HORNBACH Baumarkt AG – Einladung zur Hauptversammlung

HORNBACH Baumarkt AG

Bornheim/​Pfalz

ISIN DE0006084403

EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
am Donnerstag, den 7. Juli 2022, 11:00 Uhr (MESZ),
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Die Hauptversammlung wird in Form der virtuellen Hauptversammlung i.S.v. Art. 2 § 1 Abs. 2 des „Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie
im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ in seiner aktuellen Fassung, also
ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten, abgehalten. Sie wird
für unsere Aktionäre live im Internet übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre
erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation (Briefwahl) oder durch
Vollmachtserteilung. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist Hornbachstraße
11, 76879 Bornheim. Zu Einzelheiten vgl. die Hinweise am Ende der Einladung im Anschluss
an die Tagesordnung.

TAGESORDNUNG

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2021/​2022, des
gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2021/​2022 und des zusammengefassten
Lageberichts für die HORNBACH Baumarkt AG und den Konzern und des Berichts des Aufsichtsrats

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zum Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung
vorgesehen, da der Aufsichtsrat bereits am 11. Mai 2022 den Jahresabschluss festgestellt
und den Konzernabschluss gebilligt hat.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021/​2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres
2021/​2022

in Höhe von € 179.261.763,15
wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von € 0,90 pro Stück-Stammaktie € 28.626.129,00
Gewinnvortrag € 150.635.634,15

Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die zum Zeitpunkt des Gewinnverwendungsvorschlags
von Vorstand und Aufsichtsrat vorhandenen dividendenberechtigten Stück-Stammaktien.
Sollte sich die Zahl der dividendenberechtigten Stück-Stammaktien bis zum Zeitpunkt
der Beschlussfassung der Hauptversammlung ändern, wird in der Hauptversammlung ein
entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag zur Abstimmung gestellt, der weiterhin
eine Dividende je dividendenberechtigter Stück-Stammaktie von € 0,90 und einen entsprechend
angepassten Gewinnvortrag vorsieht, sodass weiterhin über die Verwendung des gesamten
Bilanzgewinns Beschluss gefasst wird. Die Gesellschaft hält derzeit 190 – nicht dividendenberechtigte
– eigene Aktien.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021/​2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021/​2022 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021/​2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021/​2022 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022/​2023

Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses – vor,
die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und
zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022/​2023 zu wählen.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme
durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne
von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.

6.

Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Frau Vanessa Stützle hat ihr Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der HORNBACH Baumarkt
AG mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 7. Juli 2022 niedergelegt.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz
1 Nr. 2 MitbestG und § 11 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus je acht Aufsichtsratsmitgliedern
der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen. Gemäß § 101 Abs. 1 AktG in Verbindung
mit § 8 Abs. 1 MitbestG sind die Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner von der
Hauptversammlung zu wählen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Prof. Dr.-Ing. Jens P. Wulfsberg, Ordentlicher Professor für Fertigungstechnik, Helmut-Schmidt-Universität/​Universität
der Bundeswehr Hamburg, wohnhaft in Norderbrarup,

zum Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen, und
zwar gemäß § 11 Abs. 5 der Satzung für den Rest der Amtsdauer, die Frau Vanessa Stützle
zugestanden hätte, wenn sie ihr Mandat nicht niedergelegt hätte, d. h. bis zur Beendigung
der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022/​2023 beschließt.

Hinweise zu den Tagesordnungspunkten

Der festgestellte Jahresabschluss der HORNBACH Baumarkt AG für das Geschäftsjahr 2021/​2022,
der gebilligte Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2021/​2022, der zusammengefasste
Lagebericht für die HORNBACH Baumarkt AG und den Konzern, der vom Aufsichtsrat beschlossene
und vom Aufsichtsratsvorsitzenden unterschriebene Bericht des Aufsichtsrats über das
Geschäftsjahr 2021/​2022 sowie der Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat für die
Verwendung des Bilanzgewinns sind von der Einberufung der Hauptversammlung an gemäß
§ 175 Abs. 2 Satz 4 AktG über die Website der HORNBACH-Gruppe im Bereich Investor
Relations > Hauptversammlungen (www.hornbach-gruppe.com/​Hauptversammlung/​HBM) zugänglich
und werden auch während der Hauptversammlung am 7. Juli 2022 dort zugänglich sein.

Weitere Angaben zur Einberufung

 
1.

Virtuelle Hauptversammlung

Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Hauptversammlung
in Form einer virtuellen Hauptversammlung i.S.v. Art. 2 § 1 Abs. 2 des „Gesetzes zur
Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“
(im Folgenden „PandemieG“), also ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten,
abzuhalten.

Für Aktionäre, die sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet haben, bzw.
ihre Bevollmächtigten wird die gesamte Hauptversammlung in Bild und Ton auf der Website
der HORNBACH-Gruppe im Bereich Investor Relations > Hauptversammlungen live im passwortgeschützten
Online-Portal unter

www.hornbach-gruppe.com/​Hauptversammlung/​HBM

übertragen. Die hierfür erforderlichen persönlichen Zugangsdaten erhalten die Aktionäre
bzw. ihre Bevollmächtigten nach der Anmeldung zur Hauptversammlung mit dem „HV-Ticket“
zugeschickt.

