HORUS AG: Ordentliche Hauptversammlung

HORUS AG

Köln

– Wertpapier-Kenn-Nr. 520 412 –

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am

Mittwoch, den 04.11.2020 um 12:00 Uhr

im Haus am See, Bachemer Landstraße 420, 50935 Köln

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den gesamten Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von Euro 3.623,77 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Vorstand Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2019

Gemäß § 12 der Satzung der Gesellschaft erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats neben dem Ersatz seiner Auslagen eine Vergütung. Der Vorsitzende erhält das Doppelte dieses Betrags. Die Umsatzsteuer geht zu Lasten der Gesellschaft. Die Höhe der Vergütung ist von der Hauptversammlung jährlich neu zu beschließen, wobei ein gestiegenes Geschäftsvolumen angemessen zu berücksichtigen ist.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Höhe der Vergütung der im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Aufsichtratsmitglieder wie folgt zu beschließen:

Jedes im Geschäftsjahr 2019 amtierende Mitglied des Aufsichtsrats erhält eine Vergütung in Höhe von Euro 3.000,00 p.a., der Vorsitzende erhält das Doppelte dieses Betrages. Die Umsatzsteuer geht zu Lasten der Gesellschaft.

6.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die

OFM Oebel Fröhlich Michels GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Salierring 32
50677 Köln

zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 14 der Satzung unserer Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Aktienbesitzes bei der Gesellschaft anmelden. Als Nachweis des Aktienbesitzes reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut in deutscher oder englischer Sprache aus. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (14. Oktober 2020, 0:00 Uhr (MESZ) – sogenannter „Nachweisstichtag“) beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse bis spätestens 28. Oktober 2020, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen:

Horus AG
c/o Quirin Privatbank AG
Bürgermeister-Smidt-Str. 76
28195 Bremen
Telefax: 04 21/ 897 604 – 44
E-Mail-Adresse: hauptversammlungen@quirinprivatbank.de

Nach Eingang ihrer Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um deren rechtzeitigen Erhalt sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Der Aktionär kann sein Stimmrecht bzw. sein Teilnahmerecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind die fristgemäße Anmeldung und der rechtzeitige Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126 b BGB). Zur Erteilung einer Vollmacht kann das Formular verwendet werden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Es findet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, die der Aktionär bei rechtzeitiger Anmeldung und Nachweiserbringung erhält. Das Erfordernis der Textform gilt nicht im Falle einer Bevollmächtigung von Intermediären, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern gemäß § 134a AktG oder diesen gleichgestellten Personen oder Unternehmen (§ 135 AktG), eine solche Vollmachterklärung muss lediglich nachprüfbar festgehalten werden. Hier sind jedoch möglicherweise Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Der Nachweis einer Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann auch dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung seine Vollmacht an der Einlasskontrolle abgibt. Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten kann auch unter der E-Mail Adresse

mail@horus-ag.de

elektronisch übermittelt werden.

Jeder Aktionär der Gesellschaft ist gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG berechtigt, der Gesellschaft Gegenanträge gegen Beschlussvorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zu übersenden. Zugänglich zu machende Gegenanträge zur Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG wird die Gesellschaft einschließlich des Namens des Aktionärs und etwaiger zugänglich zu machender Begründungen sowie einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.horus-ag.de/hauptversammlung.aspx

veröffentlichen. Dabei werden die bis zum 21. Oktober 2020, 24:00 Uhr (MESZ), unter der folgenden Adresse eingegangenen Gegenanträge und Wahlvorschläge berücksichtigt:

Horus AG
HV-Stelle
Lütticher Straße 8a
50674 Köln
Telefax: 03212 – 4151943
E-Mail: mail@horus-ag.de

Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 sowie der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 finden sich im Internet unter

https://www.horus-ag.de/geschaeftsberichte.aspx

und können dort eingesehen und auf Wunsch heruntergeladen werden. Die Unterlagen werden überdies in der Hauptversammlung zugänglich sein.

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf € 2.660.000,00 und die Anzahl von Stückaktien auf 2.660.000 mit ebenso vielen Stimmen.

DATENSCHUTZ

Der Schutz der Daten unserer Aktionäre und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind in unseren Datenschutzhinweisen für die Aktionärinnen und Aktionäre sowie im Zusammenhang mit der Hauptversammlung der Horus AG auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.horus-ag.de/hauptversammlung.aspx

zur Verfügung gestellt. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Datenschutzhinweise auch in gedruckter Form zu. Bitte richten Sie ein derartiges Verlangen an die nachfolgende Adresse: Horus AG, Lütticher Straße 8a, 50674 Köln. Die Datenschutzhinweise werden auch in der Hauptversammlung zugänglich sein.

Wichtige Hinweise zur Durchführung der Hauptversammlung vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie

Um die Hauptversammlung als Präsenzveranstaltung durchführen zu können, ist die Einhaltung der für den Zeitpunkt der Durchführung der Hauptversammlung maßgeblichen öffentlich-rechtlichen Vorgaben und behördlichen Anordnungen zum Hygiene- und Infektionsschutz, insbesondere gemäß der CoronaSchVO des Landes Nordrhein-Westfalen, erforderlich. Aus heutiger Sicht wird insbesondere der Mindestabstand von 1,50 m zwischen den Teilnehmern sowohl im Zutrittsbereich als auch im Versammlungsraum einzuhalten sein. Aufgrund des hierdurch eingeschränkten Sitzplatzangebotes kann die Gesellschaft jedem Aktionär bzw. jeder Aktionärin grundsätzlich nur eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung ausstellen. Sofern ein Aktionär mehr als eine Person bevollmächtigt, kann die Gesellschaft von ihrem Recht Gebrauch machen und eine oder mehrere von diesen zurückweisen (vgl. den obigen Abschnitt „Vertretung“).

Die Gesellschaft weist darauf hin, dass in und nach der Hauptversammlung kein Imbiss angeboten wird. Weiter weist die Gesellschaft darauf hin, dass die derzeit bestehende Verpflichtung, in geschlossenen Räumlichkeiten von gastronomischen Einrichtungen – außer am Sitzplatz – Mund und Nase zu bedecken („Maskenpflicht“), auch am Tag der Hauptversammlung fortbestehen dürfte. Aktuelle Informationen können auf der Internetseite des Landes Nordrhein-Westfalen abgerufen werden:

https://www.land.nrw/corona

Die Hauptversammlung wird nicht in Ton und Bild übertragen.

Köln, im September 2020

Horus AG

Der Vorstand

Hinweis zur Hauptversammlung:

Der Einlass in den Versammlungsraum erfolgt ab 11:30 Uhr. Auf eine Bewirtung vor und nach der Hauptversammlung wird verzichtet.

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