Holy AG, Metzingen – Hinweis über die Verschmelzung der OUTLETCITY METZINGEN GmbH mit der Holy AG gemäß § 62 Absatz 3 Satz 2 UmwG

Holy AG

Metzingen

Hinweis über die Verschmelzung der OUTLETCITY METZINGEN GmbH mit der Holy AG gemäß § 62 Absatz 3 Satz 2 UmwG

Die Holy AG beabsichtigt, im Wege der Verschmelzung das Vermögen ihrer 100%igen Tochter-GmbH, der OUTLETCITY METZINGEN GmbH mit Sitz in Metzingen, als Ganzes ohne deren Abwicklung gemäß § 2 Nr. 1, §§ 60 ff., 68 Absatz 1 Nr. 1 in Verbindung mit §§ 46 ff. UmwG aufzunehmen.

Da das Stammkapital der OUTLETCITY METZINGEN GmbH als übertragender Gesellschaft vollständig von der Holy AG als übernehmender Gesellschaft gehalten wird, ist ein Beschluss der Hauptversammlung der Holy AG über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der OUTLETCITY METZINGEN GmbH nicht erforderlich (§ 62 Absatz 1 Satz 1 UmwG). Somit ist auch die Einberufung einer Hauptversammlung der Holy AG zur Beschlussfassung über die Verschmelzung nicht erforderlich. Aus dem gleichen Grund bedarf es auch keines Verschmelzungsberichts, keiner Verschmelzungsprüfung und keines Verschmelzungsprüfungsberichts, § 8 Absatz 3 Satz 1 HS 2, § 9 Absatz 2 und 3, § 12 Absatz 3, § 60 UmwG.

Mangels anderweitiger Mehrheitserfordernisse in der Satzung unserer Gesellschaft können Aktionäre der Holy AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Holy AG erreichen, jedoch die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der beabsichtigten Verschmelzung beschlossen wird.

Ein Beschluss der Gesellschafterversammlung der OUTLETCITY METZINGEN GmbH über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der Holy AG ist entbehrlich, da der Holy AG sämtliche Geschäftsanteile an der OUTLETCITY METZINGEN GmbH gehören, § 62 Absatz 4 Satz 1 UmwG.

Ab dem 26. Juli 2022 liegen für die Dauer eines Monats in den Geschäftsräumen der Holy AG, Friedrich-Herrmann-Straße 6, 72555 Metzingen, der Verschmelzungsvertrag sowie die Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre der Holy AG und der OUTLETCITY METZINGEN GmbH zur Einsicht der Aktionäre der Holy AG aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär der Holy AG unverzüglich und kostenlos eine Abschrift – auf Verlangen auch elektronisch – dieser Unterlagen.

 

Metzingen, den 26. Juli 2022

Holy AG

Vorstand

 

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