Houstonia Enterprises – Kaufangebot an die ehemaligen Aktionäre der ALTANA AG, frühere WKN 760 080 / ISIN DE0007600801

Houstonia Enterprises, LLC

Kaufangebot an die ehemaligen Aktionäre der
ALTANA AG, frühere WKN 760 080 / ISIN DE0007600801

Präambel

Dieses Kaufangebot richtet sich an die ehemaligen Aktionäre der ALTANA AG, deren Aktien durch den am 27. August 2010 wirksam gewordenen „Squeeze out“ gegen Gewährung einer Barabfindung von 15,01 Euro je Aktie zwangsabgefunden wurden.

Hintergrund

Die Hauptversammlung der ALTANA AG stimmte am 30. Juni 2010 der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der ALTANA AG auf die SKion GmbH gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von 15,01 Euro je Aktie zu (so genannter „Squeeze out“ gemäß § 327 des Aktiengesetzes). Dieser Beschluss wurde am 27. August 2010 durch Eintragung in das Handelsregister der ALTANA AG wirksam.

Zwecks Überprüfung der Angemessenheit der Höhe der gewährten Barabfindung wurde ein gerichtliches Spruch(stellen)verfahren beim zuständigen Landgericht eingeleitet. Sollte im Rahmen dieses Verfahrens eine höhere Abfindung festgelegt oder anderweitig vereinbart werden, haben alle betroffenen ehemaligen Aktionäre Anspruch auf eine Nachbesserung. Diese Nachbesserung ergibt sich aus der ggf. zu verzinsenden Differenz zwischen der vom Gericht festgesetzten oder anderweitig vereinbarten erhöhten Abfindung und der bereits gezahlten Barabfindung. Der Anspruch auf diese Differenzzahlung pro Aktie wird im Folgenden als „Nachbesserungsrecht“ bezeichnet.

Anzumerken ist, dass derartige Gerichtsverfahren mehrere Jahre (nicht selten mehr als 5 Jahre, in vereinzelten Fällen sogar mehr als 10 Jahre) dauern können und der Ausgang dieses Verfahrens ungewiss ist. Es handelt sich somit um bisher nicht konkretisierte Nachbesserungsrechte. Ihre Werthaltigkeit hängt davon ab, ob und in welchem Umfang zukünftig eine Erhöhung der gewährten Barabfindung gerichtlich festgesetzt oder anderweitig vereinbart wird.

Angebot

Die Houstonia Enterprises, LLC bietet hiermit allen ehemaligen Aktionären der ALTANA AG, die durch die Übertragung der Aktien und Abfindung („Squeeze out“) in Höhe von 15,01 Euro je Aktie Nachbesserungsrechte besitzen, an, ihre noch nicht konkretisierten Nachbesserungsrechte zu erwerben. Dabei wird die Houstonia Enterprises, LLC jedem ehemaligen Aktionär 0,50 Euro für jedes Nachbesserungsrecht zahlen, das an sie abgetreten wird. Dies entspricht beispielsweise bei 500 ehemaligen Aktien der ALTANA AG (entspricht 500 Nachbesserungsrechten) einer Kaufpreiszahlung von 250,00 Euro.

Ehemalige Aktionäre können dieses Angebot durch Abgabe einer verbindlichen und unwiderruflichen Abtretungserklärung annehmen, durch die ihr möglicherweise entstehender Nachbesserungsanspruch auf die Houstonia Enterprises, LLC übergeht.

Die Angebotsfrist läuft vom 12. August 2015 bis zum 30. September 2015. Die Annahme des Angebots ist kosten- / gebührenfrei.

Aus Aufwand-Nutzen-Aspekten können nur Abtretungen akzeptiert werden, die mindestens 100 Nachbesserungsrechte umfassen.

Im Fall von institutionellen Kunden mit mehr als 5.000 Nachbesserungsrechten ist die Vereinbarung von Vorkasse möglich.

Das Angebot ist beschränkt auf insgesamt 200.000 Nachbesserungsrechte. Sollten mehr Nachbesserungsrechte zum Kauf angeboten werden, so erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs. Die Houstonia Enterprises, LLC behält sich vor, darüber hinaus weitere Nachbesserungsrechte zu erwerben oder im Einzelfall eingehende Abtretungen nebst Abtretungsanzeige abzulehnen.

Inhaber potentieller Nachbesserungsrechte, die diese zu obigen Bedingungen verkaufen möchten, werden gebeten, das zum Verkauf erforderliche Formular von der Bieterin direkt per Email an Service@HoustoniaEnterprises.com anzufordern. Alternativ besteht die Möglichkeit der Bieterin ein Fax an 0 32 22 – 37 89 629 zu senden oder telefonisch unter 0 32 12 – 1 45 81 85 eine Nachricht zu hinterlassen.

Nachtrag

Dieses freiwillige öffentliche Kaufangebot fällt nicht unter den Anwendungsbereich des WpÜG. Es richtet sich nicht an ehemalige Aktionäre ausserhalb der Bundesrepublik Deutschland, Österreich, und der Schweiz.

 

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