Honeywell Riedel-de Haën AG – Hauptversammlung 2015

Honeywell Riedel-de Haën AG
Seelze
Wertpapier-Kenn-Nr. 503810

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am Freitag, den 28. August 2015, um 11.30 Uhr,
in den Räumen der Honeywell Specialty Chemicals Seelze GmbH,
Wunstorfer Straße 40, 30926 Seelze

Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrates, jeweils für das Geschäftsjahr 2014
2.

Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
3.

Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Franklinstraße 50, 60486 Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.
5.

Wahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Frau Elke Steinkamp, Country Finance Leader bei der Honeywell Deutschland Holding GmbH mit Sitz in Offenbach am Main, wohnhaft in Korschenbroich, mit sofortiger Wirkung zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen. Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Wahl erfolgt, nicht mitgerechnet wird.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 18 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, welche spätestens am 25. August 2015 bei unserer Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei der
Deutschen Bank AG, Frankfurt am Main

ihre Aktien hinterlegt haben und diese dort bis zur Beendigung der Hauptversammlung belassen.

Im Falle der Hinterlegung der Aktien bei einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank ist die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei unserer Gesellschaft einzureichen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle bei anderen Banken für sie bis zum Ablauf der Hauptversammlung gesperrt werden.

Ein Beschluss für die Gewinnverwendung wird nicht gefasst. Aufgrund des mit der Honeywell Deutschland GmbH, Offenbach, bestehenden Gewinnabführungsvertrages erhalten unsere außenstehenden Aktionäre eine Ausgleichszahlung, die am Tag nach der Hauptversammlung fällig ist.

Ehemalige Aktionäre der Honeywell Riedel-de Haën AG, Wertpapier-Kenn-Nr. 704 900, die das Abfindungsangebot der AlliedSignal Chemical Holding AG infolge der Eingliederung der Honeywell Riedel-de Haën AG bisher noch nicht angenommen haben und an der Hauptversammlung der AlliedSignal Chemical Holding AG teilnehmen wollen, müssen rechtzeitig vorher ihre Honeywell Riedel-de Haën-Aktien bei der Deutschen Bank AG, Hannover zum Umtausch einreichen und die Ausstellung einer Eintrittskarte beantragen.

Stimmberechtigte Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.

30926 Seelze, den 16. Juli 2015

Der Vorstand

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