Homes & Holiday AG: Bekanntmachung über die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von zwei Aktien nach § 237 AktG und über eine ordentliche Kapitalherabsetzung gem. § 222 ff. AktG

Homes & Holiday AG

München

WKN: A2GS5M
ISIN: DE000A2GS5M9

Bekanntmachung über die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung
von zwei Aktien nach § 237 AktG und über eine ordentliche
Kapitalherabsetzung gem. § 222 ff. AktG

Die ordentliche (virtuelle) Hauptversammlung der Homes & Holiday AG (nachfolgend auch die „Gesellschaft“) vom 21. Juli 2021 hat unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

a) Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 13.010.612,00, eingeteilt in 13.010.612 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie, wird um EUR 2,00 auf EUR 13.010.610,00 herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt durch Einziehung von zwei Stückaktien, die der Gesellschaft von dem Aktionär Carl-Peter Gerlach unentgeltlich zur Verfügung gestellt worden sind, in vereinfachter Form nach § 237 Abs. 3 Nr. 1 AktG zum Zweck der Herbeiführung einer durch fünf teilbaren Aktienzahl. Der Vorstand ist zum Erwerb der vorgenannten Aktie nach § 71 Abs. 1 Nr. 6 AktG ermächtigt. Der durch die Kapitalherabsetzung freiwerdende Betrag des Grundkapitals von EUR 2,00 wird gemäß § 237 Abs. 5 AktG in die Kapitalrücklage eingestellt.

b) Das Grundkapital der Gesellschaft, das nach der Kapitalherabsetzung durch Einziehung von zwei Aktien noch Euro 13.010.610,00 betragen und in 13.010.610 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von Euro 1,00 je Stückaktie eingeteilt sein wird, wird nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG von Euro 13.010.610,00 um Euro 10.408.488,00 auf Euro 2.602.122,00, eingeteilt in 2.602.122 auf den Namen lautende Stückaktien, herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt durch die Zusammenlegung von je fünf Stückaktien im Verhältnis 5:1 zu einer neuen Stückaktie. Die Kapitalherabsetzung erfolgt zum Ausgleich von Verlusten. Bezüglich Aktienspitzen, die sich dadurch ergeben, dass ein Aktionär eine nicht durch 5 (fünf) teilbare Aktienanzahl hält, sollen sich die Depotbanken durch Zu- und Verkäufe von Teilrechten um einen Spitzenausgleich bemühen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalherabsetzung und ihrer Durchführung festzusetzen.

Die Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis 5:1 erfolgt mit Wirkung zum Ablauf des 5. November 2021. Soweit die Aktionäre jedoch einen nicht durch 5 (fünf) teilbaren Bestand an Aktien haben, gilt für die sich darauf ergebenen Teilrechte (Aktienspitzen) das unten Gesagte.

Die konvertierten Stückaktien der Gesellschaft sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung der Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der Gesellschaft an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt. Der bisherige Anteil eines Aktionärs am Grundkapital der Gesellschaft bleibt unverändert.

Mit Wirkung zum 4. November 2021 erfolgt die Umstellung der Notierung der Aktien der Gesellschaft im Verhältnis 5:1 im Freiverkehr der Bayrischen Börse AG. Vorliegende Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 3. November 2021.

Entsprechend werden die Depotbanken die Depotbestände an Stückaktien der Gesellschaft nach dem Stand vom 5. November 2021, abends, umbuchen. An die Stelle von 5 (fünf) Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von Euro 1,00 (ISIN: DE000A2GS5M9) tritt eine (1) konvertierte Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von Euro 1,00 (ISIN: DE000A3E5E63).

Soweit der Aktionär einen nicht durch 5 (fünf) teilbaren Bestand an Stückaktien hält, werden ihm Aktienspitzen (ISIN: DE000A3M BG8) eingebucht.

Eine Arrondierung zu Vollrechten (sog. Spitzenregulierung) setzt einen entsprechenden Kauf- oder Verkaufsauftrag voraus. Die Aktionäre der Gesellschaft werden zur Durchführung einer erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihre jeweilige Depotbank möglichst umgehend, spätestens jedoch bis zum 22. November 2021 wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktienspitzen zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Die Depotbanken werden sich entsprechend der Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich der Aktienspitzen (ISIN: DE000A3MQBG8) bemühen. Die Regulierungsfrist endet am 22. November 2021.

Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrecht für Rechnung der Depotbank verwertet. Die Verwertung der Aktienspitzen kann nach Maßgabe von § 226 Abs. 3 AktG oder freihändig vorgenommen werden. Der Erlös wird den Beteiligten über die Depotbank gutgeschrieben. Etwaige Gebührenerstattungen von Seiten der Gesellschaft sind nicht vorgesehen.

Die Preisstellung der konvertierten Stückaktien aus der Kapitalherabsetzung (ISIN: DE000A3E5E63) im Freiverkehr der Bayrischen Börse ist für den 4. November 2021 vorgesehen.

 

München, im Oktober 2021

Homes & Holiday AG

Der Vorstand

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