Hof Hausen vor der Sonne Golf AG – Hauptversammlung 2015

Hof Hausen vor der Sonne Golf AG
Hofheim am Taunus

Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir die Aktionäre der Hof Hausen vor der Sonne Golf AG mit dem Sitz in Hofheim am Taunus zu der
am 30. Juni 2015 um 19:00 Uhr (mit eventueller Verlängerung auf den 1. Juli 2015) in der
Stadthalle Hofheim am Taunus, Chinonplatz 2, 65719 Hofheim am Taunus, stattfindenden
Ordentlichen Hauptversammlung

unserer Gesellschaft nach Maßgabe der §§ 15 bis 19 der Satzung ein.

Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Hof Hausen vor der Sonne Golf AG zum 31.12.2014 mit Lagebericht des Vorstands, dem Prüfungsbericht des Abschlussprüfers und dem Bericht des Aufsichtsrats
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresfehlbetrags
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahrs 2014 in Höhe von 24.940,07 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem alleinigen Vorstand Rolf Dube für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats

Herrn Manfred Frey
Herrn Hubert Bursch
Herrn Torsten Hegner
Herrn Joachim Kulla
Herrn Bernhard Läpke
Herrn Wolfgang Weichert

für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. Wilfried Hackmann, Wiesbaden, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu bestellen.
6.

Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats entgegen der Regelung im § 14 der Satzung keine Vergütung für das Geschäftsjahr 2014 erhalten.
7.

Beschlussfassung über das Entsenderecht des Golf-Clubs Hof Hausen vor der Sonne e.V. in den Aufsichtsrat
Die bisherige Regelung in § 9 Absatz 2 der Satzung sieht vor, dass den Gründern der Gesellschaft bis zum Ende des Geschäftsjahres, in dem mindestens 13.000 Namensaktien ausgegeben wurden, das Recht zusteht, ein Aufsichtsratsmitglied zu entsenden. Diese Regelung ist aufgrund der vorgenommenen Kapitalerhöhungen gegenstandslos geworden. An Stelle der bisherigen Regelung des § 9 Absatz 2 soll nunmehr dem Aktionär Golf-Club Hof Hausen vor der Sonne e.V., Hofheim, das satzungsmäßige Recht im Sinne von § 101 Abs. 2 AktG eingeräumt werden, ein Aufsichtsratsmitglied zu entsenden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 9 Absatz 2 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

„Solange der Golf-Club Hof Hausen vor der Sonne e.V. mit dem Sitz in Hofheim am Taunus, eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter VR 11186, Aktionär der Gesellschaft ist, hat er das Recht, ein Mitglied des Aufsichtsrats zu entsenden. Das entsandte Mitglied des Aufsichtsrats soll dem Vorstand des Golf-Clubs Hof Hausen vor der Sonne e.V. angehören.“
8.

Wahlen zum Aufsichtsrat
Mit Wirkung zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung vom 30.06.2015 endet die Bestellung von Herrn Hubert Bursch, Herrn Manfred Frey, Herrn Torsten Hegner, Herrn Joachim Kulla, Herrn Bernhard Läpke und Herrn Wolfgang Weichert als Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung, § 102 des AktG.

Der Aufsichtsrat schlägt daher vor,
a.

Bernd-Helmut Eichelbaum, Diplom-Kaufmann, Bad Soden
b.

Herrn Manfred Frey, Diplom-Wirtschaftsingenieur, Bad Soden
c.

Herrn Bernhard Läpke, Diplom-Ingenieur (FH), Bad Soden
d.

Frau Ulrike Mészáros, Diplom-Mathematikerin, Kelkheim
e.

Ulrich Wolf, Diplom-Wirtschaftsingenieur, Königstein

jeweils zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.

Für den Fall, dass der unter Tagesordnungspunkt 7 (Entsenderecht des Golf-Clubs Hof Hausen vor der Sonne e.V. in den Aufsichtsrat) bezeichnete Beschlussantrag abgelehnt wird, schlägt der Aufsichtsrat zudem vor,
f.

Herrn Dr. Bernd Ellinger, Rechtsanwalt, Hofheim

zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden, d.h., es können vor und aus der Versammlung weitere Vorschläge gemacht werden.

Die Bestellung erfolgt jeweils bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem gewählt wird, wird nicht mitgerechnet.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 101, Abs. 1 AktG sowie § 9 Abs. 1 der Satzung aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Sollte der Verwaltungsvorschlag unter Tagesordnungspunkt 7 von der Hauptversammlung angenommen werden, hat der Golf-Club Hof Hausen vor der Sonne e.V. zukünftig ein Entsenderecht gemäß § 101 Abs. 2 AktG. In diesem Fall können nur fünf Mitglieder des Aufsichtsrats von der Hauptversammlung gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG gewählt werden.

Wahlvorschläge von Aktionären sind nach näherer Maßgabe der §§ 126, 127 AktG den in § 125 Abs. 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten unter den dort genannten Voraussetzungen zugänglich zu machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung der Gesellschaft den Wahlvorschlag an die in der Einberufung hierfür mitgeteilte Adresse übersandt hat. Der Tag des Zugangs wird nicht mitgerechnet. Zu den in § 125 Abs. 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten gehören insbesondere auch die übrigen Aktionäre, die zu Beginn des 14. Tages vor der Hauptversammlung als Aktionär im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

Die Adresse für die Übersendung von Wahlvorschlägen nach §§ 126, 127 AktG lautet:
Hof Hausen vor der Sonne Golf AG
Reifenberger Straße
65719 Hofheim
Telefax: +49(0)6192/209921
E-Mail: info@hofhausengolf.de
9.

Anträge

Teilnahmevoraussetzungen und Erteilung von Stimmrechtsvollmachten

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts werden gemäß § 17 der Satzung der Gesellschaft die Aktionäre zugelassen, die im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind und die sich nicht später als am 3. Tage vor der Versammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben. Der Tag des Zugangs wird nicht mitgerechnet (§ 123 Abs. 2 Satz 4 AktG).

Sollten Sie eine Teilnahme an der Hauptversammlung planen, bitten wir um frühzeitige Anmeldung, um die Organisation der Hauptversammlung zu erleichtern.

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden, nachdem der Aktionär sich zuvor fristgerecht angemeldet hat. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen zumindest der Textform.
Aktionärsanträge

Wenn Sie Anträge nach §§ 126, 127 Aktiengesetz stellen möchten, bitten wir um Übersendung an die folgende Anschrift der Gesellschaft:
Hof Hausen vor der Sonne Golf AG
Reifenberger Straße
65719 Hofheim
Telefax: +49(0)6192/209921
E-Mail: info@hofhausengolf.de
Auslage von Unterlagen

Der festgestellte Jahresabschluss der Hof Hausen vor der Sonne Golf AG zum 31.12.2014, der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers und der Bericht des Aufsichtsrats sowie der Vorschlag der Verwaltung über den Vortrag des Jahresfehlbetrags auf neue Rechnung liegen in den Geschäftsräumen zur Einsicht aus.

Hofheim, im Mai 2015

Der Vorstand

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