Horne Family Office AG, Waldburg – Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG Hinweis auf bevorstehende Verschmelzung (Verschmelzung der Horne AG mit der Horne Family Office AG )

Horne Family Office AG

Waldburg

Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG Hinweis auf bevorstehende Verschmelzung

Es ist beabsichtigt, die Horne AG mit Sitz in Waldburg, eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 733374, eine einhundertprozentige Tochtergesellschaft der Horne Family Office AG, als übertragenden Rechtsträger auf die Horne Family Office AG mit Sitz in Walburg, eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 552089, als übernehmenden Rechtsträger zu verschmelzen. Die Verschmelzung soll im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme und Übertragung des gesamten Vermögens des übertragenden Rechtsträgers unter dessen Auflösung ohne Abwicklung auf den übernehmenden Rechtsträger gemäß §§ 2 Nr. 1, 60 ff., 46 ff. UmwG erfolgen.

Der Verschmelzungsvertrag wurde am 03. April 2023 notariell beurkundet und gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG zum Handelsregister der Horne Family Office AG eingereicht.

Da das Stammkapital der Horne AG vollständig von der Horne Family Office AG gehalten wird, ist ein Beschluss der Hauptversammlung der Horne Family Office AG über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der Horne AG gemäß § 62 Abs. 1 UmwG nicht erforderlich. Aus gleichem Grund bedarf es keines Verschmelzungsberichts, keiner Verschmelzungsprüfung und keines Verschmelzungsprüfungsberichts (§§ 8 Abs. 3 Satz 1 2. Hs., 9 Abs. 2 und 3, 12 Abs. 3, 60 Abs. 1 UmwG).

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Aktionäre der Horne Family Office AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Horne Family Office AG erreichen, gemäß § 62 Abs. 2 UmwG die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen können, in der über die Zustimmung zu der beabsichtigten Verschmelzung beschlossen wird. Ein solches Einberufungsverlangen ist bis spätestens einen Monat nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger unter Nachweis des Aktienbesitzes an die Horne Family Office AG, Am Langholz 12, 88289 Waldburg, info@horne-family-office.de zu richten.

Ein Beschluss der Hauptversammlung der Horne AG ist gemäß § 62 Abs. 4 Satz 1 UmwG nicht erforderlich.

Ab dem Tag dieser Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger sind für die Dauer eines Monats der Verschmelzungsvertrag und die gemäß § 63 Abs. 1 UmwG erforderlichen Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre in den Räumen der Horne Family Office AG, Am Langholz 12, 88289 Walburg, ausgelegt und werden jedem Aktionär auf Anforderung übermittelt.

 

Waldburg, im April 2023

Horne Family Office AG

Der Vorstand

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