HumanOptics AG – Hauptversammlung 2018

HumanOptics AG

Erlangen

ISIN DE000A1MMCR6

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am 18. Dezember 2018 um 10.00 Uhr (MEZ) im Novotel Erlangen, Hofmannstraße 34, 91052 Erlangen, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der HumanOptics AG nebst Lagebericht zum 30. Juni 2018 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/2018

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2017/2018 wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.“

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2017/2018 wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.“

4.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018/2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Arnulfstraße 27, 80335 München, wird zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018/2019 bestellt.“

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 3.090.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Diese Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung im Bundesanzeiger.

Vorlagen

Ab Einberufung der Hauptversammlung liegen die folgenden Unterlagen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft am Sitz der HumanOptics AG, Spardorfer Straße 150, 91054 Erlangen, zur Einsicht der Aktionäre aus und werden jedem Aktionär auf Verlangen unentgeltlich und unverzüglich in Abschrift überlassen:

der Jahresabschluss der HumanOptics AG zum 30. Juni 2018 nebst Lagebericht,

der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/2018.

Teilnahmebedingungen

Die Teilnahmebedingungen bestimmen sich nach den §§ 121 ff. AktG und § 21 der Satzung. Die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts setzen voraus, dass sich die Aktionäre bis spätestens am 11. Dezember 2018, 24.00 Uhr (MEZ), beim Vorstand am Sitz der Gesellschaft oder unter der nachfolgend bekannt gemachten Adresse schriftlich (§ 126 BGB) oder in Textform (§ 126b BGB), auch per Telefax oder per E-Mail, in deutscher Sprache angemeldet sowie ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung ihres Stimmrechts durch eine in Textform (§ 126b BGB) in deutscher Sprache erstellte und auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (d.h. 27. November 2018, 0.00 Uhr (MEZ)) bezogene Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachgewiesen haben. Diese Bescheinigung muss spätestens am 11. Dezember 2018, 24.00 Uhr (MEZ), bei der nachfolgend bekannt gemachten Adresse zugehen.

HumanOptics AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Deutschland
Fax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Aktionären, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis der Teilnahmeberechtigung ordnungsgemäß erbracht haben, werden die Eintrittskarten zugesandt.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Die Vollmacht ist schriftlich (§ 126 BGB) zu erteilen; Aktionäre können dafür das auf der Rückseite der Eintrittskarte vorgesehene Vollmachtsformular verwenden. § 135 AktG bleibt unberührt. Zum Nachweis der Bevollmächtigung genügt auch bei schriftlicher Vollmacht die Übermittlung per Telefax oder E-Mail an die Gesellschaft unter der vorgenannten Faxnummer bzw. E-Mail-Adresse.

Die HumanOptics AG bietet ihren Aktionären an, dass sie sich durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Die Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung zugesandt werden.

Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Anfragen, Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Zur Erleichterung der Vorbereitung der Hauptversammlung und zur Sicherstellung einer möglichst schnellen Reaktion der Gesellschaft auf Anfragen und Anträge zur Hauptversammlung bitten wir Anfragen, Anträge (einschließlich Gegenanträge) und Wahlvorschläge ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten; anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

HumanOptics AG
Investor Relations
Spardorfer Straße 150
91054 Erlangen
Deutschland
Fax: +49 9131 50665-90
E-Mail: IR@humanoptics.com

Rechtzeitig bis zum 3. Dezember 2018, 24.00 Uhr (MEZ), unter der obigen Adresse eingegangene ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den Aktionären nach näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.humanoptics.com im Bereich Investor Relations unverzüglich bekannt gemacht.

Informationen zum Datenschutz für Aktionäre

Die HumanOptics AG – als verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung – und die von ihr beauftragten Dritten – im Rahmen der Auftragsverarbeitung als Dienstleister im Sinne von Art. 4 Nr. 8 Datenschutz-Grundverordnung, welche zum Zwecke der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt werden, soweit dies für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich ist – verarbeiten personenbezogene Daten (insbesondere Name, Anschrift, ggf. E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien, Name des depotführenden Instituts und Nummer der Eintrittskarte; ggf. Name und Anschrift eines vom Aktionär benannten Aktionärsvertreters) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen und einen rechtmäßigen und satzungsgemäßen Ablauf der Verhandlungen und Beschlüsse der Hauptversammlung sicherzustellen. Soweit die Aktionäre diese Daten nicht selbst zur Verfügung stellen, werden diese Daten von dem jeweiligen depotführenden Institut übermittelt.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme und Stimmrechtsausübung auf der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c) Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit §§ 123, 129 AktG. Personenbezogene Daten der Aktionäre werden gelöscht, sobald und soweit die Einsichtnahmefrist nach § 129 Abs. 4 Satz 2 AktG abgelaufen ist und die Daten nicht mehr für etwaige Auseinandersetzungen über das Zustandekommen oder die Wirksamkeit von Beschlüssen der Hauptversammlung benötigt werden.

Innerhalb der HumanOptics AG erhalten nur die Personen und Stellen im jeweils erforderlichen Umfang Zugriff auf personenbezogene Daten von Aktionären, die diese zur Erfüllung der vorbezeichneten Zwecke benötigen. Die Dienstleister der HumanOptics AG, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der HumanOptics AG nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der HumanOptics AG.

Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter haben in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten unter den gesetzlichen Voraussetzungen, deren Vorliegen im Einzelfall zu prüfen ist, ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können gegenüber der HumanOptics AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse

mail@humanoptics.com

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend gemacht werden:

HumanOptics AG
Spardorfer Straße 150
91054 Erlangen
Deutschland
Fax: +49 9131 50665-90

Zudem steht den Aktionären bzw. Aktionärsvertretern ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.

Der Datenschutzbeauftragte der HumanOptics AG ist zu erreichen unter:

David Gabel
Webergasse 5
92431 Neunburg vorm Wald
Deutschland
E-Mail: David.Gabel@dsgvo-support.de

Weitergehende Informationen zum Datenschutz im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.humanoptics.com

im Bereich Investor Relations abrufbar.

 

Erlangen im November 2018

HumanOptics AG

Der Vorstand

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