HORNBACH Baumarkt AGBornheim/PfalzISIN DE0006084403EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNGWir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2021/2022, des Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zum Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021/2022 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die zum Zeitpunkt des Gewinnverwendungsvorschlags |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021/2022 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021/2022 amtierenden |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021/2022 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021/2022 amtierenden |
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022/2023 Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses – vor, Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme |
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6. |
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds Frau Vanessa Stützle hat ihr Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der HORNBACH Baumarkt Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Prof. Dr.-Ing. Jens P. Wulfsberg, Ordentlicher Professor für Fertigungstechnik, Helmut-Schmidt-Universität/Universität zum Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen, und |
Hinweise zu den Tagesordnungspunkten
Der festgestellte Jahresabschluss der HORNBACH Baumarkt AG für das Geschäftsjahr 2021/2022,
der gebilligte Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2021/2022, der zusammengefasste
Lagebericht für die HORNBACH Baumarkt AG und den Konzern, der vom Aufsichtsrat beschlossene
und vom Aufsichtsratsvorsitzenden unterschriebene Bericht des Aufsichtsrats über das
Geschäftsjahr 2021/2022 sowie der Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat für die
Verwendung des Bilanzgewinns sind von der Einberufung der Hauptversammlung an gemäß
§ 175 Abs. 2 Satz 4 AktG über die Website der HORNBACH-Gruppe im Bereich Investor
Relations > Hauptversammlungen (www.hornbach-gruppe.com/Hauptversammlung/HBM) zugänglich
und werden auch während der Hauptversammlung am 7. Juli 2022 dort zugänglich sein.
Weitere Angaben zur Einberufung
1. |
Virtuelle Hauptversammlung Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Hauptversammlung Für Aktionäre, die sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet haben, bzw.
übertragen. Die hierfür erforderlichen persönlichen Zugangsdaten erhalten die Aktionäre |
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2. |
Voraussetzung für die Teilnahme an der virtuellen Versammlung und die Ausübung des Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils HORNBACH Baumarkt AG Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Ordnungsmäßigkeit oder Echtheit |
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3. |
Verfahren für die Stimmabgabe, Stimmrechtsvertretung Die Stimmrechtsausübung durch die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich
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4. |
Rechte der Aktionäre |
a. |
Minderheitenverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteil am Grundkapital zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals HORNBACH Baumarkt AG Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. |
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b. |
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten HORNBACH Baumarkt AG Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge, die
veröffentlichen. Ein nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machender Gegenantrag oder Wahlvorschlag |
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c. |
Fragerecht gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 PandemieG In einer Hauptversammlung, die gem. Art. 2 § 1 Abs. 2 PandemieG ohne physische Präsenz
bei der Gesellschaft einzureichen sind. Entscheidend für die Fristeinhaltung ist der Der Vorstand entscheidet gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 PandemieG nach pflichtgemäßem, freiem |
5. |
Einlegung von Widersprüchen Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die das Stimmrecht ausüben, haben das Recht,
während der Hauptversammlung, d.h. von der Eröffnung der Hauptversammlung an bis zu |
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6. |
Hinweise zum Datenschutz Wir erheben personenbezogene Daten über Sie, wenn Sie sich für die Hauptversammlung
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Bornheim, im Mai 2022
HORNBACH Baumarkt AG
Der Vorstand