HUGO BOSS AG: Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
HUGO BOSS AG
Metzingen
Gesellschaftsbekanntmachungen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts 02.06.2020

HUGO BOSS AG

Metzingen

ISIN DE000A1PHFF7 / Wertpapier-Kenn-Nummer A1PHFF

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG – Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts

Durch Beschluss der Hauptversammlung der HUGO BOSS AG vom 27. Mai 2020 ist der Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt worden, bis zum 26. Mai 2025 eigene Aktien zu erwerben, und zwar nach Maßgabe der näheren Bestimmungen der am 20. April 2020 im Bundesanzeiger veröffentlichten Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu den Punkten 9 und 10 der Tagesordnung der Hauptversammlung der HUGO BOSS AG. Auf der Grundlage dieser Beschlüsse ist der Vorstand des Weiteren ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre wieder zu veräußern und zu anderen Zwecken zu verwenden.

Der vollständige Wortlaut der Beschlüsse ergibt sich aus der im Bundesanzeiger vom 20. April 2020 veröffentlichten Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der HUGO BOSS AG.

 

Metzingen, im Mai 2020

Der Vorstand

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