2.

Voraussetzung für die Teilnahme an der virtuellen Versammlung und die Ausübung des
Stimmrechts

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
nach § 17 Abs. 1 der Satzung i.V.m. Art. 2 § 1 Abs. 2 Nr. 2-4 PandemieG sind diejenigen
Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten berechtigt, die sich rechtzeitig zur Hauptversammlung
angemeldet und der Gesellschaft ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben. Für den Nachweis
des Anteilsbesitzes genügt eine von dem depotführenden Institut in Textform erstellte
und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung oder ein Nachweis
gemäß § 67c Abs. 3 AktG, die bzw. der sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung,
also auf Donnerstag, den 16. Juni 2022, 0:00 Uhr (MESZ), (sog. „Nachweisstichtag“) zu beziehen hat.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils
mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung
und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am Donnerstag, den 30. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen:

HORNBACH Baumarkt AG
c/​o HV-Management GmbH
Pirnaer Straße 8
68309 Mannheim
Telefax: +49 (0) 621 718592-40
E-Mail: anmeldestelle@hv-management.de

Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Ordnungsmäßigkeit oder Echtheit
des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis
nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft nach § 17 Abs.
3 der Satzung den Aktionär zurückweisen.

3.

Verfahren für die Stimmabgabe, Stimmrechtsvertretung

Die Stimmrechtsausübung durch die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich
im Wege der elektronischen Kommunikation (Briefwahl) oder durch den hierzu bevollmächtigten,
mit entsprechenden Weisungen ausgestatteten Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft.

a.

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen
Briefwahl ausüben. Hierfür können sie ihre Stimme bis zur Schließung der Abstimmungen
in der virtuellen Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter über das passwortgeschützte
Online-Portal auf der Website der HORNBACH-Gruppe im Bereich Investor Relations >
Hauptversammlungen unter

www.hornbach-gruppe.com/​Hauptversammlung/​HBM

abgeben, ändern oder widerrufen.

b.

Aktionäre, die ihr Stimmrecht nicht selbst ausüben wollen, können ihr Stimmrecht auch
durch einen Bevollmächtigten, z. B. eine Aktionärsvereinigung oder eine Person ihrer
Wahl sowie durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben lassen.
Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein
Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigte
können die Stimmen durch Briefwahl (dazu unter a.) abgeben. Fernerhin kann der Bevollmächtigte
auch den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft (dazu unter d.) bevollmächtigen.

Die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, es sei denn, der Bevollmächtigte
ist ein Intermediär (also z.B. ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung oder
eine andere der gemäß § 135 AktG diesen gleichgestellten Personen oder Institutionen.

Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und die Übermittlung des Nachweises
einer gegenüber dem Vertreter erklärten Bevollmächtigung stehen bis spätestens Mittwoch,
den 6. Juli 2022, 18:00 Uhr (MESZ), die folgende Postanschrift und Faxnummer zur Verfügung:

HORNBACH Baumarkt AG
c/​o HV-Management GmbH
Pirnaer Straße 8
68309 Mannheim
Telefax: + 49 (0) 621 718592-40

Außerdem steht dafür bis zur Schließung der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung
durch den Versammlungsleiter das passwortgeschützte Online-Portal auf der Website
der HORNBACH-Gruppe im Bereich Investor Relations > Hauptversammlungen unter

www.hornbach-gruppe.com/​Hauptversammlung/​HBM

zur Verfügung.

Intermediäre (also z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen und die anderen gemäß
§ 135 AktG diesen gleichgestellten Personen und Institutionen können für ihre eigene
Bevollmächtigung abweichende Regelungen für die Form der Vollmacht vorgeben; die Aktionäre
werden gebeten, sich in einem solchen Fall rechtzeitig mit der zu bevollmächtigenden
Person oder Institution über Form und Verfahren der Vollmachtserteilung abzustimmen.

c.

Für den Widerruf oder die Änderung einer Vollmacht gelten die unter b. zu deren Erteilung
gemachten Ausführungen entsprechend.

d.

Als Service bieten wir unseren Aktionären und deren Bevollmächtigten an, dass sie
sich entsprechend ihren Weisungen auch durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Dieser übt das Stimmrecht ausschließlich
auf der Grundlage der vom Aktionär bzw. dem Bevollmächtigten erteilten Weisungen aus.

Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zum Stellen von Fragen
oder von Anträgen oder zur Einlegung von Widersprüchen entgegennimmt.

Diejenigen, die dem Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Vollmacht und Weisungen
erteilen wollen, werden gebeten, hierzu das passwortgeschützte Online-Portal unter

www.hornbach-gruppe.com/​Hauptversammlung/​HBM

oder das Vollmachts- und Weisungsformular auf der Rückseite des HV-Tickets zu verwenden.

