hofer Aktiengesellschaft – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

hofer Aktiengesellschaft

Nürtingen

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der hofer AG 2022

Wir laden unsere Aktionäre zur

ordentlichen Hauptversammlung

unserer Gesellschaft am Samstag, den 21. Mai 2022, um 10:00 Uhr in den Geschäftsräumen
der hofer AG in 72622 Nürtingen, Ohmstraße 15, ein.

Tagesordnung:

 
1.

Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 2021

2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 mit dem Bericht
des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2021 sowie des gebilligten Konzernabschlusses
und Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2021

3.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der hofer AG

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn des Jahres 2021 i.H.v. EUR
689.381,29 auf neue Rechnung vor zu tragen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr
2021 die Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2021 die Entlastung zu erteilen.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte GmbH, Stuttgart,
als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu bestellen.

7.

Wahl des Konzern-Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte GmbH, Stuttgart,
als Abschlussprüfer für den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022 zu bestellen,
sofern sich aufgrund handelsrechtlicher Vorschriften eine Verpflichtung zur Erstellung
eines Konzernabschlusses ergeben sollte.

Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nach § 16 der Satzung alle
Aktionäre berechtigt. Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte oder auch durch eine Vereinigung
von Aktionären ausüben lassen. Die Vollmachten sind in jedem Fall schriftlich zu erteilen.
Der Bevollmächtigte oder die Vereinigung von Aktionären hat seine Stimmberechtigung
durch die Übergabe einer schriftlichen Vollmachtsurkunde, ausgestellt durch den vertretenen
Aktionär, an die Gesellschaft zu deren Verbleib, spätestens zu Beginn der Hauptversammlung,
nachzuweisen.

Begründete Gegenanträge zu bestimmten Tagesordnungspunkten und Wahlvorschläge sind
schriftlich und in deutscher Sprache an folgende Adresse zu richten:

hofer AG
zu Händen Dr. Alexander NÄSER
Ohmstraße 15
72622 Nürtingen

Oder via E-Mail an: investor-relations@hofer.de

 

Nürtingen, 11. April 2022

hofer Aktiengesellschaft

Der Vorstand

 

Vorsitzender des Aufsichtsrats:
Thomas JESSULAT

Vorstand:
Johann HOFER (Vorsitzender)
Wolfgang STEPHAN
Dr. Alexander NÄSER

Sitz der Gesellschaft: Nürtingen
Amtsgericht Stuttgart HRB 723593

hofer AG
Ohmstraße 15
72622 Nürtingen

Hygiene- und Infektionsschutzkonzept

Vor dem Hintergrund der nach wie vor in Deutschland um sich greifenden COVID-19-Pandemie
wird die Hauptversammlung der hofer AG unter Anwendung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes
durchgeführt, um die Ansteckungsgefahr zu reduzieren. Hierzu gehört insbesondere die
Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 m (auch am Sitzplatz) und das Tragen eines
Mund- und Nasenschutzes am Veranstaltungsort (außerhalb des Sitzplatzes). In Abhängigkeit
von weiteren gesetzlichen- oder behördlichen Anordnungen, behält sich die hofer AG
vor, weitere Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen zu treffen.

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