gesetzliche Pflichten
der Gesellschaft entgegenstehen.

Zudem steht den Aktionären und Aktionärsvertretern ein Beschwerderecht bei den Datenschutzaufsichtsbehörden
gemäß Art. 77 DS-GVO zu.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich unter der Internet-Adresse

www.hof-am-weiher.de

unter dem Link „Kontakt /​ Datenschutzerklärung“.

 

Albessen, den 19.04.2022

Hof am Weiher Aktiengesellschaft

Der Vorstand
Kornelius Burgdörfer-Bensel und Lukas Bensel

TAGS:
Comments are closed.