HVP Hanse Vertriebspartner AG: Bekanntmachung einer Mehrheitsbeteiligung (§ 20 Abs. 6 AktG)

HVP Hanse Vertriebspartner AG

Hamburg

Bekanntmachung einer Mehrheitsbeteiligung (§ 20 Abs. 6 AktG)

Hiermit zeigen wir gemäß § 20 Abs. 6 AktG an, dass

die HanseMerkur Holding AG der HVP Hanse Vertriebspartner AG mitgeteilt hat, dass ihr unmittelbar sämtliche Aktien an der HVP Hanse Vertriebspartner AG gehören.

die HanseMerkur Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit der HVP Hanse Vertriebspartner AG mitgeteilt hat, dass ihr mittelbar sämtliche Aktien an der HVP Hanse Vertriebspartner AG gehören, da ihr die Beteiligung der HanseMerkur Holding AG an der HVP Hanse Vertriebspartner AG gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.

 

Hamburg im Dezember 2020

Der Vorstand

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