Hof Hausen vor der Sonne Golf AG – Hauptversammlung 2016

Hof Hausen vor der Sonne Golf AG

Hofheim am Taunus

Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir die Aktionäre der Hof Hausen vor der Sonne Golf AG mit dem Sitz in Hofheim
am Taunus zu der
am 11. Juli 2016 um 19:00 Uhr (mit eventueller Verlängerung auf den 12. Juli 2016) in der
Stadthalle Hofheim am Taunus, Chinonplatz 2, 65719 Hofheim am Taunus, stattfindenden
Ordentlichen Hauptversammlung

unserer Gesellschaft nach Maßgabe der §§ 15 bis 19 der Satzung ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Hof Hausen vor der Sonne Golf AG zum 31.12.2015 mit Lagebericht des Vorstands, dem Prüfungsbericht des Abschlussprüfers und dem Bericht des Aufsichtsrats

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresfehlbetrags
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahrs 2015 in Höhe von 66.152,27 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem ausgeschiedenen Vorstand Rolf Dube für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 (I)
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats

Herrn Manfred Frey
Herrn Hubert Bursch
Herrn Torsten Hegner
Herrn Joachim Kulla
Herrn Bernhard Läpke
Herrn Wolfgang Weichert

für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2015 bis 30. Juni 2015 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 (II)
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats

Herrn Manfred Frey
Herrn Ulrich Wolf
Herrn Bernd-Helmut Eichelbaum
Herr Bernhard Läpke
Frau Ulrike Mészáros
für das Geschäftsjahr
vom 01. Juli 2015 bis 31. Dezember 2015
sowie
Herrn Dr. Bernd Ellinger für das Geschäftsjahr
vom 04. August 2015 bis 31. Dezember 2015

Entlastung zu erteilen.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. Wilfried Hackmann, Wiesbaden, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu bestellen.

7.

Vergütung für Aufsichtsratsmitglieder
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen entgegen der Regelung im § 14 der Satzung vor zu beschließen, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats für die Geschäftsjahre 2015 und 2016 keine Vergütung erhalten.

8.

Anträge

Teilnahmevoraussetzungen und Erteilung von Stimmrechtsvollmachten

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts werden gemäß § 17 der Satzung der Gesellschaft die Aktionäre zugelassen, die im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind und die sich nicht später als am 3. Tage vor der Versammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben. Der Tag des Zugangs wird nicht mitgerechnet (§ 123 Abs. 2 Satz 4 AktG).

Sollten Sie eine Teilnahme an der Hauptversammlung planen, bitten wir um frühzeitige Anmeldung, um die Organisation der Hauptversammlung zu erleichtern.

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden, nachdem der Aktionär sich zuvor fristgerecht angemeldet hat. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen zumindest der Textform.

Aktionärsanträge

Wenn Sie Anträge nach §§ 126, 127 Aktiengesetz stellen möchten, bitten wir um Übersendung an die folgende Anschrift der Gesellschaft:
Hof Hausen vor der Sonne Golf AG
Reifenberger Straße
65719 Hofheim
Telefax: +49(0)6192/209921
E-Mail: info@hofhausengolf.de

Auslage von Unterlagen

Der festgestellte Jahresabschluss der Hof Hausen vor der Sonne Golf AG zum 31.12.2015, der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers und der Bericht des Aufsichtsrats sowie der Vorschlag der Verwaltung über den Vortrag des Jahresfehlbetrags auf neue Rechnung liegen in den Geschäftsräumen zur Einsicht aus.

 

Hofheim, im Juni 2016

Der Vorstand

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