HOFTEX GROUP AG: Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 UmwG

HOFTEX GROUP AG

Hof

Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 UmwG

Gemäß § 62 Abs. 3 Umwandlungsgesetz (UmwG) wird bekannt gemacht, dass eine Verschmelzung der HBD Textil-GmbH mit Sitz in Hof, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hof unter HRB 2272, als übertragende Gesellschaft auf die HOFTEX GROUP AG mit dem Sitz in Hof, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hof unter HRB 50, als übernehmende Gesellschaft erfolgen soll. Dadurch überträgt die HBD Textil-GmbH ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Ausschluss der Abwicklung auf die HOFTEX GROUP AG im Wege der Verschmelzung zur Aufnahme. Die Verschmelzung erfolgt im Innenverhältnis mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2019, 24.00 Uhr. Vom 01.01.2020 (Verschmelzungsstichtag) an gelten alle Handlungen und Geschäfte der übertragenden Gesellschaft als für Rechnung der übernehmenden Gesellschaft vorgenommen. Der Verschmelzung liegt die Jahresbilanz der HBD Textil-GmbH vom 31.12.2019 als Schlussbilanz zugrunde.

In den Geschäftsräumen der HOFTEX GROUP AG, Fabrikzeile 21, 95028 Hof können vom Aktionär der HOFTEX GROUP AG während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden:

a)

der Verschmelzungsvertrag zwischen der HBD Textil-GmbH und der HOFTEX GROUP AG

b)

die Jahresabschlüsse der HBD Textil-GmbH für die letzten drei Geschäftsjahre sowie die Jahresabschlüsse der HOFTEX GROUP AG für die letzten drei Geschäftsjahre.

Auf Verlangen wird dem Aktionär der HOFTEX GROUP AG unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der oben genannten Unterlagen erteilt.

Der Verschmelzungsvertrag wurde zum Handelsregister der HOFTEX GROUP AG eingereicht. Da sich 100 % des Grundkapitals der übertragenden Gesellschaft in der Hand der übernehmenden HOFTEX GROUP AG befinden, ist ein Verschmelzungsbeschluss der Hauptversammlung der HOFTEX GROUP AG nach § 62 Abs. 1 UmwG nicht erforderlich.

Der Vorstand weist allerdings die Aktionäre der HOFTEX GROUP AG gemäß § 62 Abs. 3 Satz 3 UmwG darauf hin, dass Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der HOFTEX GROUP AG erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen können, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird (§ 62 Abs. 2 Satz 1 UmwG). Ein Einberufungsverlangen ist binnen eines Monats ab dem Datum der Veröffentlichung dieser Mitteilung schriftlich an die HOFTEX GROUP AG, Fabrikzeile 21, 95028 Hof zu richten.

 

Hof, im Oktober 2020

Der Vorstand

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