Vollmacht und Weisungen von ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären bzw. deren Bevollmächtigten
an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen der Gesellschaft unter der oben
b. angegebenen Postanschrift oder Faxnummer oder über das passwortgeschützte Online-Portal
unter

www.hornbach-gruppe.com/​Hauptversammlung/​HBM

jeweils bis zu den dort genannten Zeitpunkten, zugehen; entsprechendes gilt für die
Änderung oder den Widerruf von Vollmacht und Weisungen. Entscheidend ist jeweils der
Eingang bei der Gesellschaft.

4.

Rechte der Aktionäre

 
a.

Minderheitenverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteil am Grundkapital zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals
oder den anteiligen Betrag von € 500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden,
wenn das Verlangen der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Hauptversammlung (hierbei
sind der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen), und
damit spätestens bis Sonntag, den 12. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen ist. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der HORNBACH Baumarkt
AG zu richten. Bitte verwenden Sie folgende Adresse:

HORNBACH Baumarkt AG
Vorstand
Hornbachstraße 11
76879 Bornheim bei Landau/​Pfalz

Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2, Abs. 1 Satz 3 AktG nachzuweisen,
dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der
Aktien sind (wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist) und dass sie die Aktien
bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.

b.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten
Punkt der Tagesordnung übersenden. Sie können auch Vorschläge für die Wahl von Abschlussprüfern
und/​oder Aufsichtsratsmitgliedern machen. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
bitten wir ausschließlich an die nachfolgende Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse
zu übermitteln:

HORNBACH Baumarkt AG
Investor Relations/​Hauptversammlung
Hornbachstraße 11
76879 Bornheim bei Landau/​Pfalz
Telefax: +49 (0) 6348 60-4299
E-Mail: gegenantraege.baumarkt@hornbach.com

Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge, die
spätestens am Mittwoch, den 22. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), unter der zuvor in diesem Abschnitt genannten Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse
eingehen, einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen
Stellungnahme der Verwaltung im Internet auf der Website der HORNBACH-Gruppe im Bereich
Investor Relations > Hauptversammlungen unter

www.hornbach-gruppe.com/​Hauptversammlung/​HBM

veröffentlichen.

Ein nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machender Gegenantrag oder Wahlvorschlag
gilt im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung als gestellt, wenn der den Antrag stellende
oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Teilnahme
an der virtuellen Hauptversammlung angemeldet ist.

c.

Fragerecht gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 PandemieG

In einer Hauptversammlung, die gem. Art. 2 § 1 Abs. 2 PandemieG ohne physische Präsenz
der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten stattfindet, ist den ordnungsgemäß angemeldeten
Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten ein Fragerecht im Wege elektronischer Kommunikation
einzuräumen. Um eine Beantwortung der Fragen unter den erschwerten Bedingungen der
COVID-19-Pandemie sicherzustellen, hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats
beschlossen, dass die Fragen in Übereinstimmung mit Art. 2 § 1 Abs. 2 S. 2 PandemieG
bis spätestens Dienstag, den 5. Juli 2022, 24:00 Uhr, in deutscher Sprache über das
passwortgeschützte Online-Portal unter

www.hornbach-gruppe.com/​Hauptversammlung/​HBM

bei der Gesellschaft einzureichen sind. Entscheidend für die Fristeinhaltung ist der
Eingang bei der Gesellschaft.

Der Vorstand entscheidet gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 PandemieG nach pflichtgemäßem, freiem
Ermessen, wie er Fragen beantwortet.

 
5.

Einlegung von Widersprüchen

Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die das Stimmrecht ausüben, haben das Recht,
gegen einen Beschluss der Hauptversammlung über das passwortgeschützte Online-Portal
unter

www.hornbach-gruppe.com/​Hauptversammlung/​HBM

während der Hauptversammlung, d.h. von der Eröffnung der Hauptversammlung an bis zu
ihrer Schließung, Widerspruch zu Protokoll des Notars einzulegen.

6.

Hinweise zum Datenschutz

Wir erheben personenbezogene Daten über Sie, wenn Sie sich für die Hauptversammlung
anmelden, und/​oder über die von Ihnen bevollmächtigte Person, wenn Sie eine Stimmrechtsvollmacht
erteilen. Ferner erheben wir Daten über Sie und/​oder über die von Ihnen bevollmächtigte
Person, wenn die Briefwahl ausgeübt wird, wenn Vollmacht und Weisung an den Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft erteilt wird und/​oder wenn das Online-Portal genutzt wird. Die Erhebung
der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Zweck der Datenerhebung ist die
Ermöglichung der Ausübung der Aktionärsrechte in der Hauptversammlung und die Organisation
und geordnete Durchführung der Hauptversammlung. Einzelheiten zu Ihren Rechten und
zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten durch die verantwortliche Stelle, die
HORNBACH Baumarkt AG, finden Sie im Internet unter

www.hornbach-gruppe.com/​HV-Datenschutz/​HBM

 

Bornheim, im Mai 2022

HORNBACH Baumarkt AG

Der Vorstand

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