HOFTEX GROUP AG, Hof – Bekanntmachung über die Umstellung der Verbriefung der Inhaberaktien auf Globalverbriefung und Girosammelverwahrung als alleinige Verwahrmöglichkeit sowie Zweite Aufforderung zur Einreichung der unrichtig gewordenen effektiven Inhaberaktien

HOFTEX GROUP AG

Hof

ISIN DE0006760002

Bekanntmachung über die Umstellung der Verbriefung der Inhaberaktien auf Globalverbriefung und Girosammelverwahrung als alleinige Verwahrmöglichkeit
sowie
Zweite Aufforderung zur Einreichung der unrichtig gewordenen effektiven Inhaberaktien

Die Hauptversammlung der Hoftex Group AG (nachfolgend auch „Gesellschaft“) hat am 8. Juli 2022 beschlossen, den Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils auszuschließen (§ 5 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft). Die Satzungsänderung wurde am 22. Juli 2022 im Handelsregister eingetragen. Der Vorstand der Gesellschaft hat am 9. August 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, dass sämtliche Anteile am Grundkapital der Gesellschaft in einer bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, zu hinterlegenden Globalurkunde, zu verbriefen sind.

Zurzeit befinden sich noch Aktienurkunden der Gesellschaft im Umlauf, die unrichtig sind. Dies betrifft Aktienurkunden, die auf die „Neue Baumwoll-Spinnerei und Weberei Hof Aktiengesellschaft“ lauten und als auf den Inhaber lautende Aktien mit auf DM lautenden Nennbeträgen in folgenden Stückelungen ausgegeben wurden:

Stückelung 1 15.500 Aktienurkunden über je
1 Aktie zu DM 50,00
Stückelung 2 18.000 Aktienurkunden über je
2 Aktien zu je DM 50,00
Stückelung 3 3.000 Aktienurkunden über je
1 Aktie zu DM 200,00
Stückelung 4 17.450 Aktienurkunden über je
1 Aktie zu DM 1.000,00.

Durch die Umstellung von DM auf Euro sowie durch die Umstellung auf Stückaktien ist der Inhalt dieser Urkunden unrichtig geworden.

Die Inhaberaktien der Gesellschaft werden nunmehr in vollem Umfang durch eine Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, zu hinterlegen ist. Die Aktionäre der Gesellschaft werden an dem bei der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an Inhaberaktien der Hoftex Group AG in Höhe ihres Anteils am Grundkapital der Gesellschaft als Miteigentümer durch Depotgutschrift beteiligt.

Aufgrund der genannten Änderungen richten wir hiermit an unsere Aktionäre die

zweite Aufforderung,
in der Zeit
vom 14. September 2022 bis zum 15. Dezember 2022 (jeweils einschließlich)

sämtliche auf die Neue Baumwoll-Spinnerei und Weberei Hof Aktiengesellschaft lautenden Inhaberaktienurkunden mit den Nennbeträgen von DM 50,00, DM 100,00, DM 200,00 oder DM 1.000,00, jeweils einschließlich des Erneuerungsscheins, bei der

Baader Bank AG,
Special Execution,
Weihenstephaner Str. 4,
85716 Unterschleißheim,

einzureichen.

Von Aktionären, deren Aktien von einem Kreditinstitut in einem Girosammeldepot verwahrt werden, ist nichts zu veranlassen. Soweit Aktionäre die Inhaberaktien in einem Streifbanddepot verwahren lassen, werden sie gebeten, durch ihre Depotbank ihre Inhaberaktien bei der Umtauschstelle einzureichen. Die weiteren Schritte werden dann von dem Kreditinstitut veranlasst. Die übrigen Aktionäre, die Aktien selbst verwahren, werden gebeten, ihre Aktienurkunden innerhalb der oben genannten Frist bei einem Kreditinstitut, das für Kunden Wertpapierdepots zur Verwahrung von Aktien führt, zur Weiterleitung an die Baader Bank AG einzureichen.

Nach Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der eingereichten Aktienurkunden werden die Aktionäre in Höhe ihres jeweiligen bisherigen Anteils am Grundkapital der Gesellschaft Miteigentumsanteile an der Globalurkunde in Girosammelverwahrung bei der Clearstream Banking AG durch entsprechende Depotgutschrift erhalten. Die entsprechende Depotgutschrift wird den Aktionären bei ihrer Depotbank verschafft.

Für die Aktionäre wird die Umstellung auf Girosammelverwahrung kostenfrei durchgeführt. Kosten, die bei der Eröffnung und Führung eines Wertpapierdepots anfallen können, sind von den einreichenden Aktionären selbst zu tragen.

Die Inhaberaktien der Gesellschaft werden im Freiverkehr der Münchener Wertpapierbörse im Marktsegment m:access gehandelt und vom 14. September 2022 an ausschließlich im Girosammelwege lieferbar sein. Anstelle der eingereichten Aktienurkunden werden keine neuen Einzelurkunden der Gesellschaft ausgegeben.

Die unrichtigen Aktienurkunden der Gesellschaft, die trotz dreimaliger Veröffentlichung dieser Aufforderung nicht bis zum 15. Dezember (einschließlich) bei der Baader Bank AG eingereicht worden sind, werden einschließlich Erneuerungsschein für kraftlos erklärt werden (§ 73 AktG). Die gerichtliche Genehmigung zur Kraftloserklärung wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Hof vom 16.08.2022 erteilt.

Anstelle der für kraftlos erklärten Aktienurkunden werden für die berechtigten Aktionäre, die ihre Aktienurkunden nicht eingereicht haben, entsprechende Miteigentumsanteile an der Globalurkunde in Girosammelverwahrung bei der Clearstream Banking AG in einem treuhänderischen Depot der Gesellschaft verbucht.

 

Hof, Oktober 2022

Hoftex Group Aktiengesellschaft

Der Vorstand

 

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