HOFTEX GROUP AG Hof – Bekanntmachung über die Kraftloserklärung von effektiven Inhaberaktien gem. § 73 AktG

Hoftex Group AG

Hof

ISIN DE0006760002

Bekanntmachung über die Kraftloserklärung von effektiven Inhaberaktien gem. § 73 AktG

Die Hauptversammlung der Hoftex Group AG (nachfolgend auch „Gesellschaft“) hat am 8. Juli 2022 beschlossen, den Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils auszuschließen (§ 5 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft). Die Satzungsänderung wurde am 22. Juli 2022 im Handelsregister eingetragen. Der Vorstand der Gesellschaft hat am 9. August 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, dass sämtliche Anteile am Grundkapital der Gesellschaft in einer bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, zu hinterlegenden Globalurkunde, zu verbriefen sind.

Zurzeit befinden sich noch Aktienurkunden der Gesellschaft im Umlauf, die unrichtig sind. Dies betrifft Aktienurkunden, die auf die „Neue Baumwoll-Spinnerei und Weberei Hof Aktiengesellschaft“ lauten und als auf den Inhaber lautende Aktien mit auf DM lautenden Nennbeträgen in folgenden Stückelungen ausgegeben wurden:

Stückelung 1 15.500 Aktienurkunden über je
1 Aktie zu DM 50,00
Stückelung 2 18.000 Aktienurkunden über je
2 Aktien zu je DM 50,00
Stückelung 3 3.000 Aktienurkunden über je
1 Aktie zu DM 200,00
Stückelung 4 17.450 Aktienurkunden über je
1 Aktie zu DM 1.000,00.

Durch die Umstellung von DM auf Euro sowie durch die Umstellung auf Stückaktien ist der Inhalt dieser Urkunden unrichtig geworden.

Die Inhaberaktien der Gesellschaft werden nunmehr in vollem Umfang durch eine Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt wurde. Die Aktionäre der Gesellschaft werden an dem bei der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an Inhaberaktien der Hoftex Group AG in Höhe ihres Anteils am Grundkapital der Gesellschaft als Miteigentümer durch Depotgutschrift beteiligt.

Durch dreimalige Veröffentlichung im Bundesanzeiger (am 14. September 2022, 14. Oktober 2022 und 14. November 2022) hatten wir die Aktionäre unserer Gesellschaft unter Androhung der Kraftloserklärung aufgefordert, ihre unrichtig gewordenen Aktienurkunden (mit Erneuerungsschein) bis zum 15. Dezember 2022 einschließlich bei der Baader Bank AG einzureichen.

Sämtliche unrichtig gewordenen Aktienurkunden, die trotz dreimaliger Veröffentlichung der Aufforderung bis zum 15. Dezember 2022 einschließlich nicht bei der Baader Bank AG eingereicht worden sind, werden hiermit einschließlich Erneuerungsschein für kraftlos erklärt (§ 73 AktG). Die gerichtliche Genehmigung zur Kraftloserklärung wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Hof vom 16.08.2022 erteilt.

 

Hof, im Dezember 2022

Hoftex Group AG

Der Vorstand

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